BAMF Vorstellungsgepräch Entscheiderin
hmm bei der Hitze sollte also Hemd ausreichen :) Anzugjacke kocht man ja vor sich hin, aber ich mag auch die Wärme allgemein nicht. Danke für die ganzen Infos auf jeden Fall!
antwortenhmm bei der Hitze sollte also Hemd ausreichen :) Anzugjacke kocht man ja vor sich hin, aber ich mag auch die Wärme allgemein nicht. Danke für die ganzen Infos auf jeden Fall!
antwortenHallo zusammen,
hat jemand Erfahrung, dass die Stufe übernommen wurde oder werden die Entscheider generell in die E 12 Stufe 1 eingruppiert? Habe aktuell E 12 Stufe 5, TVöD Bund (DVO EKD, Kirche).
antwortenHallo zusammen,
hat jemand Erfahrung, dass die Stufe übernommen wurde oder werden die Entscheider generell in die E 12 Stufe 1 eingruppiert? Habe aktuell E 12 Stufe 5, TVöD Bund, DVO EKD (KIrche).
antwortenIch bin als ÖPR meines Referates bei einer Vielzahl an Vorstellungsgesprächen dabei. Nein, die Fragen der aktuellen Einstellungsrunde für befristete EE unterscheiden sich nicht je nach Organisationseinheit. Sie sind standardisiert. Jeder einzelne Bewerber bekommt die gleichen Fragen gestellt, wortwörtlich. Die Fragen selbst brauche ich nicht nennen. Sie sind bereits hier im Beitragsstrang zu finden. Es sind 9 Fragen.
WiWi Gast schrieb am 19.07.2024:
antwortenWiWi Gast schrieb am 18.07.2024:
Wir können leicht herausfinden, ob du ein Troll bist. Nenne doch hier einfach bitte alle Fragen. Ich kenne sie alle. Und ja, die Fragen unterscheiden sich von Niederlassung zu Niederlassung. Das weiß ich, weil ich jemanden kenne, der sich an einem anderen Standort beworben hat.
Ich hatte als Frau hellblaue Jeans, saubere weiße Sneaker und eine gestreifte Bluse an :-)
Die Zusage habe ich, hab aber abgesagt weil schlechtes Bauchgefühl.
WiWi Gast schrieb am 19.07.2024:
antwortenhmm bei der Hitze sollte also Hemd ausreichen :) Anzugjacke kocht man ja vor sich hin, aber ich mag auch die Wärme allgemein nicht. Danke für die ganzen Infos auf jeden Fall!
Also meine Fragen für eine unbefristete Stelle waren auch Variationen und teils etwas detaillierter als beim Gespräch für eine befristete Stelle...
WiWi Gast schrieb am 19.07.2024:
antwortenIch bin als ÖPR meines Referates bei einer Vielzahl an Vorstellungsgesprächen dabei. Nein, die Fragen der aktuellen Einstellungsrunde für befristete EE unterscheiden sich nicht je nach Organisationseinheit. Sie sind standardisiert. Jeder einzelne Bewerber bekommt die gleichen Fragen gestellt, wortwörtlich. Die Fragen selbst brauche ich nicht nennen. Sie sind bereits hier im Beitragsstrang zu finden. Es sind 9 Fragen.
WiWi Gast schrieb am 19.07.2024:
Wir können leicht herausfinden, ob du ein Troll bist. Nenne doch hier einfach bitte alle Fragen. Ich kenne sie alle. Und ja, die Fragen unterscheiden sich von Niederlassung zu Niederlassung. Das weiß ich, weil ich jemanden kenne, der sich an einem anderen Standort beworben hat.
Du bist und bleibst also im selben Tarifvertrag und in der selben Entgeltgruppe.
Das Tarifrecht sollte dich und deine Stufe 5 in der Theorie schützen. Betonung liegt auf sollte.
WiWi Gast schrieb am 19.07.2024:
antwortenHallo zusammen,
hat jemand Erfahrung, dass die Stufe übernommen wurde oder werden die Entscheider generell in die E 12 Stufe 1 eingruppiert? Habe aktuell E 12 Stufe 5, TVöD Bund, DVO EKD (KIrche).
Werden sie so gut wie nie. Was schlicht daran liegt, dass die Aufgabe als Entscheider einzigartig ist und man in fast keinem Beruf dafür relevante Erfahrung sammeln könnte. Einzige denkbare Ausnahmen sind eine langjährige Beschäftigung bei der ABH und weitere, sehr seltene Einzelfälle.
Insbesondere bietet eine Beschäftigung bei der Kirche keine relevanten Berührungspunkte mit Asylanhörungen und dem Anfertigen von Asylbescheiden.
WiWi Gast schrieb am 19.07.2024:
antwortenHallo zusammen,
hat jemand Erfahrung, dass die Stufe übernommen wurde oder werden die Entscheider generell in die E 12 Stufe 1 eingruppiert? Habe aktuell E 12 Stufe 5, TVöD Bund, DVO EKD (KIrche).
Sollten Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig sein, wird vor Einstellung die Möglichkeit einer Stufenübertragung aus Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis geprüft. Bitte reichen Sie hierzu einen aktuellen Gehaltsnachweis (nicht älter als drei Monate) ein. Bitte beachten Sie, dass eine Stufenübertragung aus einer niedrigeren Entgeltgruppe nach § 16 TVöD nur für Beschäftigungsverhältnisse im Tarifbereich des Bundes möglich ist.
WiWi Gast schrieb am 19.07.2024:
antwortenHallo zusammen,
hat jemand Erfahrung, dass die Stufe übernommen wurde oder werden die Entscheider generell in die E 12 Stufe 1 eingruppiert? Habe aktuell E 12 Stufe 5, TVöD Bund, DVO EKD (KIrche).
Ich warte immer noch auf das Ergebnis der SÜ und die Zustimmung der Gremien. Über die SÜ mache ich mir keine Sorgen. Ich frage mich allerdings, unter welchen Umständen die Gremien der verbindlichen Zusage nicht zustimmen dürften.
antwortenHat jemand schon Rückmeldung von dem aktuellen Bewerbungsdurchgang?
antwortenFragen können sich nur dann unterscheiden, wenn sie zu unterschiedlichen Ausschreibungen gehören. Bei der gleichen Ausschreibung werden auch immer die gleichen Katalogfragen gestellt. Darüber wachen sowohl die Personalabteilung, als auch der (örtliche) Personalrat.
Was die Stufe im TVÖD angeht: Kläre das lieber vorher verbindlich und schriftlich mit der Zentrale, bei TVöD sollte es kein Problem sein, aber grundsätzlich ist vieles im Tarifrecht eine KANN-Regelung und die Zentrale macht gerne vom "Kann" Gebrauch...zu Gunsten der BAMF Haushaltstitel :-)
Gremien lehnen dann ab, wenn ihrer Meinung nach Belange von bereits bestehenden Beschäftigten betroffen sind, also bspw. Umsetzungsanträge vorliegen die nicht berücksichtigt werden und statt dessen neue Kollegen kommen sollen. Oder wenn ein besonders geschützter Bewerber wie Schwerbehinderte u.U. diskriminiert worden sein könnte.
antwortenHallo, in Berlin hatte ich letzte Woche mein Bewerbungsgespräch. Die Fragen decken sich mit denen, die hier bereits genannt wurden :-)
Für Bonn warte ich noch auf eine Rückmeldung, ob ich zum Gespräch eingeladen werde oder nicht... beide AS hatten die Bewerbungsfrist Anfang Juni.
WiWi Gast schrieb am 23.07.2024:
Hallo, in Berlin hatte ich letzte Woche mein Bewerbungsgespräch. Die Fragen decken sich mit denen, die hier bereits genannt wurden :-)
Für Bonn warte ich noch auf eine Rückmeldung, ob ich zum Gespräch eingeladen werde oder nicht... beide AS hatten die Bewerbungsfrist Anfang Juni.
