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Mit ACCA zu WP

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WiWi Gast

Mit ACCA zu WP

Weiss denn jemand, wie und ob man es direkt mit dem ACCA zum WP schaffen kann? Was sind die Anforderungen und gibt es ein verkuerztes oder conversion exam?

Ich kaeme von einer Big4 in London nach Deutschland, und wuerde mir ueberlegen in Deutschland permanent zu bleiben, daher der Gedanke zum deutschen WP.

(Ich habe uebrigens einen Bachelor in Geschichte - falls das fuer die Zulassung zum WP-Examen auch eine Rolle spielt).

Vielen Dank.

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hallo,

mit der Frage habe ich mich bereits auch beschäftigt. Ich kopiere hier mal eine Antwort, die auf die Frage im ACCA-Forum bei xing gepostet wurde, rein:

"Eine Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sieht die Wirtschaftsprüferordnung nur für die Qualifikation des Abschlussprüfers nach der Richtlinie 2006/43/EG vom 17.5.2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen vor. Durch die Umsetzung der Hochschuldiplomrichtlinie ist für Angehörige vergleichbarer Berufe (Personen, die zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen berechtigt sind) aus den Mitgliedstaaten der EU und des EWR-Abkommens die Möglichkeit geschaffen worden, mit einem erleichterten Examen die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer zu erreichen. Die Einzelheiten der Eignungsprüfung regeln die §§ 131g ff Wirtschaftsprüferordnung sowie die §§ 25 bis 34 Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung.

Die Anerkennung des Berufsexamens zum Chartered Accountant oder einer vergleichbaren Qualifikation ist insoweit nicht möglich, als der Chartered Accountant nicht eine Qualifikation als Abschlussprüfers im Sinne der 8. EU-Richtlinie ist. -->> Sie müssten folglich zunächst die Zulassungsvoraussetzungen als Abschlussprüfer in UK erwerben. > at least two years of which must be completed after the individual has become a full ACCA member

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Ups, da hat das Kopieren und Einfügen nicht richtig geklappt...

Hier noch einmal der Beitrag aus der Xing-Gruppe zum ACCA:

"Eine Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sieht die Wirtschaftsprüferordnung nur für die Qualifikation des Abschlussprüfers nach der Richtlinie 2006/43/EG vom 17.5.2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen vor. Durch die Umsetzung der Hochschuldiplomrichtlinie ist für Angehörige vergleichbarer Berufe (Personen, die zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen berechtigt sind) aus den Mitgliedstaaten der EU und des EWR-Abkommens die Möglichkeit geschaffen worden, mit einem erleichterten Examen die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer zu erreichen. Die Einzelheiten der Eignungsprüfung regeln die §§ 131g ff Wirtschaftsprüferordnung sowie die §§ 25 bis 34 Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung.

Die Anerkennung des Berufsexamens zum Chartered Accountant oder einer vergleichbaren Qualifikation ist insoweit nicht möglich, als der Chartered Accountant nicht eine Qualifikation als Abschlussprüfers im Sinne der 8. EU-Richtlinie ist. -->> Sie müssten folglich zunächst die Zulassungsvoraussetzungen als Abschlussprüfer in UK erwerben. > at least two years of which must be completed after the individual has become a full ACCA member

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Ok, danke dafuer.

Das hoert sich aber recht vielversprechend an, finde ich. Ich wuerde vermutlich ein halbes Jahr post-qualified experience mitbringen wenn ich nach Deutschland kaeme. Da ACCA nicht nur UK gebunden ist, faende ich es nur logisch das mir auch die Arbeit bei einem deutschen WP angerechnet werden wuerde. Wenn das zutrifft, koennte ich also nach anderthalb Jahren in Deutschland (also insg 2 Jahre post-qualified) die Pruefung antreten - was mir eigentlich sehr entgegenkaeme, da ich ja auch erst einmal etwas Zeit braeuchte, mich in die deutschen Eigenheiten der Wirtschaftspruefung einzuarbeiten.

Wenn ich das so also richtig interpretiere, kaeme mir das sehr entgegen. Was meinst du dazu?

Danke nochmals.

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hallo,

beim zweiten Mal hat mein Kopierversuch leider auch nicht funktioniert... Es sollte ein Teil von der ACCA-Homepage folgen, in dem die Voraussetzungen für das Practice Certificate erläutert wird.

Aber den Kern der Aussage hast Du ja mitbekommen: Du musst nach Ablegen aller ACCA-Klausren zwei Jahren Praxiserfahrung gesammelt haben. M.E. muss die Zeit im Audit verbracht werden.

Wieviele Klausren Du für den deutschen WP dann noch schreiben musst, kann ich Dir nicht genau sagen. Ich meine mal gehört zu haben, dass es noch zwei sind. M.E. müsste es aber auch davon abhängen, welche Klausuren Du im Professional Leven geschrieben hast.

