Re: Entfristung der Entscheider
Hat mal jemand die Hotline angerufen?
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenHallo, hat irgendjemand heute eine Entfristungsmail bekommen?
Hat mal jemand die Hotline angerufen?
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenHallo, hat irgendjemand heute eine Entfristungsmail bekommen?
Diese Woche soll es definitiv kommen laut Auskunft! Ich drücke uns allen die Daumen!!!!
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenHat mal jemand die Hotline angerufen?
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
Hallo, hat irgendjemand heute eine Entfristungsmail bekommen?
Email ist gerade reingekommen.
antwortenZur Entfristung? Wie denn das? Was steht da drin? Bei mir kam noch nichts :(
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenEmail ist gerade reingekommen.
Mit sowas scherzt man nicht!
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenEmail ist gerade reingekommen.
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
Hallo, hat irgendjemand heute eine Entfristungsmail bekommen?
....
Die kommt heute ganz offensichtlich nicht.
antwortenIch denke nicht das irgendjemand diese Mail schon erhalten hat - Warum sollte manche das früher und manche später bekommen
antwortenRichtig *kopfschüttel*
War bestimmt unser toller Rechtsanwalt mit 25 jahren Berufserfahrung der sich einen schlechten Scherz erlaubt hat!
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenMit sowas scherzt man nicht!
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
Email ist gerade reingekommen.
Ganz ruhig Brauner, morgen ist auch noch ein Tag im Februar.
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenZur Entfristung? Wie denn das? Was steht da drin? Bei mir kam noch nichts :(
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
Email ist gerade reingekommen.
Hm, ob alle Email-Adressen in einem Verteiler zusammengefasst sind oder wie soll der Versand funktionieren? Morgen soll laut Hotline übrigens was kommen...
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenIch denke nicht das irgendjemand diese Mail schon erhalten hat - Warum sollte manche das früher und manche später bekommen
Die organisatorische oder technische Umsetzung ist mir völlig egal, Hauptsache die Mail kommt morgen bis Dienstschluss.
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenHm, ob alle Email-Adressen in einem Verteiler zusammengefasst sind oder wie soll der Versand funktionieren? Morgen soll laut Hotline übrigens was kommen...
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
Ich denke nicht das irgendjemand diese Mail schon erhalten hat - Warum sollte manche das früher und manche später bekommen
Und was soll kommen?
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenHm, ob alle Email-Adressen in einem Verteiler zusammengefasst sind oder wie soll der Versand funktionieren? Morgen soll laut Hotline übrigens was kommen...
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
Ich denke nicht das irgendjemand diese Mail schon erhalten hat - Warum sollte manche das früher und manche später bekommen
Und woher kommt die Info, dass besagte Mail heute kommen sollte, oder morgen??
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenUnd was soll kommen?
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
Ich denke nicht das irgendjemand diese Mail schon erhalten hat - Warum sollte manche das früher und manche später bekommen
Telko mit Abteilungsleiter.
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
antwortenUnd woher kommt die Info, dass besagte Mail heute kommen sollte, oder morgen??
WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:
Ich denke nicht das irgendjemand diese Mail schon erhalten hat - Warum sollte manche das früher und manche später bekommen
Mail mit Einsatzreferat gerade bekommen und bestätigt (g. Viel Glück allen!
antwortenIch denke nicht das irgendjemand diese Mail schon erhalten hat - Warum sollte manche das früher und manche später bekommen
Glückwunsch an alle, bei denen es jetzt endlich sicher ist. Hat sicher einigen ein paar graue Haare beschert
antwortenSofern überhaupt noch welche vorhanden waren.
:)
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenGlückwunsch an alle, bei denen es jetzt endlich sicher ist. Hat sicher einigen ein paar graue Haare beschert
Danke! Uff. :-)
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenGlückwunsch an alle, bei denen es jetzt endlich sicher ist. Hat sicher einigen ein paar graue Haare beschert
Was genau macht denn ein Entscheider?
antwortenHabe auch die Mail erhalten.nach einer halben Stunde am allerdings noch eine weitere:
Sehr geehrte Kollegen (alle in bcc),
Leider gab es ein technisches Problem beim Versand der Mails. In ihrer Mail wird vermutlich das falsche Referat angezeigt. Wie bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Sie bekommen im Laufe des Tages eine weitere Mail mit Ihrem korrekt zugeordneten Wunschreferat.
Habt ihr diese Mail auch erhalten?
antwortenNein, bei mir war aber auch das richtige Ref. angegeben.
antwortenJa, also ich glaube ernsthaft dran. Muhahaha. Sorry. ;)
WiWi Gast schrieb am 21.02.2018:
antwortenGlaubt denn ernsthaft noch jemand, dass dieses Konzept umgesetzt bzw. die Stellenausschreibungen tatsächlich besetzt werden? Im gesamten Bundesgebiet wird gegen die Verfahrensweise des BAMF geklagt. Es muss sich doch nur ein Richter finden, der Probleme mit dem Konzept oder dessen Umsetzung hat, dann war es das. Für das BAMF könnte es dann auch schlicht einfacher sein, die Stellenausschreibungen aufzuheben, dann schauen wir alle in die Röhre. Mein Ratschlag: Sucht Euch etwas anderes und vertraut nicht darauf, dass die stehen jemals besetzt werden.
WiWi Gast schrieb am 20.02.2018:
Wann genau werden wir frühestens diese Entfristungs-Eail bekommen? Weiß das jemand?
Hallo,
ich habe im März mein VG. Sind wir sozusagen der ''Ersatz'' für diejenigen, die nicht entfristet wurden? Würdet ihr sagen, dass wir in zwei Jahren generell Chancen haben auf eine Entfristung?