Wer will denn in 2024 noch BAMF (Entscheider) sein? Der Goldrausch ist doch schon lange vorbei.
antwortenWiWi Gast schrieb am 23.07.2024:
WiWi Gast schrieb am 23.07.2024:
Wer will denn in 2024 noch BAMF (Entscheider) sein? Der Goldrausch ist doch schon lange vorbei.
Ich hatte heute mein Vorstellungsgespräch. Das strukturierte Interview wirkt etwas steif, aber eigentlich waren alle sehr nett. Nach etwa 30 Minuten war ich wieder draußen. Warum würde ich als Entscheider heutzutage zum BAMF? Wegen der Bezahlung.
antwortenIn deinem Kommentar wird eine Skepsis bwz. Negativität gegenüber der Position als Entscheider angedeutet. Kannst du uns vielleicht erklären, warum diese Tätigkeit nicht mehr lukrativ und attraktiv nach deiner Meinung geworden ist.
WiWi Gast schrieb am 23.07.2024:
antwortenWer will denn in 2024 noch BAMF (Entscheider) sein? Der Goldrausch ist doch schon lange vorbei.
WiWi Gast schrieb am 23.07.2024:
Ich hatte heute mein Vorstellungsgespräch. Das strukturierte Interview wirkt etwas steif, aber eigentlich waren alle sehr nett. Nach etwa 30 Minuten war ich wieder draußen. Warum würde ich als Entscheider heutzutage zum BAMF? Wegen der Bezahlung.
Nur 30 min? Bei mir waren es 45 min und es wäre noch länger gegangen, wenn nicht jd gesagt hätte, dass gleich der nächste Bewerber in den Raum kommt.
antworten45min Gespräch, auf eine befristete oder unbefristete Stelle? Waren die Fragen die gleichen und wie weit gings ins Detail?
antwortenGibt es für diesen Durchgang eigentlich schon Zu- bzw. Absagen?
antwortenWiWi Gast schrieb am 24.07.2024:
45min Gespräch, auf eine befristete oder unbefristete Stelle? Waren die Fragen die gleichen und wie weit gings ins Detail?
Unbefristete Stelle! Es waren keine leichten Fragen. Eine Vorbereitung hilft grundsätzlich nur bedingt, da dir Fälle, wie schon gesagt, vorgestellt werden und du sagen sollst, wie du handelst. So wird versucht herauszufinden, ob du zu denen passt. Ich halte solche Momentaufnahmen persönlich für nicht aussagekräftig, aber anscheinend wird noch angenommen, dass man von Aussagen zu Handlungen auch auf tatsächliche Handlungen schließen kann.
antwortenWiWi Gast schrieb am 24.07.2024:
Gibt es für diesen Durchgang eigentlich schon Zu- bzw. Absagen?
Bewerbungsgespräch in Berlin war letzte Woche, habe diese Woche meine Zusage erhalten
antwortenWiWi Gast schrieb am 24.07.2024:
45min Gespräch, auf eine befristete oder unbefristete Stelle? Waren die Fragen die gleichen und wie weit gings ins Detail?
Bei mir waren es nur knapp 25 Minuten, auf eine befristete Stelle, ungefährer Ablauf:
Wie lange habt ihr nach Zusage auf euren vertrag gewartet ? BAMF führt ja nach Zusage noch die Sicherheitsprüfung durch ..
antwortenWiWi Gast schrieb am 24.07.2024:
Gibt es für diesen Durchgang eigentlich schon Zu- bzw. Absagen?
Ich hatte letzte Woche das online Gespräch für Braunschweig. Dort werden mehrere Mitarbeiter gesucht. Bisher keine Rückmeldung von der Personalabteilung aus Nürnberg.
antwortenWiWi Gast schrieb am 25.07.2024:
Bei mir waren es nur knapp 25 Minuten, auf eine befristete Stelle, ungefährer Ablauf:
- 3 Min Vorstellung
- Struktur und Aufbau BAMF, Aufgabenbereiche
- Ablauf Asylantrag und welche Rolle spielt der Entscheider/die Entscheiderin dabei
- Abfrage Situationen: Wie würdest du reagieren, wenn xy?
- Was ist für dich Diversity-Kompetenz
Hab es Rückfragen? Nur die Fragen?
antwortenHatte vor 2 Wochen mein Bewerbungsgespräch und habe eine vorläufige Zusage bekommen. Hoffe die Sicherheitsprüfung läuft nicht so ewig, möchte so schnell wie möglich von meinem jetzigen Arbeitgeber weg
antwortenso klassische fragen wie "wo sehen Sie Ihre Stärken, Schwächen, wo sehen Sie sich in 10 Jahren" scheinen ja nicht gestellt zu werden...
antwortenAls befristet oder unbefristeten?
WiWi Gast schrieb am 25.07.2024:
antwortenIch hatte letzte Woche das online Gespräch für Braunschweig. Dort werden mehrere Mitarbeiter gesucht. Bisher keine Rückmeldung von der Personalabteilung aus Nürnberg.
WiWi Gast schrieb am 25.07.2024:
WiWi Gast schrieb am 25.07.2024:
Hab es Rückfragen? Nur die Fragen?
Bei mir wurden keine Rückfragen gestellt. Nach meinen jeweiligen Fragen wurde lediglich gefragt, ob ich noch etwas zu ergänzen hätte.
antwortenIch möchte euch den Spaß nicht verderben, aber es spielt keine Rolle, ob das VG 25 oder 37 Minuten dauert. Die Fragen sind alle gleich. Wenn man den Chat hier und die BAMF-Webseite gelesen hat, kommt man ohne Schwierigkeiten durch.
Das Problem ist nur, dass man auch genauso schnell entlassen wird. Ich habe von mehreren Außenstellen mitbekommen, dass neue Mitarbeiter schon nach 1-2 Wochen entlassen wurden. Es wird während der Einarbeitung nicht reflektiert. Man bekommt irgendwelche Aufgaben als Probe, aber keine Rückmeldung oder Verbesserungsvorschläge. Wenn es nicht passt, bekommt man gleich die Kündigung und das war's dann. Die Bewertungskriterien sind nicht transparent.
Denkt also nicht, dass der Job sicher ist, nur weil ihr das VG bestanden habt. Das tatsächliche Auswahlverfahren ist die Probezeit. Überlegt es euch gut, bevor ihr euren jetzigen Job aufgebt.
antwortenWiWi Gast schrieb am 26.07.2024:
Ich möchte euch den Spaß nicht verderben, aber es spielt keine Rolle, ob das VG 25 oder 37 Minuten dauert. Die Fragen sind alle gleich. Wenn man den Chat hier und die BAMF-Webseite gelesen hat, kommt man ohne Schwierigkeiten durch.
Das Problem ist nur, dass man auch genauso schnell entlassen wird. Ich habe von mehreren Außenstellen mitbekommen, dass neue Mitarbeiter schon nach 1-2 Wochen entlassen wurden. Es wird während der Einarbeitung nicht reflektiert. Man bekommt irgendwelche Aufgaben als Probe, aber keine Rückmeldung oder Verbesserungsvorschläge. Wenn es nicht passt, bekommt man gleich die Kündigung und das war's dann. Die Bewertungskriterien sind nicht transparent.
Denkt also nicht, dass der Job sicher ist, nur weil ihr das VG bestanden habt. Das tatsächliche Auswahlverfahren ist die Probezeit. Überlegt es euch gut, bevor ihr euren jetzigen Job aufgebt.
Dafür ist eine Probezeit da. Diese dauert 6 Monate und wenn in der Zeit keine Leistung gebracht wird, ist es schon verständlich, dass ein Vertrag wieder aufgelöst wird. Das kann aber natürlich von beiden Seiten erfolgen. Dass in der Probezeit Bewerber kündigen, ist auch richtig und wichtig! Der Arbeitgeber darf sich ja auch nicht alles erlauben.
antwortenHmm das Auswahlverfahren mag etwas einfach sein, ja. Aber wenn man gleich die Leute wieder kündigt, wo will man denn die neuen herbekommen? Zahlen ja schon Gewinnungszulagen. Andererseits machts natürlich Sinn, die Spreu vom Weizen zu trennen.