Auf jeden Fall würde ich mal bei der WPK anfragen. Eine verbindliche Auskunft kostet sicherlich eine Gebühr, dann hast Du aber Sicherheit. Vlt. kann Dir auch jemand aus HR Deiner Firma weiterhelfen.

Es wäre nett, wenn Du das Ergebnis dann hier posten würdest.

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hi,

ja, ich denke da stimme ich dir zu - ich sollte wohl mal am besten zur Absicherung die WPK kontaktieren. Mit HR bin ich mir nicht so sicher, da man hier in England die im Vergleich recht komplizierte Regelung in Deutschland nicht ganz ueberblickt.

Aber deine Antwort gibt mir auf jeden Fall schon mal einen ersten Eindruck und wenn es tatsaechlich nur noch zwei, wenn auch vermutlich schwierige, Klausuren waeren, dann scheint mir der WP auf jeden Fall erstrebenswert. Wenn ich richtig informiert bin dann muessen die WP-Anwaerter, die den rein deutschen Werdegang gehen ja viel mehr durchlaufen.

Jedenfalls werde ich versuchen an Informationen von offizieller Stelle zu kommen, und poste das dann auch hier. Allerdings kann ich nicht versprechen, dass das zeitnah geschieht - es gibt arbeitsbedingt gerade recht viel zu tun.

Danke nochmals.

Lounge Gast schrieb:

Weiss denn jemand, wie und ob man es direkt mit dem ACCA zum
WP schaffen kann? Was sind die Anforderungen und gibt es ein
verkuerztes oder conversion exam?

Ich kaeme von einer Big4 in London nach Deutschland, und
wuerde mir ueberlegen in Deutschland permanent zu bleiben,
daher der Gedanke zum deutschen WP.

(Ich habe uebrigens einen Bachelor in Geschichte - falls das
fuer die Zulassung zum WP-Examen auch eine Rolle spielt).

Vielen Dank.

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hallo,

ich hab noch zwei weitere Fragen an den Threadsteller:

wegen Deines B.A. in Geschichte nehme ich mal an, dass Du keine Exemptions bekommen hast, oder? Wie lange hast Du dann insgesamt für die 14 Klausuren gebraucht?

Kannst Du mir sagen, was die ACCA genau vom ICAEW bzw. ICAS unterscheidet? Am Ende nennen sich doch alle "Chartered Accountant", oder? Gibt es hinsichtlich des Ansehens Unterschiede?

Vielen Dank.

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Ich selbst habe letztes Jahr den Direkt-WP geschrieben und habe mich aus diesem Grund mit der WPO beschäftigt. Daher frage ich mich, welcher der vier Teile des deutschen WP-Examens aufgrund des ACCA wegfallen sollte!? Wenn ich die Kommunikation richtig verfolgt habe, hast Du einen Bachelor in Geschichte, dh Recht und BWL können nicht wegfallen. Und Prüfungswesen und Steuern können sowieso nicht wegfallen, es sei denn man hat das Steuerberater-Examen bereits abgelegt und bestanden. Warum sollte bspw. Prüfungswesen entfallen, wenn hier u.a die Rechnungslegung nach HGB oder die IDW-Standards abgefragt werden?

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hallo,

BWL und Prüfungswesen (sofern im Professional Level Auditing gewählt wurde), würden auf Grund des ACCA erlassen werden. Steuern und Recht müssten für den deutschen WP geschrieben werden, da es - anders als in anderen Ländern - für den ACCA keine Prüfungen nach deutschem Steuer- und Wirtschaftsrecht abgelegt werden können.

Es ist halt "nur" eine Eignungsprüfung nach der Abschlussprüferrichtlinie. Man mag das gut finden oder nicht, aber für den einheitlichen europäischen Binnenmarkt ist das nun einmal so vorgesehen. Warten wir mal ab, ob und wann der "europäische Pass" kommt - dann brauch mal selbst keine Eignungsprüfung mehr ablegen (da bin ich allerdings sehr skeptisch)...

Lounge Gast schrieb:

Ich selbst habe letztes Jahr den Direkt-WP geschrieben und
habe mich aus diesem Grund mit der WPO beschäftigt. Daher
frage ich mich, welcher der vier Teile des deutschen
WP-Examens aufgrund des ACCA wegfallen sollte!? Wenn ich die
Kommunikation richtig verfolgt habe, hast Du einen Bachelor
in Geschichte, dh Recht und BWL können nicht wegfallen. Und
Prüfungswesen und Steuern können sowieso nicht wegfallen, es
sei denn man hat das Steuerberater-Examen bereits abgelegt
und bestanden. Warum sollte bspw. Prüfungswesen entfallen,
wenn hier u.a die Rechnungslegung nach HGB oder die
IDW-Standards abgefragt werden?