Bin schon sehr gespannt, da man unterschiedliche Dinge über die Arbeit als Entscheider liest und hört...
Wieso sind die Jobs beim BAMF eigentlich so beliebt?
antwortenSind sie nicht, nur der Thread ist sehr beliebt.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenWieso sind die Jobs beim BAMF eigentlich so beliebt?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Hallo,
ich habe im März mein VG. Sind wir sozusagen der ''Ersatz'' für diejenigen, die nicht entfristet wurden? Würdet ihr sagen, dass wir in zwei Jahren generell Chancen haben auf eine Entfristung?
Bin schon sehr gespannt, da man unterschiedliche Dinge über die Arbeit als Entscheider liest und hört...
zu Frage 1)
Ja.
zu Frage 2)
Das hängt davon ab, wie sich die Flüchtlingszahlen in den kommenden zwei Jahren entwickeln werden und welche Aufgaben das BAMF dann übernehmen wird. Tendenziell sieht es eher schlecht aus, aber wenn man sich die Personalpolitik bei der BA ansieht, die dem BAMF als Vorbild dient, dann war es dort wohl bisher immer so, dass ein paar immer entfristet wurden, schon deswegen, um die Befristeten für die zwei Jahre zu motivieren.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Wieso sind die Jobs beim BAMF eigentlich so beliebt?
Oben hat doch schon jemand die Antwort gegeben: weil das BAMF besonders mitarbeiterfreundlich ist.
;)
antwortenGab es keine Klagen?
antwortenHallo zusammen,
heute morgen kam eine Email an bei vielen Mitarbeitern im mittleren Dienst mit dem verbindlichen Angebot, aber leider mit dem falschen Standort. Wie peinlich ist das denn bitte für eine Behörde??? Dies ist das "i" tüpfelchen zum ganzen Entfristungsverfahren...mittlerweile hat das BAMF technische Fehler eingeräumt. Die betroffenen Kollegen aus dem mittleren Dienst waren natürlich sehr amüsiert....
Ich denke auch, dass das heute nicht seriös abschätzbar ist, wobei die Prognose durch die aktuellen hohen Entfristungszahlen tendenziell eher negativ aussieht.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenWiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
zu Frage 1)
Ja.zu Frage 2)
Das hängt davon ab, wie sich die Flüchtlingszahlen in den kommenden zwei Jahren entwickeln werden und welche Aufgaben das BAMF dann übernehmen wird. Tendenziell sieht es eher schlecht aus, aber wenn man sich die Personalpolitik bei der BA ansieht, die dem BAMF als Vorbild dient, dann war es dort wohl bisher immer so, dass ein paar immer entfristet wurden, schon deswegen, um die Befristeten für die zwei Jahre zu motivieren.
Aber anscheinend allesamt unwirksam...
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenJa, viel mehr als erwartet.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:Gab es keine Klagen?
Nein, im Gegenteil! Es gab Vergleiche!
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenAber anscheinend allesamt unwirksam...
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Gab es keine Klagen?
Wie sahen diese bspw. aus?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenNein, im Gegenteil! Es gab Vergleiche!
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:Gab es keine Klagen?
Shit happens. Wer nie einen Bock geschossen hat, werfe den ersten Bescheid.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenHallo zusammen,
heute morgen kam eine Email an bei vielen Mitarbeitern im mittleren Dienst mit dem verbindlichen Angebot, aber leider mit dem falschen Standort. Wie peinlich ist das denn bitte für eine Behörde??? Dies ist das "i" tüpfelchen zum ganzen Entfristungsverfahren...mittlerweile hat das BAMF technische Fehler eingeräumt. Die betroffenen Kollegen aus dem mittleren Dienst waren natürlich sehr amüsiert....
Das hätte auf keinen Fall passieren dürfen. Nicht nach dem ganzen Hick Jack.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenShit happens. Wer nie einen Bock geschossen hat, werfe den ersten Bescheid.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
heute morgen kam eine Email an bei vielen Mitarbeitern im mittleren Dienst mit dem verbindlichen Angebot, aber leider mit dem falschen Standort. Wie peinlich ist das denn bitte für eine Behörde??? Dies ist das "i" tüpfelchen zum ganzen Entfristungsverfahren...mittlerweile hat das BAMF technische Fehler eingeräumt. Die betroffenen Kollegen aus dem mittleren Dienst waren natürlich sehr amüsiert....
Welcher Art sind diese Vergleiche? Doch Entfristung am Wunschort oder Abfindung?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenNein, im Gegenteil! Es gab Vergleiche!
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:Gab es keine Klagen?
Das heißt Hick-Hack... so viel zum Thema "Fehler machen"...
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenDas hätte auf keinen Fall passieren dürfen. Nicht nach dem ganzen Hick Jack.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
heute morgen kam eine Email an bei vielen Mitarbeitern im mittleren Dienst mit dem verbindlichen Angebot, aber leider mit dem falschen Standort. Wie peinlich ist das denn bitte für eine Behörde??? Dies ist das "i" tüpfelchen zum ganzen Entfristungsverfahren...mittlerweile hat das BAMF technische Fehler eingeräumt. Die betroffenen Kollegen aus dem mittleren Dienst waren natürlich sehr amüsiert....