In der Qualifikationsphase von mehreren Wochen sollte man doch die Arbeit ordentlich beigebracht bekommen oder nicht, inkl Feedbacks?
WiWi Gast schrieb am 26.07.2024:
antwortenIch möchte euch den Spaß nicht verderben, aber es spielt keine Rolle, ob das VG 25 oder 37 Minuten dauert. Die Fragen sind alle gleich. Wenn man den Chat hier und die BAMF-Webseite gelesen hat, kommt man ohne Schwierigkeiten durch.
Das Problem ist nur, dass man auch genauso schnell entlassen wird. Ich habe von mehreren Außenstellen mitbekommen, dass neue Mitarbeiter schon nach 1-2 Wochen entlassen wurden. Es wird während der Einarbeitung nicht reflektiert. Man bekommt irgendwelche Aufgaben als Probe, aber keine Rückmeldung oder Verbesserungsvorschläge. Wenn es nicht passt, bekommt man gleich die Kündigung und das war's dann. Die Bewertungskriterien sind nicht transparent.
Denkt also nicht, dass der Job sicher ist, nur weil ihr das VG bestanden habt. Das tatsächliche Auswahlverfahren ist die Probezeit. Überlegt es euch gut, bevor ihr euren jetzigen Job aufgebt.
Aus welchen Gründen wurde die Neulingen bei der Probezeit entlassen?
WiWi Gast schrieb am 26.07.2024:
antwortenIch möchte euch den Spaß nicht verderben, aber es spielt keine Rolle, ob das VG 25 oder 37 Minuten dauert. Die Fragen sind alle gleich. Wenn man den Chat hier und die BAMF-Webseite gelesen hat, kommt man ohne Schwierigkeiten durch.
Das Problem ist nur, dass man auch genauso schnell entlassen wird. Ich habe von mehreren Außenstellen mitbekommen, dass neue Mitarbeiter schon nach 1-2 Wochen entlassen wurden. Es wird während der Einarbeitung nicht reflektiert. Man bekommt irgendwelche Aufgaben als Probe, aber keine Rückmeldung oder Verbesserungsvorschläge. Wenn es nicht passt, bekommt man gleich die Kündigung und das war's dann. Die Bewertungskriterien sind nicht transparent.
Denkt also nicht, dass der Job sicher ist, nur weil ihr das VG bestanden habt. Das tatsächliche Auswahlverfahren ist die Probezeit. Überlegt es euch gut, bevor ihr euren jetzigen Job aufgebt.
Stimme ich 100% zu. Ich bin vor kurzem als Entscheider entfristet worden und nicht alle haben bei uns die Probezeit überstanden. Es wird schon früh drauf geachtet, wie schnell man Anhörungen durchführt, ob man selbstständig arbeitet, ob man Dinge vernünftig vorbereitet, wie man auf unvorhersehbare Situationen reagiert (z.b ein Antragsteller erscheint nicht und stattdessen muss man zügig eine komplett neue Akte vorbereiten und anhören etc.). Vor allem muss die Tendenz permanent nach oben zeigen. Wer nach einem Monat für einen normalen Syrer immernoch zwei Stunden braucht oder nicht weiss, welche Fragen er nach dem Sachvortrag stellen soll, der wird es nicht bis zum Ende der Probezeit schaffen.
WiWi Gast schrieb am 26.07.2024:
antwortenIch möchte euch den Spaß nicht verderben, aber es spielt keine Rolle, ob das VG 25 oder 37 Minuten dauert. Die Fragen sind alle gleich. Wenn man den Chat hier und die BAMF-Webseite gelesen hat, kommt man ohne Schwierigkeiten durch.
Das Problem ist nur, dass man auch genauso schnell entlassen wird. Ich habe von mehreren Außenstellen mitbekommen, dass neue Mitarbeiter schon nach 1-2 Wochen entlassen wurden. Es wird während der Einarbeitung nicht reflektiert. Man bekommt irgendwelche Aufgaben als Probe, aber keine Rückmeldung oder Verbesserungsvorschläge. Wenn es nicht passt, bekommt man gleich die Kündigung und das war's dann. Die Bewertungskriterien sind nicht transparent.
Denkt also nicht, dass der Job sicher ist, nur weil ihr das VG bestanden habt. Das tatsächliche Auswahlverfahren ist die Probezeit. Überlegt es euch gut, bevor ihr euren jetzigen Job aufgebt.
Die Probezeit dauert 6 Wochen für befristete Mitarbeiter. Wir sprechen nicht von 6 Monaten, in denen keine Leistung erbracht wird, sondern von mehreren Mitarbeitern an mehreren Außenstellen, die in den ersten 1-2 Wochen ihre Kündigung bekommen haben. Wir diskutieren auch nicht, ob es richtig oder falsch ist. Jeder kann selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte.
WiWi Gast schrieb am 27.07.2024:
antwortenDafür ist eine Probezeit da. Diese dauert 6 Monate und wenn in der Zeit keine Leistung gebracht wird, ist es schon verständlich, dass ein Vertrag wieder aufgelöst wird. Das kann aber natürlich von beiden Seiten erfolgen. Dass in der Probezeit Bewerber kündigen, ist auch richtig und wichtig! Der Arbeitgeber darf sich ja auch nicht alles erlauben.
WiWi Gast schrieb am 18.07.2024:
hat schon jemand eine Zusage für Freiburg? Da waren ja mehrere unbefristete Stellen als Entscheider*innen ausgeschrieben, die VG waren in der ersten Juli Woche.
Ne, habe auch noch keine Rückmeldung erhalten. Gerne Meldung sobald du etwas hörst, andersrum von mir natürlich auch.
antwortenWiWi Gast schrieb am 18.07.2024:
hat schon jemand eine Zusage für Freiburg? Da waren ja mehrere unbefristete Stellen als Entscheider*innen ausgeschrieben, die VG waren in der ersten Juli Woche.
Nein, habe auch noch keine Rückmeldung erhalten.
antwortenDie Vorstellungsgepräche liefen bis vorgestern weiter. Dementsprechend dauert es noch eine Weile bis da eine Entscheidung getroffen wird. Mir wurde gesagt 2 bis 3 Wochen warten ist angesagt.
WiWi Gast schrieb am 18.07.2024:
antwortenhat schon jemand eine Zusage für Freiburg? Da waren ja mehrere unbefristete Stellen als Entscheider*innen ausgeschrieben, die VG waren in der ersten Juli Woche.
Dabei sollte auch bedacht werden, dass diese blöden Zeitvorgaben bei Anhörungen nicht unbedingt aussagekräftig sind, weil es um Einzelfallprüfungen geht. Dennoch haben wir natürlich durch die reon vorgegebenen Fragen das Problem, ungeeignete Kandidaten nicht frühzeitig erkennen zu können. In unserer Außenstelle werden auch nicht alle die Probezeit überstehen, weil nicht jeder dafür geeignet ist und manche Leute auch ihre politische Meinung einfließen lassen, die hier absolut nichts zu suchen hat. Gutmenschen ebensowenig wie Radikale. Sieben und nochmal sieben ist die richtige Antwort. Wir brauchen keine neuen Leute, die meinen, alles besser zu kennen und Sachen hinterfragen, die mit der Arbeit nichts zu tun haben. Bringt nur unnötige Diskussionen und Unruhe in das Amt.
WiWi Gast schrieb am 27.07.2024:
antwortenStimme ich 100% zu. Ich bin vor kurzem als Entscheider entfristet worden und nicht alle haben bei uns die Probezeit überstanden. Es wird schon früh drauf geachtet, wie schnell man Anhörungen durchführt, ob man selbstständig arbeitet, ob man Dinge vernünftig vorbereitet, wie man auf unvorhersehbare Situationen reagiert (z.b ein Antragsteller erscheint nicht und stattdessen muss man zügig eine komplett neue Akte vorbereiten und anhören etc.). Vor allem muss die Tendenz permanent nach oben zeigen. Wer nach einem Monat für einen normalen Syrer immernoch zwei Stunden braucht oder nicht weiss, welche Fragen er nach dem Sachvortrag stellen soll, der wird es nicht bis zum Ende der Probezeit schaffen.