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Insgesamt muessen nur 4 von 7 Klausuren abgelegt werden. Welche wegfallen kann ich nicht genau sagen aber ich nehme an, dass z.B. Steuern nicht darunter ist. Allerdings glaube ich, dass man zunaechst ein Practising Cert braucht um diese Befreiungen in Anspruch nehmen zu koennen - und das wird mit Berufserfahrung in Deutschland annahmegemaess nicht ausgestellt. Die Pruefungen zum deutschen WP sind allerdings um einiges schwieriger als die ACCA Klausuren und es bedarf einer weitaus intensiveren Vorbereitung.

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WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hi!

Hier nochmal der Threadsteller. Danke fuer die interessanten Beitraege. Der Grundton scheint ja zu sein, dass mir wahrscheinlich einige Klausuren erlassen werden wuerde, nur welche und wieviele ist unklar.

Das letzte Wort liegt wohl bei der WPK. Ich persoenlich koennte mir jedenfalls vorstellen, dass ich wohl das Practising Certificate braeuchte (wie einige oben anmerkten), da das ACCA ja eben keine WP Qualifikation, sondern eben eine "Accounting" Qualifikation ist. Allerdings ist dieses Pract. Cert. nicht das groesste Problem, da es einem nach 2 Jahren post-qualified expierience in einer der Big4 sowieso anerkannt wird. Die UK spezifischen Bedingungen kann man schon vor der Aufnahme als ACCA Mitglied erbringen, so dass man die genannten 2 Jahre also auch ausserhalb der UK erbringen kann.

Hinglaenglich der spezifischen Pruefungen: Ich kann mir nicht vorstellen BWL schreiben zu muessen. Das wird durch ACCA abgedeckt. Recht koennte evtl auch wegfallen - jedenfalls in Anbetracht der Tatsache, dass mir mein UK Rechtsexamen in meinem taeglichen Job hier in London auch nicht unbedingt weiterhilft. Ebenso HGB. Ich habe hier in England nicht ein (!) UK GAAP exam geschrieben (ACCA lehrt IFRS) obwohl logischerweise alle stats nach UK GAAP geprueft werden. Alles noetige wird intern kommuniziert - mir ist also schleierhaft wieso ich dann HGB schreiben sollte. Aber okay, verschiedene Laender verschiedene Regeln. All das ist natuerlich nur Spekulation und ein paar zusaetzliche Informationen von offizieller Stelle sind sicherlich noetig.

Alles in allem diente mir dieser Thread nur zur Orientierung. Ich habe die Entscheidung zum deutschen WP noch lange nicht getroffen, da es sich ja wohl nur rentiert, wenn man sich zum "auditor for life" entschieden hat - und davon bin ich momentan noch etwas entfernt. Das beste waere wohl ein Secondment nach Deutschland - oder evtl Schweiz nach neuesten Erwaegungen - und dann schau mer mal.

Zum Fragesteller vom 13. Juli:

Genau..wegen meines Geschichts BA keine Exemptions. 14 Klausuren gehoerten zum Big4 Standardprogramm und waren auf 3,5 Jahre gemuenzt. Das ist machbar. Du musst aber bedenken, dass die groesste Schwierigkeit nicht die akademische Herausforderung ist, sonder die Balance zwischen Arbeit, Studium und Privatleben. Das regeln die Big4 normalerweise sehr gut indem sie dir die Zeit zum Studium zur Verfuegung stellen und sich um den ganzen Organisationskram kuemmern. Wenn du aber das ACCA privat machst, oder mit einem Unternehmen, in dem das nicht zur Normalitaet gehoert, musst du dafuer sorgen, dass du ausreichend Freiraum hast und den Abschluss konsequent verfolgen kannst. Ein Freund arbeitete seiner Zeit bei einem Hedgefond und wurde dementsprechend geschliffen...folglich scheiterte er auch an dem ACCA und macht jetzt einen Master in Finance im Vollzeitstudium - also ohne Hedgefond im Nacken.
Du kannst die ACCA Klausuren auch schreiben ohne zu arbeiten und die noetige Praxiserfahrung hinterher erbringen...schaffst du's schneller. Wir hatten jemanden der von Deutschland nach England transferier ist und das komplette ACA nachmachen musste. Die Person hat sich dafuer laenger frei genommen und die Klausuren blitzschell durchgezogen. Allerdings hatte sie Vorwissen aus Deutschland und eben durch die Freistellung keine anderen Verpflichtungen.

Zu den Unterschieden ACCA/ACA: ACA ist vor allem ein Abschluss aus England und Wales und ACCA ist international. Das war der Grund warum ich mich fuer ACCA entschieden habe. Ich wollte keinen laenderspezifischen Abschluss. Im Rueckblick waere es voellig wurscht gewesen - jedenfalls ist das bisher mein Eindruck. Du wirst dich in anderen Laendern immer rechtfertigen muessen, warum dieser Abschluss gleichwertig ist mit dem anderer Laender (siehe diesen Thread!), ob ACA oder ACCA. Asien ist evtl eine Ausnahme, da dort ACCA wesentlich bekannter ist. Hier in England sind beide gleichwertig. Ich bereue es bisher jedenfalls nicht, da der Unterricht sehr gut und eben international orientiert ist....und sogar ein bisschen Spass macht (hoert, hoert!).

