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VorstellungsgesprächBAMF

Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

An private Adresse oder interne Post??
Bei mir kam bisher noch nichts an

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Mich würde mal interessieren, was im neuen Arbeitsvertrag zur Probezeit und zur Übernahme der Erfahrungsstufe steht.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Dann warte ab, bis du deinen bekommst.

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Mich würde mal interessieren, was im neuen Arbeitsvertrag zur Probezeit und zur Übernahme der Erfahrungsstufe steht.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Tut mir leid, aber das glaube ich dir niemals...

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Das ging ja schnell! Habe heute den schriftlichen Vertrag per Post bekommen. Ihr auch?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Doch, hab meinen auch in der privaten Post gehabt.

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Tut mir leid, aber das glaube ich dir niemals...

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Das ging ja schnell! Habe heute den schriftlichen Vertrag per Post bekommen. Ihr auch?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich habe heute meinen auch in der Post gehabt, genauso wie drei andere aus meinem Referat. Eine andere Kollegin hat noch keinen Vertrag in der Post gehabt, allerdings hatte sie sich ein späteres Wiedereintrittsdatum erbeten, da sie noch eine Kündigungsfrist bei ihrem neuen Arbeitgeber hat.

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Tut mir leid, aber das glaube ich dir niemals...

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Das ging ja schnell! Habe heute den schriftlichen Vertrag per Post bekommen. Ihr auch?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Seid ihr denn vor der Entfristung ausgeschieden?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Ich habe heute meinen auch in der Post gehabt, genauso wie drei andere aus meinem Referat. Eine andere Kollegin hat noch keinen Vertrag in der Post gehabt, allerdings hatte sie sich ein späteres Wiedereintrittsdatum erbeten, da sie noch eine Kündigungsfrist bei ihrem neuen Arbeitgeber hat.

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Gibt es wieder eine Probezeit?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nein. Nur § 1 des ersten Vertrags wird abgeändert.

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Gibt es wieder eine Probezeit?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Probezeit entfällt steht im Arbeitsvertrag

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

An die privaten Adresse.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Es steht nur die Eingruppierung E12 drin. Unsere „Probezeit“ war ja lange genug... Für Teilzeitkräfte wie mich ist ein Antrag auf Teilzeitarbeit beigelegt.

Mich würde mal interessieren, was im neuen Arbeitsvertrag zur Probezeit und zur Übernahme der Erfahrungsstufe steht.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Genau so ist es

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ein wirklich sehr netter Ton hier von manchen „Kollegen“... Soll ich ein Foto beilegen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Viel Glück den klagenden Kollegen!
"Alle notwendigen Erkenntnisquellen", mehr Transparenz geht nicht!

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Ein wirklich sehr netter Ton hier von manchen „Kollegen“... Soll ich ein Foto beilegen?

Mach Dir nichts draus, einfach weiter freuen und die Unsympathen bleiben hoffentlich in anderen Außenstellen...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Leute genießt das Wochenende - endlich entfristet und der Druck ist weg - JUHU!!! Das tut doch mal gut. Ich habe nicht gedacht, dass das BAMF bis Ende Februar wirklich alles bis zum Ende durchzieht - trotz der Klagen. Und dann sind auch schon die Änderunsgverträge per Post gekommen..., ich bin jetzt zur Abwechslung mal wirklich positiv überrascht. Den Kolleginnen und Kollegen, die nicht entfristet wurden, drücke ich (teilweise) die Daumen, dass es noch klappt. Aber: Nicht jeder ist für den Entscheider Job geeignet, solche Leute habe ich selbst kennenlernen müssen und finde es bei dem ein oder anderen absolut richtig, dass keine Entfristung erfolgte. Bei anderen tut es mir leid, allerdings wurde da nicht entfristet, weil nur 1 oder 2 Standorte angegeben wurden, wäre man als Entscheider etwas flexibler gewesen, hätte es da an einem anderen Ort geklappt. Bei den AVS-Leuten ist es viel extremer, da ich viele gute Leute kenne, die nicht übernommen wurden, die sich aber den Ars... aufgerissen haben während dem absoluten Peak - und das ist wirklich hart und betrübt mich.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Welche Probezeit? Wir sind doch alle schon mindestens 18 Monate auf Probe. Die Erfahrungsstufe bleibt, was sonst?

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:

Mich würde mal interessieren, was im neuen Arbeitsvertrag zur Probezeit und zur Übernahme der Erfahrungsstufe steht.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die „BA-isierung“ des BAMF möchte die Leitung sicher weiter vorantreiben. Ist die Entfristung ein Schrecken ohne Ende?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Die „BA-isierung“ des BAMF möchte die Leitung sicher weiter vorantreiben. Ist die Entfristung ein Schrecken ohne Ende?

Was soll das denn heißen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Was soll das denn heißen?

Ich habe meinen Vertrag noch nicht per Post erhalten. Hat noch wer seinen Vertrag nicht erhalten?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ja, hier. Geht aber noch einigen bei uns im Referat so

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Deswegen würde ich mir jetzt keine Sorgen machen. Der Vertrag besteht bereits seit dem Zeitpunkt, als man das Angebot des BAMF per Email angenommen hat Für die Aushändigung des Schriftstücks hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit.

Gast schrieb am 06.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Ich habe meinen Vertrag noch nicht per Post erhalten. Hat noch wer seinen Vertrag nicht erhalten?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hey, freut mich, dass es bei vielen mit der Entfristung geklappt hat. Könnt ihr erzählen wie damals euer VG verlief?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wir hatten keins :)

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

Hey, freut mich, dass es bei vielen mit der Entfristung geklappt hat. Könnt ihr erzählen wie damals euer VG verlief?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die Neubefristeten werden erstmal zum Küchendienst eingeteilt.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Kaum entfristet, schon so arrogant wie die alten unbefristeten... oder so witzig. Daumen hoch.

