BAMF Rückmeldung zum Vorstellungsgespräch
Habe für Berlin ebenfalls eine Absage kassiert.
antwortenHabe für Berlin ebenfalls eine Absage kassiert.
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.04.2024:
Hallo zusammen!
Ich wollte mal nach euren Anregungen/Gedanken/Bemerkungen hinsichtlich folgender Situation fragen:
Ich habe meinen Bachelor abgeschlossen und finde die Position als Entscheider beim BAMF grundsätzlich spannend. Ich denke, dass man auf der einen Seite Einblicke in den praktischen Umgang mit Gesetzestexten und den generellen Verfahren/Abläufen im öD bekommen kann und auf der anderen Seite hinsichtlich Verantwortung- und Entscheidungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und dem Umgang mit Menschen insgesamt durchaus auch für die Zukunft einiges mitnehmen kann. Außerdem finde ich die Bewertung mit E12 im Gegensatz zu den oftmals hier vertretenen "Highperformern" (kein hate, jeder wie er will!) für eine Person im Alter von 23-30 auch attraktiv.
Nun (endlich) zu meiner eigentlichen Frage:
Wie würdet Ihr die Chancen nach einer (derzeit ja auf 24 Monate befristeten) Tätigkeit als Entscheider beim BAMF einschätzen, wenn man sich danach doch wieder in der Wirtschaft oder für eine andere Stelle im öD mit wirtschaftlichem/juristischem Bezug (aber halt andere Behörde o.Ä. mit anderen Aufgabenbereichen) bewerbe? Da ich bisher nur durch Praktika BE habe sammeln können bin ich diesbzgl. wirklich nachdenklich und unentschlossen, wie diese Chancen einzuschätzen sind. Da eine Entfristung -soweit ich das hier lese und mitbekommen habe- ja ausgeschlossen ist, müsste man dann zu gegebener Zeit wechseln und ich stehe dann nach den 2Jahren ja quasi erneut als "Berufseinsteiger" dar.
Ich hoffe ich habe mein Anliegen zumindest einigermaßen verständlich geschildert und würde mich über eure Gedanken/Bemerkungen zu meiner Situation freuen.
Liebe Grüße und einen schönen Abend!
Was möchtest du denn jetzt hören? Lieber weiter Praktika machen? Mit einem Bachelor kommst du zumindest im öD nie höher als gD, also genau das was der SB-E Job auch ist, zudem mit E12 (auch für über 30jährige) sehr gut bezahlt und im öD sehr ungewöhnlich. Da kommt man als "einfacher" Sachbearbeiter in der Regel nicht über max E11 hinaus, da E12 schon spezielle Anforderungen hat.
Außerdem bist du nach 2 Jahren kein Berufseinsteiger mehr, sondern kannst 2 Jahre Berufserfahrung vorweisen. In einem neuen Job ist man natürlich immer neu, aber das ist man auch nach 30 Jahren im Berufsleben, wenn man dann wechselt.
Bei anderen Behörden hast du dann zumindest keine Probleme, im Gegenteil, du hättest dann 2 Jahre Berufserfahrung in einer Verwaltung. Wie das mit der ach so tollen Privatwirtschaft, wo das Gras ja immer grüner ist, ausschaut, kann ich nicht sagen. Aber ich denke auch da zählt, dass man überhaupt was gemacht hat.
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Habe für Berlin ebenfalls eine Absage kassiert.
Herzlichen Glückwunsch, nun wissen es zumindest alle.
Ganz ehrlich, wer in dieser Einstellungsrunde eine Absage erhalten hat (das mag jetzt hart klingen, ich weiß) ist selbst schuld und war a. entweder schlecht vorbereitet b. musste sich von Amtswegen bewerben oder c. schlicht nicht qualifiziert. Man konnte das Gespräch ganz locker bestehen, wenn man sich gut (also so 1-2 Stunden) vorbereitet hätte, zum Bsp. einfach mal die BAMF Homepage besuchen und lesen und vor allem aber die Stellenauschreibung, bei vielen haperte es bereist bei der Frage, was stellen sie sich vor, erwartet sie als Entscheider (was ganz genau in der Stellenausschreibung beschrieben wurde). Aber ich frage mich eh immer wieder, wie z.B. Erziehungswissenschaftler meinen, sie könnten so einen Job wirklich meistern.
So und nun Rohr frei für meinen Beschuss.
WiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Warum müssen eig hier soviele posten, dass sie eine Absage bekommen haben?
Diejenigen die eine Zusage bekommen freuen sich bestimmt so sehr dass sie keine Zeit verschwenden um in diesem Forum Updates zu posten die eigentlich nichts zum Thema selbst bringen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Habe für Berlin ebenfalls eine Absage kassiert.
Wann war dein Vorstellungsgespräch?
antwortenHallo zusammen,
letzte Woche habe ich eine Zusage erhalten und hätte eine Frage: Wie betrachtet das BAMF eine Nebentätigkeit? Ich möchte gerne meine freiberufliche Unterrichtstätigkeit neben meiner Anstellung beim BAMF beibehalten, falls das möglich ist. Diese Tätigkeit nimmt wöchentlich etwa 3 Stunden in Anspruch, und ich kann die Arbeitszeiten flexibel nach meiner Hauptarbeit beim BAMF gestalten, sodass meine Hauptaufgabe nicht beeinträchtigt wird. Ist eine solche freiberufliche Nebentätigkeit überhaupt erlaubt? Oder wird sie nicht gerne gesehen? Falls erlaubt, ist sie genehmigungspflichtig oder lediglich anzeigepflichtig? Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht?
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Hallo zusammen,
letzte Woche habe ich eine Zusage erhalten und hätte eine Frage: Wie betrachtet das BAMF eine Nebentätigkeit? Ich möchte gerne meine freiberufliche Unterrichtstätigkeit neben meiner Anstellung beim BAMF beibehalten, falls das möglich ist. Diese Tätigkeit nimmt wöchentlich etwa 3 Stunden in Anspruch, und ich kann die Arbeitszeiten flexibel nach meiner Hauptarbeit beim BAMF gestalten, sodass meine Hauptaufgabe nicht beeinträchtigt wird. Ist eine solche freiberufliche Nebentätigkeit überhaupt erlaubt? Oder wird sie nicht gerne gesehen? Falls erlaubt, ist sie genehmigungspflichtig oder lediglich anzeigepflichtig? Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht?
Das würde mich auch interessieren. Habe einen Minijob (am Wochenende je 5 Stunden/ Woche)
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Herzlichen Glückwunsch, nun wissen es zumindest alle.
Ganz ehrlich, wer in dieser Einstellungsrunde eine Absage erhalten hat (das mag jetzt hart klingen, ich weiß) ist selbst schuld und war a. entweder schlecht vorbereitet b. musste sich von Amtswegen bewerben oder c. schlicht nicht qualifiziert. Man konnte das Gespräch ganz locker bestehen, wenn man sich gut (also so 1-2 Stunden) vorbereitet hätte, zum Bsp. einfach mal die BAMF Homepage besuchen und lesen und vor allem aber die Stellenauschreibung, bei vielen haperte es bereist bei der Frage, was stellen sie sich vor, erwartet sie als Entscheider (was ganz genau in der Stellenausschreibung beschrieben wurde). Aber ich frage mich eh immer wieder, wie z.B. Erziehungswissenschaftler meinen, sie könnten so einen Job wirklich meistern.
So und nun Rohr frei für meinen Beschuss.
Hat nichts zu tun mit "schlecht vorbereitet" oder "nicht qualifiziert". Es hat zu tun mit der Regel: "Es gibt immer jemanden, der besser ist". So eine Absage ist keine Unterschätzung der Bewerber. Vielmehr geht es um die große Anzahl der für die Stelle geeigneten Kandidaten.
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Hat nichts zu tun mit "schlecht vorbereitet" oder "nicht qualifiziert". Es hat zu tun mit der Regel: "Es gibt immer jemanden, der besser ist". So eine Absage ist keine Unterschätzung der Bewerber. Vielmehr geht es um die große Anzahl der für die Stelle geeigneten Kandidaten.
Scroll mal hoch! Hier werden diesmal alle genommen, die das Gespräch "bestehen". Es gibt kein Ranking oder so. Also wer keine Zusage bekommt, war zu schlecht. Man kann sich die Wahrheit auch immer schönreden. Mit den Fakten hat das dann aber nix tun.
Und ja, ich weiss was ich schreibe und es stimmt so auch!
WiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Hat nichts zu tun mit "schlecht vorbereitet" oder "nicht qualifiziert". Es hat zu tun mit der Regel: "Es gibt immer jemanden, der besser ist". So eine Absage ist keine Unterschätzung der Bewerber. Vielmehr geht es um die große Anzahl der für die Stelle geeigneten Kandidaten.
Das stimmt in der jetzigen Bewerbungsrunde aber nunmal nicht. Aktuell spielt es keine Rolle, ob jemand „besser“ war, weil alle genommen werden, die für geeignet befunden worden sind. Wenn man jetzt eine Absage erhält, ist man nunmal in einem oder mehreren der Bewertungskriterien durchgefallen.
antwortenIch bin jetzt seit ein paar Monaten als Entscheider tätig. Gefühlt alle zwei Monate kommt ein neuer Kollege, aber nicht alle bestehen die Probezeit. Der Job ist also kein Selbstläufer. Gerade wenn man zu Beginn selbst Anhörung macht, ist das nicht so einfach. Das Gleiche gilt auch für die Bescheiderstellung. Wer kein Multitasking beherrscht oder vor Aufregung vor sich hin stottert, wird zügig aussortiert. Besonders spaßig sind die Anhörungen, wenn die Teamleiter oder Referatsleiter mit beisitzen...
antwortenOkay, mal wieder Zeit den Blödsinn klarzustellen:
NEIN, es wird nicht jeder genommen, der das Gespräch übersteht. Es gibt ein standortbezogenes Ranking, in Berlin waren es insgesamt 18 Stellen verteilt auf beide Referate mit 52 Vorstellungsgesprächen.