Hoffe das beantwortet deine Fragen, fall nicht...einfach melden!

So, dies war ein langer Beitrag - vor allem auf einer Tastatur ohne Umlaute. Danke nochmal fuer alle Kommentare!

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Selina

Re: Mit ACCA zu WP

Hi,

Ich bräuchte eine Einschätzung bzw. Antworten auf meine Fragen und hoffe, dass jemand mir tatkräftig behilflich sein kann.

Ich studiere derzeit Accounting and Finance (BA Hons) in UK und werde nächstes Jahr meinen Abschluss erlangen. Dies wird mir unter anderem 9 exemptions für die ACCA exams geben, somit müsste ich noch 5 professional exams abgeben (plus Praxiserfahrung).

Nun meine Frage/Fragen:
Würde es Sinn machen ein ACA oder gar ein ACCA in UK zumachen?

Was wäre Global besser anerkannt, ein ACA/ACCA aus UK oder ein WP aus Deutschland - mit andern Worten, wer hätte bessere Aussichten?

Wäre international ein WP genauso anerkannt wie ein ACA/ACCA? Oder müsste ich da wiederum die exams für ein ACCA ablegen :)?

Wie würde es ausgehen, falls jemand mit einem ACCA/ACA nach Deutschland kommt und als WP tätig sein möchte? Somit die Frage, wie ist ein ACCA/ACA in Deutschland anerkannt? - Mir sagte jemand, dass ein ACCA in Deutschland als StB angesehen ist, stimmt das?

Als ich mich entschieden hatte in UK zu studieren dachte ich, dass ich nach meinen Abschluss (BA) wieder nach Deutschland kommen werde und mein Bildungsweg (Karriere) in Deutschland fortsetzen werde da die Chancen für mich in Deutschland besser sein würden. Ich würde natürlich auch gerne in einem andern Land meine Karriere fortsetzen (mit einem ACA/ACCA), jedoch kommt immer wieder die gleiche Frage zum Vorschein ? wie wird es ausgehen wenn ich mich später entscheiden sollte wieder nach Deutschland zukommen (was ich liebend gerne machen würde)?!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bzw. mitteilen was eurer Meinung nach besser wäre für mich.

Danke für eure Zeit und eure Antwort.

PS: Wie ist ein ACCA/ACA/WP in der Schweiz oder gar Österreich anerkannt, weiss das zufälligerweise jemand?

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Liebe Selina

ich komme aus der Schweiz und habe mich für die ACCA Qualification aus verschiedenen Gründen entschieden. Irgendwann einmal habe ich aufgehört mich zu fragen was diese Ausbildung wert ist, diese Bewertung liegt wirklich schlussendlich an Deinem zukünftigen potentiellen Arbeitgeber. Nun ist es aber so, dass man nicht etwas für die Katz machen will.
Dazu nur Folgendes: der ACCA ist im Verglich zu den lokalen WP's halt schon internatinaler ausgerichtet- in unserer global vernetzten Gesellschaft ein wohl nicht zu unterschätzendes Kriterium.
Trotzdem wurde mir gesagt, dass die internationalen Wirtschaftsprüfungsorganisationen in der Schweiz ACCA und den WP gleichwertig anerkennen. Es besteht offenbar sogar die Möglichkeit den CH WP mit dem ACCA anrechnen zu lassen, einzig das lokal gültige Steuermodul muss nachgeholt werden und ebenfalls muss bereits ein Studium an einer Uni vorgezeigt werden. Aber 100% kann ich Dir diese Infos nicht bestätigen, da ich mich vorerst auf den Abschluss konzentriere und denke, dass sich sowieso diese ganze Anrechnerei im Umbruch befindet. Auf jeden Fall haben Staatliche Ausbildungen bessere Chancen anderswo angerechnet zu werden.

Hoffe Dir damit geholfen zu haben
Gruss aus der Schweiz

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hallo,
zu den Prüfungen, die absolviert werden müssen zum WP, wenn man einen anerkannten ausländischen WP hat, muss man nur in die WPO schauen: 2 schriftliche Prüfungen (Wirtschaftsrecht und Steuerrecht), 1 mündliche Prüfung (1 Std) über Berufsrecht und einem Wahlthema (auswählbar aus 3 in der WPO aufgelisteten Themen, u.a. Insolvenzrecht, Kapitalmarktrecht,...). Wenn man eine der schriftlichen Prüfungen nicht geschafft hat, hat man eine halbstündige mündliche Zusatzprüfung, die nochmals die Chance bietet, den WP zu bestehen.

antworten
Selina

Re: Mit ACCA zu WP

Es tut mir leid für die späte Rückmeldung bezüglich aller Informationen, feedbacks und Vorschläge. Natürlich möchte ich mich hiermit auch bei euch allen bedanken!