WiWi Gast schrieb am 26.07.2024:
Denkt also nicht, dass der Job sicher ist, nur weil ihr das VG bestanden habt. Das tatsächliche Auswahlverfahren ist die Probezeit. Überlegt es euch gut, bevor ihr euren jetzigen Job aufgebt.
Sehr befremdliche und verstörende Sätze am Ende.
Natürlich sollte man den Infos aus Abteilung 6 vertrauen und entsprechend handeln.
Allerdings braucht das Bamf natürlich Leute mit Köpfchen und Verbesserungsvorschläge machen.
WiWi Gast schrieb am 28.07.2024:
antwortenDabei sollte auch bedacht werden, dass diese blöden Zeitvorgaben bei Anhörungen nicht unbedingt aussagekräftig sind, weil es um Einzelfallprüfungen geht. Dennoch haben wir natürlich durch die reon vorgegebenen Fragen das Problem, ungeeignete Kandidaten nicht frühzeitig erkennen zu können. In unserer Außenstelle werden auch nicht alle die Probezeit überstehen, weil nicht jeder dafür geeignet ist und manche Leute auch ihre politische Meinung einfließen lassen, die hier absolut nichts zu suchen hat. Gutmenschen ebensowenig wie Radikale. Sieben und nochmal sieben ist die richtige Antwort. Wir brauchen keine neuen Leute, die meinen, alles besser zu kennen und Sachen hinterfragen, die mit der Arbeit nichts zu tun haben. Bringt nur unnötige Diskussionen und Unruhe in das Amt.
WiWi Gast schrieb am 27.07.2024:
Denkt also nicht, dass der Job sicher ist, nur weil ihr das VG bestanden habt. Das tatsächliche Auswahlverfahren ist die Probezeit. Überlegt es euch gut, bevor ihr euren jetzigen Job aufgebt.
Kann jemand berichten, inwiefern sich das Bewerbungsgespräch bzw. die Fragen zwischen einer befristeten und unbefristeten Stelle unterscheiden? Welche Fragen werden denn bei einer befristeten Stelle gestellt?
antworteneinfach hier lesen, steht schon alles da
WiWi Gast schrieb am 29.07.2024:
antwortenKann jemand berichten, inwiefern sich das Bewerbungsgespräch bzw. die Fragen zwischen einer befristeten und unbefristeten Stelle unterscheiden? Welche Fragen werden denn bei einer befristeten Stelle gestellt?
Hat jemand schon was aus Bonn gehört? Gibts da bereits Rückmeldungen?
antwortenHat schon wer Rückmeldung aus Bremen bekommen? oder ist wer aus Bremen dabei, der als Entscheidet tätig ist, der über seine/ihre Erfahrungen gerne Berichten möchte?
antwortenSteht hier wirklich schon zigfach ausgeführt. Einfach die Mühe machen und die letzten Seiten durchlesen.
WiWi Gast schrieb am 29.07.2024:
antwortenKann jemand berichten, inwiefern sich das Bewerbungsgespräch bzw. die Fragen zwischen einer befristeten und unbefristeten Stelle unterscheiden? Welche Fragen werden denn bei einer befristeten Stelle gestellt?
WiWi Gast schrieb am 21.07.2024:
Ich warte immer noch auf das Ergebnis der SÜ und die Zustimmung der Gremien. Über die SÜ mache ich mir keine Sorgen. Ich frage mich allerdings, unter welchen Umständen die Gremien der verbindlichen Zusage nicht zustimmen dürften.
Ich hab heute die Unterlagen für die SÜ abgegeben. Mir war gar nicht bewusst das noch eine Absage kommen kann. So weit ich weiß wird man eingestellt , sofern keine Hinderungsgründe entgegenstehen (u. a. kein Strafverfahren, Nachweis des geforderten Abschlusses, Führungszeugnis, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Zustimmung der Mitbestimmungsorgane etc). Ich hoffe ehrlich das der ganze Prozess schnell läuft.
antwortenWie sieht eigentlich der erste Arbeitstag aus? Muss man da etwas beachten?
antwortenIch habe auch meine Zusage für eine befristete Stelle in Berlin erhalten. Ich muss mich nun bis Sonntag entscheiden und habe noch ein paar Fragen:
Danke!
antwortenImmer etwas unterschiedlich. Du musst etwas Papierkram unterschreiben, bekommst deinen Windows-Account und kannst dich mit der Aktensoftware vertraut machen und vielleicht ne Akte probelesen. Ansonsten schaust du so lange bei Anhörungen zu, bis die Schulung beginnt.
WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
antwortenWie sieht eigentlich der erste Arbeitstag aus? Muss man da etwas beachten?
ist es eigentlich rechtlich möglich als befristeter Entscheider entfristet zu werden oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen und man muss sich immer auf unbefristete Stellen bewerben?
antwortenWiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
antwortenIch habe auch meine Zusage für eine befristete Stelle in Berlin erhalten. Ich muss mich nun bis Sonntag entscheiden und habe noch ein paar Fragen:
- Die Schulung dauert 12 Wochen und findet in Nürnberg statt, zumindest sind einige Module in Präsenz zu absolvieren. Wie sieht es hier aus, wenn man Kinder hat? Die können doch nicht eben mit?
- Ich bin momentan E13 (Stufe 4) im Bildungsbereich. Hat schonmal jemand seine Stufe behalten dürfen, auch wenn man relativ fachfremd einsteigt?
- Die wichtigste Frage: Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende. Ich möchte nicht vor Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung kündigen, was aber ggf. in einer langen Wartezeit für das Bamf endet. Wie wird damit erfahrungsgemäß umgegangen? Ist eine Zusage eine Zusage und man wartet bis der alte AV endet bzw. aufgelöst wird?
Danke!
Diese Frage wurde schon sooo oft gestellt....
Befristet heißt befristet und trifft bei 99,9% auch zu!
Wenn gerade Bedarf für eine unbefristete Stelle in der AS da ist zum Ende deines Vertrages und du gut bist, hast du vielleicht Glück. Kann man aber auch gleich nach Vegas fliegen...
Unbefristet = unbefristet also JAA!!
WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
antwortenist es eigentlich rechtlich möglich als befristeter Entscheider entfristet zu werden oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen und man muss sich immer auf unbefristete Stellen bewerben?
Das ist so nicht vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit sich auf unbefristete Stellen zu bewerben sofern die Voraussetzungen für die jeweilige Tätigkeit vorliegen. Nach zwei Jahren ist mir dieser Stelle Schluss nach jetzigen Stand. Finde ich auch gut so, weil jeder die gleichen Chancen haben sollte.
WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
antwortenist es eigentlich rechtlich möglich als befristeter Entscheider entfristet zu werden oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen und man muss sich immer auf unbefristete Stellen bewerben?
Inwiefern verhindert es die Chancengleichheit, wenn die Mitarbeiter langfristig eingestellt werden? 🤔
WiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
antwortenDas ist so nicht vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit sich auf unbefristete Stellen zu bewerben sofern die Voraussetzungen für die jeweilige Tätigkeit vorliegen. Nach zwei Jahren ist mir dieser Stelle Schluss nach jetzigen Stand. Finde ich auch gut so, weil jeder die gleichen Chancen haben sollte.
WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
ist es eigentlich rechtlich möglich als befristeter Entscheider entfristet zu werden oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen und man muss sich immer auf unbefristete Stellen bewerben?
Nach der vorläufigen Zusage wirst du gefragt, ob du das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung (SÜ) abwarten möchtest. Dies ist besonders sinnvoll, wenn du dich derzeit in einem anderen Arbeitsverhältnis befindest. Durch das Abwarten des SÜ-Ergebnisses bleibst du auf der sicheren Seite, falls die Überprüfung negativ ausfallen sollte.
WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
antwortenIch habe auch meine Zusage für eine befristete Stelle in Berlin erhalten. Ich muss mich nun bis Sonntag entscheiden und habe noch ein paar Fragen:
- Die Schulung dauert 12 Wochen und findet in Nürnberg statt, zumindest sind einige Module in Präsenz zu absolvieren. Wie sieht es hier aus, wenn man Kinder hat? Die können doch nicht eben mit?