Wer also so großkotzig tönt wie einfach es war hat große Chancen binnen Halbjahresfrist wieder auszuscheiden :-)
Nebenjob: Grundsätzlich darfst Du nicht mehr als 48h/Woche mit allen Jobs zusammen verbringen, auch die gesetzlichen Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -Beginn müssen sichergestellt sein (also wochentags noch den Barkeeper geben wird schwer). Als Tarifbeschäftigter hast Du zudem nur eine Anzeigepflicht, eine Genehmigung kann nur versagt werden, wenn sie mit den Aufgaben des Amtes kollidiert (also z.B. Flüchtlingsberatung, Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt).
So und nun hoffe ich, dass die Trollis hier wieder runterfahren.
Grüßle aus Nürnberg
Herzlichen Dank füe die sachliche Antwort.
WiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
antwortenOkay, mal wieder Zeit den Blödsinn klarzustellen:
NEIN, es wird nicht jeder genommen, der das Gespräch übersteht. Es gibt ein standortbezogenes Ranking, in Berlin waren es insgesamt 18 Stellen verteilt auf beide Referate mit 52 Vorstellungsgesprächen.
Wer also so großkotzig tönt wie einfach es war hat große Chancen binnen Halbjahresfrist wieder auszuscheiden :-)Nebenjob: Grundsätzlich darfst Du nicht mehr als 48h/Woche mit allen Jobs zusammen verbringen, auch die gesetzlichen Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -Beginn müssen sichergestellt sein (also wochentags noch den Barkeeper geben wird schwer). Als Tarifbeschäftigter hast Du zudem nur eine Anzeigepflicht, eine Genehmigung kann nur versagt werden, wenn sie mit den Aufgaben des Amtes kollidiert (also z.B. Flüchtlingsberatung, Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt).
So und nun hoffe ich, dass die Trollis hier wieder runterfahren.
Grüßle aus Nürnberg
WiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Ich bin jetzt seit ein paar Monaten als Entscheider tätig. Gefühlt alle zwei Monate kommt ein neuer Kollege, aber nicht alle bestehen die Probezeit. Der Job ist also kein Selbstläufer. Gerade wenn man zu Beginn selbst Anhörung macht, ist das nicht so einfach. Das Gleiche gilt auch für die Bescheiderstellung. Wer kein Multitasking beherrscht oder vor Aufregung vor sich hin stottert, wird zügig aussortiert. Besonders spaßig sind die Anhörungen, wenn die Teamleiter oder Referatsleiter mit beisitzen...
Hallo, hast du Tipps für die Neulinge? Also worauf sollte man besonders achten, Fettnäpfchen die man vermeiden sollte?
Danke :)
antwortenDer Ton hier ist ja teilweise der Wahnsinn, ich hoffe ,dass ich in meiner zukünftigen Einstellung nicht mit solchen Unsympathen zusammenarbeiten werde.
Für die Anderen kann ich gerne mal zurückmelden, mein Vorstellungsgespräch war meines Eindrucks nach semi gut gewesen. Ich konnte nicht alle Fachfragen fehlerfrei beantworten, manche auch gar nicht. Bevor gleich jemand losschreit, die Seite des BAMF habe ich mir angesehen, aber halt nicht alles auswendig gelernt. Scheint auch nicht schlimm gewesen zu sein, da ich zwei Tage später die Zusage erhalten habe. Das Gespräch im übrigen war sehr angenehm und bei den Situationsfragen konnte ich defintiv punkten.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass meine Qualifikationen (zwei Bachelorabschlüsse, ausgebildete Mediatorin, zehn Jahre Berufserfahrung, jede Menge Fortbildungen) nicht außer Acht gelassen wurde.
antwortenWiWi Gast schrieb am 11.04.2024:
Der Ton hier ist ja teilweise der Wahnsinn, ich hoffe ,dass ich in meiner zukünftigen Einstellung nicht mit solchen Unsympathen zusammenarbeiten werde.
Für die Anderen kann ich gerne mal zurückmelden, mein Vorstellungsgespräch war meines Eindrucks nach semi gut gewesen. Ich konnte nicht alle Fachfragen fehlerfrei beantworten, manche auch gar nicht. Bevor gleich jemand losschreit, die Seite des BAMF habe ich mir angesehen, aber halt nicht alles auswendig gelernt. Scheint auch nicht schlimm gewesen zu sein, da ich zwei Tage später die Zusage erhalten habe. Das Gespräch im übrigen war sehr angenehm und bei den Situationsfragen konnte ich defintiv punkten.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass meine Qualifikationen (zwei Bachelorabschlüsse, ausgebildete Mediatorin, zehn Jahre Berufserfahrung, jede Menge Fortbildungen) nicht außer Acht gelassen wurde.
Na klar. Mediatoren werden dringend gebraucht.
Aber nicht beim BAMF.
Das hast du stumpf anzuhören und dann einen Bescheid zu klappern.
Mehr nicht.
Und, dass kannst du mir glauben, die angebliche Augenhöhe und Mitgefühlsduselei, solltest du sofort über Bord werfen.
So wie die Hälfte des Stusses über habeck und Co nicht stimmt, so stimmen nichtmal 10 Prozent der öffentlichen Wahrnehmung übers BAMF.
Drei Wochen dabei, und du siehst es genau so.
antwortenWiWi Gast schrieb am 11.04.2024:
Der Ton hier ist ja teilweise der Wahnsinn, ich hoffe ,dass ich in meiner zukünftigen Einstellung nicht mit solchen Unsympathen zusammenarbeiten werde.
Für die Anderen kann ich gerne mal zurückmelden, mein Vorstellungsgespräch war meines Eindrucks nach semi gut gewesen. Ich konnte nicht alle Fachfragen fehlerfrei beantworten, manche auch gar nicht. Bevor gleich jemand losschreit, die Seite des BAMF habe ich mir angesehen, aber halt nicht alles auswendig gelernt. Scheint auch nicht schlimm gewesen zu sein, da ich zwei Tage später die Zusage erhalten habe. Das Gespräch im übrigen war sehr angenehm und bei den Situationsfragen konnte ich defintiv punkten.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass meine Qualifikationen (zwei Bachelorabschlüsse, ausgebildete Mediatorin, zehn Jahre Berufserfahrung, jede Menge Fortbildungen) nicht außer Acht gelassen wurde.
Doch wurden sie. Es gilt nur das Gespäch und wie man da abschneider.
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Okay, mal wieder Zeit den Blödsinn klarzustellen:
NEIN, es wird nicht jeder genommen, der das Gespräch übersteht. Es gibt ein standortbezogenes Ranking, in Berlin waren es insgesamt 18 Stellen verteilt auf beide Referate mit 52 Vorstellungsgesprächen.
Wer also so großkotzig tönt wie einfach es war hat große Chancen binnen Halbjahresfrist wieder auszuscheiden :-)
Bei allem Respekt. Aber mittlerweile besteht jeder die Probezeit. Wenn nicht, wird entweder plötzlich Elternzeit beantragt oder die Gleichstellungsbeauftragte eingeschaltet.
Die Zwischenabfrage zur Bewährung bei den befristeten EE erfolgte in unserer AS bereits nach knapp 3 WOCHEN durch die Zentrale. UNFASSBAR
antwortenStimmt nicht, dass jeder die Probezeit besteht. Stimmt einfach nicht.
WiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
antwortenBei allem Respekt. Aber mittlerweile besteht jeder die Probezeit. Wenn nicht, wird entweder plötzlich Elternzeit beantragt oder die Gleichstellungsbeauftragte eingeschaltet.
Die Zwischenabfrage zur Bewährung bei den befristeten EE erfolgte in unserer AS bereits nach knapp 3 WOCHEN durch die Zentrale. UNFASSBAR
Was sind typische Ursachen für das Nichtbestehen der Probezeit?
WiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
antwortenStimmt nicht, dass jeder die Probezeit besteht. Stimmt einfach nicht.
Die Zwischenabfrage zur Bewährung bei den befristeten EE erfolgte in unserer AS bereits nach knapp 3 WOCHEN durch die Zentrale. UNFASSBAR
WiWi Gast schrieb am 11.04.2024:
Na klar. Mediatoren werden dringend gebraucht.
Aber nicht beim BAMF.
Das hast du stumpf anzuhören und dann einen Bescheid zu klappern.
Mehr nicht.
Und, dass kannst du mir glauben, die angebliche Augenhöhe und Mitgefühlsduselei, solltest du sofort über Bord werfen.
So wie die Hälfte des Stusses über habeck und Co nicht stimmt, so stimmen nichtmal 10 Prozent der öffentlichen Wahrnehmung übers BAMF.
Drei Wochen dabei, und du siehst es genau so.