Das heißt Hickhack... so viel zum Thema "Fehler machen"... ;)
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenDas hätte auf keinen Fall passieren dürfen. Nicht nach dem ganzen Hick Jack.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
heute morgen kam eine Email an bei vielen Mitarbeitern im mittleren Dienst mit dem verbindlichen Angebot, aber leider mit dem falschen Standort. Wie peinlich ist das denn bitte für eine Behörde??? Dies ist das "i" tüpfelchen zum ganzen Entfristungsverfahren...mittlerweile hat das BAMF technische Fehler eingeräumt. Die betroffenen Kollegen aus dem mittleren Dienst waren natürlich sehr amüsiert....
Nein, das nennt man einfach seinem Handy glauben. Genauso wie 2 mal den gleichen Kommentar abzugeben. :)
antwortenWie peinlich ist das denn bitte für eine Behörde??? Dies ist das "i" tüpfelchen zum ganzen Entfristungsverfahren...mittlerweile hat das BAMF technische Fehler eingeräumt. Die betroffenen Kollegen aus dem mittleren Dienst waren natürlich sehr amüsiert....
antwortenImmerhin bekommen die neuen Entscheider eine vernünftige 12 wöchige Schulung und müssen sich nicht alles "learning by doing" selbst erarbeiten. Wobei man natürlich sagen muss, dass eine Schulung auch nur bedingt auf die Praxis vorbereitet, zumindest in dem Job. Denn auf die Situation, einem Antragsteller das erste mal gegenüber zu sitzen, kann einen eine Schulung auch nur schlecht vorbereiten. Monatelang zu hospitieren, bei einem Entscheider, so wie es früher war, ist meiner Meinung nach besser. Wobei hier gewechselt werden sollte.
Wieviele der neuen entfristet werden ist tatsächlich noch nicht abzusehen. Das hängt von zu vielen Faktoren ab.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenIch denke auch, dass das heute nicht seriös abschätzbar ist, wobei die Prognose durch die aktuellen hohen Entfristungszahlen tendenziell eher negativ aussieht.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Das hängt davon ab, wie sich die Flüchtlingszahlen in den kommenden zwei Jahren entwickeln werden und welche Aufgaben das BAMF dann übernehmen wird. Tendenziell sieht es eher schlecht aus, aber wenn man sich die Personalpolitik bei der BA ansieht, die dem BAMF als Vorbild dient, dann war es dort wohl bisher immer so, dass ein paar immer entfristet wurden, schon deswegen, um die Befristeten für die zwei Jahre zu motivieren.
Herzlichen Glückwunsch an alle Entfristeten!!! Ich bin ein stiller Leser, weil nicht selbst vom Hick Hack betroffen...Bin langjähriger Mitarbeiter im Bamf...ich möchte hier niemanden desillusionieren...aber an 2/3 aller Stellen hängt ein KW-Vermerk, wie allen Reden des GPR und des letzten ÖPR Monatsgespräch im infoport zu entnehmen ist...Eure bitter erkämpfte Stelle schwemmt in den nächsten Jahren wieder raus...natürlich verspricht die Amtsleitung alles daran zu setzen diese Vermerke im BMI streichen zu lassen, aber mit welcher Begründung? Es ist so viel zu tun...Hä? Wo denn....BSP: Januar 2018...12 neue Asylbewerber stehen knapp 30 000 Entscheidungen gegenüber...Die abhängigen Verfahren sind in ein zwei Monaten abgebaut und dann sieht die Amtsleitung zu wie Entscheider Däumchen drehen...Ich glaube nicht, im AVS wird es nach der Digitalisierung noch viel schlimmer aussehen...niedere Tätigkeiten werden outgesourct...das ist die Realität...ich hoffe es sind dann alle so flexibel wie in der Bewerbung angegeben...bundesweiter Einsatz!!! Der Geschäftsbereich des BMI ist groß und Stellen umschichten geht schnell.. Eine weitere Flüchtlingskrise ist nicht in Sicht und wird auch unter dem neuen Innenminister nicht passieren...Die Zahlen werden stagnieren bzw. sinken und damit der Personalschlüssel im BAMF. Jetzt bitte kein Shitstorm...Wollte das mal unverblümt durchgeben....
antwortenEndlich entfristet... Scheisse ist das geil :-D
antworten300 VZÄ in einer Stellenreserve, jeweils 150 im mD und gD. Damit kann man vor Gericht viel beilegen und abgesehen davon, wenn die Verträge unterschrieben sind haben sie Bindungswirkung, egal wie der PR mit dem Füßchen stampft.
Die ersten Kollegen kehren morgen zurück
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenWie sahen diese bspw. aus?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Gab es keine Klagen?
Heißt das, dass die Kollegen mit Absageschreiben über die Klage doch eine Entfristung bekommen oder gibt es für sie Abfindungen? Und falls doch Entfristung, dann auch am erstgewünschten Ort? Das wäre ja total ungerecht denen gegenüber, die zwar ein Glückwunschschreiben haben, aber aufgrund ihrer Note nicht an ihrem Wunschort entfristet werden...
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antworten300 VZÄ in einer Stellenreserve, jeweils 150 im mD und gD. Damit kann man vor Gericht viel beilegen und abgesehen davon, wenn die Verträge unterschrieben sind haben sie Bindungswirkung, egal wie der PR mit dem Füßchen stampft.
Die ersten Kollegen kehren morgen zurück
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Gab es keine Klagen?
Ungerecht? Eine Klage ist immer ein Risiko und heißt es nicht, wer wagt gewinnt?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenHeißt das, dass die Kollegen mit Absageschreiben über die Klage doch eine Entfristung bekommen oder gibt es für sie Abfindungen? Und falls doch Entfristung, dann auch am erstgewünschten Ort? Das wäre ja total ungerecht denen gegenüber, die zwar ein Glückwunschschreiben haben, aber aufgrund ihrer Note nicht an ihrem Wunschort entfristet werden...
