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WP Examen Vorbereitung Steuermodul

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

puuh.. nur noch etwas mehr als eine Woche...
Iwie macht mir AO noch Bauchschmerzen...
Einspruch + Fristenberechnung kann ich halbwegs..

Habt ihr noch Ideen was da dran kommen könnte? Hab iwie meine Zweifel das Einspruch iVm 164 AO dran kommt, da es ja erst letztes Jahr im August Termin dran war.

Glaubt ihr das wieder ein Erbschaftssteuer-Teil mit Unternehmen dran kommt? Das war ja jetzt dieses Jahr und letztes Jahr im August dran..

Hab langsam echt keine Lust mehr, aber bin auch nur so Mittel überzeugt das ich das besteh.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 12.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 12.08.2024:

Fühlst du dich denn besser vorbereitet als bei deinem letzten Versuch? Rückblickend betrachtet - was hättest du in deiner letzten Freistellung besser machen können?

Ja, das auf jeden Fall!!! Habe tatsächlich den riesen Fehler gemacht kaum bis garnicht mit Klausuren zu lernen beim letzten Mal. Sprich komplett in Theorie und Ordner lesen verrannt.
Zudem auch Lücken gelassen wie zB Umwandlungssteuer und joa kam letzten Sommer am 2. Tag mit knapp 1/3 der Punkte dran :D
Also von der Vorbereitung kann ich eigentlich nicht meckern aber ich traue der WPK alles zu, daher kann ich erst beruhigt sein wenn es einfach vorbei ist.

Euch viel Erfolg noch!!

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 14.08.2024:

puuh.. nur noch etwas mehr als eine Woche...
Iwie macht mir AO noch Bauchschmerzen...
Einspruch + Fristenberechnung kann ich halbwegs..

Habt ihr noch Ideen was da dran kommen könnte? Hab iwie meine Zweifel das Einspruch iVm 164 AO dran kommt, da es ja erst letztes Jahr im August Termin dran war.

Glaubt ihr das wieder ein Erbschaftssteuer-Teil mit Unternehmen dran kommt? Das war ja jetzt dieses Jahr und letztes Jahr im August dran..

Hab langsam echt keine Lust mehr, aber bin auch nur so Mittel überzeugt das ich das besteh.

AO: Eventuell eine Mopeg Aufgabe dazu? Also Bekanntgabe bei der GbR.

Ich bin ehrlich gesagt auch komplett fertig, vertausche teilweise SBV und BAS und mir qualmt nur noch der Kopf…

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 15.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 14.08.2024:

AO: Eventuell eine Mopeg Aufgabe dazu? Also Bekanntgabe bei der GbR.

Ich bin ehrlich gesagt auch komplett fertig, vertausche teilweise SBV und BAS und mir qualmt nur noch der Kopf…

Mopeg können sie eigentlich nicht bringen, da grundsätzlich Veranlagungsjahr 2023 geprüft wird. Ich weiß, dass AO und Bekanntgabe sich auch auf das laufende aktuelle Jahr beziehen können, allerdings müsste man dann ja zwei Habersack-Versionen zulassen. In meinem (Stand II/2023) stehen keine neuen, aber auch keine alten Rechtsstände drin, in dem I/2024 sicherlich dementsprechend auch keine alten Rechtsstände. Mopeg in AO verpackt abzufragen fände ich dementsprechend schon sehr frech.

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WiWi Gast

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Schaut ihr euch das ASTG an?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 17.08.2024:

Schaut ihr euch das ASTG an?

Ja, generell Internationales wird immer wichtiger. Sieht man auch an den letzten StB-Examen (40 Punkte letztes Jahr).

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WiWiGast

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Habt ihr bezüglich der Steuergesetze die aktuelleste Ergänzungslieferung (Nr. 217) einsortiert? Habe das bisher hinausgeschoben, da wurde das komplette EStG ausgetauscht, hattet dann alle Markierungen / Post-Its neu gesetzt oder weil sowieso nur der Veranlagungszeitraum 2023 abgefragt wird die Einsortierung geskipped?

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WiWi Gast

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WiWiGast schrieb am 17.08.2024:

Habt ihr bezüglich der Steuergesetze die aktuelleste Ergänzungslieferung (Nr. 217) einsortiert? Habe das bisher hinausgeschoben, da wurde das komplette EStG ausgetauscht, hattet dann alle Markierungen / Post-Its neu gesetzt oder weil sowieso nur der Veranlagungszeitraum 2023 abgefragt wird die Einsortierung geskipped?