Das ist Quatsch, Kommunikationsskills, wie man sie in der Mediationsausbildung lernt (Fragetechnik etc.) + Berufserfahrung im Umgang mit Menschen helfen definitiv, sowohl bei der Durchführung von Anhörungen, als auch dabei, damit menschlich gut klarzukommen. Herzlich willkommen, solche Leute können wir gut brauchen!
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
Stimmt nicht, dass jeder die Probezeit besteht. Stimmt einfach nicht.
was sind die typische Ursachen, die für Nichtbestehen der Probezeit verantwortlich sind?
antwortenHallo
Hat jemand schon eine Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch für Braunschweig erhalten?
WiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
Das ist Quatsch, Kommunikationsskills, wie man sie in der Mediationsausbildung lernt (Fragetechnik etc.) + Berufserfahrung im Umgang mit Menschen helfen definitiv, sowohl bei der Durchführung von Anhörungen, als auch dabei, damit menschlich gut klarzukommen. Herzlich willkommen, solche Leute können wir gut brauchen!
Man soll im operativen Bereich nicht mit Menschen gut klarkommen, sondern seine 3 Arbeitseinheiten erledigen. Etwas anderes interessiert nicht.
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
Das ist Quatsch, Kommunikationsskills, wie man sie in der Mediationsausbildung lernt (Fragetechnik etc.) + Berufserfahrung im Umgang mit Menschen helfen definitiv, sowohl bei der Durchführung von Anhörungen, als auch dabei, damit menschlich gut klarzukommen. Herzlich willkommen, solche Leute können wir gut brauchen!
Noch nicht dabei, aber weiss schon alles. Genau solche Leute braucht das BAMF. Und AH sind strukturell sehr viel vorgegeben. Das ist wenig Spielraum beim Durchführen. Aber kannst ja gleich Verbesserungsvorschläge machen.
antwortenPotentieller EE ist nicht gut strukturiert, hat Probleme mit DA und Vorschriften, oder "kann nicht Menschen"
Wie ich gestern schon sagte, in meiner AS hilft meistens nur ne geplatzte SÜ, wir ziehen jeden mit
WiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
antwortenWas sind typische Ursachen für das Nichtbestehen der Probezeit?
Die Zwischenabfrage zur Bewährung bei den befristeten EE erfolgte in unserer AS bereits nach knapp 3 WOCHEN durch die Zentrale. UNFASSBAR
WiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
Potentieller EE ist nicht gut strukturiert, hat Probleme mit DA und Vorschriften, oder "kann nicht Menschen"
Wie ich gestern schon sagte, in meiner AS hilft meistens nur ne geplatzte SÜ, wir ziehen jeden mit
Nur mal so als Anmerkung...es gibt KEINE EE mehr im BAMF. Das sind SB-E
antwortenKann ich so bestätigen
WiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
antwortenPotentieller EE ist nicht gut strukturiert, hat Probleme mit DA und Vorschriften, oder "kann nicht Menschen"
Wie ich gestern schon sagte, in meiner AS hilft meistens nur ne geplatzte SÜ, wir ziehen jeden mit
Die Zwischenabfrage zur Bewährung bei den befristeten EE erfolgte in unserer AS bereits nach knapp 3 WOCHEN durch die Zentrale. UNFASSBAR
Habe die Woche auch eine Absage bekommen. Der Anwalt wurde bereits eingeschaltet.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende euch allen
antwortenIn unserer AS ist noch keiner aus der Probezeit geflogen. Da muss schon einiges zusammenkommen, zB massive Minusstunden, Beleidigungen der Ast. oder Dolmetscher und ähnliches. Wir bekommen aber auch nur vernünftige neue Kräfte. Beschwerden produzieren eher die älteren Beamte.
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
Man soll im operativen Bereich nicht mit Menschen gut klarkommen, sondern seine 3 Arbeitseinheiten erledigen. Etwas anderes interessiert nicht.
Solche dummen Aussagen kannst du dir sparen. Natürlich musst du mit Menschen auskommen und auch respektvoll sein.
antwortenWiWi Gast schrieb am 13.04.2024:
Habe die Woche auch eine Absage bekommen. Der Anwalt wurde bereits eingeschaltet.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende euch allen
Na da wird sich der Anwalt sicher freuen
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.04.2024:
Hallo
Hat jemand schon eine Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch für Braunschweig erhalten?
Hallo!
Ich hatte am 10.04. mein Gespräch (war so semi-gut bis okay, viel Hoffnung habe ich nicht) und noch nichts gehört. Sie meinten aber auch zu mir, dass sie nicht wissen, wann sie sich zurückmelden. Als sie das sagten, hatte ich die Sache innerlich schon abgehakt... haben sie das bei dir auch gesagt?
antwortenWiWi Gast schrieb am 13.04.2024:
Solche dummen Aussagen kannst du dir sparen. Natürlich musst du mit Menschen auskommen und auch respektvoll sein.
Warum dumme Aussagen? Der Kollege hat doch recht. Die Führungskräfte interessiert es überhaupt nicht, ob Du gut mit den Antragstellern umgehst, ob Du freundlich bist oder ob Du, wie von EUAA gewünscht, eine gute Atmosphäre herstellst. Das kriegen die doch überhaupt nicht mit. Die Führungskräfte und das Verfahrensmanagement sind nur daran interessiert, dass Du Deine Arbeit schaffst. Gespräche werden zumindest hier bei uns nur geführt, wenn Du keine Leistung bringst.
antwortenWiWi Gast schrieb am 13.04.2024:
Warum dumme Aussagen? Der Kollege hat doch recht. Die Führungskräfte interessiert es überhaupt nicht, ob Du gut mit den Antragstellern umgehst, ob Du freundlich bist oder ob Du, wie von EUAA gewünscht, eine gute Atmosphäre herstellst. Das kriegen die doch überhaupt nicht mit. Die Führungskräfte und das Verfahrensmanagement sind nur daran interessiert, dass Du Deine Arbeit schaffst. Gespräche werden zumindest hier bei uns nur geführt, wenn Du keine Leistung bringst.
Sie müssen es ja wissen...wielange schon dabei?
Und die Aussage bleibt dumm...ebenso wie Ihre. Weiss nicht was das soll...neuen Kollegen Angst machen? Selbst abgelehnt? Oder Frust weil nicht befördert???
Bei mir meinten sie, ich soll mit einer Rückmeldung ab Mitte April rechnen. Mein VG war aber in März. Ich wünsche dir viel Erfolg.
WiWi Gast schrieb am 13.04.2024:
antwortenHallo!
Ich hatte am 10.04. mein Gespräch (war so semi-gut bis okay, viel Hoffnung habe ich nicht) und noch nichts gehört. Sie meinten aber auch zu mir, dass sie nicht wissen, wann sie sich zurückmelden. Als sie das sagten, hatte ich die Sache innerlich schon abgehakt... haben sie das bei dir auch gesagt?
Ich hatte mein Vorstellungsgespräch Ende Mörz. Mir wurde gesagt, die Rückmeldung erfolgt nach dem Ranking und kann bis 8 Wochen dauern.
WiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
antwortenBei mir meinten sie, ich soll mit einer Rückmeldung ab Mitte April rechnen. Mein VG war aber in März. Ich wünsche dir viel Erfolg.
WiWi Gast schrieb am 13.04.2024:
Ich hatte am 10.04. mein Gespräch (war so semi-gut bis okay, viel Hoffnung habe ich nicht) und noch nichts gehört. Sie meinten aber auch zu mir, dass sie nicht wissen, wann sie sich zurückmelden. Als sie das sagten, hatte ich die Sache innerlich schon abgehakt... haben sie das bei dir auch gesagt?
Ich glaube, bis Mitte April werden alle Vorstellungsgespräche durchgeführt. Sie beginnen mit den BESTEN und dann folgen die Nachrücker. Das wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
WiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
antwortenIch hatte mein Vorstellungsgespräch Ende Mörz. Mir wurde gesagt, die Rückmeldung erfolgt nach dem Ranking und kann bis 8 Wochen dauern.
WiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
Ich hatte am 10.04. mein Gespräch (war so semi-gut bis okay, viel Hoffnung habe ich nicht) und noch nichts gehört. Sie meinten aber auch zu mir, dass sie nicht wissen, wann sie sich zurückmelden. Als sie das sagten, hatte ich die Sache innerlich schon abgehakt... haben sie das bei dir auch gesagt?
Glaube nicht, dass es so lange dauert, gerade bei den befristeten EE. Das ganze Prozedere um die neu geschaffenen befr. Einstellungsverfahren wurden extra an die AS abgegeben...... zur schnelleren Bearbeitung und Entlastung Nürnberg.
Die, die bei uns die VG führten geben nach Nürnberg direkt durch, wen man haben will. Da liegt der Ball dort.
WiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
antwortenIch hatte mein Vorstellungsgespräch Ende Mörz. Mir wurde gesagt, die Rückmeldung erfolgt nach dem Ranking und kann bis 8 Wochen dauern.
WiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
Ich hatte am 10.04. mein Gespräch (war so semi-gut bis okay, viel Hoffnung habe ich nicht) und noch nichts gehört. Sie meinten aber auch zu mir, dass sie nicht wissen, wann sie sich zurückmelden. Als sie das sagten, hatte ich die Sache innerlich schon abgehakt... haben sie das bei dir auch gesagt?