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Gab es keine Klagen?
Ja UNGERECHT ist es dann,, wenn man an Wunschort 1 entfristet wird - trotz Absage - und Kollegen mit Glückwunschschreiben nur an Wunschort 3 landen.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenUngerecht? Eine Klage ist immer ein Risiko und heißt es nicht, wer wagt gewinnt?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Was ist ein KW Vermerk und wieso haben den nur 2/3 und nich talle entfristeten Entscheider?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenHerzlichen Glückwunsch an alle Entfristeten!!! Ich bin ein stiller Leser, weil nicht selbst vom Hick Hack betroffen...Bin langjähriger Mitarbeiter im Bamf...ich möchte hier niemanden desillusionieren...aber an 2/3 aller Stellen hängt ein KW-Vermerk, wie allen Reden des GPR und des letzten ÖPR Monatsgespräch im infoport zu entnehmen ist...Eure bitter erkämpfte Stelle schwemmt in den nächsten Jahren wieder raus...natürlich verspricht die Amtsleitung alles daran zu setzen diese Vermerke im BMI streichen zu lassen, aber mit welcher Begründung? Es ist so viel zu tun...Hä? Wo denn....BSP: Januar 2018...12 neue Asylbewerber stehen knapp 30 000 Entscheidungen gegenüber...Die abhängigen Verfahren sind in ein zwei Monaten abgebaut und dann sieht die Amtsleitung zu wie Entscheider Däumchen drehen...Ich glaube nicht, im AVS wird es nach der Digitalisierung noch viel schlimmer aussehen...niedere Tätigkeiten werden outgesourct...das ist die Realität...ich hoffe es sind dann alle so flexibel wie in der Bewerbung angegeben...bundesweiter Einsatz!!! Der Geschäftsbereich des BMI ist groß und Stellen umschichten geht schnell.. Eine weitere Flüchtlingskrise ist nicht in Sicht und wird auch unter dem neuen Innenminister nicht passieren...Die Zahlen werden stagnieren bzw. sinken und damit der Personalschlüssel im BAMF. Jetzt bitte kein Shitstorm...Wollte das mal unverblümt durchgeben....
Welche praktischen Auswirken hat ein kw-Vermerk genau? Wann fällt die Stelle tatsächlich weg? Wird dem Stelleninhaber gekündigt? Wird er in eine andere Behörde versetzt?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenHerzlichen Glückwunsch an alle Entfristeten!!! Ich bin ein stiller Leser, weil nicht selbst vom Hick Hack betroffen...Bin langjähriger Mitarbeiter im Bamf...ich möchte hier niemanden desillusionieren...aber an 2/3 aller Stellen hängt ein KW-Vermerk, wie allen Reden des GPR und des letzten ÖPR Monatsgespräch im infoport zu entnehmen ist...Eure bitter erkämpfte Stelle schwemmt in den nächsten Jahren wieder raus...natürlich verspricht die Amtsleitung alles daran zu setzen diese Vermerke im BMI streichen zu lassen, aber mit welcher Begründung? Es ist so viel zu tun...Hä? Wo denn....BSP: Januar 2018...12 neue Asylbewerber stehen knapp 30 000 Entscheidungen gegenüber...Die abhängigen Verfahren sind in ein zwei Monaten abgebaut und dann sieht die Amtsleitung zu wie Entscheider Däumchen drehen...Ich glaube nicht, im AVS wird es nach der Digitalisierung noch viel schlimmer aussehen...niedere Tätigkeiten werden outgesourct...das ist die Realität...ich hoffe es sind dann alle so flexibel wie in der Bewerbung angegeben...bundesweiter Einsatz!!! Der Geschäftsbereich des BMI ist groß und Stellen umschichten geht schnell.. Eine weitere Flüchtlingskrise ist nicht in Sicht und wird auch unter dem neuen Innenminister nicht passieren...Die Zahlen werden stagnieren bzw. sinken und damit der Personalschlüssel im BAMF. Jetzt bitte kein Shitstorm...Wollte das mal unverblümt durchgeben....
Wurde euch eigentlich nach Absendung der Annahmeerklärung des Entfristungsangebots die angekündigte "unverzügliche" Eingangsbestätigung zugesandt?
antwortenk. W. bedeutet künftig Wegfallend. Wenn das stimmt, ist diese Entfristung ja auch nur irgendwie befristet. Das BaMF als Arbeitgeber ist echt das Letzte, wenn das stimmt.
antwortenGuter Punkt. Gerade das Wegfallen von mindestens 23 Aussenstellen wird für einige Furore sorgen.
Vgl. Organigram BAMF
vs.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/behoerden/DE/bamf.html
Gleichwohl scheint der Kollegen den "KW-Vermerk" in seiner Bedeutung nur ansatzweise verstanden zu haben.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenHerzlichen Glückwunsch an alle Entfristeten!!! Ich bin ein stiller Leser, weil nicht selbst vom Hick Hack betroffen...Bin langjähriger Mitarbeiter im Bamf...ich möchte hier niemanden desillusionieren...aber an 2/3 aller Stellen hängt ein KW-Vermerk, wie allen Reden des GPR und des letzten ÖPR Monatsgespräch im infoport zu entnehmen ist...Eure bitter erkämpfte Stelle schwemmt in den nächsten Jahren wieder raus...natürlich verspricht die Amtsleitung alles daran zu setzen diese Vermerke im BMI streichen zu lassen, aber mit welcher Begründung? Es ist so viel zu tun...Hä? Wo denn....BSP: Januar 2018...12 neue Asylbewerber stehen knapp 30 000 Entscheidungen gegenüber...Die abhängigen Verfahren sind in ein zwei Monaten abgebaut und dann sieht die Amtsleitung zu wie Entscheider Däumchen drehen...Ich glaube nicht, im AVS wird es nach der Digitalisierung noch viel schlimmer aussehen...niedere Tätigkeiten werden outgesourct...das ist die Realität...ich hoffe es sind dann alle so flexibel wie in der Bewerbung angegeben...bundesweiter Einsatz!!! Der Geschäftsbereich des BMI ist groß und Stellen umschichten geht schnell.. Eine weitere Flüchtlingskrise ist nicht in Sicht und wird auch unter dem neuen Innenminister nicht passieren...Die Zahlen werden stagnieren bzw. sinken und damit der Personalschlüssel im BAMF. Jetzt bitte kein Shitstorm...Wollte das mal unverblümt durchgeben....
