Arbeitszeiterfassung auch im M&A
Wäre ja mal ganz witzig zu sehen wie IBs die Vorschrift umgehen. Was sagt ihr?
antwortenWäre ja mal ganz witzig zu sehen wie IBs die Vorschrift umgehen. Was sagt ihr?
antwortenHalbierung des Gehalts :)
antworten„Ich war von 9 bis 17:30 Uhr da“. „Okay, danke für die Info.“
antwortenWahrscheinlich wird es ein stiller Zwang, die Ehefrau bzw. ein Familienmitglied als zusätzlichen Mitarbeiter(-in) zu führen, so daß auf diese ein Teil der Arbeitszeit (im Homeoffice) und Entgelt entfällt. :-)
antwortenAusstempeln und wieder hochgehen
antwortenso einfach wird sich das system nicht täuschen lassen. bin auch gespannt, wie die banken damit umgehen wollen. es betrifft ja nicht nur das m&a da
WiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
antworten„Ich war von 9 bis 17:30 Uhr da“. „Okay, danke für die Info.“
WiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
so einfach wird sich das system nicht täuschen lassen. bin auch gespannt, wie die banken damit umgehen wollen. es betrifft ja nicht nur das m&a da
WiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
„Ich war von 9 bis 17:30 Uhr da“. „Okay, danke für die Info.“
GENAU so wird das ablaufen. Die Arbeitgeber werden sich damit rausreden, dass es in der Verantwortung der AN liegt seine Arbeitszeiten richtig zu erfassen. Wer dann eben mehr als 8-10h pro Tag erfasst wird relativ schnell gegangen
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
so einfach wird sich das system nicht täuschen lassen. bin auch gespannt, wie die banken damit umgehen wollen. es betrifft ja nicht nur das m&a da
„Ich war von 9 bis 17:30 Uhr da“. „Okay, danke für die Info.“
GENAU so wird das ablaufen. Die Arbeitgeber werden sich damit rausreden, dass es in der Verantwortung der AN liegt seine Arbeitszeiten richtig zu erfassen. Wer dann eben mehr als 8-10h pro Tag erfasst wird relativ schnell gegangen
Wie sollen sich die AG rausreden? Das Urteil verlangt explizit die Einhaltung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber. Also ist der AG verantwortlich dafür. In Bereichen wie IB/UB frage ich mich schon länger wie die AG damit durchkommen und weshalb der Staat da nicht stärker durchgreift. Allein die 11h Pause Regelung wird doch dauerhaft und massenhaft gebrochen.
antwortenWie sollen sich die AG rausreden? Das Urteil verlangt explizit die Einhaltung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber. Also ist der AG verantwortlich dafür. In Bereichen wie IB/UB frage ich mich schon länger wie die AG damit durchkommen und weshalb der Staat da nicht stärker durchgreift. Allein die 11h Pause Regelung wird doch dauerhaft und massenhaft gebrochen.
Arbeite bei ner T1 UB und ich schätze mal kein Stakeholder hat wirklich Interesse etwas daran zu ändern:
Ist halt ein offenes Geheimnis mMn...
antwortenProgramm zur Zeiterfassung auf dem Laptop oder per App oder Sonstiges kann ja ggf. auch möglich/vorstellbar sein. Dort trägt dann einfach jeder brav 8,0 h/Tag ein und die Sache läuft...
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
Wie sollen sich die AG rausreden? Das Urteil verlangt explizit die Einhaltung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber. Also ist der AG verantwortlich dafür. In Bereichen wie IB/UB frage ich mich schon länger wie die AG damit durchkommen und weshalb der Staat da nicht stärker durchgreift. Allein die 11h Pause Regelung wird doch dauerhaft und massenhaft gebrochen.
Arbeite bei ner T1 UB und ich schätze mal kein Stakeholder hat wirklich Interesse etwas daran zu ändern:
- Berater: Sie "wollen" lange arbeiten / viel verdienen / schnell aufsteigen
- Firma: obvious
- Staat / Politiker: Berater sind gute Steuerzahler und halten zu einem gewissen Grad die Wirtschaft am Laufen.
Ist halt ein offenes Geheimnis mMn...
Nach der Logik hätte es aber viele andere Bürokratiemonster niemals geben dürfen.
Wahrscheinlich wird es zunächst nicht so streng ausgelegt, aber es besteht jetzt eine zusätzliche Möglichkeit für höhere Beamte oder Gerichte einem Unternehmen bei Bedarf schmerzhaft auf die Finger zu hauen. Warte mal darauf, bis die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird...
antwortenKlar haben die Arbeitgeber kein Interesse daran, aber sie können das auch nicht einfach auf den Arbeitnehmer abwälzen. Wenn er einträgt, dass er bis 17:30 anwesend war, er aber auf dem Heimweg um 23:00 einen Unfall hat, wirds teuer für den AG
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
Wie sollen sich die AG rausreden? Das Urteil verlangt explizit die Einhaltung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber. Also ist der AG verantwortlich dafür. In Bereichen wie IB/UB frage ich mich schon länger wie die AG damit durchkommen und weshalb der Staat da nicht stärker durchgreift. Allein die 11h Pause Regelung wird doch dauerhaft und massenhaft gebrochen.