- Ich bin momentan E13 (Stufe 4) im Bildungsbereich. Hat schonmal jemand seine Stufe behalten dürfen, auch wenn man relativ fachfremd einsteigt?
- Die wichtigste Frage: Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende. Ich möchte nicht vor Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung kündigen, was aber ggf. in einer langen Wartezeit für das Bamf endet. Wie wird damit erfahrungsgemäß umgegangen? Ist eine Zusage eine Zusage und man wartet bis der alte AV endet bzw. aufgelöst wird?
Danke!
WiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
Das ist so nicht vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit sich auf unbefristete Stellen zu bewerben sofern die Voraussetzungen für die jeweilige Tätigkeit vorliegen. Nach zwei Jahren ist mir dieser Stelle Schluss nach jetzigen Stand. Finde ich auch gut so, weil jeder die gleichen Chancen haben sollte.
Stelleninhaber einer befristeten Stelle werden bevorzugt behandelt, wenn sie sich intern auf eine unbefristete Stelle bewerben und das auch an einem anderen Standort. Manchmal werden daher auch alle externen Bewerber abgelehnt.
antwortenWiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
ist es eigentlich rechtlich möglich als befristeter Entscheider entfristet zu werden oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen und man muss sich immer auf unbefristete Stellen bewerben?
WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
Ich habe auch meine Zusage für eine befristete Stelle in Berlin erhalten. Ich muss mich nun bis Sonntag entscheiden und habe noch ein paar Fragen:
- Die Schulung dauert 12 Wochen und findet in Nürnberg statt, zumindest sind einige Module in Präsenz zu absolvieren. Wie sieht es hier aus, wenn man Kinder hat? Die können doch nicht eben mit?
- Ich bin momentan E13 (Stufe 4) im Bildungsbereich. Hat schonmal jemand seine Stufe behalten dürfen, auch wenn man relativ fachfremd einsteigt?
- Die wichtigste Frage: Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende. Ich möchte nicht vor Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung kündigen, was aber ggf. in einer langen Wartezeit für das Bamf endet. Wie wird damit erfahrungsgemäß umgegangen? Ist eine Zusage eine Zusage und man wartet bis der alte AV endet bzw. aufgelöst wird?
Danke!
Wie kommt man auf die Idee, sich bei E13 Stufe 4 (also mind. 7 Jahren dabei) auf eine befristete E12 zu bewerben?
Sag dem BAMF bitte zügig ab. Dann kein ein anderer die Stelle übernehmen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
Inwiefern verhindert es die Chancengleichheit, wenn die Mitarbeiter langfristig eingestellt werden? 🤔
WiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
Weil somit jede befristete und in Frage kommende Person die Chance auf eine unbefristete Stelle erhält. Und nicht nur Du, die Du schon auf der Stelle befristet sitzt.
antwortenGenauso ist es
BrioniFanboy87 schrieb am 01.08.2024:
antwortenWiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
Weil somit jede befristete und in Frage kommende Person die Chance auf eine unbefristete Stelle erhält. Und nicht nur Du, die Du schon auf der Stelle befristet sitzt.
Was ist das für eine Logik? Analog zu deinem Argument kann man auch sagen, dass die unbefristeten Mitarbeiter die Chanchengleichheit noch mehr beeintraächtigen, indem sie eine Stelle jahrelang besetzen. Soll man alle Paar Jahre das ganze Personal komplett entlassen, um anderen Leuten eine Chance geben? Du wärest bestimmt ein guter Geschäftsführer ;-)
Natürlich sind Mitarbeiter, die ein Paar Jahre Erfahrung haben, besser qualifiziert für eine Stelle. Was ist daran ungleich?
BrioniFanboy87 schrieb am 01.08.2024:
antwortenWiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
Weil somit jede befristete und in Frage kommende Person die Chance auf eine unbefristete Stelle erhält. Und nicht nur Du, die Du schon auf der Stelle befristet sitzt.
wurden hier eigentlich Entscheider, die unbefristet als Tarifbeschäftigte eingestellt worden sind auch schon mal verbeamtet?
antwortenDas stimmt nicht. Es gibt beim BAMF ganz viele Leute die als befristete Mitarbeiter angefangen haben und später entfristet worden sind. Es ist nicht mit Glück in Vegas vergleichbar. Nach dem jetzigen Stand ist eine Entfristung nicht vorhesehen aber woher sollst du wissen, wie die Lage in 2 Jahren ist?
WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
antwortenDiese Frage wurde schon sooo oft gestellt....
Befristet heißt befristet und trifft bei 99,9% auch zu!
Wenn gerade Bedarf für eine unbefristete Stelle in der AS da ist zum Ende deines Vertrages und du gut bist, hast du vielleicht Glück. Kann man aber auch gleich nach Vegas fliegen...
Unbefristet = unbefristet also JAA!!WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
ist es eigentlich rechtlich möglich als befristeter Entscheider entfristet zu werden oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen und man muss sich immer auf unbefristete Stellen bewerben?
WiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
Was ist das für eine Logik? Analog zu deinem Argument kann man auch sagen, dass die unbefristeten Mitarbeiter die Chanchengleichheit noch mehr beeintraächtigen, indem sie eine Stelle jahrelang besetzen. Soll man alle Paar Jahre das ganze Personal komplett entlassen, um anderen Leuten eine Chance geben? Du wärest bestimmt ein guter Geschäftsführer ;-)
Natürlich sind Mitarbeiter, die ein Paar Jahre Erfahrung haben, besser qualifiziert für eine Stelle. Was ist daran ungleich?
BrioniFanboy87 schrieb am 01.08.2024:
Es geht nicht um die Qualifizierung, sondern darum, dass jeder grundsätzlich Qualifizierte eine Chance auf den Posten per Bestenauslese hat. Leider verstehst Du die elementare Systematik des öD und der Bestenauslese gem. Art. 33 GG nicht.
antwortenWiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
Was ist das für eine Logik? Analog zu deinem Argument kann man auch sagen, dass die unbefristeten Mitarbeiter die Chanchengleichheit noch mehr beeintraächtigen, indem sie eine Stelle jahrelang besetzen. Soll man alle Paar Jahre das ganze Personal komplett entlassen, um anderen Leuten eine Chance geben? Du wärest bestimmt ein guter Geschäftsführer ;-)
Natürlich sind Mitarbeiter, die ein Paar Jahre Erfahrung haben, besser qualifiziert für eine Stelle. Was ist daran ungleich?
BrioniFanboy87 schrieb am 01.08.2024:
Bei einem BAMF gibt es keinen Geschäftsführer, es ist öD und im öD gilt das Prinzip der Bestenauslese gem. Art. 33 GG. Es ist traurig, dass Du Dich hier meinst borniert äußern zu müssen, aber nicht mal die rudimentären Prinzipien des Arbeitsbereichs verstehst, in dem Du ja offenbar tätig bist.
antwortenHallo zusammen,
hatte vielleicht noch jemand vor etwa drei Wochen ein Vorstellungsgespräch in Bochum und wartet seitdem auf eine Rückmeldung?Würde mich interessieren, wie es bei euch aussieht.
Und du scheinst nicht zu wissen, dass eine Entfristung keinen Konflikt mit dem Bestenausleseprinzip darstellt. Im öffentlichen Dienst wird es oft praktiziert, dass jemand zuerst befristet eingestellt und später entfristet wird. Auch beim BAMF war dies in der Vergangenheit der Fall.
Ich gehe davon aus, dass du nicht beim BAMF arbeitest. Kein Mitarbeiter des BAMF würde "ein BAMF" sagen.
in der Vergangenheit viele befristete Mitarbeiter doch ebtfristet worden sind
BrioniFanboy87 schrieb am 02.08.2024:
antwortenWiWi Gast schrieb am 01.08.2024:
Bei einem BAMF gibt es keinen Geschäftsführer, es ist öD und im öD gilt das Prinzip der Bestenauslese gem. Art. 33 GG. Es ist traurig, dass Du Dich hier meinst borniert äußern zu müssen, aber nicht mal die rudimentären Prinzipien des Arbeitsbereichs verstehst, in dem Du ja offenbar tätig bist.