Die Dauer des Auswahlverfahrens kann eine Weile dauern, da nicht alle Bewerber den Auswahlprozess abschließen. Einige könnten alternative Jobangebote finden und das Auswahlverfahren vorzeitig verlassen. Daher ist es unerlässlich, eine Rangliste der Bewerber zu führen. Sobald dies geschieht, sollten Absagen versendet werden. Andernfalls erscheint die Situation unrealistisch. Dies bleibt jedoch eine persönliche Meinung, denn nur die Verantwortlichen für die Auswahl kennen die genauen Abläufe hinter den Kulissen.
WiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
antwortenGlaube nicht, dass es so lange dauert, gerade bei den befristeten EE. Das ganze Prozedere um die neu geschaffenen befr. Einstellungsverfahren wurden extra an die AS abgegeben...... zur schnelleren Bearbeitung und Entlastung Nürnberg.
Die, die bei uns die VG führten geben nach Nürnberg direkt durch, wen man haben will. Da liegt der Ball dort.
WiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
Ich hatte am 10.04. mein Gespräch (war so semi-gut bis okay, viel Hoffnung habe ich nicht) und noch nichts gehört. Sie meinten aber auch zu mir, dass sie nicht wissen, wann sie sich zurückmelden. Als sie das sagten, hatte ich die Sache innerlich schon abgehakt... haben sie das bei dir auch gesagt?
Hallo zusammen!
Ist es bei Zusage für eine befristete Entscheiderstelle eine ärztliche Untersuchung vorgesehen? Wenn ja, wie läuft sie ab?
WiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
Die Dauer des Auswahlverfahrens kann eine Weile dauern, da nicht alle Bewerber den Auswahlprozess abschließen. Einige könnten alternative Jobangebote finden und das Auswahlverfahren vorzeitig verlassen. Daher ist es unerlässlich, eine Rangliste der Bewerber zu führen. Sobald dies geschieht, sollten Absagen versendet werden. Andernfalls erscheint die Situation unrealistisch. Dies bleibt jedoch eine persönliche Meinung, denn nur die Verantwortlichen für die Auswahl kennen die genauen Abläufe hinter den Kulissen.
Solange das Bundesamt nicht einmal die Hälfte der ausgeschriebenen Stellen besetzen wird können, da nicht genug geeignete Bewerber aufschlugen, gibt es kaum Reihungen o.Ä. Die die nicht geeignet waren, müssen demnach tatsächlich totale Graupen gewesen sein.
Woher kommt eigentlich die Hybris, selber beurteilen zu können, ob man im Gespräch gut oder schlecht war? Was soll der Gang zum Anwalt?
antwortenDer Gang zum Anwalt kostet 190 Euro, eine Konkurrentenklage rund 1.800 Euro die einem niemand erstattet, aber gut, manche haben zu viel Geld.
Ansonsten ist jemand, der andere als Graupen bezeichnet vermutlich eine echte Zier in unserem Amt, manchmal wäre ich echt gerne die neue RL von 11C, einfach um mal ein Nulpen zu entlassen die dem Amt schon viel zu lange auf der Nase rumtanzen. Sorry.
Es gilt weiterhin: Für jeden Standort gibt es eine Höchstzahl an befr. Stellen, sind die voll, bekommen auch noch so geeignete Talente eine Absage, wir wollten diese Leuten benachbarte Standorte anbieten, dürfen aber nicht weil das Justiziariat Angst vor Klagen hat die dann erfolgreich sein könnten.
An die Bewerber: Bildet Euch bitte nichts ein, wie freundlich oder unfreundlich das Auswahlgremium war, am Ende gibt es eine strukturierte Checkliste und eine Gesamtpunktzahl. Ob die ausreicht für den Standort weiß das Gremium einfach nicht, es werden pro Stelle i.d.R. 3 Bewerber eingeladen, also gibt es z.B. in Berlin 20 Verfahren für 6 Stellen (2 Schwerbehinderte). Selbst wenn da zehn von gut wären, am Ende werden nur 6 eingestellt.
antwortenWiWi Gast schrieb am 15.04.2024:
Der Gang zum Anwalt kostet 190 Euro, eine Konkurrentenklage rund 1.800 Euro die einem niemand erstattet, aber gut, manche haben zu viel Geld.
Ansonsten ist jemand, der andere als Graupen bezeichnet vermutlich eine echte Zier in unserem Amt, manchmal wäre ich echt gerne die neue RL von 11C, einfach um mal ein Nulpen zu entlassen die dem Amt schon viel zu lange auf der Nase rumtanzen. Sorry.
Es gilt weiterhin: Für jeden Standort gibt es eine Höchstzahl an befr. Stellen, sind die voll, bekommen auch noch so geeignete Talente eine Absage, wir wollten diese Leuten benachbarte Standorte anbieten, dürfen aber nicht weil das Justiziariat Angst vor Klagen hat die dann erfolgreich sein könnten.
DAS STIMMT EINFACH NICHT. Was soll das ewige wiederholen dieser falschen Aussage?
antwortenAn die Bewerber: Bildet Euch bitte nichts ein, wie freundlich oder unfreundlich das Auswahlgremium war, am Ende gibt es eine strukturierte Checkliste und eine Gesamtpunktzahl. Ob die ausreicht für den Standort weiß das Gremium einfach nicht, es werden pro Stelle i.d.R. 3 Bewerber eingeladen, also gibt es z.B. in Berlin 20 Verfahren für 6 Stellen (2 Schwerbehinderte). Selbst wenn da zehn von gut wären, am Ende werden nur 6 eingestellt.
Ewig dieses Gerede von Ranking und Ranglisten etc...wieso ist diese Mär hier nicht tot zu kriegen???
Auch wenn manche es immer wieder schreiben, es stimmt nicht!
antwortenWiWi Gast schrieb am 10.04.2024:
Okay, mal wieder Zeit den Blödsinn klarzustellen:
NEIN, es wird nicht jeder genommen, der das Gespräch übersteht. Es gibt ein standortbezogenes Ranking, in Berlin waren es insgesamt 18 Stellen verteilt auf beide Referate mit 52 Vorstellungsgesprächen.
Wer also so großkotzig tönt wie einfach es war hat große Chancen binnen Halbjahresfrist wieder auszuscheiden :-)Nebenjob: Grundsätzlich darfst Du nicht mehr als 48h/Woche mit allen Jobs zusammen verbringen, auch die gesetzlichen Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -Beginn müssen sichergestellt sein (also wochentags noch den Barkeeper geben wird schwer). Als Tarifbeschäftigter hast Du zudem nur eine Anzeigepflicht, eine Genehmigung kann nur versagt werden, wenn sie mit den Aufgaben des Amtes kollidiert (also z.B. Flüchtlingsberatung, Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt).
So und nun hoffe ich, dass die Trollis hier wieder runterfahren.
Grüßle aus Nürnberg
Offenbar redest du Blödsinn und wer andere als Trollis etc bezeichnet, hat es echt drauf. Wie kommst du zu deinen Aussagen? Für 11F tätig?
antwortenWiWi Gast schrieb am 15.04.2024:
Offenbar redest du Blödsinn und wer andere als Trollis etc bezeichnet, hat es echt drauf. Wie kommst du zu deinen Aussagen? Für 11F tätig?
Welche Halbjahresfrist denn? Du Schlaumeier. Probezeit sind 6 Wochen da sachgrundlos befristet.
Für alle: der Job ist spannend, manchmal, nervtötend, wird er auch immer sein.
Der Job ist es nicht, dem verfolgten 15jährigen Hazarimädchen Schutz zu gewähren. Die kommen nämlich nicht bei uns an. Anspruch hätte sie natürlich.
Und, leiderleider, die allerwenigsten Antragsteller entsprechen dem Klischee des hilfebedürftigem Flüchtlings.
Flüchtling ist man übrigens erst, wenn der SB-E den Bescheid unterschrieben hat. Vorher ist man Antragsteller.
Und wenn man dann mal tatsächlich eine echte Hausnummer vor dem Schreibtisch sitzen hat, so richtig Scheiße: mit Folter, Gewalt und der ganzen abgrundtiefen Nichtzivilisation anderer Menschen, dann geht einem dass durchaus an die Nieren.
Für dass, was einen im BAMF, meist selten aber immerhin möglich, erwarten kann, kann man so viele Techniken usw im Studium gelernt haben, wie man will.
Das Geheimnis ist nämlich, diese Techniken sind alle nutzlos. Die bringen vielleicht in der Traumabehandlung was, aber nicht, wenn du danach den nächsten Blödsinn anhören und bearbeiten musst.
Wir sitzen hier nicht, um zu helfen, wir arbeiten, weil es einen Rechtsanspruch auf ein faires Verfahren gibt. Diesem universalem Anspruch folgen wir, indem wir Tatbestandsmerkmale aufnehmen und auf Glaubhaftigkeit prüfen. Den Rest regelt das Gesetz. Das ist keine altruistische Hilfe, sondern die Verwirklichung eines Anspruchs. Wenn bei der Aufnahme des Anspruch nur Quatsch erzählt wird, dann ist das so.
Der SB-E ist genauso ein Knecht in der Verwaltung, wie derjenige, der Brücken wegen Hufeisennasen oder Windkraft wegen Schweineställen und jeweils umgekehrt bearbeitet.
Überhöht doch mal nicht eure deligitime Pseudomoral.
Wer helfen (im Sinne des Wortes) will, kann sich was anderes suchen. Wir helfen nicht, wir wenden das AsylG und die Qualifikationsrichtlinie an (für die Klugscheißer, ja auch AufentG), sonst nichts.
Wer länger als drei Tage dabei ist, sieht das genauso.