Arbeite bei ner T1 UB und ich schätze mal kein Stakeholder hat wirklich Interesse etwas daran zu ändern:
- Berater: Sie "wollen" lange arbeiten / viel verdienen / schnell aufsteigen
- Firma: obvious
- Staat / Politiker: Berater sind gute Steuerzahler und halten zu einem gewissen Grad die Wirtschaft am Laufen.
Ist halt ein offenes Geheimnis mMn...
Was Berater wollen oder nicht ist relativ egal. Laut Gesetz ist es so. Auch eine Firma die wenig auf die Gesundheit von ihren Mitarbeitern gibt, gerät doch immer mehr in den Verruf. Gerade bei der jüngeren Generation. Die Bereitschaft sich ausbeuten zu lassen bei manchen Branchen ist doch nur durch die Illusion eines exklusiven Lifestyles und der Verblendung einiger junger Absolventen aufrecht zu erhalten. Bei großen Unternehmen (DAX etc.) mit den entsprechenden Betriebsräten wird der Arbeitsschutz (zumindest bei tarifgebundenen AN - keine Führungskräfte da hier Ausnahme bestehen) penibel eingehalten.
Außerdem halte ich es für ein Gerücht, dass der Staat ein Auge zu drückt, weil die Beraterbranche die Wirtschaft am Laufen hält. Wenn man böse ist, könnte man das glatte Gegenteil behaupten. Wenn der Staat durch den Zoll direkte Kontrolle, nicht nur auf dem üblichen Baustellen durchführen würde, wäre das ganz schnell gegessen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
Klar haben die Arbeitgeber kein Interesse daran, aber sie können das auch nicht einfach auf den Arbeitnehmer abwälzen. Wenn er einträgt, dass er bis 17:30 anwesend war, er aber auf dem Heimweg um 23:00 einen Unfall hat, wirds teuer für den AG
und wie viele banker denkst du haben nachts um 2am einen unfall im taxi ?
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
- Staat / Politiker: Berater .... halten zu einem gewissen Grad die Wirtschaft am Laufen.
Ist halt ein offenes Geheimnis mMn...
LOL Made my Day
antwortenlass sie einen haben oder ihnen passiert etwas im büro um die uhrzeit, dann gibts halt heftige probleme
WiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
antwortenKlar haben die Arbeitgeber kein Interesse daran, aber sie können das auch nicht einfach auf den Arbeitnehmer abwälzen. Wenn er einträgt, dass er bis 17:30 anwesend war, er aber auf dem Heimweg um 23:00 einen Unfall hat, wirds teuer für den AG
und wie viele banker denkst du haben nachts um 2am einen unfall im taxi ?
War mal in einer Bank Praktikant, die sehr weit weg vom IB ist und wo ich stechen musste. Vor dem Deal Closing musste ich mich regelmäßig ausstechen und wieder an den Platz.
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
War mal in einer Bank Praktikant, die sehr weit weg vom IB ist und wo ich stechen musste. Vor dem Deal Closing musste ich mich regelmäßig ausstechen und wieder an den Platz.
Das ist auch normal. Der Praktikant ist doch mit Abstand der tiefste in der Kette. Zumal du als Praktikant immer zu stempeln hast.
IB hat nichts damit zu tun. Ob ich Goldman oder LBBW bin. Ein Arbeitszeitbetrug ist bei jeden gleich. Es haben viele das Problem. Da ist das IB vollkommen unwichtig, auch wenn alle es hier anders auslegen.
antwortenIch könnte mir tatsächlich vorstellen, dass das zum Riesenproblem für viele IBs werden könnte.
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass das zum Riesenproblem für viele IBs werden könnte.
Kann ich mir nicht vorstellen, trage bei meiner Beratung je her 8 Stunden in ein System ein. 8 Stunden habe ich aber noch nie gearbeitet.
antwortenSame here.
WiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.05.2019:
Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass das zum Riesenproblem für viele IBs werden könnte.
Kann ich mir nicht vorstellen, trage bei meiner Beratung je her 8 Stunden in ein System ein. 8 Stunden habe ich aber noch nie gearbeitet.
Das ist doch jetzt schon allgemein bekannt, dass in einigen Berufen die Arbeitszeiten nicht eingehalten werden. Und was passiert? Nichts. Warum? Weil das sowohl AG als auch AN so wollen. Ein ehemaliger Praktikant bei uns, hat sich sogar schon auf seine 70-80 Stunden Woche im nächsten Praktikum im IB gefreut, weil er sich da beweisen könne. Ob das jetzt irgendwo alibimäßig dokumentiert wird oder nicht, interessiert am Ende niemanden.
