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Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

ich habe bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben, jetzt aber doch noch (unerwartet) ein deutlich besseres Angebot vom Traumarbeitgeber bekommen. Daher möchte ich gerne den alten, bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder kündigen. Eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart. Wie würdet ihr vorgehen und was muss ich beachten?
Einfach kurz in der Personalabteilung anrufen und sagen, dass man den Vertrag doch nicht antreten wird? Was könnt ihr mir empfehlen?

Viele Grüße

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

WiWi Gast schrieb am 16.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben, jetzt aber doch noch (unerwartet) ein deutlich besseres Angebot vom Traumarbeitgeber bekommen. Daher möchte ich gerne den alten, bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder kündigen. Eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart. Wie würdet ihr vorgehen und was muss ich beachten?
Einfach kurz in der Personalabteilung anrufen und sagen, dass man den Vertrag doch nicht antreten wird? Was könnt ihr mir empfehlen?

Generell gibt es eine Probezeit, also für den charmanten Weg, vorher der Personalabteilung darüber informieren. Ansonsten einfach ohne Angabe eines Grundes kündigen.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Ich hatte das auch schon mal. Ich bat um einen Aufhebungsvertrag. Das ist eigtl. der Standardweg.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Dann kündigen die Unternehmen eben die Personen sofort in der Probezeit.

In den nuller Jahren haben Unternehmen reihenweise tausende Mitarbeiter einfach auf die Straße gesetzt, die dort teilweise seit Jahrzehnten beschäftigt waren. Damit wurde gezeigt, dass es seitens der Unternehmen nicht so etwas wie Loyalität gibt. Warum sollte man als Mitarbeiter dies nun anders machen?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2023:

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2023:

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

Wenn du nur wüsstest, was Unternehmen heutzutage alles abziehen.....dagegen ist das hier noch nichts

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2023:

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

Also die Auto-OEMs sagen regelmäßig Zulieferer, dass sie sie nicht mehr brauchen, weil sie was besseres gefunden haben.
Wer dann klagt, wird hingehalten bis er pleite geht.

Same, als Sie alle Chip-Slots verneint haben (als sie dann bei TMSC angekrochen kamen, wars natürlich nicht mehr so lustig).

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Um wieder aufs Thema zurückzukommen.

Ich würde deine Kontaktperson anrufen und kurz erklären, was Sache ist und wie das möglich Vorgehen ist.

Wir hatten diese Fälle auch schon in unserem Bereich. Normalerweise haben wir aus dem Fachbereich das an unser Vertragsteam weitergegeben und die haben das geregelt. Das stellt normalerweise kein Problem da wenn man vorab bereits kündigt bzw den Vertrag wieder auflöst.

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2023:

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

Meine Güte, was für eine naive und idealistische Einstellung. Es ist genau richtig, dass wir als AN dieses Recht haben. Dem UN bist du im Fall der Fälle doch auch mehr als egal. Wirst halt einfach "wegrationalisiert". Wir leben nicht mehr in den 1990ern. Heute lassen sich die Leute halt nicht mehr so behandeln, wie früher.

An den TE: sag dem UN einfach was Sache ist. Wahrscheinlich wird es dann mit einem Aufhebungsvertrag geregelt. Vergiss deine Loyalität und gehe nur DEINEN Träumen nach. Nur das zählt.

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8 Kommentare

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WiWi Gast

Konzentrier dich in dem Fall voll auf das Examen und shice auf Plan B. Viel Erfolg beim Examen und späteren Job als StB!

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