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Steuerfrage: Für ein Nebengewerbe ins Ausland fliegen (z.B. Lieferantenauswahl)

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WiWi Gast

Steuerfrage: Für ein Nebengewerbe ins Ausland fliegen (z.B. Lieferantenauswahl)

Hallo Wiwi-Forum,

ich hoffe auf ein paar ernstgemeinte Antworten zu meinem Anliegen, gerade von alteingesessenen Forengrößen wie know-it-all oder Ceterum Censeo. Folgende Situation:

Ein Freund und ich haben eine Idee für ein Produkt, welches unserer ehrlichen und realistischen Meinung nach das Potential hätte richtig gut zu laufen. Wir haben noch kein Gewerbe gegründet oder ähnliches, sondern momentan einfach nur neben unseren Vollzeitjobs in unserer Freizeit dran gebastelt und erste Prototypen selbst gefertigt. Die ersten Tests laufen sehr vielversprechend und sobald wir das ganze vernünftig erprobt haben, wäre die Frage nach einer echten Serienfertigung. Es gäbe hier in Deutschland ein paar Lieferanten, aber es würde bei dem Produkt durchaus auch Sinn machen, das im Ausland fertigen zu lassen, Ich habe tatsächlich in Asien ein paar potentielle Lieferanten gefunden, die unser Produkt möglicherweise fertigen könnten, da würde sich natürlich eine Vor-Ort Tour mal anbieten.

Jetzt meine Frage dazu: Gibt es eine Möglichkeit so eine Reise steuerlich zu optimieren? Das Ganze wäre ja durchaus Ernst gemeint. Also wenn wir z.B. Urlaub nehmen und 1 Woche nach China fliegen und dort dann 2-3 Lieferanten anzuschauen. Freilich, wir würden dann schon auch Sightseeing und klassischen "Urlaub" einbauen, wenn wir schon mal unten sind, aber der Fokus läge tatsächlich auf dem Knüpfen von Geschäftsbeziehungen. Kann man dann ja bestimmt auch irgendwie Nachweisen mit Reiserouten, Protokollen der Meetings oder was auch immer.

Gibt es dort überhaupt eine Möglichkeit? Müssten wir dafür ein Gewerbe anmelden (Was wir ohnehin sowieso demnächst vor hatten)? Auch später, wenn wir wirklich zusammen arbeiten sollten und regelmäßig rüber fliegen um die Produktion zu überwachen, Weiterentwicklungen begleiten etc., wie kann man das dann berücksichtigen? Geht ja doch auch um ne Stange Geld dann, wenn man regelmäßig vor Ort sein will.

Wir gehen momentan davon aus, dass da jetzt ohne Gewerbe nichts zu holen ist, weil das Finanzamt das vermutlich als Spaßveranstaltung sehen wird. Mit der Gründung könnte es dann vielleicht schon anders aussehen. Allerdings sind wir ja wie gesagt momentan erst in der Probierphase und fahren erstmal ein paar Selbsttests, dann würden wir das Produkt einem größeren Probandenkreis zur Verfügung stellen und schauen ob unsere Idee überhaupt funktioniert. Wenn das erledigt ist, und das Produkt klappt, dann würden wir uns erst an die Gründung machen. Oder sollen wir das vielleicht auch eher schon machen, um die Ausgaben die wir Momentan haben (Rohmaterial, Arbeitszeit?) auch schon steuerlich berücksichtigen zu können?

Danke schon mal für ein Feedback
K&B

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Ceterum censeo

Steuerfrage: Für ein Nebengewerbe ins Ausland fliegen (z.B. Lieferantenauswahl)

Liebe K&B,

grundsätzlich sind alle Aufwendungen, welche euch in Vorbereitung einer gewerblichen Tätigkeit entstehen, steuerlich zu berücksichtigen. Eine Gewerbeanmeldung ist hierfür nicht unbedingt erforderlich, vorbereitende Tätigkeiten können auch vor dieser Formalie ausgeübt werden.
Ich kann es zwar nicht abschließend einschätzen, aber nach meiner Lesart habt ihr auch bereits jetzt eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Diese wäre dann zur Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen verpflichtet.
Um den ganzen Prozess jedoch zu vereinfachen (insb. die Nachweisführung) würde ich euch anraten, Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einfach einmal auf den Weg zu bringen. Die 2 Stunden Zeitaufwand und ~ 30 Euro tun keinem weh.

Auch eure Reise ist zumindest teilweise betrieblich veranlasst, daher können die Aufwendungen hierfür auch teilweise steuerlich geltend gemacht werden - zumindest, solange sie nicht überwiegend/fast ausschließlich privat motiviert ist. Hier ist die Frage, welchen Aufteilungsmaßstab man anlegen kann, um privaten und betrieblichen Teil voneinander zu trennen. Wenn ihr einen geeigneten Maßstab gefunden habt, legt diesen an, falls nicht, ist im Zweifel eine hälftige Aufteilung der Kosten vorgesehen.
Liebe Grüße

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