Bei einem k. W. Vermerk wird die Stelle bei Ausscheiden oder Versetzung nicht neu belegt. Die Stelle fällt also weg. Wer clever ist, nimmt die Entfristung mit und bewirbt sich intern auf eine sicherere Stelle oder lässt sich in ein anderes Bundesamt abordnen/ versetzen. Die Stelle als Anhörer/ Entscheider beim BaMF ist einfach zu unsicher.
antwortenAlles Schwachsinn, der kw Vermerk bedeutet lediglich, dass die Stelle "wegfällt" wenn der AN durch Tod oder (eigene) Kündigung ausscheidet. Direkt gekündigt wird niemandem.
antwortenJetzt bin ich verblüfft...ihr wisst nicht was ein kw -vermerk ist und ihr lest keine infoport-meldungen? Das bedeutet künftig wegfallend...deswegen wirst du nicht gekündigt, dir wird ein Angebot für eine andere Behörde im Geschäftsbereich des BMI unterbreitet...denn du hast einen Arbeitsvertrag mit der BRD geschlossen....Bundesbeschäftigter eben...
antwortenNein, es kam nicht einmal eine Email-Lesebestätigung, die ich angefordert habe.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenWurde euch eigentlich nach Absendung der Annahmeerklärung des Entfristungsangebots die angekündigte "unverzügliche" Eingangsbestätigung zugesandt?
Ja wir sind alle ein wenig blöd, weißt du.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenJetzt bin ich verblüfft...ihr wisst nicht was ein kw -vermerk ist und ihr lest keine infoport-meldungen? ...
Künftig wegfallend war klar und die Zahlen kenne ich auch, nur eben nicht was das konkret für den jeweiligen Mitarbeiter bedeutet.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenJetzt bin ich verblüfft...ihr wisst nicht was ein kw -vermerk ist und ihr lest keine infoport-meldungen? Das bedeutet künftig wegfallend...deswegen wirst du nicht gekündigt, dir wird ein Angebot für eine andere Behörde im Geschäftsbereich des BMI unterbreitet...denn du hast einen Arbeitsvertrag mit der BRD geschlossen....Bundesbeschäftigter eben...
Hehehe, Kollege. Da kommt etwas die Verbitterung des eD oder mD hoch.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenJetzt bin ich verblüfft...ihr wisst nicht was ein kw -vermerk ist und ihr lest keine infoport-meldungen? Das bedeutet künftig wegfallend...deswegen wirst du nicht gekündigt, dir wird ein Angebot für eine andere Behörde im Geschäftsbereich des BMI unterbreitet...denn du hast einen Arbeitsvertrag mit der BRD geschlossen....Bundesbeschäftigter eben...
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Jetzt bin ich verblüfft...ihr wisst nicht was ein kw -vermerk ist und ihr lest keine infoport-meldungen? Das bedeutet künftig wegfallend...deswegen wirst du nicht gekündigt, dir wird ein Angebot für eine andere Behörde im Geschäftsbereich des BMI unterbreitet...denn du hast einen Arbeitsvertrag mit der BRD geschlossen....Bundesbeschäftigter eben...
Ich weiß zwar grob, was ein kw-Vermerk ist und dass einem nicht gekündigt wird. Jedoch wüsste ich gern, ob die beim Wegfall der ursprünglichen Stelle angebotene neue Position auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe als E12 angesiedelt sein kann.
antwortenNun mal langsam Herr Kollege :)
https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-kw-vermerk.html
erstmal das Basiswissen für alle, die nicht Verwaltung gelernt haben. Dann zur Realität. Bis 2023 sind es gerade mal 750 Stellen im gesamten Amt, die von einem kw-Vermerk betroffen sind. Das ist, grob gesprochen, nur äußerst knapp über der erwarteten Pensionierungswelle. Bedeutet, dass 750 KWs auf die - meist von Beamten gehaltenen - Stellen nachrücken, die altersbedingt ausscheiden. Erst ab 2023 sind es jährlich 1500 Stellen und das ist noch soweit in der Ferne, dass heute niemand ernsthaft deshalb Sorge haben muss. Wenn die Zahlen wie heute bleiben kann die Umsetzung zwar erfolgen, aber dann ist das mit hinreichend Vorlauf um seine persönliche Lebensplanung und den Job in Einklang zu bringen.