Ich habe noch ein paar Fragen und würde mich freuen, wenn ich weiterhin so ehrliche Antworten/Vorschläge bekommen würde.

Oh, ich möchte mich zuerst für eine Fehlinformation entschuldigen. Ich werde nicht 9 exemptions erhalten sondern 8. Da ich als elective module kein auditing gewählt habe. - Ich weiss die genaue Anzahl von den exemptions da meine Exams vom ICAEW unterstützt werden - somit muss ich in allen Fächern mindestens 50% overall haben um die exemptions für das ACCA zubekommen und fürs ACA. Für CIM 55% (Anzahl der exemptions nicht bekannt).

Wie dem auch sei, ich würde nun sehr gerne in England arbeiten und mein ACCA erlangen jedoch habe ich mit einigen meiner Dozenten geredet und die haben mir geraten, in Deutschland zu arbeiten (meine professionals zu machen). Der Grund dafür ist, da es in England eine enorme Anzahl an Wettbewerber gibt und die Bewerbungsphase sehr lang sind, könnte ich die Zeit nutzen und mich in Deutschland bewerben. Wo meine chancen für eine Stelle höher angesehen sind. Nun meine erste Frage, was denkt Ihr darüber?

Meine Recherchen haben ergeben, dass ich mein ACCA "eigentlich" auch in Deutschland machen könnte (ich glaube in Mannheim, wenn ich mich nicht täusche). Unterstützen die Unternehmen soetwas? Also wenn ich das ACCA machen möchte? Oder wollen die schon das ich den WP mache? Regarding to the information in English; Yes, I got the same informations. However, I would not be at the foundation stage after 6 months, which means I have to consider the professional exams. Therefore, it wouldl be quite difficult to manage the professional exams while staying in Germany. Nevertheless, do you think that the Germany accounting companies would welcome someone who wants to finish his ACCA qualifications in Germany rather than to do the WP (Wirtschaftsprüfer, which is the German auditor with the German regulations as well as "international")?

Eine andere Alternative wäre, ich könnte in Deutschland arbeiten (an einer WPG oder Intern.Unternehmen) und mein ACCA in England machen. Also so das ich dann eben immer für die fehlenden professional exams (das ACCA) immer nach England geh und die dann dort abgebe. Was meint Ihr, wird das unterstützt? Was denkt ihr darüber?

Ok nehmen wir mal an, ich arbeite in Deutschland und mache mein Stb um weiter mein WP zu machen (man benötigt doch ein Stb ums WP zu machen oder?!). Werde ich irgendwelche exemptions in Deutschland erhalten aufgrund meiner 8 exemptions? Oder muss ich alles von Anfang an lernen und das ohne irgendwelche exemptions in Deutschland?

Ich habe bislang nicht verstanden wie man zum WP wird....(3-5 Jahre Berufserfahrunf plus bestehen von exams?) - Habt Ihr eine Ahnung? Wie lange is die Dauer (Berufserfahrung + Exams - wie lange würde das dauern?).

Also ich muss euch ganz ehrlich sagen, ich würde sehr gerne in England mein ACCA oder ACA machen. Da ich einwenig Angst habe den WP in Deutschland zu machen. Der Grund ist ganz einfach, mein Wissen ist UK based und international (da ich ja hier in UK studiere). Ich müsste alles wieder in deutsch lernen (die Fachbegriffe und vieles andere) plus, meine deutsche Sprache hat sie im laufe der Jahre enorm verschlechtert.

Letzte Frage (für jetzt ;)), würdet Ihr meine Chancen in Deutschland höher bewerten um einen guten Job zu bekommen. Was hält ihr davon wenn ich doch wieder nach Deutschland geh und mein WP mache? Würde mich wirklich sehr freuen wenn ich eure ehrliche Meinungen erhalte!

Oh sry, mir ist doch noch eine Frage eingefallen :). Was würdet Ihr als Einstiegsgehalt verlangen wenn Ihr in meiner Lage währt für ein audit/tax position(in Deutschland)? Kurze info zu meiner Qualifikation - BA Hons + 8 ACCA exemptions + Berufserfahrung in anderen Bereichen (Sale) + andere Kleinigkeiten. ****Bitte realistisch bleiben!

Oh frohe Weihnachten - Merry Christmas

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Eine Frage an den Threadsteller zum Practising Certificate: Wenn ich richtig verstanden habe, hattest du geschrieben, dass es kein Problem darstellt, das Practising Certificate zu erhalten, wenn man Berufserfahrung in UK hat, auch wenn es sich um pre-ACCA experience handelt. Kannst du einschätzen, wie Praxiserfahrung aus Deutschland dabei berücksichtigt wird? Ist es möglich, das Practising Certificate mit Prüfungserfahrung bei einer Big4 in Deutschland zu erhalten?

