WiWi Gast schrieb am 02.05.2021:
Die Grundsteuer ist ein durchlaufender Posten und wird über die Nebenkosten vom Mieter übernommen. Genauso wie Hausmeister, Gärtner, Gebäudeversicherung, Instandhaltung, Wartung Heizung und Kleinreparaturen.
Alle energetischen Maßnahmen können auf die Miete umgelegt werden, zu einem Traumzins. Also Dach, Fenster, Fassade, Heizung... quasi fast alles, was anfällt. Alleine ein neues Bad wäre z.B. nicht umlagefähig. Aber ehrlich, ich habe es noch nie mitbekommen, dass ein Mieter seinen Vermieter auf ein neues Bad verklagt hätte, weil das alte abgewohnt ist. Sowas wird dann halt einfach nicht erneuert.
Sorry, aber du scheinst das Recht nicht zu kennen.
Hausverwaltung, Versicherungen, Instandhaltung (u.a. Wartung) und Instandsetzung sind explizit nicht umlagefähig und mit der Miete abgegolten.
Und auch die Umlage der Modernisierungskosten ist auf 11% im Jahr begrenzt. Und wenn es Überschneidungen mit Instandhaltung/-setzung gibt, dann max. anteilig oder sogar gar nicht. Und selbst bei einer 100% energetisch sinnvollen Modernisierung gibt es dutzende Sonderregeln, wann der Mieter trotzdem nicht zahlen muss.
Wenn ich solche Beiträge lese, dann zweifel ich manchmal an, ob die Leute die sowas schreiben wirklich Vermieter sind oder sich die Welt einfach nur schönreden.
Die Gebäudeversicherung ist in voller Höhe umlagefähig. Das ist auch die einzig relevante Versicherung.
Die jährliche oder bi-jährliche Wartung von Anlagen wie der Heizung oder der Elektroanlage sind ebenfalls umlagefähig. Falls dabei ein Teil getauscht wird, müsste genau dieses eine Teil nicht "umgelegt" werden, der Rest aber schon. Frage: Hast du dir schon mal die Rechnungen einzeln von deinem Vermieter geben lassen und dann 5,65 Euro weggestrichen? Nein? Macht praktisch auch keiner.
Und natürlich wird zwischen den Betrieben und dem Vermieter vereinbart, dass dort nur ein Posten "Wartung" oder "Prüfung" erscheint - welchen der Vermieter voll umlegen kann. Da wird nicht neben "Wartung der Heizungsanlage" noch "Reparatur" separat aufgeführt.
Alle Arten von "Wartung" sind umlegbar, u.a. Fahrstuhl, Wassermengenzähler, Heizung, Haustechnik aller Art, brandschutztechnische Anlagen usw.
Auch der Schornsteinfeger ist umlagefähig.
Das Gleiche ist mit der Modernisierungsumlage. Die SHK/Elektro-Betriebe sind doch nicht doof. Die wissen, was der Auftraggeber auf der Rechnung ausgewiesen haben möchte. Denkst du, 2-3 Jahre nach der Ausführung werden die Handwerker dann zu Gericht geladen und müssen zu Protokoll geben, wie hoch der Anteil der Reparaturarbeiten damals war gegenüber "Wartung" Oder "Modernisierung".
Kleinreparaturen werden ebenfalls vom Mieter getragen. Hier mal einen Rolladenmotor (50 Euro) tauschen, dort mal etwas am Heizkörper machen. Wird alles als Kleinreparatur direkt dem Mieter in Rechnung gestellt.
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