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

Die Neubefristeten werden erstmal zum Küchendienst eingeteilt.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Der Witz war schlecht.. Ich wurde jetzt auch entfristet (Entscheider), aber der Leistungsdruck ist nach wie vor immens und wir brauchen sowohl im AVS als auch im EE-Bereich jede Kraft.
Ich weiß nicht in welcher AS du bist, aber bei uns würden die sicher keinen Küchendienst machen :-p

WiWi Gast schrieb am 07.03.2018:

Die Neubefristeten werden erstmal zum Küchendienst eingeteilt.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Gibt es eigentlich etwas Neues bzgl. der Klagen bzw. der einstweiligen Verfügung?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Moien,
erstmal Glückwunsch und viel Kraft an die Entfristeten...
Ich werfe nun eine andere Frage in die Runde: Wie sieht's aus mit der Unterkunft während der Qualifizierung? Auf eigene Fraust orgnanisieren oder gibt es ein Campus/Wohnheim?
Schönen Tag noch...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das wird man Dir früh genug mitteilen. Standardmäßig wird man in einem Hotel untergebracht.

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Moien,
erstmal Glückwunsch und viel Kraft an die Entfristeten...
Ich werfe nun eine andere Frage in die Runde: Wie sieht's aus mit der Unterkunft während der Qualifizierung? Auf eigene Fraust orgnanisieren oder gibt es ein Campus/Wohnheim?
Schönen Tag noch...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hi, vielen Dank und schönes WE! Gruß

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Das wird man Dir früh genug mitteilen. Standardmäßig wird man in einem Hotel untergebracht.

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Schönen Tag noch...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Kein Ding

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Hi, vielen Dank und schönes WE! Gruß

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Schönen Tag noch...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das würde ich aber auch mal gerne wissen

WiWi Gast schrieb am 08.03.2018:

Gibt es eigentlich etwas Neues bzgl. der Klagen bzw. der einstweiligen Verfügung?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Frist abgelaufen... Daher ja auch die 2 Wochen Frist!

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Das würde ich aber auch mal gerne wissen

WiWi Gast schrieb am 08.03.2018:

Gibt es eigentlich etwas Neues bzgl. der Klagen bzw. der einstweiligen Verfügung?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Und die Stellen wurden bereits besetzt...

WiWi Gast schrieb am 10.03.2018:

Frist abgelaufen... Daher ja auch die 2 Wochen Frist!

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Gibt es eigentlich etwas Neues bzgl. der Klagen bzw. der einstweiligen Verfügung?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Frist ist inzwischen vielleicht abgelaufen, aber Klagen laufen trotzdem (inkl. einstweiliger Verfügungen). Du glaubst jawohl nicht, dass innerhalb der zwei Wochen keine Klagen und einstweiligen Verfügungen eingegangen sind bei den Arbeitsgerichten. Also abwarten was passiert.

WiWi Gast schrieb am 10.03.2018:

Und die Stellen wurden bereits besetzt...

WiWi Gast schrieb am 10.03.2018:

Gibt es eigentlich etwas Neues bzgl. der Klagen bzw. der einstweiligen Verfügung?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Aber wenn man jetzt wieder angefangen hat - Die Klagen könnten ja den Einzelnen nicht mehr gefährden, das heisst das Person A für Person B wieder gehen muss. Sondern das höchstens Person B ebenfalls eingestellt wird oder es zum Vergleich kommt.
Oder liegt man hier falsch bei der Annahme?

WiWi Gast schrieb am 10.03.2018:

Frist ist inzwischen vielleicht abgelaufen, aber Klagen laufen trotzdem (inkl. einstweiliger Verfügungen). Du glaubst jawohl nicht, dass innerhalb der zwei Wochen keine Klagen und einstweiligen Verfügungen eingegangen sind bei den Arbeitsgerichten. Also abwarten was passiert.

WiWi Gast schrieb am 10.03.2018:

Gibt es eigentlich etwas Neues bzgl. der Klagen bzw. der einstweiligen Verfügung?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nö, da liegst du meines Erachtens richtig.

WiWi Gast schrieb am 11.03.2018:

Aber wenn man jetzt wieder angefangen hat - Die Klagen könnten ja den Einzelnen nicht mehr gefährden, das heisst das Person A für Person B wieder gehen muss. Sondern das höchstens Person B ebenfalls eingestellt wird oder es zum Vergleich kommt.
Oder liegt man hier falsch bei der Annahme?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich glaube mittlerweile auch, dass es ein Fehler war, meine Bewerbung auf nur 3 AS zu begrenzen ...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ach was?

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Ich glaube mittlerweile auch, dass es ein Fehler war, meine Bewerbung auf nur 3 AS zu begrenzen ...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wurdest du nicht entfristert?

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Ach was?

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Ich glaube mittlerweile auch, dass es ein Fehler war, meine Bewerbung auf nur 3 AS zu begrenzen ...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nein, ich gehöre zu denen, deren Vertrag ausgelaufen ist und sich jetzt in der "Warteschleife" befinden ...

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Wurdest du nicht entfristert?

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Ich glaube mittlerweile auch, dass es ein Fehler war, meine Bewerbung auf nur 3 AS zu begrenzen ...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bei uns haben einige von diesen Verträgen direkt am 1.3 wieder angefangen..

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Nein, ich gehöre zu denen, deren Vertrag ausgelaufen ist und sich jetzt in der "Warteschleife" befinden ...

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Ich glaube mittlerweile auch, dass es ein Fehler war, meine Bewerbung auf nur 3 AS zu begrenzen ...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hat jemand von Euch heute auch den „Marschbefehl“ zum 1.5. an andere Außenstelle bekommen?

Bei uns haben einige von diesen Verträgen direkt am 1.3 wieder angefangen..

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Ich glaube mittlerweile auch, dass es ein Fehler war, meine Bewerbung auf nur 3 AS zu begrenzen ...

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Hat jemand von Euch heute auch den „Marschbefehl“ zum 1.5. an andere Außenstelle bekommen?

Nein? Kam Post nach Hause?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Noch nicht offiziell. Man sagte uns nur, dass wir uns auf Mai bis Juni einstellen sollten. Die offiziellen "Marschbefehle" sollten in Kürze verschickt werden.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nein, unser Referatsleiter hat uns E-Mail vorgelesen.

Nein? Kam Post nach Hause?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bei uns haben auch alle, die die Entfristungsmail erhalten haben, am 01.03.2018 die Arbeit wieder aufgenommen. Gab es noch Mails anderen Inhalts, was das Weiterbeschäftigungsdatum angeht?