WiWi Gast schrieb am 03.08.2024:
Und du scheinst nicht zu wissen, dass eine Entfristung keinen Konflikt mit dem Bestenausleseprinzip darstellt. Im öffentlichen Dienst wird es oft praktiziert, dass jemand zuerst befristet eingestellt und später entfristet wird. Auch beim BAMF war dies in der Vergangenheit der Fall.
Ich gehe davon aus, dass du nicht beim BAMF arbeitest. Kein Mitarbeiter des BAMF würde "ein BAMF" sagen.
in der Vergangenheit viele befristete Mitarbeiter doch ebtfristet worden sind
BrioniFanboy87 schrieb am 02.08.2024:
Dankenswerterweise bin ich nicht beim BAMF beschäftigt. Bei genauer Auslegung des TVöDs bzw. der entsprechenden Vorgaben durch das GG, muss eine Entfristung ausgeschrieben werden. Gleichwohl gibt es Wege, dies zu umschiffen, diese sind Individuallösungen einzelner Behörden zugunsten einzelner Beschäftigter. Deine Wortklabuerbei täuscht hier inhaltlich nicht über absolute Abwesenheit rudimentären Verständnis hinsichtlich des öD hinweg. Schön, dass das hier öffentlich festgehalten wurde :)
antwortenBen schrieb am 03.08.2024:
Hallo zusammen,
hatte vielleicht noch jemand vor etwa drei Wochen ein Vorstellungsgespräch in Bochum und wartet seitdem auf eine Rückmeldung?Würde mich interessieren, wie es bei euch aussieht.
Hallo,
ich hatte an einem anderen Ort vor 3 Wochen ein Interview. Bis heute keine Rückmeldung. Die wollten sich auch im Interview nicht festlegen wann es Rückmeldungen gibt.
Was wurde dazu bei dir gesagt?
WiWi Gast schrieb am 03.08.2024:
Und du scheinst nicht zu wissen, dass eine Entfristung keinen Konflikt mit dem Bestenausleseprinzip darstellt. Im öffentlichen Dienst wird es oft praktiziert, dass jemand zuerst befristet eingestellt und später entfristet wird. Auch beim BAMF war dies in der Vergangenheit der Fall.
Ich gehe davon aus, dass du nicht beim BAMF arbeitest. Kein Mitarbeiter des BAMF würde "ein BAMF" sagen.
in der Vergangenheit viele befristete Mitarbeiter doch ebtfristet worden sind
BrioniFanboy87 schrieb am 02.08.2024:
Bestenauslese nach Qualifikation steht teilweise im Widerspruch zu Diversity. Hier geht es darum möglichst eine kulturelle Vielfalt im Unternehmen herzustellen und so als Team die besten Entscheidungen treffen zu können.
antwortenWeiß jemand, ob das mit der Gewinnungszulage endlich geprüft wurde? Die Frage war ja, ob die für alle befristeten Entscheider gelten soll.
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.08.2024:
Weiß jemand, ob das mit der Gewinnungszulage endlich geprüft wurde? Die Frage war ja, ob die für alle befristeten Entscheider gelten soll.
Du hast ja naive Vorstellungen, wenn Du meinst, dass das so kurzfristig geht. Solch eine Prüfung dauert nicht nur regelmäßig mehrere Monate, sondern es ist letztlich entscheidend, ob auch das Geld zur Verfügung. Würde davon ausgehen, dass das noch innerhalb dieses Jahres entschieden wird, aber sicher nicht in den nächsten 6-8 Wochen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 03.08.2024:
WiWi Gast schrieb am 03.08.2024:
Bestenauslese nach Qualifikation steht teilweise im Widerspruch zu Diversity. Hier geht es darum möglichst eine kulturelle Vielfalt im Unternehmen herzustellen und so als Team die besten Entscheidungen treffen zu können.
Die Bestenauslese ist per Gesetz geregelt. Deswegen sind auch Quoten ala Diversity streng genommen im öD unzulässig. An erster Stelle hat die Bestenauslese gem. Grundgesetz zu stehen. Danach kann man nach Herzenslust Quoten bespielen, wenn für Ersteres Sorge getragen wurde.
antwortenWiWi Gast schrieb am 03.08.2024:
Und du scheinst nicht zu wissen, dass eine Entfristung keinen Konflikt mit dem Bestenausleseprinzip darstellt. Im öffentlichen Dienst wird es oft praktiziert, dass jemand zuerst befristet eingestellt und später entfristet wird. Auch beim BAMF war dies in der Vergangenheit der Fall.
Ich gehe davon aus, dass du nicht beim BAMF arbeitest. Kein Mitarbeiter des BAMF würde "ein BAMF" sagen.
in der Vergangenheit viele befristete Mitarbeiter doch ebtfristet worden sind
BrioniFanboy87 schrieb am 02.08.2024:
Es stellt per se keinen Konflikt dar, aber die Entfristung muss für alle ausgeschrieben werden. Dass sich nicht alle Institutionen daran halten ist bekannt, es ist trotzdem unzulässig.
antwortenIch hatte vor 2 Wochen mein Vorstellungsgespräch. Vergangenen Freitag Zusage. Heute habe ich abgesagt bzw. meine Bewerbung zurückgezogen.
Die Arbeit hört sich sehr interessant an und wäre die Stelle nicht ohne Übernahme befristet, hätte ich dort angefangen (mit 2 Staatsexamen).
antwortenWiWi Gast schrieb am 03.08.2024:
Ben schrieb am 03.08.2024:
Hallo,
ich hatte an einem anderen Ort vor 3 Wochen ein Interview. Bis heute keine Rückmeldung. Die wollten sich auch im Interview nicht festlegen wann es Rückmeldungen gibt.
Was wurde dazu bei dir gesagt?
Mir wurde mitgeteilt, dass ich wohl spätestens Anfang August eine Rückmeldung erhalte, da noch einige Vorstellungsgespräche ausstehen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 05.08.2024:
Ich hatte vor 2 Wochen mein Vorstellungsgespräch. Vergangenen Freitag Zusage. Heute habe ich abgesagt bzw. meine Bewerbung zurückgezogen.
Die Arbeit hört sich sehr interessant an und wäre die Stelle nicht ohne Übernahme befristet, hätte ich dort angefangen (mit 2 Staatsexamen).
Aber dass die Stelle auf 2 Jahre befristet ist, wusstest Du doch vorher…
antwortenManche haben es wohl immer noch nicht verstanden, dass diese Arbeit erstmal nur auf zwei Jahre befristet ist. Auch wenn es sachgrundlos ist, ist der Hauptgrund für die Einstellung das Abarbeiten der Rückstände und die Ausgabe der bewilligten zweckgebundenen Haushaltsmittel, um Kürzungen in zukünftigen Haushaltsplanungen zu vermeiden. Das Amt braucht so viele neue Leute auf Dauer auch nicht.
WiWi Gast schrieb am 05.08.2024:
antwortenWiWi Gast schrieb am 05.08.2024:
Aber dass die Stelle auf 2 Jahre befristet ist, wusstest Du doch vorher…
WiWi Gast schrieb am 31.07.2024:
Ich habe auch meine Zusage für eine befristete Stelle in Berlin erhalten. Ich muss mich nun bis Sonntag entscheiden und habe noch ein paar Fragen:
- Die Schulung dauert 12 Wochen und findet in Nürnberg statt, zumindest sind einige Module in Präsenz zu absolvieren. Wie sieht es hier aus, wenn man Kinder hat? Die können doch nicht eben mit?
- Ich bin momentan E13 (Stufe 4) im Bildungsbereich. Hat schonmal jemand seine Stufe behalten dürfen, auch wenn man relativ fachfremd einsteigt?
- Die wichtigste Frage: Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende. Ich möchte nicht vor Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung kündigen, was aber ggf. in einer langen Wartezeit für das Bamf endet. Wie wird damit erfahrungsgemäß umgegangen? Ist eine Zusage eine Zusage und man wartet bis der alte AV endet bzw. aufgelöst wird?