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.04.2024:
Sie müssen es ja wissen...wielange schon dabei?
Und die Aussage bleibt dumm...ebenso wie Ihre. Weiss nicht was das soll...neuen Kollegen Angst machen? Selbst abgelehnt? Oder Frust weil nicht befördert???
Sehr fundierte Replik. Aber so kennt man es aus Nürnberg.
Ich selbst bin seit mehr als 8 Jahren dabei. Operativer Bereich, habe also seit 2016 alles mitgemacht. Bin TB, daher interessiert mich das Speichellecken für Beförderungen nicht. Hier geht es auch nicht darum, neuen Kollegen Angst zu machen. Wir im operativen Bereich sind über jede helfende Hand dankbar. Aber man muss den Leuten schon reinen Wein einschenken. Drei Anhörungen am Tag, vier Tage die Woche sind bei uns die Regel und nicht die Ausnahme. Bricht man eine Anhörung ab, muss man sich gegenüber dem hD rechtfertigen. Das sind keine dummen Aussagen, sondern die Fakten. Aber ich verstehe natürlich, dass man davon nix weiß, wenn man in der fernen Zentrale tätig ist.
WiWi Gast schrieb am 15.04.2024:
Ewig dieses Gerede von Ranking und Ranglisten etc...wieso ist diese Mär hier nicht tot zu kriegen???
Auch wenn manche es immer wieder schreiben, es stimmt nicht!
Nochmal: Selbstverständlich gibt es ein Ranking. Wir sind wie jede andere öffentliche Stelle an die Bestenauslese gebunden. Wer hier anderes behauptet, erzählt Unsinn. Das BAMF hat aus den Jahren 2015-2017 gelernt. So "einfach" bekommt hier niemand mehr einen Arbeitsplatz.
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.04.2024:
Sehr fundierte Replik. Aber so kennt man es aus Nürnberg.
Ich selbst bin seit mehr als 8 Jahren dabei. Operativer Bereich, habe also seit 2016 alles mitgemacht. Bin TB, daher interessiert mich das Speichellecken für Beförderungen nicht. Hier geht es auch nicht darum, neuen Kollegen Angst zu machen. Wir im operativen Bereich sind über jede helfende Hand dankbar. Aber man muss den Leuten schon reinen Wein einschenken. Drei Anhörungen am Tag, vier Tage die Woche sind bei uns die Regel und nicht die Ausnahme. Bricht man eine Anhörung ab, muss man sich gegenüber dem hD rechtfertigen. Das sind keine dummen Aussagen, sondern die Fakten. Aber ich verstehe natürlich, dass man davon nix weiß, wenn man in der fernen Zentrale tätig ist.
Ja und Vorurteile etc sind Ihnen fremd, nicht wissen wo und ob ich beim BAMF bin, aber unterstellen, dass ich aus der Zentrale bin und dann die Arroganz der Außenstellen an den Tag legen, die meinen sie sind die einzigen, die Ahnung davon haben, wie der Hase läuft.
Aber dann lasse ich Ihnen mal Ihr Weltbild, auch wenn es mit der Realität nicht viel zu tun hat. Wenn Sie schon von 3 AH berichten, sollten Sie auch sagen, um welche HKL es sich handelt. 3x Syrien am Tag sollte wohl zu schaffen sein und wenn Sie wirklich ab 2016 dabei sind, wissen Sie auch, dass 3 AH noch wenig sind. Und mit E12 auch sehr gut bezahlt.
Und seit 2016 dabei und kein Beamter? Klar weil die Speichellecken hassen, aber natürlich bleibt man dann lieber in der E12, statt der sicheren A12 (die eig jeder mittlerweile hat, der seit 2016 dabei ist).
Aber ich lasse Sie weiter in Ihrer Welt leben.
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.04.2024:
WiWi Gast schrieb am 15.04.2024:
Nochmal: Selbstverständlich gibt es ein Ranking. Wir sind wie jede andere öffentliche Stelle an die Bestenauslese gebunden. Wer hier anderes behauptet, erzählt Unsinn. Das BAMF hat aus den Jahren 2015-2017 gelernt. So "einfach" bekommt hier niemand mehr einen Arbeitsplatz.
ES STIMMT einfach nicht. Die Bestenauslese findet durch die Gespräche statt und die Bewerbungsschreiben. Es gibt kein klassisches Ranking. Bestehen oder nicht bestehen. Mehr nicht. Die vom BMI zur Verfügung gestellten Dienstposten müssen diese Jahr unbedingt besetzt werden, deshalb werden alle, die das Gespräch erfolgreich bestanden haben (was die Bestenauslese darstellt). Bestenauslese heißt ja nicht, man muss mind. 2 Punkte im Gespräch erreichen. Alle haben die Chance gehabt sich zu bewerben und daraus wurde eben ausgewäht.
Nur weil man nicht glauben kann, dass was wahr ist, heißt es nicht, dass es auch nicht wahr ist.
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.04.2024:
Nochmal: Selbstverständlich gibt es ein Ranking. Wir sind wie jede andere öffentliche Stelle an die Bestenauslese gebunden. Wer hier anderes behauptet, erzählt Unsinn. Das BAMF hat aus den Jahren 2015-2017 gelernt. So "einfach" bekommt hier niemand mehr einen Arbeitsplatz.
Das hat auch nix mit einfach haben zu tun. Man muss sich bewerben, das richtige Studium haben etc. Wer redet von einfach. Und wer behauptet das BAMF hat gelernt aus den Jahren, kennt das BAMF nicht.
antwortenWiWi Gast schrieb am 16.04.2024:
Welche Halbjahresfrist denn? Du Schlaumeier. Probezeit sind 6 Wochen da sachgrundlos befristet.
Für alle: der Job ist spannend, manchmal, nervtötend, wird er auch immer sein.
Der Job ist es nicht, dem verfolgten 15jährigen Hazarimädchen Schutz zu gewähren. Die kommen nämlich nicht bei uns an. Anspruch hätte sie natürlich.
Und, leiderleider, die allerwenigsten Antragsteller entsprechen dem Klischee des hilfebedürftigem Flüchtlings.
Flüchtling ist man übrigens erst, wenn der SB-E den Bescheid unterschrieben hat. Vorher ist man Antragsteller.
Und wenn man dann mal tatsächlich eine echte Hausnummer vor dem Schreibtisch sitzen hat, so richtig Scheiße: mit Folter, Gewalt und der ganzen abgrundtiefen Nichtzivilisation anderer Menschen, dann geht einem dass durchaus an die Nieren.
Für dass, was einen im BAMF, meist selten aber immerhin möglich, erwarten kann, kann man so viele Techniken usw im Studium gelernt haben, wie man will.
Das Geheimnis ist nämlich, diese Techniken sind alle nutzlos. Die bringen vielleicht in der Traumabehandlung was, aber nicht, wenn du danach den nächsten Blödsinn anhören und bearbeiten musst.
Wir sitzen hier nicht, um zu helfen, wir arbeiten, weil es einen Rechtsanspruch auf ein faires Verfahren gibt. Diesem universalem Anspruch folgen wir, indem wir Tatbestandsmerkmale aufnehmen und auf Glaubhaftigkeit prüfen. Den Rest regelt das Gesetz. Das ist keine altruistische Hilfe, sondern die Verwirklichung eines Anspruchs. Wenn bei der Aufnahme des Anspruch nur Quatsch erzählt wird, dann ist das so.
Der SB-E ist genauso ein Knecht in der Verwaltung, wie derjenige, der Brücken wegen Hufeisennasen oder Windkraft wegen Schweineställen und jeweils umgekehrt bearbeitet.
Überhöht doch mal nicht eure deligitime Pseudomoral.
Wer helfen (im Sinne des Wortes) will, kann sich was anderes suchen. Wir helfen nicht, wir wenden das AsylG und die Qualifikationsrichtlinie an (für die Klugscheißer, ja auch AufentG), sonst nichts.
Wer länger als drei Tage dabei ist, sieht das genauso.
So du Schlaumeier, 6 Wochen mag stimmen, aber das KSchG gilt erst nach 6 Monaten, solange ist eine Kündigung jederzeit nach BGB möglich.
Das 15 jährige Mädchen hat nur dann Anspruch auf Schutz, wenn es noch weitere Voraussetzungen erfüllt, also nicht so pauschal und oberflächlich sein, arbeitest du als SB-E auch so?
antwortenWiWi Gast schrieb am 17.04.2024:
ES STIMMT einfach nicht. Die Bestenauslese findet durch die Gespräche statt und die Bewerbungsschreiben. Es gibt kein klassisches Ranking. Bestehen oder nicht bestehen. Mehr nicht. Die vom BMI zur Verfügung gestellten Dienstposten müssen diese Jahr unbedingt besetzt werden, deshalb werden alle, die das Gespräch erfolgreich bestanden haben (was die Bestenauslese darstellt). Bestenauslese heißt ja nicht, man muss mind. 2 Punkte im Gespräch erreichen. Alle haben die Chance gehabt sich zu bewerben und daraus wurde eben ausgewäht.
Nur weil man nicht glauben kann, dass was wahr ist, heißt es nicht, dass es auch nicht wahr ist.