Also bitte mach hier nicht die Pferde scheu, auch andere von uns lesen mit :) Und falls Du Dich als unbetroffener Leser outen willst, empfehle ich die kleine Runde im Casino..auch morgen wieder :))
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenHerzlichen Glückwunsch an alle Entfristeten!!! Ich bin ein stiller Leser, weil nicht selbst vom Hick Hack betroffen...Bin langjähriger Mitarbeiter im Bamf...ich möchte hier niemanden desillusionieren...aber an 2/3 aller Stellen hängt ein KW-Vermerk, wie allen Reden des GPR und des letzten ÖPR Monatsgespräch im infoport zu entnehmen ist...Eure bitter erkämpfte Stelle schwemmt in den nächsten Jahren wieder raus...natürlich verspricht die Amtsleitung alles daran zu setzen diese Vermerke im BMI streichen zu lassen, aber mit welcher Begründung? Es ist so viel zu tun...Hä? Wo denn....BSP: Januar 2018...12 neue Asylbewerber stehen knapp 30 000 Entscheidungen gegenüber...Die abhängigen Verfahren sind in ein zwei Monaten abgebaut und dann sieht die Amtsleitung zu wie Entscheider Däumchen drehen...Ich glaube nicht, im AVS wird es nach der Digitalisierung noch viel schlimmer aussehen...niedere Tätigkeiten werden outgesourct...das ist die Realität...ich hoffe es sind dann alle so flexibel wie in der Bewerbung angegeben...bundesweiter Einsatz!!! Der Geschäftsbereich des BMI ist groß und Stellen umschichten geht schnell.. Eine weitere Flüchtlingskrise ist nicht in Sicht und wird auch unter dem neuen Innenminister nicht passieren...Die Zahlen werden stagnieren bzw. sinken und damit der Personalschlüssel im BAMF. Jetzt bitte kein Shitstorm...Wollte das mal unverblümt durchgeben....
Bin nicht verbittert...keine Sorge, sondern BAL( Beamter auf Lebenszeit ;)...Wie das konkret aussieht wird man ja dann sehen, es wird natürlich was gleichwertiges angeboten. Im Sicherheitsbereich ist in den nächsten Jahrzehnten genug zu tun...Fakt ist, man wird nicht bis zur Rente in einer Bundesbehörde durchgezogen, wenn die Arbeit nicht (mehr) da ist..
antwortenDas kw-Vermerk "Problem" bedeutet, dass das BAMF von ca. 60 Aussenstellen auf 45 runtergefahren wird. Die Stellen, die in den wegfallenden Aussenstellen wegfallen, tun dann genau dies.
Vergleiche BAMF Organigramm (ca. 60) und BMI/BAMF (ca. 45).
Wer sich aber blauäugig auf eine neu eingerichtete BAMF Aussenstelle in seiner Nähe beworben hat, die erst gegründet wurde ... der wird sich wohl auch blauäugig woanders wiederfinden. Kündigungen gibt es nicht, aber unpassende Angebote. Das war schon zu Beginn der 90 ziger, bei der letzten FK, so.
Da war auch Frau Merkel noch unerfahren. Wir werden sehen ob man daraus gelernt hat.
antworten45 AS wären da noch viel...bis zum Jahre 2013 waren es 22 plus Zentrale...und was die neuen ANKER-einrichtungen bringen werden, steht ja auch noch in den Sternen, vorallem wo die dann wohl sein werden...In den nächsten Jahre wird sich viel bewegen und das wird vom Mitarbeiter auch verlangt...alles nicht wild, wenn man nicht am A.... der Heide wohnt!!! :)
antwortenIch glaube, es wird weniger nach neu oder alt geschlossen, sondern es werden wohl zuerst die kleineren AS dicht gemacht, Stichwort "Anker". Ganz sicher wird man nicht zuerst die neuen AZ schließen.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenDas kw-Vermerk "Problem" bedeutet, dass das BAMF von ca. 60 Aussenstellen auf 45 runtergefahren wird. Die Stellen, die in den wegfallenden Aussenstellen wegfallen, tun dann genau dies.
Vergleiche BAMF Organigramm (ca. 60) und BMI/BAMF (ca. 45).
Wer sich aber blauäugig auf eine neu eingerichtete BAMF Aussenstelle in seiner Nähe beworben hat, die erst gegründet wurde ... der wird sich wohl auch blauäugig woanders wiederfinden. Kündigungen gibt es nicht, aber unpassende Angebote. Das war schon zu Beginn der 90 ziger, bei der letzten FK, so.
Da war auch Frau Merkel noch unerfahren. Wir werden sehen ob man daraus gelernt hat.
45 sind genau richtig, bis 2013 wurde ja alles falsch gemacht.
Nicht am falschen A der Heide. Gibt auch A in der Heide, die profitieren werden.
Leider bringt ein schneller Aufbau der Organisation für die eingesessenen Mitarbeiter immer das Problem mit sich, dass ihre Arbeit, über Nacht von unfähigen Aliens, gemacht wird. Daher halte ich, gerade für ein gutes Betriebsfeeling, eine dauerhafte Besetzung für notwendig.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antworten45 AS wären da noch viel...bis zum Jahre 2013 waren es 22 plus Zentrale...und was die neuen ANKER-einrichtungen bringen werden, steht ja auch noch in den Sternen, vorallem wo die dann wohl sein werden...In den nächsten Jahre wird sich viel bewegen und das wird vom Mitarbeiter auch verlangt...alles nicht wild, wenn man nicht am A.... der Heide wohnt!!! :)
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Wurde euch eigentlich nach Absendung der Annahmeerklärung des Entfristungsangebots die angekündigte "unverzügliche" Eingangsbestätigung zugesandt?
Nein, ich habe noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Hat denn schon wer die Bestätigung erhalten?
antwortenBitte einfach mal googln wann ein AV wirksam wird (Stichwort: Willenserklärung).
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenWiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Nein, ich habe noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Hat denn schon wer die Bestätigung erhalten?
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Nein, ich habe noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Hat denn schon wer die Bestätigung erhalten?