Danke und Gruß

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Noch eine Frage an den Threadsteller: du hattest geschrieben, dass du keine Probleme siehst, dass Practising Certificate mit nur teilweiser Prüfungserfahrung in UK zu erwerben. Denkst du, dass es möglich ist, das Pract. Cert. ausschließlich mit Prüfungserfahrung einer Big4 in Deutschland zu erhalten?

Danke und Gruß

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hi,

Hier nochmal der Threadsteller zu obigem Beitrag.

Also, ich hab nochmal recherchiert und die Anerkennung der Arbeitserfahrung außerhalb der UK zum Practising Certificate ist wohl nicht so ganz durchsichtig. Leider reden wir in unserem Unternehmen nicht sehr viel darüber, da dieses Certificate selbst eigentlich nur benötigt wird, wenn man sich selbständig macht, oder wenn man Partner oder Direktor wird - diese haben ohnenhin genug Zeit in der UK audit verbracht.

Wenn dich die Frage wirklich umtreibt, kontaktiere einfach mal direkt jemanden über die Webseite: www.accaglobal.com

Ich persönlich habe meine Zukunftsplanung mittlerweile anders ausgerichtet, da es für mich wenig Sinn macht alles auf den deutschen WP auszurichten, wenn ich diesen Berufsstand doch früher oder später verlasse um in der Industrie/Banking etc tätig zu werden.

Danke und Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hier nochmal der Threadsteller:

Wen's interessiert, ich habe eine Anfrage an die Steuerberaterspruefungskammer BW gestellt, und die Antwort bekommmen, dass die Zulassung zur Steuerberaterpruefung nur mit wirschaftswissenschaftl oder rechtswissenschaftl Studium moeglich ist, ACCA hin oder her.

Die Zulassung zur Eignungspruefung (Alternativweg) ist nur moeglich wenn mit ACCA noch zwei Jahre Vollzeit nach dem Qualifikationserwerb in der UK gearbeitet worden ist.

Diese Aussage, die mir gegeben wurde war zwar von der Kammer in BW aber ich denke sie ist doch mehr oder weniger repraesentativ.

Wuerde mich also wundern wenn die Zulassung zur WP Pruefung laxere Regelungen haette.

Gruesse

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hallo,

das hatte ich mir auch so gedacht: Du musst auf jeden Fall Berufserfahrung nach (!) Ablegen der ACCA-Prüfungen in UK gesammelt haben, denn nur so wirst Du in UK ein WP nach der 8. EU-Richtlinie. Diese erlaubt Dir dann, mit einer Eignungsprüfung Dich in Deutschland zum WP bestellen zu lassen.

Im Vergleich zur deutschen StB-Prüfung musst Du für die WP-Prüfung im Übrigen kein Jura- oder WiWi-Studium absolviert haben. Es gibt - wenn auch rar - Exoten, die mit anderen Studienfächern WPs geworden sind.

Für die StB-Prüfung reichen als Zulassungsvoraussetzung im Übrigen auch WiWi-Anteile von 25% am Studium.

Lounge Gast schrieb:

Hier nochmal der Threadsteller:

Wen's interessiert, ich habe eine Anfrage an die
Steuerberaterspruefungskammer BW gestellt, und die Antwort
bekommmen, dass die Zulassung zur Steuerberaterpruefung nur
mit wirschaftswissenschaftl oder rechtswissenschaftl Studium
moeglich ist, ACCA hin oder her.

Die Zulassung zur Eignungspruefung (Alternativweg) ist nur
moeglich wenn mit ACCA noch zwei Jahre Vollzeit nach dem
Qualifikationserwerb in der UK gearbeitet worden ist.

Diese Aussage, die mir gegeben wurde war zwar von der Kammer
in BW aber ich denke sie ist doch mehr oder weniger
repraesentativ.

Wuerde mich also wundern wenn die Zulassung zur WP Pruefung
laxere Regelungen haette.

Gruesse

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Danke fuer die Antwort!

-->bzgl 25% WiWi Anteil: Das is ja sehr interessant, denn das koennte ich evtl erbringen!

-->bzgl WP-Moeglichkeit ohne Jura-und WiWi-Studium: Auch das ist ja sehr interessant! Werde dann wohl doch noch gesondert eine Anfrage an die WPK stellen.

Gruesse

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Hi an alle, die hier so intensiv diskutieren.

Ich bin im Moment bei einem der Big 4 Unternehmen im Bereich IFRS-Beratung angestellt und soll bzw. darf mich nun mit einer sinnvollen Ausbildung auseinandersetzen, die einerseits IFRS lastig ist und andererseits ein Äquivalent zum WP ist.
Aus den allgemeinen Kursinfos fällt es mir eher schwer wirklich rauszulesen, wie intensiv der IFRS-Anteil ist und wie tief die Kurse gehen. Mein Chef meinte, dass der ACCA die beste Ausbildung sei, aber ganz sicher bin ich immer noch nicht. Kann mir jemand einen tieferen Einblick bzgl. IFRS im ACCA geben?