WiWi Gast schrieb am 14.03.2018:

Nein, ich gehöre zu denen, deren Vertrag ausgelaufen ist und sich jetzt in der "Warteschleife" befinden ...

WiWi Gast schrieb am 13.03.2018:

Ich glaube mittlerweile auch, dass es ein Fehler war, meine Bewerbung auf nur 3 AS zu begrenzen ...

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WiWi Gast

Re: Vorstellungsgespräch BAMF NRW, Erfahrungen - Zusage, Rückmeldung

Stimmt das Gerücht, dass es in Zukunft nur noch Anker- und Entscheidungszentren geben soll. Und in den Zentren bleibt Integration.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Es ist kein Gerücht, sondern ein Teil des Koalitionsvertrages. ABER: es gibt weder eine Bund-Länder Absprache in Form eines Vertrages (nötig aufgrund des Föderalismus), noch schon wirklich konkrete Ausgestaltungen dazu.

Meiner Meinung nach: Selbst wenn die ANKER nun bessere Ankunftszentren werden, die Fälle, die nicht binnen 6 Monaten zu entscheiden sind, landen weiter in den Außenstellen, denn mehr "Wohnsitzauflage" auf eine Gemeinschaftsunterkunft würde das BVerfG ohnehin kassieren...

WiWi Gast schrieb am 15.03.2018:

Stimmt das Gerücht, dass es in Zukunft nur noch Anker- und Entscheidungszentren geben soll. Und in den Zentren bleibt Integration.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Hallo liebe Entscheider/-innen,

bei uns erzählt der Buschfunk, dass die Dienstortwechsel erst im 3. Quartal erfolgen sollen.

Womit ich auch gleich beim Thema bin: Gibt es unter euch auch Betroffene, die sich mit ihrem neuen Dienstort noch nicht so recht anfreunden können?

Bevor ihr schreibt: "Dann hättest du dich nicht auf andere Außenstellen bewerben sollen..." Kann ich direkt sagen: Zum damaligen Zeitpunkt war meine private Situation noch etwas anders und da bestand die Umzugsoption noch (es sind ja nun doch ein paar Monate vergangen)...

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Ja sehr viele sind unzufrieden damit und hoffen, dass ein Tausch im letzten Moment noch möglich ist. Dazu würde jedoch noch nichts aus Nürnberg kommuniziert.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

WiWi Gast schrieb am 15.03.2018:

Ja sehr viele sind unzufrieden damit und hoffen, dass ein Tausch im letzten Moment noch möglich ist. Dazu würde jedoch noch nichts aus Nürnberg kommuniziert.

Hmm....ist halt wirklich blöd, denn somit kann man sich überhaupt nicht über seine Entfristung freuen. In Nürnberg findet man da mit Sicherheit auch keinerlei offenes Ohr.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Bei uns sind viele unglücklich mit ihren neuen Dienstorten und hoffen, noch irgendwie an der angestammten AS bleiben zu können. Allzu große Chancen gibt es dafür lt. unserer Referatsleitung aber leider nicht. Der 1.5. ist schon sehr extrem zügig. Ich selbst werde nicht an der neuen AS antreten, sondern das BAMF - nicht unglücklich- deswegen verlassen :-)

Hallo liebe Entscheider/-innen,

bei uns erzählt der Buschfunk, dass die Dienstortwechsel erst im 3. Quartal erfolgen sollen.

Womit ich auch gleich beim Thema bin: Gibt es unter euch auch Betroffene, die sich mit ihrem neuen Dienstort noch nicht so recht anfreunden können?

Bevor ihr schreibt: "Dann hättest du dich nicht auf andere Außenstellen bewerben sollen..." Kann ich direkt sagen: Zum damaligen Zeitpunkt war meine private Situation noch etwas anders und da bestand die Umzugsoption noch (es sind ja nun doch ein paar Monate vergangen)...

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Eine Kollegin von mir und ich haben diesbezüglich mal in Nürnberg angerufen. Also bei der Personalstelle. Mir sagte man, dass ein Tausch nicht möglich sein wird. Eine Versetzung nach 6 Monaten jedoch durchaus. Meiner Kollegin sagte man, dass ein Tausch möglich sein wird. Dies werde noch kommuniziert.

Tja was denn nun?! Typisch BaMF ...........................

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

WiWi Gast schrieb am 15.03.2018:

Eine Kollegin von mir und ich haben diesbezüglich mal in Nürnberg angerufen. Also bei der Personalstelle. Mir sagte man, dass ein Tausch nicht möglich sein wird. Eine Versetzung nach 6 Monaten jedoch durchaus. Meiner Kollegin sagte man, dass ein Tausch möglich sein wird. Dies werde noch kommuniziert.

Tja was denn nun?! Typisch BaMF ...........................

Diese Einigkeit ist wirklich faszinierend *ironie aus

Bin gespannt wie das laufen wird. Ich bin der Meinung, man sollte auch auf die Bedürfnisse bzw. Lebensumstände der MA eingehen, da es nun wirklich schon ewig her ist, mit der Standortwahl. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. :-)

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Einen Versetzungswunsch kann man nach sechs Monaten im aktuellen Referat beantragen. Das gilt aber nicht nur für die neu entfristeten, sondern grds. für alle MA im Haus. Somit wird einer veränderten Lebenssituation Rechnung getragen. Allerdings gibt es Orte wie z.B. Zentrumsstädte, bei denen dem Wunsch nur ein frommer Gedanke bleiben wird, da mehrere hundert Kollegen vor einem auf der Warteliste mit dem Versetzungswunsch stehen. Das einzige was im Geschäftsbereich des BMI immer möglich ist, allerdings ohne Rechtsanspruch, ist der Platztausch. Hier können sich MA auf gleicher Ebene einen 1:1 Tausch wünschen, es hängt aber von zwei RL und der Personalstelle ab, ob dem entsprochen wird.

Will man dagegen nach Suhl und Co, wird die Wartezeit eher überschaubar ausfallen ;)

WiWi Gast schrieb am 15.03.2018:

Eine Kollegin von mir und ich haben diesbezüglich mal in Nürnberg angerufen. Also bei der Personalstelle. Mir sagte man, dass ein Tausch nicht möglich sein wird. Eine Versetzung nach 6 Monaten jedoch durchaus. Meiner Kollegin sagte man, dass ein Tausch möglich sein wird. Dies werde noch kommuniziert.