Viel Erfolg bei Klagen vor dem Verwaltungsgericht :) Auch sehr smart, das hier so zu posten :)
antwortenBrioniFanboy87 schrieb am 17.04.2024:
Viel Erfolg bei Klagen vor dem Verwaltungsgericht :) Auch sehr smart, das hier so zu posten :)
Und inwiefern soll das vor dem Vorstellungsgespräch helfen? Es gibt ja die Bestenauslese, zudem sehr hilfreich der Beweisantrag mit dem Hinweis auf anonymen Hinweis in einem Forum. Da lacht sich jeder Richter schlapp.
antwortenWiWi Gast schrieb am 17.04.2024:
So du Schlaumeier, 6 Wochen mag stimmen, aber das KSchG gilt erst nach 6 Monaten, solange ist eine Kündigung jederzeit nach BGB möglich.
Das 15 jährige Mädchen hat nur dann Anspruch auf Schutz, wenn es noch weitere Voraussetzungen erfüllt, also nicht so pauschal und oberflächlich sein, arbeitest du als SB-E auch so?
Ich bin nicht der Kollege, der das Hazara- Mädchen erwähnt hat, aber ich empfehle, einmal die aktuellen Leitsätze zu Afghanistan zu lesen, insbesondere die Einlassungen zu 1.2.3 und die Subsumption dieses Passus.
antwortenWiWi Gast schrieb am 17.04.2024:
So du Schlaumeier, 6 Wochen mag stimmen, aber das KSchG gilt erst nach 6 Monaten, solange ist eine Kündigung jederzeit nach BGB möglich.
Das 15 jährige Mädchen hat nur dann Anspruch auf Schutz, wenn es noch weitere Voraussetzungen erfüllt, also nicht so pauschal und oberflächlich sein, arbeitest du als SB-E auch so?
Und du bist offenkundig nicht in der Lage zu lesen.
ich schrieb "verfolgtes Hazarimädchen", dieser Begriff "verfolgt" ist ein Tatbestandsmerkmal und ist schutzauslösend.
Natürlich muss vorher geprüft werden, ob es tatsächlich verfolgt ist. Wenn ich als SB-E aber "verfolgt" schreibe, dann ist diese Prüfung bereits erfolgt. Und zwar erfolgreich.
Davon abgesehen, wie viele Regelkündigungen, nicht geplatzte SÜ, Schulden verschwiegen, etc., hast du denn bei irgendeinem SB in den letzten 10 Jahren gesehen?
Maximal eine Handvoll.
Aber stänkere nur weiter rum.
antwortenWiWi Gast schrieb am 17.04.2024:
Ja und Vorurteile etc sind Ihnen fremd, nicht wissen wo und ob ich beim BAMF bin, aber unterstellen, dass ich aus der Zentrale bin und dann die Arroganz der Außenstellen an den Tag legen, die meinen sie sind die einzigen, die Ahnung davon haben, wie der Hase läuft.
Aber dann lasse ich Ihnen mal Ihr Weltbild, auch wenn es mit der Realität nicht viel zu tun hat. Wenn Sie schon von 3 AH berichten, sollten Sie auch sagen, um welche HKL es sich handelt. 3x Syrien am Tag sollte wohl zu schaffen sein und wenn Sie wirklich ab 2016 dabei sind, wissen Sie auch, dass 3 AH noch wenig sind. Und mit E12 auch sehr gut bezahlt.
Und seit 2016 dabei und kein Beamter? Klar weil die Speichellecken hassen, aber natürlich bleibt man dann lieber in der E12, statt der sicheren A12 (die eig jeder mittlerweile hat, der seit 2016 dabei ist).
Aber ich lasse Sie weiter in Ihrer Welt leben.
Ich möchte mich nicht an Eurem Kleinkrieg beteiligen, liebe Kollegen, aber doch darauf hinweisen, dass es für Kollegen, die ab 2016 zu uns gekommen sind, keine Verbeamtung mehr gab, sondern lediglich eine befristete Anstellung als Tarifbeschäftigter für 2 Jahre. Sofortige Verbeamtungen gab es nur für die Ausschreibungen bis Ende 2015.
Ja, es kam dann zu einer Entfristung, aber die Möglichkeit zur Verbeamtung stand den Kollegen dann erst wieder offen, als sie bereits in der Erfahrungsstufe 3 waren. Zumindest bei kinderlosen Singles, die dann erstmal in die A9 gekommen wären, ist das nur bedingt attraktiv. Ob man sich nun nicht verbeamten lassen wollte wegen des Einschmeichelns oder der monetären Einbußen sei dahingestellt.
antwortenWird in diesem Einstellungsverfahren für manche Standorte auch nur ein Entscheider eingestellt? Also z.B. für eine Stadt mit 30k Einwohnern?
antwortenWiWi Gast schrieb am 17.04.2024:
BrioniFanboy87 schrieb am 17.04.2024:
Und inwiefern soll das vor dem Vorstellungsgespräch helfen? Es gibt ja die Bestenauslese, zudem sehr hilfreich der Beweisantrag mit dem Hinweis auf anonymen Hinweis in einem Forum. Da lacht sich jeder Richter schlapp.
Was soll vor welchem Vorstellungsgespräch helfen? Wo bist Du thematisch gerade? Das ist keine Bestenauslese und ohne Ranking kannst Du überhaupt keine Grenze zwischen Einstellung und nicht Einstellung begründen. Wer hat denn am "letztbesten" überzeugt, dass es noch für die Einstellung reicht und wo war diese spezifische Person besser, als der/die beste, der aber nicht mehr eingestellt wird. Du hast leider null Peil davon, wie die Verwaltung funktioniert und wie die Verwaltungsgerichte agieren, die Frage daher: Wieso kommentieren? :)
antwortenWiWi Gast schrieb am 17.04.2024:
Wird in diesem Einstellungsverfahren für manche Standorte auch nur ein Entscheider eingestellt? Also z.B. für eine Stadt mit 30k Einwohnern?
Die Größe der Stadt ist doch vollkommen egal. Eine AS ist doch nicht nur für eine Stadt zuständig. Es gibt AS in "Städten" mit unter 10.000 Einwohnern.
antwortenHi,
weiß hier jemand wie sich die Einarbeitung gestalten wird?
Ich habe gelesen das diese wohl in Berlin, Nürnberg und online stattfinden wird.
Danke
antwortenWiWi Gast schrieb am 18.04.2024:
Hi,
weiß hier jemand wie sich die Einarbeitung gestalten wird?
Ich habe gelesen das diese wohl in Berlin, Nürnberg und online stattfinden wird.
Danke
Mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, dass die Einarbeitung in Berlin, Nürnberg oder Düsseldorf stattfindet. Eine Online Teilnahme wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie alleinerziehende Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen.
Hast du schon eine finale Zusage? Meine SÜ läuft jetzt seit 2 Wochen und ich bin gespannt, wie lange es insgesamt dauert.
antwortenWurdest du schon vom Geheimschutz kontaktiert? Ich habe vor zwei Wochen meine Unterlagen eingereicht und warte seither auf eine Rückmeldung.
WiWi Gast schrieb am 18.04.2024:
antwortenMir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, dass die Einarbeitung in Berlin, Nürnberg oder Düsseldorf stattfindet. Eine Online Teilnahme wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie alleinerziehende Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen.
Hast du schon eine finale Zusage? Meine SÜ läuft jetzt seit 2 Wochen und ich bin gespannt, wie lange es insgesamt dauert.
WiWi Gast schrieb am 19.04.2024:
Wurdest du schon vom Geheimschutz kontaktiert? Ich habe vor zwei Wochen meine Unterlagen eingereicht und warte seither auf eine Rückmeldung.
Die Geheimschutzbeauftragte hatte mich Anfang April kontaktiert und ich habe ebenfalls alle Unterlagen eingeschickt. Seitdem warte ich auch.
antwortenHallo zusammen,
ich hatte vor über 4 Wochen mein Vorstellungsgespräch und habe noch nichts gehört, bin zwar darauf hingewiesen worden, dass es so lange dauern kann, aber meine Frage: geht es irgendwem genau so?
Für welche Stadt
WiWi Gast schrieb am 19.04.2024:
antwortenHallo zusammen,
ich hatte vor über 4 Wochen mein Vorstellungsgespräch und habe noch nichts gehört, bin zwar darauf hingewiesen worden, dass es so lange dauern kann, aber meine Frage: geht es irgendwem genau so?
Hallo liebe alle,
Update: Zusage bekommen, SÜ sowie Arbeitszeugnis bereits abgeschickt mit Hoffnung auf Stufe 2.
Meine Frage: Wie könnt ihr euch so sicher sein, dass nach 24 Monaten die Karriere beim Bundesamt beendet ist?
Gibt es keine Möglichkeit (bei natürlich gleich bleibenden Anträgen) einer Verlängerung bzw. Entfristung zu bekommen? Sind internen Wechsel den auch ausgeschlossen?
Übersehe ich etwas oder warum ist eine weitere Einstellung nicht mehr möglich?
Sogar meine zukünftiger Referatsleitung meinte am Telefon, dass es zukünftig natürlich wieder unbefristete Stellen geben könnte und wir uns darauf bewerben könnten. Angenommen, dass der Bedarf in 2 Jahren besteht.
Liebe Grüße
antwortender Bedarf wird in zwei Jahren zweifelsohne vorhanden sein, die Frage ist aber, ob der Bundestag dem BAMF weitere Dauerstellen zur Verfügung stellt. Das wäre die Voraussetzung, bisher befristete Kollegen in größerer Zahl zu verdauern.
Eine Weiterbeschäftigung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist hingegen nicht möglich, die zwei Jahre sind ausgeschöpft mit dem ersten Vertrag, weitere Verlängerungen gingen nur nach Abs. 1 also Elternzeitvertretung etc.