Ich wäre über eine umfassende AW sehr, sehr dankbar! lg

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

Jungs/Mädels, ich bin ACCA qualifiziert, also vollwertiges Mitglied. Wer an IFRS interessiert ist sollte das machen und ich kenne hierzu auch keine deutsche Alternative. StB sollte m.E. nur machen wer an der deutschen Steuerberatung auch wirklich interessiert ist. StB vereinfacht das WP Examen in Deutschland, ist für den WP Beruf an für sich aber nur begrenzt nützlich.

ACCA ist nicht leicht und dauert lang, aber wer sich gutes Englisch aneignet, zu einem guten Tuition Provider geht (z.B. BPP) und den nötigen Willen und Ehrgeiz hat, der schafft das auch. Wenn auch vielleicht nicht immer bein ersten Versuch.

Klar ist aber auch, mit ACCA seid ihr keine deutschen WPs. Da muss man dann nochmal durch ein leicht kompliziertes Anerkennungsverfahren (also ne deutsche Anerkennungsprüfung schreiben, nachdem man in einem anderen Land schon WP geworden ist). Das ist etwas bürokratisch, aber der Vorteil ist natürlich, man muss dann nicht das komplette (superschwere) WP Examen schreiben.

Ein weiterer Punkt ist, ACCA selbst ist an für sich keine WP Qualifikation, sondern eine Qualification in Accounting. Das bedeutet, so lange man irgendetwas mit Accounting zu tun hat und sich weiterbildet, bleibt man ACCA. Anders natürlich mit dem WP, den man verliert, wenn man nicht mehr prüft.

Für Unternehmensberatung, insbesondere IFRS, ist ACCA denke ich die richtige Lösung. Wenn das Ziel von vorneherein WP ist, dann muss das jeder für sich selbst entscheiden.

Gruß

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

das deutsche Anerkennungsverfahren ist mitnichten kompliziert oder bürokratisch, sondern eins der einfachsten in Europa.

gibt auch immer nur eine Handvoll Leute im Jahr (aktuell 8), also gibt es Intensivbetreuung durch die WPK! :-)

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

"das deutsche Anerkennungsverfahren ist mitnichten kompliziert oder bürokratisch, sondern eins der einfachsten in Europa"---> mhm....das sehe ich ein bisschen anders. Gibt eventuell auch einen Grund, warum's nur 8 sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

mich interessiert das auch! Hab dazu das IDW kontaktiert. Diese schreibte mir, dass ein ACCA-Holder nicht dazu befugt ist, Jahresabschlussprüfungen durchzuführen. Hierzu benötige man ein Practicing certificate als Zugangsvorraussetzung zum Registered Auditor. Das Practicing Certificate kann man durch 3 Jahre Arbeitserfahrung im Audit bekommen. Es scheint so, dass man die erforderliche Arbeitserfahrung mittlerweile auch in Deutschland erbringen kann (siehe: http://www.accaglobal.com/ie/en/member/practice/practising-information/practising-certificates/training-record/members-uk.html). Ob man schon "registered auditor" in der UK sein muss, weiß ich nicht. Habe dazu mal accaglobal kontaktiert. Sollte alles soweit anerkannt sein, muss man nur noch die Eignungsprüfung ablegen. Laut IDW "Gegenstand der Prüfung sind die nationalen Rechtsvorschriften, die für die Berufsausübung Bedeutung haben. Hierzu zählen die Vorschriften des Steuer-, Wirtschafts- und Berufsrechts. Die Eignungsprüfung umfasst eine schriftliche Prüfung mit zwei Klausuren sowie eine mündliche Prüfung, die in deutscher Sprache zu absolvieren sind. Das Verfahren entspricht weitgehend dem Wirtschaftsprüfungsexamen." http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n582402/n582396/n582428/index.jsp

Hat jemand Erfahrung mit dem Weg?

antworten
WiWi Gast

Re: Mit ACCA zu WP

wenn man in deutschland wp sein möchte sollte man den wp machen, wenn man in uk wp sein möchte sollte man aca machen, wenn man sich bei beidem nicht wirklich sicher ist oder man die organisation nicht hinbekommt (wp: in deutshcland prüfen, aca: bei aca-unternehmen einen bestimmten Vertrag unterzeichnen), dann ist acca nicht verkehrt.
acca ist einfache zu organisieren als aca (vorallem in deutschland) und sowieso einfacher und internationaler als wp, aber prüfer wird man dadurch eher doch noch mehr aufwand als direkt mit wp.

acca ist im grunde für jeden gemacht der bis 3 zählen kann und irgendwas mit accounting machen will. was ihr dann für nen wp alles nachlernen müsst dürfte zusammen mit den 13 (?) examen des acca den aufwand des wp übersteigen und ihr gewinnt kaum etwas dadurch

antworten

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Grafik mit Binärcode und typografischen Elementen "International Program Survey and Data Science!

