Das wiederum zeigt, dass Du vom Beamtenrecht wenig Ahnung hast, sorry. Sofern der Beamte auf Probe keinen goldenen Löffel klaut, krankgeschrieben im Urlaub oder im Nebenjob erwischt wird und sich die Gesundheit seit der Eingangsuntersuchung beim Amtsarzt nicht akut verschlechtert hat, folgt auf den Ablauf der Probezeit die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Der Beamte, egal ob a.P. oder a.L besetzt nämlich eine Planstelle, diese wird ihm im Organisations- und Stellenplan mit einer gewissen Wertigkeit, hier also überwiegend A9 / Regierungsinspektor, zugewiesen.
Akut zum BAMF:
Es gibt keine Entlassung und kein Nichtbestehen, außer durch völlige Vertrottelung und die ist dann hausgemacht. Um verbeamtet zu werden, müssen die aktuellen Tarifbeschäftigten eine Note in den Top 30% des gesamten Amtes, inkl. aller bereits verbeamteten Kollegen erhalten. Da schließt in 99% der Fälle diejenigen aus, die aus Personalmangel bisher mitgezogen wurden, die dürfen TB bleiben.
Also bitte keine Märchen, wer es in die Verbeamtung schafft ist drin, auch nach den maximal 3 Jahren :)
WiWi Gast schrieb am 10.06.2019:
Zünglein an der Waage hat hier m. E. auf Probe.
Auf Lebenszeit wurde auch dann nicht direkt eingestellt.
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