Danke!
Die Schulung für befristete Mitarbeiter dauert 7 Wochen und nicht 12. Davon können bis zu 5 Wochen online sein, bei Vorliegen gewisser Bedingungen. 2 Wochen müssen zwingend vor Ort gemacht werden. Ausbildungsorte sind Berlin, Düsseldorf, Nürnberg und zum Teil Hamburg und Leipzig.
antwortenWiWi Gast schrieb am 25.07.2024:
Wie lange habt ihr nach Zusage auf euren vertrag gewartet ? BAMF führt ja nach Zusage noch die Sicherheitsprüfung durch ..
Würde ich auch sehr gerne wissen. Ich hab am 17.7. Die Mail bekommen das ich weiterhin berücksichtigt werde, SÜ läuft auch noch. Habe meinem Personalsachbearbeiter und SA geschrieben um nähere Informationen zur Länge des Prozesses zu erfahren. Bisher keine Antwort. Telefonisch erreiche ich auch niemanden……
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.08.2024:
WiWi Gast schrieb am 25.07.2024:
Würde ich auch sehr gerne wissen. Ich hab am 17.7. Die Mail bekommen das ich weiterhin berücksichtigt werde, SÜ läuft auch noch. Habe meinem Personalsachbearbeiter und SA geschrieben um nähere Informationen zur Länge des Prozesses zu erfahren. Bisher keine Antwort. Telefonisch erreiche ich auch niemanden……
Bei mir hat es drei Monate gedauert ab Abgabe der SÜ1.
antwortenIch habe auch erfahren, dass das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung (SÜ) normalerweise frühestens nach 12 Wochen vorliegt. Allerdings berichten einige hier, dass sie ihr Ergebnis bereits nach einer Woche erhalten haben. Unabhängig davon besteht bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die Möglichkeit einer schnellen Einstellung (nach der Gremienzustimmung. 1 oder 2 Monaten), abhängig von den individuellen Umständen der Person (z.B. ob man sich derzeit in einem Arbeitsverhältnis befindet oder nicht etc.).
WiWi Gast schrieb am 06.08.2024:
antwortenWiWi Gast schrieb am 25.07.2024:
Würde ich auch sehr gerne wissen. Ich hab am 17.7. Die Mail bekommen das ich weiterhin berücksichtigt werde, SÜ läuft auch noch. Habe meinem Personalsachbearbeiter und SA geschrieben um nähere Informationen zur Länge des Prozesses zu erfahren. Bisher keine Antwort. Telefonisch erreiche ich auch niemanden……
Habe die Mail auch am 17.7 erhalten. Direkt dann alles beantragt am nächsten Tag (Führungszeugnis etc.). Hast du denn deinen persönlichen Ansprechpartner aus der Mail angerufen oder generell im Referat 11F ? Die Möglichkeit bereits anzufangen mit Einarbeitung und Schulung nach der einfachen Zuverlässigkeitsprüfung wurde hier ja schon angesprochen. Wie realistisch wäre ein Arbeitsbeginn sagen wir mal zum 1.9. oder 15.9.?
Hier im Forum berichten ja einige, dass sie 3-6 Monate gewartet haben. Allerdings handelte es sich da auch häufig um unbefristete Stellen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 05.08.2024:
Aber dass die Stelle auf 2 Jahre befristet ist, wusstest Du doch vorher…
Ja, wusste ich. Aktuell sind mehrere Stellen auf die ich mich beworben habe befristet (egal ob Kanzlei, Behörde o.ä..). Meistens (immer) wird dann im Gespräch erklärt, dass ein Übernahme geplant ist und die verschiedenen Gründe für die Befristung erklärt.
Hier habe ich vor dem Bewerbungsgespräch schon gelesen, dass dies in dem Fall nicht so ist und im Gespräch dann auch klar kommuniziert wird. Deshalb war ich jetzt nicht überrascht oder so. Den Termin für das Bewerbungsgespräch habe ich dann nicht abgesagt und mir das angehört.
Aber wenn man sich jetzt nicht vorher in dem Forum einliest, erfährt man das erst im Gespräch. Man darf nicht davon ausgehen, dass alle Bewerber dieses Forum durchlesen. Befristung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Übernahme/Entfristung ausgeschlossen ist.
antwortenDie Zustimmung der zuständigen Gremien muss vor jeder Einstellung vorliegen. Eine Einstellung ohne das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung erfolgt auf eigenes Risiko des Bewerbers. Sollte sich der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden und die Ergebnisse der Überprüfung negativ ausfallen, hat dies nachteilige Folgen für ihn. In diesem Fall muss der Arbeitsvertrag aufgelöst werden.
WiWi Gast schrieb am 07.08.2024:
antwortenHabe die Mail auch am 17.7 erhalten. Direkt dann alles beantragt am nächsten Tag (Führungszeugnis etc.). Hast du denn deinen persönlichen Ansprechpartner aus der Mail angerufen oder generell im Referat 11F ? Die Möglichkeit bereits anzufangen mit Einarbeitung und Schulung nach der einfachen Zuverlässigkeitsprüfung wurde hier ja schon angesprochen. Wie realistisch wäre ein Arbeitsbeginn sagen wir mal zum 1.9. oder 15.9.?
Hier im Forum berichten ja einige, dass sie 3-6 Monate gewartet haben. Allerdings handelte es sich da auch häufig um unbefristete Stellen.
Push:
Wie bereitet man sich als Berufseinsteiger für das strukturierte Interviw im ÖD vor?
Alle Bewerber bekommen ja die gleichen Fragen, aber auch wenn Berufseinsteiger sich bewerben, sind da auch Leute mit BE, die die Fragen besser beantworten können.
Was macht man dann?
Hallo zusammen,
mein online Vorstellungsgepräch war am 10.07. Heute kam die Email mit SÜ1 - aber ohne vorherige vorläufige Zusage (telefonisch oder per Email) .... Ist das normal, dass der Geheimschutz vor dem Personal agiert?
Und zweite Frage - wenn ich auch die vorläufige Zusage bekomme - die SÜ1 bereitet mir ein bisschen Sorgen, da ich Verwandtschaft in einem von "Problemstaaten" habe und dadurch laut Hinweisen erpressbar sein könnte. Kann man jetzt schon sagen, dass meine SÜ scheitern wird oder nicht zwangsläufig? Weiß jemand, wie die Chancen in solchen Fällen stehen?
antwortenWenn andere Bewerber aufgrund des während ihrer Berufserfahrung erworbenen Fachwissens relevante Fragen besser beantworten können, dann sind diese im Rahmen der Bestenauslese schlicht besser für diese Stelle geeignet.
Ich habe damals für meine unbefristete Stelle den Ablauf des Asylverfahrens mit relevanten Rechtsgrundlagen und das Organigramm des BAMF schlicht auswendig gelernt. Auf unsere 8 ausgeschriebenen Stellen kamen damals über 150 Bewerber. Wenn man da dazugehören will, muss man eben liefern. Wobei die Konkurrenz auf die befristeten Stellen wohl nicht ganz so krass sein soll.
WiWi Gast schrieb am 07.08.2024:
antwortenPush:
Wie bereitet man sich als Berufseinsteiger für das strukturierte Interviw im ÖD vor?
Alle Bewerber bekommen ja die gleichen Fragen, aber auch wenn Berufseinsteiger sich bewerben, sind da auch Leute mit BE, die die Fragen besser beantworten können.
Was macht man dann?
Ich habe für die SÜ alles eingereicht, Sicherheitsdienst hat den Empfang bestätigt und 3 Monate später habe ich unter Vorbehalt angefangen. Erst dann hat mir der Sicherheitsdienst mitgeteilt, dass sie mit meiner SÜ gar nicht anfangen konnten, weil sie meine Unterlagen verloren haben. Ich solkte dann alles erneut schicken. Das war aber nicht mehr nötig, weil ich den Job in der Probephase, die genau so chaotisch und unstrukturiert war, selbst gekündigt, habe.
antwortenWiWi Gast schrieb am 07.08.2024:
Push:
Wie bereitet man sich als Berufseinsteiger für das strukturierte Interviw im ÖD vor?