Die Universität Mannheim bildet mit dem „International Program in Survey and Data Science“ Daten-Expertinnen und Datenexperten für den internationalen Arbeitsmarkt aus. Die Weiterbildung wurde in Zusammenarbeit mit der University of Maryland in den USA entwickelt und startet bereits in der zweiten Runde. Voraussetzungen für die Zulassung sind unter anderem ein erster Bachelorabschluss und Berufserfahrung in den Bereichen Datenerhebung oder Datenanalyse.

Intensivstudium Handelsimmobilien Asset Management für Fach- und Führungskräfte

Die International Real Estate Business School der Universität Regensburg hat eine neue Weiterbildung für Fach- und Führungskräfte ins Programm genommen: Handelsimmobilien Asset Management. In einem 4-monatigen, berufsbegleitenden Intensivstudium wird Fachwissen zu Real Estate Asset Management, Due Diligence und Immobilienbewertung vermittelt.

Berufliche Weiterbildung findet oft im Web statt

Die Mischung macht‘s: Unternehmen nutzen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter sowohl Präsenz-Seminare als auch digitale Lerntechnologien. Bei den digitalen Weiterbildungsmöglichkeiten werden Online-Lernprogramme am häufigsten eingesetzt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Digitalverbandes Bitkom.

Abi, Uni, Chefetage? - Fachkräfte mit Fortbildung machen Akademikern Konkurrenz

Ein Werbeplakat mit einer jungen Frau und der Schrift "Meine Karriereleiter bau ich lieber selbst".

Wer Karriere machen will, muss nicht unbedingt studieren. Fachkräfte mit einer beruflichen Weiterbildung wie beispielsweise dem Meister oder Fachwirt liegen beim Einkommen, der Führungsverantwortung und den Arbeitsmarktperspektiven mit den Hochschulabsolventen oft gleichauf. „Berufliche Fortbildung lohnt sich“, lautet entsprechend das Fazit einer aktuellen DIHK-Studie.

Berufsbegleitendes Zertifikats-Studium Innovationsmanagement

Berufsbegleitendes Zertifikats-Studium Innovationsmanagement

Experten und Expertinnen für Innovationen können in vielen Unternehmen neue Wege gehen. Das Zertifikats-Studium Innovationsmanagement an der Leuphana Universität Lüneburg vermittelt aktuelles Fachwissen und bereitet Studierende auf wichtige Zukunftsthemen im Projektmanagement, Marketing und Vertrieb vor. Der berufsbegleitende Studiengang Innovationsmanagement richtet sich an Fachkräfte in einem Beschäftigungsverhältnis.

Betriebliche Weiterbildung auf neuem Höchststand

In einem roten Wandkalender ist eine Woche für die Fortbildung mit dem Wort Seminar gekennzeichnet.

54 Prozent aller Betriebe in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2014 die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützt – so viele wie nie zuvor. Das zeigt eine Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Weiterbildungen für Kaufmänner und Kauffrauen - Diese Möglichkeiten gibt es

Weiterbildungen für Kaufleute: Eine Frau sitzt im Büro an einem Laptop.

Eine kaufmännische Ausbildung gilt als solider Einstieg in das Berufsleben. Auszubildende erhalten umfangreiche Einblicke in die wirtschaftlichen Abläufe von Unternehmen, die Branche und den gewählten Schwerpunkt. Dabei gibt es Kaufmänner und Kauffrauen für nahezu alle betrieblichen Bereiche. Die Ausbildung unterschiedet sich je nach Fachgebiet, in welchem zukünftig gearbeitet wird. Allen kaufmännischen Berufen ist jedoch eines gemein: Es bieten sich unzählige Weiterbildungsmöglichkeiten und damit auch Karriere- und Aufstiegschancen. Doch welche Art von kaufmännischen Ausbildungen gibt es und welche Möglichkeiten eröffnen sich danach?

IfW-Aufbaustudium »Internationale Wirtschaftsbeziehungen«

Das Kunstwerk einer Weltkugel vor einem Wolkenkratzer.

Das Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel bietet wieder das zehnmonatige Aufbaustudium »Internationale Wirtschaftsbeziehungen« beziehungsweise »Advanced Studies in International Economic Policy Research« an. Die Studiengebühr beträgt 9.000 Euro. Die Bewerbung ist bis zum 15. März 2015 möglich.

bildungspraemie.info - Online-Portal zur Bildungsprämie

Ein Werbeplakat für das Sprachzentrum in Berlin mit verschiedenen Städtenamen z.B.Sydney und Fortbildungsarten z.B.Praktikum.

Mit der Bildungsprämie beteiligt sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung an der Hälfte der Kosten für die berufliche Weiterbildung bis zu einem Wert von maximal 500 Euro im Jahr. Gefördert werden Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro verfügen.

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