Hab die Einsortierung geskipped

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WiWi Gast

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Was guckt ihr euch noch an? Bei mir geht nicht mehr viel…

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 19.08.2024:

Was guckt ihr euch noch an? Bei mir geht nicht mehr viel…

Wiederhole ehrlich gesagt nur noch die Basics. 2x 40 Punkte werden schon zu holen sein, außer es kommt was ganz wildes dran.

antworten
zizi

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WiWi Gast schrieb am 19.08.2024:

Was guckt ihr euch noch an? Bei mir geht nicht mehr viel…

Ich wiederhole nur noch und schreibe mir Strichpunkte auf.

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WiWi Gast

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Weiß jemand von euch was mit den Anträgen in 2023 1. Termin, 2 Tag - Aufgabe 2 b) gemeint ist?

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elDiabeto

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WiWi Gast schrieb am 19.08.2024:

Weiß jemand von euch was mit den Anträgen in 2023 1. Termin, 2 Tag - Aufgabe 2 b) gemeint ist?

kp Antrag auf UStIDNr?

aber sonst fällt mir nichts ein. müsste man wohl mal durchblättern im UStAE.
gibt bestimmt auch irgendeinen Antrag fürn Vorsteuerabzug.
würde hoffen dass man da viel ausm Gesetz schreiben kann.
find ich wieder richtig ätzend, wenn man einfach keine "normale" USt Aufgabe machen kann, stattdessen n Drittel der Punkte für irgendwelche Anträge vergibt....

antworten
WiWi Gast

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elDiabeto schrieb am 19.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 19.08.2024:

kp Antrag auf UStIDNr?

aber sonst fällt mir nichts ein. müsste man wohl mal durchblättern im UStAE.
gibt bestimmt auch irgendeinen Antrag fürn Vorsteuerabzug.
würde hoffen dass man da viel ausm Gesetz schreiben kann.
find ich wieder richtig ätzend, wenn man einfach keine "normale" USt Aufgabe machen kann, stattdessen n Drittel der Punkte für irgendwelche Anträge vergibt....

Danke - bin froh dass nicht nur ich so denke. 🙆‍♂️

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WiWi Gast

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elDiabeto schrieb am 19.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 19.08.2024:

kp Antrag auf UStIDNr?

aber sonst fällt mir nichts ein. müsste man wohl mal durchblättern im UStAE.
gibt bestimmt auch irgendeinen Antrag fürn Vorsteuerabzug.
würde hoffen dass man da viel ausm Gesetz schreiben kann.
find ich wieder richtig ätzend, wenn man einfach keine "normale" USt Aufgabe machen kann, stattdessen n Drittel der Punkte für irgendwelche Anträge vergibt....

Ich habe die Klausur geschrieben und tatsächlich mit 3.5 bestanden. Fand die sehr dankbar. Es gab aber wohl mehr Punkte für die Ermittlung der Ust.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

elDiabeto schrieb am 19.08.2024:

Ich habe die Klausur geschrieben und tatsächlich mit 3.5 bestanden. Fand die sehr dankbar. Es gab aber wohl mehr Punkte für die Ermittlung der Ust.

Top Note! Hast du Tipps, worauf man achten sollte, um in diesem Notenbereich zu landen?

antworten
elDiabeto

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WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

elDiabeto schrieb am 19.08.2024:

Ich habe die Klausur geschrieben und tatsächlich mit 3.5 bestanden. Fand die sehr dankbar. Es gab aber wohl mehr Punkte für die Ermittlung der Ust.

Das ist ne übertrieben krasse Note… stark
Bedenkt man, dass in dem Termin die Bestehensquote bei 51% lag und knapp 27% nicht mal in die mündliche kamen (mit anderen Worten jeder 4. hatte ne 5,12 oder schlechter) ist ne 3,5 da in einem der zwei Klausuren zu schaffen eine enorme Leistung

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

Top Note! Hast du Tipps, worauf man achten sollte, um in diesem Notenbereich zu landen?