Nicht einmal eine Lesebestätigung.
antwortenWoher willst du denn wissen, dass bis zum Jahre 2013 alles falsch gemacht wurde? Warst du denn da schon da...keine Sorge, nicht alle langjährigen Mitarbeiter haben Angst vor Aliens. Ich freue mich, denn nur so war schließlich die Arbeit zu schaffen...ob es irgendwann 45 AS oder 60 oder vielleicht nur 30 sind, wird man ja dann sehen mit der neuen Regierung...
antwortenWie das bei Angestellten läuft weis ich nicht. Bei Beamten geht das auf jeden Fall.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenWiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Ich weiß zwar grob, was ein kw-Vermerk ist und dass einem nicht gekündigt wird. Jedoch wüsste ich gern, ob die beim Wegfall der ursprünglichen Stelle angebotene neue Position auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe als E12 angesiedelt sein kann.
Dito - Keine Lesebestätigung und keine Eingangsbestätigung. Aber gut... Entfristung ist dennoch wirksam! Also keine Panik leute ;-)
antwortenWas verdient ein Entscheider?
antwortenBei mir kam gestern nachmittag noch eine Bestätigung von 115.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenWurde euch eigentlich nach Absendung der Annahmeerklärung des Entfristungsangebots die angekündigte "unverzügliche" Eingangsbestätigung zugesandt?
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
Was verdient ein Entscheider?
I.d.R. ist man als Entscheider in die Entgeltgrupper 12 eingruppiert. Das macht die Stelle für Quereinsteiger relativ attraktiv, da im öffentlichen Dienst normalerweise gute Rahmenbedingungen herrschen WLB, Sicherheit, .... Habe als Betriebswirt selbst auch mit dem Gedanken gespielt. Gerade beim BAMF liegen die vorgenannten Vorteile aber oft nicht vor, sodass ich persönlich von einer Bewerbung dort Abstand genommen habe.
antwortenWo steht denn, dass man eine "unverzügliche" Eingangsbestätigung bekomme? In meiner Email jedenfalls nicht.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
antwortenWiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
Nein, ich habe noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Hat denn schon wer die Bestätigung erhalten?
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
Wo steht denn, dass man eine "unverzügliche" Eingangsbestätigung bekomme? In meiner Email jedenfalls nicht.
WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:
In Infoport Meldung Nr. 10, die auch der Beurteilung beilag!
antwortenWiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
In Infoport Meldung Nr. 10, die auch der Beurteilung beilag!
Ja, das stimmt. Das stand in irgendeiner Meldung in Infoport.
antwortenMittlerweile habe ich eine Bestätigung über den Erhalt der Annahme bekommen.
Des weiteren heißt es darin, dass als nächstes die Erstellung der Arbeitsverträge erfolgt, dies aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Grüße
antwortenIch noch nicht, obwohl ich gestern morgen geantwortet habe.
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
antwortenMittlerweile habe ich eine Bestätigung über den Erhalt der Annahme bekommen.
Des weiteren heißt es darin, dass als nächstes die Erstellung der Arbeitsverträge erfolgt, dies aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Grüße
ich habe gestern gegen halb 10 morgens den job angenomen und heute nachmittag die bestätigung erhalten
antwortenWiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
ich habe gestern gegen halb 10 morgens den job angenomen und heute nachmittag die bestätigung erhalten
http://www.arbg-bonn.nrw.de/behoerde/sitzungsergebnis/index.php
Bitte einmal hier lesen !
antwortenBei mir ist auch eine Bestätigung da, Annahme war gleich morgens am 28.02.
antwortenIst aber trotzdem passiert, und jetzt?
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
antwortenWiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
http://www.arbg-bonn.nrw.de/behoerde/sitzungsergebnis/index.php
Bitte einmal hier lesen !
nix neues "Das Verbot der vorläufigen Stellenbesetzung bezieht sich auch dann auf alle zu besetzende Planstellen, wenn nur ein unterlegener Bewerber einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgreich gestellt hat und eine Vielzahl von Stellen zu besetzen ist. Bewirbt sich ein Bewerber auf mehrere Stellen mit gleichem Anforderungsprofil, kann er sämtliche Stellen blockieren, auf die er sich bewerben will (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 in NVwZ-RR 1996, 49; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren XV Rdnr. 307; Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, Teil 2 Rz. 165 f.). In diesem Fall besteht der Bewerbungsverfahrensanspruch gegenüber jedem Ausgewählten und nicht nur in Bezug auf einen Mitkonkurrenten. Ist das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stellen identisch, wird der öffentliche Arbeitgeber unter den konkurrierenden Bewerbern eine Reihung vornehmen, die dazu führt, dass sich für den unterlegenden Bewerber und Antragsteller im Eilverfahren die Konkurrenzsituation zu den ihm vorgezogenen Bewerbern unterschiedlich stellt. Zwar kann der Antragsteller im Eilverfahren von den zu besetzenden Stellen nur eine für sich beanspruchen. Dies ändert aber nichts daran, dass er zu mehreren Konkurrenten im Wettbewerb steht, so dass von vornherein nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden kann, wie die rechtmäßige Reihung unter allen Konkurrenten aussieht." Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Urt. v. 16.06.2017, Az.: 11 SaGa 4/17
Och bitte, das Ding ist doch lange durch.