Tja was denn nun?! Typisch BaMF ...........................

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Mir wurde gesagt dass erst ein neues Standortkonzept aufgestellt werden muss. Solange macht eine Umsetzung von Hundertschaften auch keinen Sinn.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Na diese Information hat sich ja seit der heutigen Infoport-Meldung erübrigt... Viel Glück all denen, die am 1.5. umgesetzt werden!

WiWi Gast schrieb am 15.03.2018:

Mir wurde gesagt dass erst ein neues Standortkonzept aufgestellt werden muss. Solange macht eine Umsetzung von Hundertschaften auch keinen Sinn.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

WiWi Gast schrieb am 16.03.2018:

die am 1.5. umgesetzt werden!

...am 1.5., zum 1.5. oder drum herum. Entweder steht es fest oder nicht. Und es steht nicht fest.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Entschuldige, aber was steht Deiner Meinung nach noch NICHT fest??? Die betroffenen Kollegen wurden bereits über die neue Außenstelle informiert, die dortigen Referatsleiter wissen über die personellen Neuzugänge Bescheid und nun wurde das noch fehlende Umsetzungsdatum - nämlich der 1.5. - bekannt gegeben. Somit sind die Fragen „wer?“, „wohin?“, „wann?“ geklärt. Was fehlt denn noch???

WiWi Gast schrieb am 16.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.03.2018:

...am 1.5., zum 1.5. oder drum herum. Entweder steht es fest oder nicht. Und es steht nicht fest.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Hey Leute,

habt ihr alle schon die Umsetzungsmails erhalten? Ich nehme an, das wird alles individuell gehandelt. So stand es ja mal im Infoport. Hat sich das alles geändert und jeder muss schon zum 01.05 an der neuen Dienststelle antreten? Das ist alles ein bisschen knapp.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Ich finde, dass das für BAMF-Verhältnisse ausgesprochen großzügig ist.
:)

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

Das ist alles ein bisschen knapp.

antworten
WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

Hey Leute,

habt ihr alle schon die Umsetzungsmails erhalten? Ich nehme an, das wird alles individuell gehandelt. So stand es ja mal im Infoport. Hat sich das alles geändert und jeder muss schon zum 01.05 an der neuen Dienststelle antreten? Das ist alles ein bisschen knapp.

Einen Verwaltungsakt braucht man nicht. Es reicht unverbindlich informiert zu werden dass man voraussichtlich umgesetzt wird. Dann musst du dich sofort beim Einwohnermeldeamt ummelden.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

Einen Verwaltungsakt braucht man nicht. Es reicht unverbindlich informiert zu werden dass man voraussichtlich umgesetzt wird. Dann musst du dich sofort beim Einwohnermeldeamt ummelden.

Darf ich mal fragen, was das Einwohnermeldeamt damit zu tun hat? Das spielt doch erst eine Rolle, wenn ich umgezogen bin. Ich glaube nicht, dass jeder so schnell eine Wohnung findet und schon auf gepackten Kisten sitzt.
Zumal man auch auf die Leute Rücksicht nehmen muss, die schulpflichtige Kinder haben. Ein Umzug in ein anderes Bundesland ist dann nämlich für die Kinder auch sehr schwierig. Und es wurde ja auch immer übermittelt, dass da auf die persönlichen „Bedürfnisse“ bzw. Umstände der MA eingegangen wird.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Hahahaha wo hast Du die Pflicht zur sofortigen Ummeldung her? Was hat der Wohnsitz bitte mit der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz zu tun? Ist Dir bekannt, dass der Arbeitgeber Dir keine Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort vorschreiben kann (es sei denn, Du sitzt beispielsweise im Knast)?

Es ist so: Wann die Umsetzung durchgeführt wird, entscheiden abgebendes und nehmendes Referat im Einvernehmen. Diese Vorgehensweise ist aber nicht allen Referatsleitern bekannt, so dass auch bei denen viele Fragezeichen existieren, weil von Seiten der 115 nicht vernünftig informiert worden ist.
In manchen Bereichen werden die Mitarbeiter schneller, in anderen später umgesetzt. Üblich sind 3 Monate Frist. Aber wie gesagt, das kann je nach Stelle variieren.
Den Kollegen, die noch kein Umsetzungsdatum genannt bekommen haben, würde ich empfehlen, ihre RL danach zu fragen und die 115 ins cc zu setzen.

Einen Verwaltungsakt braucht man nicht. Es reicht unverbindlich informiert zu werden dass man voraussichtlich umgesetzt wird. Dann musst du dich sofort beim Einwohnermeldeamt ummelden.

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WiWi Gast

Re: Entscheider im BAMF

Jeder konnte doch die persönliche Wunsch-Außenstellen frei angeben! Dass Kollegen nun wegen der von ihnen selbst vorgenommenen Auswahl jammern, ist schwer verständlich!
Zumal - zumindest bei uns - sozialverträglich möglichst nah an bisheriger AS (ca. 70Min einfache Fahrzeit bis zur neuen AS) umgesetzt wird.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

Darf ich mal fragen, was das Einwohnermeldeamt damit zu tun hat? Das spielt doch erst eine Rolle, wenn ich umgezogen bin. Ich glaube nicht, dass jeder so schnell eine Wohnung findet und schon auf gepackten Kisten sitzt.
Zumal man auch auf die Leute Rücksicht nehmen muss, die schulpflichtige Kinder haben. Ein Umzug in ein anderes Bundesland ist dann nämlich für die Kinder auch sehr schwierig. Und es wurde ja auch immer übermittelt, dass da auf die persönlichen „Bedürfnisse“ bzw. Umstände der MA eingegangen wird.

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WiWi Gast

Klagen des höheren Dienstes? Standort, Zeitpunkt, (vorläufiges) Ergebnis?

Weiß jemand, wo und ob Personen des hD geklagt haben und wie das jeweilige Stand des Gerichtsverfahrens ist? Gibt es noch andere Plattformen, um Informationen zu bekommen?

Wenn gewünscht, kann ich auch eine spezielle E-Mail-Adresse angeben.

antworten
WiWi Gast

Klagen des höheren Dienstes? Standort, Zeitpunkt, (vorläufiges) Ergebnis?