Im Beispiel mit dem Unfall: Man trägt halt die Zeiten grundsätzlich erst am nächsten Morgen ein, dann kann man das hinterher noch hinbiegen.
antwortenHier haben einige ja echt witzige Vorstellungen. Kommt bitte erst mal in der Realität an.
Glaubt ihr ernsthaft ein DAX CEO soll dann auch stechen oder was?
Bei dem Gehalt als Banker, oder GK Jurist, Berater etc muss man sich einfach mit der Arbeit abfinden. Nachträgliche Klagen scheitern auch immer.
Die höchsten Arbeitsrichter stellten dann fest, dass ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, bei Diensten höherer Art nicht existiere. Vielmehr sei anhand eines objektiven Maßstabs darüber zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch berechtigt sei und dabei die Verkehrssitte zu berücksichtigen.
antwortenNe Versicherung oder teils auch den Betriebsrat wirst aber über den Weg nicht so einfach täuschen können. Die lassen sich alle Login-Daten vom Tag geben und wenn sie sehen, dass der AN sich um 9:00 eingeloggt hat und um 24:00 noch online war, dann gibts ein Problem, mindestens für den Vorgesetzten.
WiWi Gast schrieb am 17.05.2019:
antwortenDas ist doch jetzt schon allgemein bekannt, dass in einigen Berufen die Arbeitszeiten nicht eingehalten werden. Und was passiert? Nichts. Warum? Weil das sowohl AG als auch AN so wollen. Ein ehemaliger Praktikant bei uns, hat sich sogar schon auf seine 70-80 Stunden Woche im nächsten Praktikum im IB gefreut, weil er sich da beweisen könne. Ob das jetzt irgendwo alibimäßig dokumentiert wird oder nicht, interessiert am Ende niemanden.
Im Beispiel mit dem Unfall: Man trägt halt die Zeiten grundsätzlich erst am nächsten Morgen ein, dann kann man das hinterher noch hinbiegen.
"Berater halten die Wirtschaft am laufen" Junge...Junge... So verblendet kann man doch gar nicht sein.
antwortenpush
antwortenOhne das Gesetz genau zu kennen, meine ich dass Führungskräfte auch Zeit erfassen müssen. Demnach müssten auch die CEOs darunterfallen.
Ich glaube gar nicht, dass die Überstunden auch gezahlt werden müssen, die All In Verträge wären damit weiterhin okay. Ich könnte mir aber vorstellen, dass AN einfacher das Abfeiern von Überstunden einfordern können
WiWi Gast schrieb am 17.05.2019:
antwortenHier haben einige ja echt witzige Vorstellungen. Kommt bitte erst mal in der Realität an.
Glaubt ihr ernsthaft ein DAX CEO soll dann auch stechen oder was?
Bei dem Gehalt als Banker, oder GK Jurist, Berater etc muss man sich einfach mit der Arbeit abfinden. Nachträgliche Klagen scheitern auch immer.
Die höchsten Arbeitsrichter stellten dann fest, dass ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, bei Diensten höherer Art nicht existiere. Vielmehr sei anhand eines objektiven Maßstabs darüber zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch berechtigt sei und dabei die Verkehrssitte zu berücksichtigen.
WiWi Gast schrieb am 18.05.2019:
Ohne das Gesetz genau zu kennen, meine ich dass Führungskräfte auch Zeit erfassen müssen. Demnach müssten auch die CEOs darunterfallen.
Ich glaube gar nicht, dass die Überstunden auch gezahlt werden müssen, die All In Verträge wären damit weiterhin okay. Ich könnte mir aber vorstellen, dass AN einfacher das Abfeiern von Überstunden einfordern könnenWiWi Gast schrieb am 17.05.2019:
Hier haben einige ja echt witzige Vorstellungen. Kommt bitte erst mal in der Realität an.
Glaubt ihr ernsthaft ein DAX CEO soll dann auch stechen oder was?
Bei dem Gehalt als Banker, oder GK Jurist, Berater etc muss man sich einfach mit der Arbeit abfinden. Nachträgliche Klagen scheitern auch immer.
Die höchsten Arbeitsrichter stellten dann fest, dass ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, bei Diensten höherer Art nicht existiere. Vielmehr sei anhand eines objektiven Maßstabs darüber zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch berechtigt sei und dabei die Verkehrssitte zu berücksichtigen.
