Aktivierende Sozialhilfe - ein Zuschusssystem für Niedrigverdiener
Der Bundespräsident hat die Politik in seiner Rede vom 15. März ermuntert, die Aktivierende Sozialhilfe in Deutschland einzuführen. Professor Hans-Werner Sinn vom Ifo Institut für Wirtschaftsforschung erläutert das Modell.
Aktivierende Sozialhilfe - ein Zuschusssystem für Niedrigverdiener
München, 15.03.2005 (ifo) - Die Aktivierende Sozialhilfe ist ein Zuschusssystem für Niedrigverdiener, das im Mai 2002 vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung in Form eines umfangreichen Gutachtens vorgestellt wurde. Der Bundespräsident hat die Politik in seiner Rede vom 15. März 2005 ermuntert, die Aktivierende Sozialhilfe in Deutschland einzuführen. Teile des Modells sind in die Hartz-Vorschläge eingeflossen, die im Spätsommer des Jahres veröffentlicht wurden. Das Modell wurde des weiteren im Sommer des Jahres 2002 fast unverändert vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und im Herbst vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung übernommen.
Im Kern geht es darum, den Sozialstaat vom Konkurrenten zum Partner der privaten Wirtschaft zu machen. Die Devise ist, dass jeder arbeiten soll, zu welchem Lohn auch immer er Beschäftigung finden kann, dass aber der Staat denjenigen, die dann nicht genug verdienen, einen persönlichen Zuschuss gewährt, so dass in der Summe aus dem selbst verdienten Lohn und dem Zuschuss ein sozial auskömmliches Gesamteinkommen entsteht.
An die Stelle des Lohnersatzes, wie er als Sozialhilfe bzw. als Arbeitslosengeld II gewährt wird, treten an die Arbeitnehmer ausgezahlte Lohnzuschüsse. Durch den Wechsel zu Lohnzuschüssen fallen die Lohnansprüche der gering Qualifizierten, und zu niedrigeren Löhnen gibt es mehr Beschäftigung. Zugleich verhindern die Zuschüsse negative Konsequenzen für Geringverdiener oder federn sie zumindest ab, denn sie treten additiv zu den Löhnen hinzu. Das System gilt nur für erwerbsfähige Personen. Der Status nicht erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger wird nicht verändert.
Die Hartz IV-Gesetzgebung hat bereits mit den Ein-Euro-Jobs und der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe einige Aspekte der Aktivierenden Sozialhilfe berücksichtigt. Allerdings ist das Arbeitslosengeld II nach wie vor als Lohnersatz ausgestaltet, der eine hohe Eintrittsbarriere für den Arbeitsmarkt schafft. Je nach Einkommenshöhe werden zwischen 80% und 90% des eigenen Mehrverdienstes wieder entzogen, den man durch Mehrarbeit erhält. Die daraus resultierenden Lohnansprüche sind zu hoch, als dass dafür Stellen geschaffen werden können.
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