WiWi Gast schrieb am 15.10.2019:
Danke für dein Feedback zum Wechsel vom JC zum BAMF!
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Arbeit als Entscheider sehr interessant ist.
ABER: Erfahrungsstufe 1 nach Jahren im ÖD ist echt bitter!
Und ich frage mich, ob es nicht auf Dauer psychisch sehr belastend ist, sich täglich die Fluchtgeschichten anzuhören.
Ich bin zur Zeit in der Rechtsbehelfsstelle im JC. Dort ist es weniger stressig als in der Leistung.
Komme zu keiner Entscheidung, ob ich wirklich wechseln soll, ohne vorher zu wissen, was da an Belastung und finanziell (Anrechnung von Erfahrungsstufen) auf mich zukommt.
Wird bei Neueinstellungen eigentlich noch verbeamtet?
Die Erfahrungsstufe wird definitiv nicht angerechnet. Das muss man sich neu erarbeiten. Bei Neueinstellungen im gd wird aktuell nicht verbeamtet. Es gibt jedoch sporadisch Verbeamtungsaktionen. Man muss jedoch bereits mindestens 18 Monate im Amt gearbeitet haben. Dann kann man sich nachträglich die Erfahrungsstufen vom JC anrechnen lassen.
Wer schwache Nerven hat, dem können die Geschichten tatsächlich belasten. Durch das JC sollte man jedoch abgehärtet sein. Wenn man einmal drin ist, kann man sich auch auf andere interne Stellen bewerben. Notfalls in ein anderes Bundesamt. Ich kann es euch wie bereits mitgeteilt nur empfehlen. Zurück ins JC könnt ihr immer. Eine Zusage beim BAMF ist jedoch eine große Gelegenheit. Das bekommen nicht alle.
Darf ich fragen wo ihr eingestellt werden würdet?
antworten