Tach zusammen!
Habe eine Frage zur Quali in Nürnberg:
Kann man am selben Tag anreisen oder ist das Programm so straff (Uhrzeit), dass man jede Woche am Sonntag schon anreisen muss, weil die Quali schon um 08:00 st beginnt?
Entsprechend mir bekannten Richtlinien (Land allerdings) sollte es möglich sein am selben Tag anzureisen (nicht sonntags) und wird bevorzugt in Ibis Budget untergebracht...
Danke vorab für Rückläufe...

antworten
WiWi Gast

Klagen des höheren Dienstes? Standort, Zeitpunkt, (vorläufiges) Ergebnis?

Anreise am selben Tag wird nur für ortsnahe Mitarbeiter möglich sein, der Tagesplan ist 9 - 17 Uhr für die Qualifikationen (auf Wunsch/Zwang des BMI und seiner **** Reisestelle). Es gibt auch keine anderslautenden Richtlinien, da warst Du vielleicht im Land (welchem genau?) besser dran.

Hotel: Du kannst Dich entweder durch die Reisestelle unterbringen lassen, oder selbst im TMS auf die Suche gehen, die Limits sind durch die Trennungsgeldverordnungen eindeutig definiert. Und sowohl Ibis als auch motel one sind Standard, ja, weil sie nah dran und völlig in Ordnung sind.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

Tach zusammen!
Habe eine Frage zur Quali in Nürnberg:
Kann man am selben Tag anreisen oder ist das Programm so straff (Uhrzeit), dass man jede Woche am Sonntag schon anreisen muss, weil die Quali schon um 08:00 st beginnt?
Entsprechend mir bekannten Richtlinien (Land allerdings) sollte es möglich sein am selben Tag anzureisen (nicht sonntags) und wird bevorzugt in Ibis Budget untergebracht...
Danke vorab für Rückläufe...

antworten
WiWi Gast

Klagen des höheren Dienstes? Standort, Zeitpunkt, (vorläufiges) Ergebnis?

Die amtsseitig bezahlte Familienheimfahrt steht Dir eh nicht jedes Wochenende zu, daher wirst Du die zusätzlichen Fahrten nach Hause selber tragen müssen.
Die Qualifizierung geht Montags um 9.00 Uhr los, daher ist für Teilnehmer mit etwas weiterer Anfahrtsstrecke eine Anreise am Sonntag notwendig.
Das Hotelzimmer (im Allgemeinen im meiner Ansicht nach fürchterliche Derag Living Hotel) wird vom Qualifizierungszentrum reserviert und steht einem auch an den Wochenenden zur Verfügung. Wenn das Derag ausgebucht ist, wird ins Ibis ausgewichen.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

Tach zusammen!
Habe eine Frage zur Quali in Nürnberg:
Kann man am selben Tag anreisen oder ist das Programm so straff (Uhrzeit), dass man jede Woche am Sonntag schon anreisen muss, weil die Quali schon um 08:00 st beginnt?
Entsprechend mir bekannten Richtlinien (Land allerdings) sollte es möglich sein am selben Tag anzureisen (nicht sonntags) und wird bevorzugt in Ibis Budget untergebracht...
Danke vorab für Rückläufe...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 08.03.2018:

Knapp 1/3 der Ausgewiesenen klagt wohl

http://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsstreit-bundesamt-fuer-migration-und-streit-1.3902738

Ist das hier neu?

1 Ga 18/18 Urteil

  1. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-089i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheit 322, andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  2. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-085i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheiten 540, 534 andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  3. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-086i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheit 322, andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot aus Ziffer 1, 2 und 3 wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro angedroht.
  5. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 8644,41 Euro festgesetzt.
    1 Ga 34/18 1. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, den im Rahmen der Stellenausschreibung BAMF-2017-085-i bzw. -086-i ausgewählten Bewerbern die Stellen in den Referaten 322, 535, 538, 612, 234, 717, 533, 531, 510, 621, DU 6 und DU 3 zu übertragen bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  7. Im Übrigen wird die Verfügungsklage abgewiesen.
  8. Die Kosten des Rechtstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  9. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7758,00 Euro festgesetzt.
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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Knapp 1/3 der Ausgewiesenen klagt wohl

Ähm - wenn man mal den Kontext des Threads und der letzten mehreren Hundert Antworten beachtet, bezieht sich die Frage wohl kaum auf Klagen zu Asylentscheidungen ;)

Was die Umsetzungen und Angaben der Außenstellen angeht, kann ich das Gejammere nicht nachvollziehen und habe auch wenig bis kein Verständnis dafür. Ich denke, nur bei einem Bruchteil der Kollegen hat sich seit September grundlegend die persönliche, gesundheitliche oder familiäre Situation geändert. Ich denke eher, dass da der Wunsch einen Platz zu bekommen und diesen anzunehmen Vater des Gedanken war und nicht mal annähernd realistisch durchgespielt oder darüber nachgedacht wurde, was ein Umzug mit sich bringen würde und ob man überhaupt bereit ist, sich darauf einzulassen.
Den Zirkus mit Umsetzungen, Versetzungen und das ganze Herumgenöle das jetzt herrscht hätte man sich sparen können, wenn man sich bei der Angabe der AS schon mal sachlich und realistisch mit der Situation oder den Möglichkeiten auseinandergesetzt hätte.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ist das hier neu?

1 Ga 18/18 Urteil

  1. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-089i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheit 322, andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.

  2. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-085i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheiten 540, 534 andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.

  3. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-086i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheit 322, andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.

  4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot aus Ziffer 1, 2 und 3 wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro angedroht.

  5. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 8644,41 Euro festgesetzt.
    1 Ga 34/18

  7. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, den im Rahmen der Stellenausschreibung BAMF-2017-085-i bzw. -086-i ausgewählten Bewerbern die Stellen in den Referaten 322, 535, 538, 612, 234, 717, 533, 531, 510, 621, DU 6 und DU 3 zu übertragen bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  8. Im Übrigen wird die Verfügungsklage abgewiesen.
  9. Die Kosten des Rechtstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  10. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7758,00 Euro festgesetzt.
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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nein, das ist nicht neu. Habe gehört, dass das Bundesamt noch bevor die Mails versandt wurden, Vergleiche ähnlichen Inhalts, geschlossen hat. Von Klageentscheidungen in der Hauptsache dagegen, habe ich bisher keine Kenntnis.

