Gehalt IG Metall Tarif vs. AT
Moin zusammen,
ich komme aus dem Norden und stehe vor einer Gehaltsverhandlung zu einer Stelle, welche als "niedrige" AT-Position vorgesehen ist - also genau der Bereich, der sich bisweilen mit den oberen tariflichen Bändern schneiden kann. Deswegen überlege ich, ob ich AT überhaupt anstrebe, was für ein Gehalt ich verlangen kann oder, ob ich lieber eine tarifliche Bezahlung raushandeln sollte.
Ich komme von einem mittelständischen Unternehmen und habe bisher keine Erfahrung mit IG Metall Tarifen und bräuchte euren Input, was man für ein Gehalt mit ERA 11 Hamburg/Unterweser in Grund- und Hauptstufe verdient bzw. wie ein AT-Vertrag aufgebaut sein könnte.
=== IG Metall Tarif Rechnung ===
ERA 11 ist die höchste Eingruppierung in Hamburg und hat ein Entgelt von 6526€ (Grund-) bzw. 6754€ (Hauptstufe) ab 1.6.23. Im Betrieb ist einheitliche Leistungszulage von 6% üblich, womit wir bei 6918€ (Grund-) bzw. 7159€ (Hauptstufe) sind. Bei 40h sind wir bei 7906€ (Grund-) bzw. 8182€ (Hauptstufe).
Ich möchte wissen mit welchem Faktor ich diese beiden Entgelte multiplizieren muss um auf mein zu erwartendes Jahresbrutto zu kommen. Ich habe bereits bei https://metall-tarif.info/gehaltsrechner/ reingeschaut.
Der Übergang von der Grund- in die Hauptstufe erfolgt nach 2 Jahren. Die betriebliche Sonderzahlung beträgt
- 25% bei 6-12 Monaten Betriebszugehörigkeit
- 35% bei 12-24 Monaten Betriebszugehörigkeit
- 45% bei 24-36 Monaten Betriebszugehörigkeit
- 55% ab 36 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Was T-Zug (A/B) und T-Geld betrifft, komme ich aber langsam ins Schleudern
- T-Zug (A) ist soweit ich weiß 27,5% des Monatsentgelts
- Z-Zug (B) "12,3% des Grundentgelts der jeweiligen Eckentgeltgruppe"
Was bedeutet letzteres? Ist T-Zug (A) genauso wie die betriebliche Sonderzahlung eine Zahlung, welche mit den Wochenarbeitsstunden und Leistungszulage steigt - ja oder? Dagegen ist T-Zug (B) ein fixer Betrag - 12,3% einer gesetzten Konstante? Was kommt dabei heraus?
Das T-Geld oder Transformationsgeld beträgt 27,6% des Monatsentgelts - also auch wieder wie betriebliche Sonderzahlung und T-Zug (A) "gesteigert" und Leistungszulage und Wochenarbeitszeit und nicht "nur" das Basisentgelt*27,6%?
Ich habe https://metall-tarif.info/gehaltsrechner/ als Referenz genommen, frage mich aber, ob
- "Tarif. Zusatzgeld II" = T-Zug (A) und (B) ist? Ob es richtig berechnet wird oder der Rechner veraltet ist.
- T-Geld kennt der Rechner nicht oder?
Der Rechner listet noch ein Urlaubsgeld mit 70%, was ich aber so nirgends finden konnte. Ist das im Tarifvertrag so direkt garantiert ohne "wenn und aber" (natürlich nicht ab dem ersten Tag, aber generell...)?