Nein natürlich müssen die Stunden nicht erfasst werden, sondern extern notiert werden, falls jemand nachfragt.
antwortenDa wurde doch schon immer ganz offen geschummelt. Im Kickoff meiner UB kam sogar vom HR eine offizielle Ansage, dass wir immer 8:30-12:30 und 13:30-17:30 einzutragen haben, egal wie viel wir arbeiten.
antwortenhttps://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf
"Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen."
Tja people, da habt ihrs. Aus der Traum von euch ganzen DAX-Sachbearbeitern aufgrund von externen Faktoren endlich mal annähernd so viel wie ein Banker zu verdienen. Not gonna happen.
antwortenImmer mehr Unternehmen setzen derzeit auf Vertrauensarbeitszeit. Das heißt keinerlei Zeiterfassung. Doch überraschenderweise zeigen Umfragen, dass Mitarbeiter sich zumeist besser fühlen, wenn ihre Stunden akkurat erfasst werden, gerade auch die Überstunden. Eine digitale Stempeluhr gibt Mitarbeitern zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, in ihr Stundenkonto Einblick zu nehmen. Diese Absicherung erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit. Das ist nur ein Vorteil der digitalen Lösung.
SpikeTime ist ein kostenloses neues Online-Tool zur Arbeitszeiterfassung für Freiberufler, andere Selbstständige und auch Angestellte, die den Überblick über ihre Überstunden behalten wollen. Der Zugriff auf die Arbeitszeiten und Auswertungen ist von überall in jedem Browser möglich.
Die Freeware des BMWi zur Zeiterfassung dient dazu, Arbeitszeiten professionell zu erfassen, Urlaubs- und Überstunden einfach auszuwerten, Projekte nachzukalkulieren oder auf einen Blick die Anwesenheit der Mitarbeiter einzusehen.
Die als Freeware angebotene Zeiterfassung »chronoBOX« ordnet Stundensätze, Tätigkeiten und Betreffs zu. Das Tool schreibt alle Daten in Excel-Dokumente.
Die Freeware Timerec sorgt für adäquate Zeiterfassung, Urlaubsplanung und Betriebsdatenerfassung.
Mehr denn je streben Unternehmen heute nach Effizienzsteigerung und optimieren ihre Arbeitsprozesse. Die Digitalisierung bietet dazu viele neue Möglichkeiten, um manuelle und zeitaufwändige Abläufe zu automatisieren und so Ressourcen zu sparen.
Das als Freeware erhältliche »TimeTool« zur Zeiterfassung hilft bei der Erfassung und Auswertung der täglichen Arbeitszeit am PC. Zusätzlich zur reinen Zeiterfassung lässt sich auch eine Zuordnung zu Projekten und Produkten oder Tätigkeiten vornehmen.
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Mizuho übernimmt die Investmentbank Greenhill zu einem Kaufpreis von 15 US-Dollar pro Aktie für etwa 550 Millionen US-Dollar. Greenhill fungiert als M&A- und Restrukturierungsberatungsunternehmen für Mizuho. Die Marke, das globales Netzwerk, die Führung und das Team von Greenhill bleiben bestehen. Die Übernahme soll Mizuhos Wachstumsstrategie im Investmentbanking beschleunigen. Die Mizuho Financial Group ist mit einer Bilanzsumme von etwa 2 Billionen US-Dollar die 15. größte Bank der Welt.
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Durch die Digitalisierung betriebswirtschaftlicher Prozesse hat die DATEV eG im Geschäftsjahr 2018 erstmals einen Umsatz von über einer Milliarde Euro erreicht. Damit stieg der Umsatz beim genossenschaftlichen Unternehmen von 978 Millionen Euro im Vorjahr auf 1,034 Milliarden Euro. Dies entspricht dem stärksten absoluten Wachstum der DATEV eG der vergangenen zehn Jahre.
Die internationale Investmentbank Houlihan Lokey hat die Übernahme von GCA Altium (GCA) erfolgreich abgeschlossen. Mit der Übernahme der ausstehenden Aktien von GCA im November operieren die beiden Unternehmen in Europa und den USA unter der Marke Houlihan Lokey. In Asien wird der Markenwechsel voraussichtlich Anfang 2022 erfolgen. Nach Integration ist Houlihan Lokey mit 225 Finanzexperten der weltweit aktivste Technologie-M&A-Berater, M&A- und PE-Berater.
Verordnung zur Änderung der Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer nach §§ 14 und 131I der Wirtschaftsprüferordnung: Nur jeder Fünfte besteht als Vollprüfung das Wirtschaftsprüferexamen. Daher gilt das Wirtschaftsprüferexamen als eines der schwierigsten Examen. Zum Examenszeitpunkt wird in nur einer Blockprüfung eine riesen Stoffmenge geprüft. Dieser Prüfungsmodus ist nicht mehr zeitgemäß, denn Umfang und Komplexität des Stoffes nehmen laufen zu. Daher soll künftig ein modularisiertes Prüfungsverfahren die Blockprüfung ersetzen.
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