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

Ist das hier neu?

1 Ga 18/18 Urteil

  1. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-089i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheit 322, andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  2. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-085i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheiten 540, 534 andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  3. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Auswahlverfahren zur Umsetzung der Entfristung von Tarifbeschäftigten im Rahmen der Stellenausschreibung zur Kennnummer BAMF-2017-086i vom 18.08.2017, bezogen auf die Organisationseinheit 322, andere Beschäftigte des mittleren Dienstes als den Verfügungskläger in unbefristete Anstellungsverhältnisse zu übernehmen, bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot aus Ziffer 1, 2 und 3 wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro angedroht.
  5. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 8644,41 Euro festgesetzt.
    1 Ga 34/18 1. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, den im Rahmen der Stellenausschreibung BAMF-2017-085-i bzw. -086-i ausgewählten Bewerbern die Stellen in den Referaten 322, 535, 538, 612, 234, 717, 533, 531, 510, 621, DU 6 und DU 3 zu übertragen bis im Hauptsacheverfahren über die Berücksichtigung des Verfügungsklägers als Kandidat im Auswahlverfahren rechtskräftig entschieden ist.
  7. Im Übrigen wird die Verfügungsklage abgewiesen.
  8. Die Kosten des Rechtstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  9. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7758,00 Euro festgesetzt.
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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Vollkommen richtig!

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

Ähm - wenn man mal den Kontext des Threads und der letzten mehreren Hundert Antworten beachtet, bezieht sich die Frage wohl kaum auf Klagen zu Asylentscheidungen ;)

Was die Umsetzungen und Angaben der Außenstellen angeht, kann ich das Gejammere nicht nachvollziehen und habe auch wenig bis kein Verständnis dafür. Ich denke, nur bei einem Bruchteil der Kollegen hat sich seit September grundlegend die persönliche, gesundheitliche oder familiäre Situation geändert. Ich denke eher, dass da der Wunsch einen Platz zu bekommen und diesen anzunehmen Vater des Gedanken war und nicht mal annähernd realistisch durchgespielt oder darüber nachgedacht wurde, was ein Umzug mit sich bringen würde und ob man überhaupt bereit ist, sich darauf einzulassen.
Den Zirkus mit Umsetzungen, Versetzungen und das ganze Herumgenöle das jetzt herrscht hätte man sich sparen können, wenn man sich bei der Angabe der AS schon mal sachlich und realistisch mit der Situation oder den Möglichkeiten auseinandergesetzt hätte.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das deckt sich doch mit dem Artikel in der Süddeutschen. Diejenigen, die ihre Klage im Hauptverfahren gewinnen bekommen noch eine Stelle aus dem Reserve Pool. Alles andere ist durch.

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

ist vom 15.03.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Liebe Kollegen, wir wurden vor kurzem auf eigenen Wunsch(!) an einer von uns persönlich ausgewählten Außenstelle (!) von einem bundesweit tätigen, öffentlichen Arbeitgeber (!) entfristet! Juchu- besser geht‘s doch nicht! Warum wird nun allerorten wieder gejammert und nach dem Einschreiten des Betriebsrats verlangt???? Hallo???? Wem nun ganz plötzlich seine schulpflichtigen Kinder oder beruflich anderswo gebundenen Partner einfallen sollte sich selbst ernsthaft hinterfragen und nicht den Arbeitgeber!!!

Was die Umsetzungen und Angaben der Außenstellen angeht, kann ich das Gejammere nicht nachvollziehen und habe auch wenig bis kein Verständnis dafür. Ich denke, nur bei einem Bruchteil der Kollegen hat sich seit September grundlegend die persönliche, gesundheitliche oder familiäre Situation geändert. Ich denke eher, dass da der Wunsch einen Platz zu bekommen und diesen anzunehmen Vater des Gedanken war und nicht mal annähernd realistisch durchgespielt oder darüber nachgedacht wurde, was ein Umzug mit sich bringen würde und ob man überhaupt bereit ist, sich darauf einzulassen.

Den Zirkus mit Umsetzungen, Versetzungen und das ganze Herumgenöle das jetzt herrscht hätte man sich sparen können, wenn man sich bei der Angabe der AS schon mal sachlich und realistisch mit der Situation oder den Möglichkeiten auseinandergesetzt hätte.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was mich an dieser Aussage so kolossal ärgert ist, dass ich sehr gute Kollegen habe gehen sehen, weil sie in der Gunst des Rankings etwas zu schlecht waren. Hätten diejenigen, die nun Bedenken gegen die neue AS tragen sich fair verhalten und den Arbeitsplatz dort nicht angenommen, wären diese Kollegen vielleicht zum Zuge gekommen. Jetzt werden die Nörgler jedoch in den neuen Außenstellen aufschlagen und möglichst schnell nach Wegen zurück in die Heimat suchen und somit die Performance der AS herunterziehen.

Schade drum, ich hoffe nur, es dauert bis mindestens nach der nächsten Beurteilung 2019, dass sie etwas finden, denn dann können sie es mit der neuen Anlassbeurteilung auch in der Heimat vergessen.

Sorry fürs Trollen, aber man denkt wirklich manchmal, hier sind unmündige Wesen am Werk...

Den Zirkus mit Umsetzungen, Versetzungen und das ganze Herumgenöle das jetzt herrscht hätte man sich sparen können, wenn man sich bei der Angabe der AS schon mal sachlich und realistisch mit der Situation oder den Möglichkeiten auseinandergesetzt hätte.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Liebe Kollegen, wir wurden vor kurzem auf eigenen Wunsch(!) an einer von uns persönlich ausgewählten Außenstelle (!) von einem bundesweit tätigen, öffentlichen Arbeitgeber (!) entfristet! Juchu- besser geht‘s doch nicht! Warum wird nun allerorten wieder gejammert und nach dem Einschreiten des Betriebsrats verlangt???? Hallo???? Wem nun ganz plötzlich seine schulpflichtigen Kinder oder beruflich anderswo gebundenen Partner einfallen sollte sich selbst ernsthaft hinterfragen und nicht den Arbeitgeber!!!