Ansonsten kann man sich natürlich auf jede durch Fluktuation frei werdende Stelle bewerben, die bundesweiten, internen Ausschreibungen der anderen Ministerien und Behörden sind aber nicht sichtbar um zu viele Wechsel zu verhindern.
antwortenEin Nachteil für das BAMF ist zweifellos die langwierige Dauer der Auswahlverfahren. Viele Bewerber erhalten während dieser Zeit bereits andere Jobangebote und stehen vor dem Dilemma, schnell eine Entscheidung treffen zu müssen. Dies führt dazu, dass das BAMF potenziell qualifizierte Kandidaten verliert.
WiWi Gast schrieb am 19.04.2024:
antwortenHallo zusammen,
ich hatte vor über 4 Wochen mein Vorstellungsgespräch und habe noch nichts gehört, bin zwar darauf hingewiesen worden, dass es so lange dauern kann, aber meine Frage: geht es irgendwem genau so?
WiWi Gast schrieb am 19.04.2024:
Für welche Stadt
Für Bonn.
antwortenWiWi Gast schrieb am 19.04.2024:
ich hatte vor über 4 Wochen mein Vorstellungsgespräch und habe noch nichts gehört, bin zwar darauf hingewiesen worden, dass es so lange dauern kann, aber meine Frage: geht es irgendwem genau so?
Hallo,
ich habe ebenso Anfang April nach Kontakt seitens Geheimschutzbeauftragte noch Unterlagen nachgereicht und befinde mich seitdem auch in Warteposition (nicht meine Stärke). Meine Frage: Wie genau sieht denn der Verfahrensablauf im positiven Fall aus?
Wird man nochmal angerufen? Kommt Post oder eine Email?
WiWi Gast schrieb am 24.04.2024:
Hallo,
ich habe ebenso Anfang April nach Kontakt seitens Geheimschutzbeauftragte noch Unterlagen nachgereicht und befinde mich seitdem auch in Warteposition (nicht meine Stärke). Meine Frage: Wie genau sieht denn der Verfahrensablauf im positiven Fall aus?
Wird man nochmal angerufen? Kommt Post oder eine Email?
Schön zu lesen, dass ich mit meiner Ungeduld nicht alleine bin! Ich warte jetzt auch seit Anfang April. Ich kann zwar leider deine Fragen nicht beantworten, aber ich sage gerne Bescheid, wenn ich eine Rückmeldung bekomme. Oder andersherum freue ich mich, wenn hier jemand teilt, sobald es erste finale Zusagen mit Einstellungsdatum gibt. :-)
antwortenWann war dein Vorstellungsgespräch?
WiWi Gast schrieb am 24.04.2024:
antwortenHallo,
ich habe ebenso Anfang April nach Kontakt seitens Geheimschutzbeauftragte noch Unterlagen nachgereicht und befinde mich seitdem auch in Warteposition (nicht meine Stärke). Meine Frage: Wie genau sieht denn der Verfahrensablauf im positiven Fall aus?
Wird man nochmal angerufen? Kommt Post oder eine Email?
WiWi Gast schrieb am 24.04.2024:
Hallo,
ich habe ebenso Anfang April nach Kontakt seitens Geheimschutzbeauftragte noch Unterlagen nachgereicht und befinde mich seitdem auch in Warteposition (nicht meine Stärke). Meine Frage: Wie genau sieht denn der Verfahrensablauf im positiven Fall aus?
Wird man nochmal angerufen? Kommt Post oder eine Email?
Ich bin auch in Wartestellung seit Anfang April
antwortenZiemlich genau vor 4 Wochen.
WiWi Gast schrieb am 25.04.2024:
antwortenWann war dein Vorstellungsgespräch?
Wird man nochmal angerufen? Kommt Post oder eine Email?
Vor 4 Wochen hast du VG und auch Kontakt mit geheimschutzbeauftragte ?
WiWi Gast schrieb am 25.04.2024:
antwortenZiemlich genau vor 4 Wochen.
Wird man nochmal angerufen? Kommt Post oder eine Email?
WiWi Gast schrieb am 25.04.2024:
Schön zu lesen, dass ich mit meiner Ungeduld nicht alleine bin! Ich warte jetzt auch seit Anfang April. Ich kann zwar leider deine Fragen nicht beantworten, aber ich sage gerne Bescheid, wenn ich eine Rückmeldung bekomme. Oder andersherum freue ich mich, wenn hier jemand teilt, sobald es erste finale Zusagen mit Einstellungsdatum gibt. :-)
Ich habe gestern mal bei meiner Personalsachbearbeiterin angerufen. Diese hat noch gar nicht alle Unterlagen von mir gesichtet da es unheimlich viele Neueinstellungen aktuell sind. Sie hat mich um Geduld gebeten und nochmal meine Kündigungsfrist (6 Wochen vor Quartalsende) notiert. Sie hat mir zuversichert, dass sobald etwas bekannt ist sie sich bei mir melden wird. Ich nehme an telefonisch und zusätzlich nochmal schriftlich per Mail. Ich gehe von einem Beschäftigungsbeginn 01.10. aus, wegen meiner Kündigungsfrist.
antwortenIch habe Anfang April alle Unterlagen eingereicht und wurde noch nicht vom Geheimschutzbeauftragten kontaktiert... Es zieht sich alles noch etwas raus.
antwortenWiWi Gast schrieb am 15.02.2024:
Sachen zu schreiben.
es weil Antragsteller ausfallen, aber die Regel ist es nicht.
nicht nur.Meine Güte, weiss nicht im welcher Außenstelle Sie tätig sind, aber so rigoros ist das alles nicht. Bitte nicht dieser Angstmacherei glauben. Das BAMF gibt in den Außenstellen ein tolerantes und faires Verhalten gegenüber den Beschäftigten ab.
Auch individuelle Situationen werden berücksichtigt. Das, was soeben geschrieben wurde, was eine Überlastung der Beschäftigten zum Ausdruck bringen soll, ist nicht Leitbild des BAMF. Bitte nicht diesen Szenarien Glauben schenken. Danke
antwortenWiWi Gast schrieb am 15.02.2024:
Sachen zu schreiben.
es weil Antragsteller ausfallen, aber die Regel ist es nicht.
nicht nur.Meine Güte, weiss nicht im welcher Außenstelle Sie tätig sind, aber so rigoros ist das alles nicht. Bitte nicht dieser Angstmacherei glauben. Das BAMF gibt in den Außenstellen ein tolerantes und faires Verhalten gegenüber den Beschäftigten ab. Auch individuelle Situationen werden berücksichtigt. Das , was soeben geschrieben wurde, was eine Überlastung der Beschäftigten zum Ausdruck bringen soll, ist nicht Leitbild des BAMF. Bitte nicht diesen Szenarien Glauben schenken. Danke
Diese Szenarien sind realistische Beschreibungen für die meisten großen Außenstellen und keine Angstmacherei. Es ist sinnvoll, dass auch Bewerber einschätzen können, was von ihnen verlangt wird. Spätere Enttäuschung nützt weder dem Amt noch den Neueinsteigern. Es ist eine sehr interessante, aber auch fordernde Tätigkeit. Und wird daher auch gut vergütet.
antwortenDas ist keine Angstmacherei, sondern eine realistische Beschreibung der Entscheiderpraxis.Es hilft doch weder dem Amt noch den Neueinsteigern, hier vermutlich von Seiten der Zentrale auf das Leitbild zu verweisen. Es ist eine sehr interessante, aber eben auch fordernde Tätigkeit, E12 bekommt man nicht umsonst.
antwortenHat jemand schon eine Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch für Braunschweig erhalten?
antwortenHat jemand eine finale Zusage für München?
antwortenHey,
ich habe eine Zusage als Entscheiderin erhalten. Allerdings bin ich (Vollzeit) alleinerziehend und kann dementsprechend keine 6-8 Wochen Schulung außerhalb meines Wohnortes machen.
Kann mir jemand sagen wie das dann gehandhabt wird?
Lieben Dank
antwortenFür Alleinerziehende werden hybride Schulungen angeboten, viel Online, aber für zwei Wochen (hintereinander) musst Du zwingend von Mo-Fr in Präsenz da sein.
In dem Block werden die Anhörungstechniken geschult, das geht nicht virtuell.
Dafür brauchst Du also eine Lösung.
WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:
antwortenHey,
ich habe eine Zusage als Entscheiderin erhalten. Allerdings bin ich (Vollzeit) alleinerziehend und kann dementsprechend keine 6-8 Wochen Schulung außerhalb meines Wohnortes machen.
Kann mir jemand sagen wie das dann gehandhabt wird?Lieben Dank
So viel ich weiß sind 2 Wochen vor Ort Pflicht und der Rest kann nach Absprache auch mit Online-Zuschaltung gemacht werden.
WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:
antwortenHey,
ich habe eine Zusage als Entscheiderin erhalten. Allerdings bin ich (Vollzeit) alleinerziehend und kann dementsprechend keine 6-8 Wochen Schulung außerhalb meines Wohnortes machen.