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
antwortennix neues "Das Verbot der vorläufigen Stellenbesetzung bezieht sich auch dann auf alle zu besetzende Planstellen, wenn nur ein unterlegener Bewerber einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgreich gestellt hat und eine Vielzahl von Stellen zu besetzen ist. Bewirbt sich ein Bewerber auf mehrere Stellen mit gleichem Anforderungsprofil, kann er sämtliche Stellen blockieren, auf die er sich bewerben will (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 19.04.1995 - 1 TG 2801/94 in NVwZ-RR 1996, 49; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren XV Rdnr. 307; Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, Teil 2 Rz. 165 f.). In diesem Fall besteht der Bewerbungsverfahrensanspruch gegenüber jedem Ausgewählten und nicht nur in Bezug auf einen Mitkonkurrenten. Ist das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stellen identisch, wird der öffentliche Arbeitgeber unter den konkurrierenden Bewerbern eine Reihung vornehmen, die dazu führt, dass sich für den unterlegenden Bewerber und Antragsteller im Eilverfahren die Konkurrenzsituation zu den ihm vorgezogenen Bewerbern unterschiedlich stellt. Zwar kann der Antragsteller im Eilverfahren von den zu besetzenden Stellen nur eine für sich beanspruchen. Dies ändert aber nichts daran, dass er zu mehreren Konkurrenten im Wettbewerb steht, so dass von vornherein nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden kann, wie die rechtmäßige Reihung unter allen Konkurrenten aussieht." Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Urt. v. 16.06.2017, Az.: 11 SaGa 4/17
Ich habe ein Entfristungsangebot bekommen und angenommen und jetzt auch die Eingangsbestätigung erhalten. Meine Frage: Bin ich jetzt definitiv entfristet oder geht das Bangen weiter?
antwortenIch habe das gelesen, kann jedoch keine Auswirkungen auf die Entfristung erkennen. Das entfristete Arbeitsverhältnis ist ja mit Angebot und Annahme bereits zustandegekommen.
antwortenBei den Bonner Arbeitsrechtsurteilen handelt es sich um drei Verfahren aus 2018 und nicht um das Verfahren aus 2017!
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
antwortenOch bitte, das Ding ist doch lange durch.
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
Urt. v. 16.06.2017, Az.: 11 SaGa 4/17
mal abwarten was für ein urteil das gericht nach den klagen fällen wird. der schuss könnte auch nach hinten losgehen, so dass es gekippt oder rückwirkend nichtig ist. alles ist möglich.
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
antwortenIch habe das gelesen, kann jedoch keine Auswirkungen auf die Entfristung erkennen. Das entfristete Arbeitsverhältnis ist ja mit Angebot und Annahme bereits zustandegekommen.
Mit einer Zusage hast du den denkbar Besten Klagegrund.
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
antwortenIch habe ein Entfristungsangebot bekommen und angenommen und jetzt auch die Eingangsbestätigung erhalten. Meine Frage: Bin ich jetzt definitiv entfristet oder geht das Bangen weiter?
Kompletter Unsinn! Die einstweilige Verfügung kommt einen Tag zu spät. Sofern man am 28.02.2018 ein konkretes Angebot erhalten hat und dies annimmt, kommt der neue Arbeitsvertrag zustande, da kann klagen wer will.
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
antwortenmal abwarten was für ein urteil das gericht nach den klagen fällen wird. der schuss könnte auch nach hinten losgehen, so dass es gekippt oder rückwirkend nichtig ist. alles ist möglich.
WiWi Gast schrieb am 01.03.2018:
Ich habe das gelesen, kann jedoch keine Auswirkungen auf die Entfristung erkennen. Das entfristete Arbeitsverhältnis ist ja mit Angebot und Annahme bereits zustandegekommen.
Die Leitung hat Fakten geschaffen, ja. Und man darf davon ausgehen, dass das BMI dazu die Rückendeckung gegeben hat.
Ist also nett, dass die Richter eine eV erlassen, wenn die Stelle besetzt ist, wird es trotzdem nur auf Stellenreserve, Vergleich oder anderer Dienstposten und Ort in der Bundesverwaltung hinauslaufen.
Ich bezweifle, dass sich irgendjemand in eine bestimmte AS einklagen kann, wenn das Amt nicht will.
WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:
antworten
Der Bewerberverfahrensanspruch geht im Arbeitsrecht mit Abschluss der Arbeitsverträge unter. Die Arbeitsverträge sind mit Angebot und Annahme bereits zustande gekommen. Bei allem Mitgefühl für den einen oder anderen Kläger - auch die Interessen der nunmehr unbefristet eingestellten Entscheider sind schutzwürdig! Glückwunsch an alle, die entfristet wurden!
antwortenDas Amt kann viel wollen. Bedenke bitte, wenn der Richter zu Gunsten des Klägers das Urteil fällt, dann wird er dort eingesetzt, wo er sich bereits beworben hatte. Jede AS hat hat auch für solche Fälle einen bestimmten Reservepool. Es kommt immer auf die Klage an.
WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:
antwortenDie Leitung hat Fakten geschaffen, ja. Und man darf davon ausgehen, dass das BMI dazu die Rückendeckung gegeben hat.
Ist also nett, dass die Richter eine eV erlassen, wenn die Stelle besetzt ist, wird es trotzdem nur auf Stellenreserve, Vergleich oder anderer Dienstposten und Ort in der Bundesverwaltung hinauslaufen.
Ich bezweifle, dass sich irgendjemand in eine bestimmte AS einklagen kann, wenn das Amt nicht will.
WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:
Das ging ja schnell! Habe heute den schriftlichen Vertrag per Post bekommen. Ihr auch?
antwortenAn private Adresse oder interne Post??
Bei mir kam bisher noch nichts an
WiWi Gast schrieb am 02.03.2018:
antwortenDas ging ja schnell! Habe heute den schriftlichen Vertrag per Post bekommen. Ihr auch?
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