Mit der Anzahl der Satzzeichen herumzuschreien macht den Inhalt nicht gewichtiger, auch wenn es prinzipiell richtig sein mag.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Leute hört doch auf eure Kollegen zu kritisieren. Ihr kennt doch die individuellen Probleme nicht. Es fehlt hier einigen stark an Empathie.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Es leiden Klima und Arbeitsmoral weiterhin extrem, da kann von mir keiner Empathie dafür erwarten, einen unbefristeten Job bei einer Bundesbehörde erhalten zu haben für Einsatzorte, die selbst angegeben wurden. Das Gejammer und die Befindlichkeiten jetzt im Nachhinein finde ich zum Kotzen.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

Was mich an dieser Aussage so kolossal ärgert ist, dass ich sehr gute Kollegen habe gehen sehen, weil sie in der Gunst des Rankings etwas zu schlecht waren. Hätten diejenigen, die nun Bedenken gegen die neue AS tragen sich fair verhalten und den Arbeitsplatz dort nicht angenommen, wären diese Kollegen vielleicht zum Zuge gekommen.

Man konnte ahnen dass Noten nach Laune vergeben werden. Warum sollte man dann wenige Außenstellen angeben? Und warum ist es unfair, Sozialkriterien zu nennen? Von was träumst Du nachts?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nachts träume ich nicht von meinem Dienstherren ;)

Aber wenn jemand ahnt, dass es Launenoten gibt, ist er trotzdem für seine Wahl (und vor allem die Annahme des Angebots) verantwortlich. Bundesweit warten über 1000 verdiente Kollegen in allen Laufbahnen, dass ihr Wechselwunsch an einen anderen Standort endlich berücksichtigt wird, weitere Kollegen müssen nun wegen Schließung der AS ebenfalls Umstände in Kauf nehmen.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass nun jemand nach Sozialkriterien schreit, wenn in der Ausschreibung und vor allem auch vor der Annahme dank der FAQ klar war, worauf man sich einlässt.

Diejenigen, für die das alles keine Option war (und nun jammern) hätten ja auch klagen können, alle bisherigen Vergleiche wurden am bisherigen Einsatzort aus dem Stellenpool betrieben...

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

Man konnte ahnen dass Noten nach Laune vergeben werden. Warum sollte man dann wenige Außenstellen angeben? Und warum ist es unfair, Sozialkriterien zu nennen? Von was träumst Du nachts?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nicht Euer Ernst, nach erfolgreicher Entfristung zu jammern! Unglaublich. Was soll der BR gegen die Leitung vorbringen? Dass diese Euren Willen nun umsetzt?

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

Leute hört doch auf eure Kollegen zu kritisieren. Ihr kennt doch die individuellen Probleme nicht. Es fehlt hier einigen stark an Empathie.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Leute, warum zum Teufel gibt ihr dann überhaupt Standorte an, wenn es für euch dann sowieso nicht in Frage kommt, dorthin zu gehen?! Kann das mir mal einer erklären?

Es wurde immer wieder ganz klar und offen kommuniziert, sowohl schriftlich als auch mündlich, dass eure Standortangaben bindend sind und nachträglich (nach Ende der Bewerbungsfrist) nicht mehr geändert werden können! Und wenn einem ein Platz angeboten hat an einem der Orte die man angegeben hat, dann hat man nur die Möglichkeit genau DIESEN Platz anzunehmen oder gar nicht! Haben betroffene Kollegen, die nun trotz Entfristung rumjammer, nicht die FAQs zur Entfristung gelesen? Sowas ist echt arm... Zumal man wirklich mehrere Wochen Bedenkzeit hatte (Abgabe der Bewerbung)!

Bei mir hat die Entfristung geklappt, am Wunschstandort Nr. 2 und natürlich wäre mir Standort 1 deutlich lieber gewesen, weil man seinen RL andere Kollegen schon kennt, aber ich bin heilfroh, endlich entfristet zu sein!

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

! unnötige Satzzeichen hast du weggelassen um uns dafür öfters denselben Käse aufzuschmieren. Warum?

antworten
WiWi Gast

Klagen des höheren Dienstes? Standort, Zeitpunkt, (vorläufiges) Ergebnis?

Danke!!

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

Anreise am selben Tag wird nur für ortsnahe Mitarbeiter möglich sein, der Tagesplan ist 9 - 17 Uhr für die Qualifikationen (auf Wunsch/Zwang des BMI und seiner **** Reisestelle). Es gibt auch keine anderslautenden Richtlinien, da warst Du vielleicht im Land (welchem genau?) besser dran.

Hotel: Du kannst Dich entweder durch die Reisestelle unterbringen lassen, oder selbst im TMS auf die Suche gehen, die Limits sind durch die Trennungsgeldverordnungen eindeutig definiert. Und sowohl Ibis als auch motel one sind Standard, ja, weil sie nah dran und völlig in Ordnung sind.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2018:

Danke vorab für Rückläufe...

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was war jetzt an der Aussage Käse? :-D Käse gabs bei mir zum Frühstück :-p
Solltest du auch mal ausprobieren ;)

WiWi Gast schrieb am 19.03.2018:

! unnötige Satzzeichen hast du weggelassen um uns dafür öfters denselben Käse aufzuschmieren. Warum?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hey ich kann zwischen einer Anstellung an einer Außenstelle und einem Entscheidungszentrum entscheiden, was würdet ihr mir empfehlen und in wie fern unterscheidet die Arbeit sich?

Viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Im Entscheidungszentrum hast Du keinen Publikumsverkehr, du entscheidest lediglich Fälle, die andere angehört haben oder prüfst Widerrufe (neuerdings).

In der Außenstelle kannst Du als Entscheider selbst anhören und je nach Land und Zuständigkeit auch selbst entscheiden (oder neuerdings Widerrufe prüfen =).

Platt gesagt:
Magst Du Menschen? => Außenstelle
Bist Du gut darin zu simulieren, dass Du Menschen (=ein Team) magst? => Entscheidungszentrum

WiWi Gast schrieb am 21.03.2018:

Hey ich kann zwischen einer Anstellung an einer Außenstelle und einem Entscheidungszentrum entscheiden, was würdet ihr mir empfehlen und in wie fern unterscheidet die Arbeit sich?

Viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich soll umgesetzt werden vom Norden nach Hessen. Gleichzeitig finden Bewerbungsgespräche für Befristete in meiner Außenstelle statt.
Wenn es dafür eine idiotische Erklärung gibt bitte her damit.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

  1. Du hast Dich dort im Rahmen der Entfristung beworben - eigene Wahl, also nicht jammern bitte

  2. Du besetzt als unbefristeter eine Stelle im Stellenbesetzungplan des Hauses, die neu einzustellenden Mitarbeiter kommen befristet nach TzBfG für 2 Jahre und werden nicht mit Dauermitteln, sondern temporären Zuschüssen des Bundes in den Haushaltstitel des Bamf bezahlt.

  3. Ja, Stellenverwaltung im öD ist manchmal schwer zu begreifen, aber wenn man sich bewusst macht, dass unbefristet quasi unkündbar ist, sollte es die Dimension verdeutlichen, in der der Dienstherr Bund hier planen muss...

WiWi Gast schrieb am 21.03.2018:

Ich soll umgesetzt werden vom Norden nach Hessen. Gleichzeitig finden Bewerbungsgespräche für Befristete in meiner Außenstelle statt.
Wenn es dafür eine idiotische Erklärung gibt bitte her damit.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Du sagst es

  1. Ich besetze als unbefristete eine Stelle im Stellenbesetzungplan des Hauses und darauf habe ich mich beworben.
  2. Es kann nicht mein Problem sein, dass die neu einzustellenden Mitarbeiter kommen befristet nach TzBfG. Warum muss ich dann meine Heimat verlassen?
  3. Stellenverwaltung im öD ist manchmal schwer zu begreifen und nicht erklärbar.
antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Genau wegen dieser Einstellung hoffe ich, dass der PR diesmal gegen die Leitung verliert. Deinetwegen musste nämlich in Hessen ein ebenso befristeter Mitarbeiter gehen, weil Du im Ranking eine Ecke besser warst (im Gegensatz zum Ranking an deinem Heimatstandort wo deine Note offenkundig nicht gelangt hat).

Niemand hätte Dich gezwungen dort eine Bewerbung abzugeben,aber jetzt nach Auswegen zu suchen ist erbärmlich.

Klar, jede ist sich selbst die Nächste, aber dann bewegt Eure Hintern gefälligst dorthin wo man Euch auf Eure Bewerbung hin eine Anstellung geboten hat!

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

Du sagst es

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Dieser PR ist so sinnlos wie eine Mandelentzündung. Über Monate duckte.er sich weg, trug nicht zur Transparenz bei und lieferte Gesprächsprotokolle, die teilweise 6 Wochen alt waren. Statt gegen die.Umsetzungen bereits während des Auswahlverfahrens vorzugehen, werden jetzt die Typen angefüttert, die bereits in Schule und Studium durch Meckern mehr erreichten als durch tatsächliche Leistung.

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

Genau wegen dieser Einstellung hoffe ich, dass der PR diesmal gegen die Leitung verliert. Deinetwegen musste nämlich in Hessen ein ebenso befristeter Mitarbeiter gehen, weil Du im Ranking eine Ecke besser warst (im Gegensatz zum Ranking an deinem Heimatstandort wo deine Note offenkundig nicht gelangt hat).

Niemand hätte Dich gezwungen dort eine Bewerbung abzugeben,aber jetzt nach Auswegen zu suchen ist erbärmlich.

Klar, jede ist sich selbst die Nächste, aber dann bewegt Eure Hintern gefälligst dorthin wo man Euch auf Eure Bewerbung hin eine Anstellung geboten hat!

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Genau wegen solchen Menschen mussten gute Mitarbeiter gehen weil sie von Anfang an fair waren und nur bestimmte Außenstellen angegeben haben, in denen sie auch wirklich arbeiten konnten bzw hätten arbeiten können.
Jetzt wird gejammert, dass finde ich persönlich unter aller sau. Mich hat es selber betroffen und ich musste gehen weil sich Mitarbeiter aus anderen Außenstellen auf meine damalige Außenstelle beworben haben und jetzt ihren Dienst nicht antreten wollen bzw sich einen neuen Arbeitsplatz gesucht haben.

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

Genau wegen dieser Einstellung hoffe ich, dass der PR diesmal gegen die Leitung verliert. Deinetwegen musste nämlich in Hessen ein ebenso befristeter Mitarbeiter gehen, weil Du im Ranking eine Ecke besser warst (im Gegensatz zum Ranking an deinem Heimatstandort wo deine Note offenkundig nicht gelangt hat).

Niemand hätte Dich gezwungen dort eine Bewerbung abzugeben,aber jetzt nach Auswegen zu suchen ist erbärmlich.

Klar, jede ist sich selbst die Nächste, aber dann bewegt Eure Hintern gefälligst dorthin wo man Euch auf Eure Bewerbung hin eine Anstellung geboten hat!

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Mir wird schlecht wenn ich das hier lese. Ich finde es auf deutsch gesagt zum kotzen wie manche Mitarbeiter jetzt versuchen irgendwie an ihren Wunschstandort zu kommen. Ihr habt euch bei den Ausschreibungen auf Standorte beworben und habt so, gute Leute aus dem Verfahren rausgekickt. Dann steht auch jetzt zu dem, was ihr vor einem halben Jahr in eurer Bewerbung angegeben habt. Dank euch, mussten gute Mitarbeiter ihre Außenstelle verlassen weil sie im Ranking der Außenstelle zwar übernommen wurden
wären aber dank euch gehen mussten.

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

Genau wegen dieser Einstellung hoffe ich, dass der PR diesmal gegen die Leitung verliert. Deinetwegen musste nämlich in Hessen ein ebenso befristeter Mitarbeiter gehen, weil Du im Ranking eine Ecke besser warst (im Gegensatz zum Ranking an deinem Heimatstandort wo deine Note offenkundig nicht gelangt hat).

Niemand hätte Dich gezwungen dort eine Bewerbung abzugeben,aber jetzt nach Auswegen zu suchen ist erbärmlich.

Klar, jede ist sich selbst die Nächste, aber dann bewegt Eure Hintern gefälligst dorthin wo man Euch auf Eure Bewerbung hin eine Anstellung geboten hat!

WiWi Gast schrieb am 22.03.2018:

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