Damit komme ich auf einen Jahresfaktor von
- 12 (Monate) +
- 0,7 (Urlaubsgeld - ist mir absolut unklar...) +
- 0,25 bis 0,55 (betriebliche Sonderzahlung je nach Betriebszugehörigkeit) +
- 0,275 (T-Zug (A)) +
- 0,123 des Grundentgelts (T-Zug (B) - unklar wie zu berechnen) +
- 0,276 (T-Geld)
= 13,501 bis 13,801 (je nach Betriebszugehörigkeit wegen betrieblicher Sonderzahlung + 0,123*Grundentgelt
Angenommen ich würde mit 40h, 6% Leistungszulage in der Grundstufe anfangen, wäre mein Gehalt dann nach 12 Monaten (35% betriebliche Sonderzahlung):
7906€ * 13,601 = 107.530€ plus T-Zug (B)?
metall-tarif.info sagt mir, dass es 105.745€ wären. Was soweit ganz gut passt, wenn ich annehme, dass er das T-Geld (~2182€) nicht kennt. Das Delta von 397€ ist dann vermutlich das T-Geld (B) oder ich habe einen Rechnenfehler.
---> Ergebnis 107.530€
=== AT Rechnung ===
Die AT-Grenze laut IG-Metall wird ab dem 1.6.2023 8080€ betragen. Das sind ziemlich 20% mehr als Hauptstufe EG11 und folgt vermutlich aus dem sogenannten Abstandsgebot. Unter der Annahme, dass das AT-Grenzentgelt für 35h angegeben ist und ich es auf 40h anpassen muss und bei 6% Leistungszulage, beträgt das Monatsentgelt 9788€.
Wie berechne ich jetzt jedoch ein minimales AT Jahresbrutto?
Es wird vermutlich kaum 9788€ * 12 = 117456€ und damit keine 10k€ über einem EG11-Einsteiger liegen? Es wird vermutlich ebenso wenig *13,8 multipliziert werden + T-Zug (B). Gerade in T-Zug (A/B) und T-Geld steckt der Tarif schließlich bereits im Namen. Na gut bei T-Geld nicht. Aber welche Zusätzlichen Zahlungen sind bei AT denn üblich abseits den 12 Monatsentgelten? Oder ist das alles ausschließlich Verhandlungssache?
Ich kann mir gut vorstellen, die Jahressonderzahlung oder das Urlaubsgeld üblich sein könnten. Wenn es wirklich nur die 12 Monatsentgelte wären, dann ist das kein guter Deal, wenn man beachtet, dass "Überstunden abgegolten sind" und Fahrten von der Haustür zur Betriebsstätte beim Tarifvertrag Arbeitszeit sind, falls man zu einer anderen Betriebsstätte als der im Vertrag angegeben fährt während dies bei AT nicht gilt. Ebenso gehe ich davon aus, dass der Job eher in Richtung >= 45h Wochenarbeitszeit gehen wird, weswegen man als EG11 bei 45h bezahlten Stunden plötzlich bei 120.971€ rauskomme (gleiches Beispiel wie oben: Grundstufe, 6% Leistungszulage, aber jetzt 45h) - und das noch ohne den Überstundenzuschlag von 25% pro Stunde.
Damit wäre ich bereits bei -3.5k€ gegenüber einer exemplarischem EG11-Vertrag. Sogar eher mehr, weil Fahrtzeiten und Überstundenzuschläge nicht berücksichtigt wurden. Fahrtzeiten zu verschiedenen Produktionsstandorten werden eine relevante Rolle spielen bei mir. Diese ganzen Überlegungen berücksichtigen auch nicht, dass tariflich bezahlte Mitarbeiter weitere schwer zu beziffernden Vorteile haben (besserer Kündigungsschutz, Altersteilzeit, ...).
=== Zusammenfassung ===
- Ist meine Berechnung zu IG Metall Tarifen korrekt? Was habe ich falsch gemacht oder übersehen? Wie berechnet man T-Zug (B)?
- Wie sieht ein üblicher AT-Vertrag aus?
- Gibt es etwas wie die Leistungszulage z.B. überhaupt?
- Welche zusätzlichen Zahlungen sind üblich?
- Was ist eure Meinung wie viel "mehr" man mindestens erreichen sollte damit sich AT lohnt?
Ich weiß das hängt stark von den realen Wochenarbeitsstunden und (unbezahlten) Anfahrten ab...
Danke fürs Lesen des Beitrags. Ich hoffe ihr könnt mir helfen die bestmögliche Entscheidung zu treffen und einen ambitionierten aber angemessenen Gehaltswunsch zu formulieren.
LG
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