Kann mir jemand sagen wie das dann gehandhabt wird?Lieben Dank
Es gibt einige Fälle, die ich in den letzten Schulungswochen mitbekommen habe, die in ähnlichen Situationen waren (v.a. junge Mütter), es wurden Lösungen gefunden um nicht zwei Wochen abwesend zu sein. Einfach mal nach einem Lösungsvorschlag fragen und hartnäckig bleiben. Alles Gute
WiWi Gast schrieb am 02.05.2024:
antwortenHey,
ich habe eine Zusage als Entscheiderin erhalten. Allerdings bin ich (Vollzeit) alleinerziehend und kann dementsprechend keine 6-8 Wochen Schulung außerhalb meines Wohnortes machen.
Kann mir jemand sagen wie das dann gehandhabt wird?Lieben Dank
Also ich weiß von Kollegen, dass gerade ein „Schulungsdurchgang“ komplett online ist.
Auch habe ich mitbekommen, dass aufgrund der Kinderbetreuung selbst das Anhörungsmodul in die Außenstelle verlegt wurde.
Ich würde beim zuständigen Referat dein Problem schildern und hartnäckig sein.
Die Bundesbehörde ist schließlich eine familienfreundliche Behörde.
Alles gute und viel Erfolg
Ja genau, derzeit läuft ein Pilotprojekt.
WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:
antwortenAlso ich weiß von Kollegen, dass gerade ein „Schulungsdurchgang“ komplett online ist.
Auch habe ich mitbekommen, dass aufgrund der Kinderbetreuung selbst das Anhörungsmodul in die Außenstelle verlegt wurde.Ich würde beim zuständigen Referat dein Problem schildern und hartnäckig sein.
Die Bundesbehörde ist schließlich eine familienfreundliche Behörde.
Alles gute und viel Erfolg
Also ich bin aktuell selbst auf Schulung und bei uns ist die Ansage, dass diejenigen, die bisher rein online dabei sein konnten, die letzten beiden Wochen für den Teil Anhörung alle in Präsenz dabei sein müssen.
WiWi Gast schrieb am 05.05.2024:
antwortenAlso ich weiß von Kollegen, dass gerade ein „Schulungsdurchgang“ komplett online ist.
Auch habe ich mitbekommen, dass aufgrund der Kinderbetreuung selbst das Anhörungsmodul in die Außenstelle verlegt wurde.Ich würde beim zuständigen Referat dein Problem schildern und hartnäckig sein.
Die Bundesbehörde ist schließlich eine familienfreundliche Behörde.
Alles gute und viel Erfolg
Hallo,
Gibt es eine Abschlussprüfung am Ende der Schulungszeit ? Beginnt man damit umgehend nach der Vertragunterschrift oder muss man zuerst in der Außenstelle arbeiten?
Es gibt keine Abschlussprüfung.
Es ist unterschiedlich, wann man beginnt. Ich war eine Woche in der Aussenstelle vor der Schulung, andere Kollegen sind jetzt erstmal 1.5 Monate in der Aussenstelle bevor es losgeht.
WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:
antwortenHallo,
Gibt es eine Abschlussprüfung am Ende der Schulungszeit ? Beginnt man damit umgehend nach der Vertragunterschrift oder muss man zuerst in der Außenstelle arbeiten?
WiWi Gast schrieb am 26.04.2024:
Ich habe Anfang April alle Unterlagen eingereicht und wurde noch nicht vom Geheimschutzbeauftragten kontaktiert... Es zieht sich alles noch etwas raus.
Hat wer schon zurückgehört? Hab auch alles vor einem Monat eingereicht.
antwortenLeider nein, meine zwei Bekannten und ich haben auch seit Anfang April Funkstille und warten. Aussage der Personalerin meiner einen Bekannten war aber, dass die Sicherheitsüberprüfungen derzeit 6-8 Wochen dauern. Also ab nächster Woche KÖNNTEN die ersten abgeschlossen sein. Bis dahin weiter abwarten und Tee trinken.
WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:
antwortenHat wer schon zurückgehört? Hab auch alles vor einem Monat eingereicht.
Bei mir sind es jetzt 5 Wochen
WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:
antwortenHat wer schon zurückgehört? Hab auch alles vor einem Monat eingereicht.
WiWi Gast schrieb am 12.05.2024:
Leider nein, meine zwei Bekannten und ich haben auch seit Anfang April Funkstille und warten. Aussage der Personalerin meiner einen Bekannten war aber, dass die Sicherheitsüberprüfungen derzeit 6-8 Wochen dauern. Also ab nächster Woche KÖNNTEN die ersten abgeschlossen sein. Bis dahin weiter abwarten und Tee trinken.
Seit Anfang April habe ich auch nichts mehr vom BAMF gehört. Ich hoffe, dass die Sicherheitsüberprüfungen so früh wie hier angedeutet durchgeführt werden. Natürlich ist das ein Prozess, der einem Unbehagen bereiten kann, und damit bin ich sicher nicht allein. Ich wollte nach der Zuverlassigkeitsüberprüfung fragen und ob das ein separates Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung ist. Ich frage deshalb, weil ich keine gesonderte Mitteilung über diese Art der Überprüfung erhalten habe, ob sie zusammen mit den Informationen durchgeführt wird, die in Form der Sicherheitsüberprüfung vorgelegt werden.
antwortenBin aktuell auf Schulung und soweit ich das mitbekommen habe sind zumindest die Befristeten jetzt mittlerweile einige Wochen vorher in ihren Außenstellen, damit man während der 6 Wochen Probezeit auch was bewerten kann. War bisher immer schwierig, wenn die Leute sofort auf Schulung verschwunden sind.
Und nein, es gibt keine Abschlussprüfung.
WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:
antwortenHallo,
Gibt es eine Abschlussprüfung am Ende der Schulungszeit ? Beginnt man damit umgehend nach der Vertragunterschrift oder muss man zuerst in der Außenstelle arbeiten?
Versuch am besten gar nicht erst, dir darüber den Kopf zu zerbrechen. Ich habe es getan und wurde von dem für mich zuständigen Personaler während des Einstellungsprozesses einfach nur massiv verwirrt mit widersprüchlichen Aussagen und fehlender Transparenz. Um da eventuell sinnvolle Aussagen zu bekommen hätte ich schon bestimmte Anhörungstechniken beherrschen müssen 🤪
Ich habe es so verstanden, im Rückblick, dass das Eintrudeln des Führungszeugnisses die Zuverlässigkeitsprüfung darstellt. Und auf dieser Basis kann ein Arbeitsvertrag zugeschickt werden mit der Zusatzklausel, dass der Vertrag hinfällig ist, falls die SÜ1 noch irgendwas ausspuckt
WiWi Gast schrieb am 13.05.2024:
antwortenSeit Anfang April habe ich auch nichts mehr vom BAMF gehört. Ich hoffe, dass die Sicherheitsüberprüfungen so früh wie hier angedeutet durchgeführt werden. Natürlich ist das ein Prozess, der einem Unbehagen bereiten kann, und damit bin ich sicher nicht allein. Ich wollte nach der Zuverlassigkeitsüberprüfung fragen und ob das ein separates Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung ist. Ich frage deshalb, weil ich keine gesonderte Mitteilung über diese Art der Überprüfung erhalten habe, ob sie zusammen mit den Informationen durchgeführt wird, die in Form der Sicherheitsüberprüfung vorgelegt werden.
Was soll genau in einer Probezeit ohne Schulung bewertet werden? Ohne zu vergessen dass viele aus anderen wissenschaftlichen oder beruflichen Bereichen kamen.
WiWi Gast schrieb am 13.05.2024:
antwortenBin aktuell auf Schulung und soweit ich das mitbekommen habe sind zumindest die Befristeten jetzt mittlerweile einige Wochen vorher in ihren Außenstellen, damit man während der 6 Wochen Probezeit auch was bewerten kann. War bisher immer schwierig, wenn die Leute sofort auf Schulung verschwunden sind.
Und nein, es gibt keine Abschlussprüfung.WiWi Gast schrieb am 10.05.2024:
Gibt es eine Abschlussprüfung am Ende der Schulungszeit ? Beginnt man damit umgehend nach der Vertragunterschrift oder muss man zuerst in der Außenstelle arbeiten?
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Gut ein Drittel der Arbeitgeber erkennen innerhalb der ersten fünf Minuten, ob ein Kandidat gut in ihr Unternehmen passt. 75 Prozent geben an, dass mangelnder Augenkontakt, ein zu ernster Blick und nervöses Zappeln zu den häufigsten Fehlern im Hinblick auf die Körpersprache gehören.
Im Bewerbungsgespräch gilt es, den Personalentscheider von sich als idealem Kandidaten zu überzeugen. Jedoch begehen viele Bewerber den Fehler, im Vorstellungsgespräch zu wenig über die eigenen Kompetenzen und Erfahrungen zu sprechen. Das zeigt die aktuelle Studie des Personaldienstleisters Robert Half unter 200 HR-Managern in Deutschland.
Persönliche Inhalte aus sozialen Netzwerken spielen im Bewerbungsgespräch keine Rolle. Das ist das Ergebnis einer aktuellen StepStone Umfrage unter 1.595 Fach- und Führungskräften.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Bewerber bei einem verspäteten Erscheinen oder Nichterscheinen keinen Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten hat.
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Bewerbungen vermitteln nicht immer ein objektives Bild ihres Autors. Bereits jeder dritte Personalmanager (30 Prozent) beklagt sich, dass Kandidaten falsche Angaben zu ihren bisherigen Tätigkeiten machen.
Wie bereitet man sich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vor? Worüber sollte man sich informieren und welche Informationsquellen können genutzt werden? Zudem: drei häufige Fragen im Vorstellungsgespräch kommentiert
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