Alle Bewerber bekommen ja die gleichen Fragen, aber auch wenn Berufseinsteiger sich bewerben, sind da auch Leute mit BE, die die Fragen besser beantworten können.
Was macht man dann?
Ich würde jede Frage möglichst ausführlich beantworten. Schildere, dass du noch nicht in so einer Situation warst und sage, wie du vorgehen würdest bzw. wo du nachschauen/ wen du fragen würdest. Oftmals ist der Weg das Ziel.
antwortenIch und zahlreiche Kollegen und Kolleginnen aus der Schulung, Einstellungsgespräche letzten Herbst, haben bis heute noch keine abschließende E-Mail erhalten, dass die SÜ1 durch wäre. Ich habe aber ebenfalls den Zusatz im Vertrag, dass der Vertrag im Fall des Falles aufgehoben werden kann. Alteingesessene Kollegen haben teilweise erzählt, dass sie auch nie eine abschließende E-Mail erhalten hätten.
Man kann doch nicht erinnern Vertrag mit dieser Zusatzklausel vergeben und dann niemals anschließend eine schriftliche Mitteilung rausschicken,dass der Arbeitnehmer was in den Händen hält, dass die Prüfung und damit die Zeit der Unsicherheit vorbei ist?! Mir hat damals auf Nachfrage am Telefon der (ziemlich inkompetente) Sachbearbeiter von 11C auf Nachfrage gesagt, meine Sü1 wäre längst durch.
Kann ich etwas tun, um eine abschließende Bestätigung zu bekommen?
WiWi Gast schrieb am 07.08.2024:
antwortenDie Zustimmung der zuständigen Gremien muss vor jeder Einstellung vorliegen. Eine Einstellung ohne das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung erfolgt auf eigenes Risiko des Bewerbers. Sollte sich der Bewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden und die Ergebnisse der Überprüfung negativ ausfallen, hat dies nachteilige Folgen für ihn. In diesem Fall muss der Arbeitsvertrag aufgelöst werden.
WiWi Gast schrieb am 07.08.2024:
Hier im Forum berichten ja einige, dass sie 3-6 Monate gewartet haben. Allerdings handelte es sich da auch häufig um unbefristete Stellen.
WiWi Gast schrieb am 07.08.2024:
Push:
Wie bereitet man sich als Berufseinsteiger für das strukturierte Interviw im ÖD vor?
Alle Bewerber bekommen ja die gleichen Fragen, aber auch wenn Berufseinsteiger sich bewerben, sind da auch Leute mit BE, die die Fragen besser beantworten können.
Was macht man dann?
In der Theorie darauf vorbereiten. Es ist unerheblich, ob Du Berufseinsteiger bist oder 10 Jahre Erfahrung hast. Wenn die Stelle so offen ausgeschrieben ist, dass Du Dich ohne Berufserfahrung bewerben kannst, kannst Du eingeladen werden. Wenn Du die Fragen dann dennoch nicht beantworten kannst, interessiert das niemanden. Bzw. auch nicht, ob und wie der Vorteil für Gruppe xy ausfallen mag. Es zählt am Ende nur, dass einer am besten auf die Stelle passt und diese Person wird ausgewählt (sollte zumindest so sein, das scheinen ja gewisse Damen hier trotz Beschäftigung im öD nicht gerallt zu haben).
Zur Vorbereitung:
Viel Erfolg
antwortenWarum hast du den Job selbst gekündigt ?
WiWi Gast schrieb am 07.08.2024:
antwortenIch habe für die SÜ alles eingereicht, Sicherheitsdienst hat den Empfang bestätigt und 3 Monate später habe ich unter Vorbehalt angefangen. Erst dann hat mir der Sicherheitsdienst mitgeteilt, dass sie mit meiner SÜ gar nicht anfangen konnten, weil sie meine Unterlagen verloren haben. Ich solkte dann alles erneut schicken. Das war aber nicht mehr nötig, weil ich den Job in der Probephase, die genau so chaotisch und unstrukturiert war, selbst gekündigt, habe.
Für mich ist es gelaufen. Heute bekam ich die Absage per Email.
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
Für mich ist es gelaufen. Heute bekam ich die Absage per Email.
Das ist sehr schade. Kam sie nach dem Vorstellungsgespräch oder in welchem Stadium des Prozesses?
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
WiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
Das ist sehr schade. Kam sie nach dem Vorstellungsgespräch oder in welchem Stadium des Prozesses?
Nach Vorstellungsgespräch
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
Für mich ist es gelaufen. Heute bekam ich die Absage per Email.
Nach der SÜ1?
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
Für mich ist es gelaufen. Heute bekam ich die Absage per Email.
Würde Widerspruch dagegen einlegen. So schnell wie möglich.
antwortenWeil es in meiner AS ein unerträgliches Arbeitsklima war und zusätzlich nach nicht nachvollziehbaren Kriterien gehandelt wurde. Wer einen guten Mentor hat hat Glück, kann durchkommen. Ansonsten lernt man da nichts. Es gibt keinen Einarbeitungsplan oä. Es ist auch nicht wirklich erwünscht, dass man sich in das Kollegium integriert, weil es bei den neuen Mitarbeitern generell davon ausgegangen wird, dass sie nicht lange bleiben. Ich habe genug andere Berufserfahrungen, um es erkennen zu können. Junge Kollege denken, dass das normal ist, sie quälen sich weiter und bekommen spätestens nach 2 Wochen die Kündigung. In meiner AS waren mehr als Hälfte der neuen Mitarbeiter in der Probezeit weg.
WiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
antwortenWarum hast du den Job selbst gekündigt ?
WiWi Gast schrieb am 07.08.2024:
Ich habe für die SÜ alles eingereicht, Sicherheitsdienst hat den Empfang bestätigt und 3 Monate später habe ich unter Vorbehalt angefangen. Erst dann hat mir der Sicherheitsdienst mitgeteilt, dass sie mit meiner SÜ gar nicht anfangen konnten, weil sie meine Unterlagen verloren haben. Ich solkte dann alles erneut schicken. Das war aber nicht mehr nötig, weil ich den Job in der Probephase, die genau so chaotisch und unstrukturiert war, selbst gekündigt, habe.
WiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
WiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
Nach der SÜ1?
Keine Ahnung. Wie erfahre ich das?
antwortenJetzt wäre es naturlich interessant, in welcher AS das Arbeitsklima unerträglich ist. Magst Du zumindest das Bundesland nennen?
WiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
antwortenWeil es in meiner AS ein unerträgliches Arbeitsklima war und zusätzlich nach nicht nachvollziehbaren Kriterien gehandelt wurde. Wer einen guten Mentor hat hat Glück, kann durchkommen. Ansonsten lernt man da nichts. Es gibt keinen Einarbeitungsplan oä. Es ist auch nicht wirklich erwünscht, dass man sich in das Kollegium integriert, weil es bei den neuen Mitarbeitern generell davon ausgegangen wird, dass sie nicht lange bleiben. Ich habe genug andere Berufserfahrungen, um es erkennen zu können. Junge Kollege denken, dass das normal ist, sie quälen sich weiter und bekommen spätestens nach 2 Wochen die Kündigung. In meiner AS waren mehr als Hälfte der neuen Mitarbeiter in der Probezeit weg.
WiWi Gast schrieb am 09.08.2024:
Ich habe für die SÜ alles eingereicht, Sicherheitsdienst hat den Empfang bestätigt und 3 Monate später habe ich unter Vorbehalt angefangen. Erst dann hat mir der Sicherheitsdienst mitgeteilt, dass sie mit meiner SÜ gar nicht anfangen konnten, weil sie meine Unterlagen verloren haben. Ich solkte dann alles erneut schicken. Das war aber nicht mehr nötig, weil ich den Job in der Probephase, die genau so chaotisch und unstrukturiert war, selbst gekündigt, habe.
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