Also grundsätzlich gehört natürlich immer Glück dazu, das Aufgaben kommen die dir liegen. Bei zum Beispiel Umsatzsteuer gibt es ja ein Prüfungsschema, wenn du das stupide runtergehst und zu allen Punkten was schreibst bekommt man da ziemlich viele einfache Punkte.

Und ansonsten natürlich Klausurtechnik. Mit den Sachen anfangen die du am besten kannst. Aber auch versuchen nicht ins kleinste Detail zu gehen. Habe auch immer versucht bei Aufgaben die ich gut kann nicht großartig mehr Zeit als für die Punkte angemessen zu verbrauchen. Habe dann lieber bei den Aufgaben noch Platz gelassen um ggfs. am Ende noch Detailwissen abzuliefern und dafür aber alle Aufgabenteile bearbeitet. Wenn noch 20-30 Minuten Zeit von der Klausur waren habe ich versucht zumindest stichwortartig zu allen Aufgaben was zu schreiben, wo ich noch nichts hatte um zumindest Fußgängerpunkte mitzunehmen.

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Prüferehre

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Und nicht vergessen, Paragrafen, Richtlininen und Erlasse so sauber wie möglich und auf den Satz/Halbsatz genau zitieren. Da lieber auch mal 2 Minuten blättern investieren.

WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

Also grundsätzlich gehört natürlich immer Glück dazu, das Aufgaben kommen die dir liegen. Bei zum Beispiel Umsatzsteuer gibt es ja ein Prüfungsschema, wenn du das stupide runtergehst und zu allen Punkten was schreibst bekommt man da ziemlich viele einfache Punkte.

Und ansonsten natürlich Klausurtechnik. Mit den Sachen anfangen die du am besten kannst. Aber auch versuchen nicht ins kleinste Detail zu gehen. Habe auch immer versucht bei Aufgaben die ich gut kann nicht großartig mehr Zeit als für die Punkte angemessen zu verbrauchen. Habe dann lieber bei den Aufgaben noch Platz gelassen um ggfs. am Ende noch Detailwissen abzuliefern und dafür aber alle Aufgabenteile bearbeitet. Wenn noch 20-30 Minuten Zeit von der Klausur waren habe ich versucht zumindest stichwortartig zu allen Aufgaben was zu schreiben, wo ich noch nichts hatte um zumindest Fußgängerpunkte mitzunehmen.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

Also grundsätzlich gehört natürlich immer Glück dazu, das Aufgaben kommen die dir liegen. Bei zum Beispiel Umsatzsteuer gibt es ja ein Prüfungsschema, wenn du das stupide runtergehst und zu allen Punkten was schreibst bekommt man da ziemlich viele einfache Punkte.

Und ansonsten natürlich Klausurtechnik. Mit den Sachen anfangen die du am besten kannst. Aber auch versuchen nicht ins kleinste Detail zu gehen. Habe auch immer versucht bei Aufgaben die ich gut kann nicht großartig mehr Zeit als für die Punkte angemessen zu verbrauchen. Habe dann lieber bei den Aufgaben noch Platz gelassen um ggfs. am Ende noch Detailwissen abzuliefern und dafür aber alle Aufgabenteile bearbeitet. Wenn noch 20-30 Minuten Zeit von der Klausur waren habe ich versucht zumindest stichwortartig zu allen Aufgaben was zu schreiben, wo ich noch nichts hatte um zumindest Fußgängerpunkte mitzunehmen.

Hast du dir dann auf der einem separaten Zettel hingeschrieben wo du noch etwas ergänzen könntest? Das war mein Plan für Donnerstag und Freitag.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.08.2024:

Hast du dir dann auf der einem separaten Zettel hingeschrieben wo du noch etwas ergänzen könntest? Das war mein Plan für Donnerstag und Freitag.

Genau. Einfach ein Stichwort auf einem Schmierzettel.

Man wird sowieso nicht die volle Punktzahl holen. Deswegen ist es meiner Meinung nach wichtiger zumindest zu jeder Aufgabe die Standardsachen hinzuschreiben. Die geben in der Regel genug Punkt um Richtung 4.0 zu kommen.

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AMG

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Wer schreibt Juni 2025 Steuerrecht und hat Lust auf ne WhatsApp Gruppe? Einfach per privater Nachricht bei mir melden :)

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WiWi Gast

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Und wie lief es heute?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Und wie lief es heute?

Inhaltlich war dran:

  • Ermittlung Einkommen OHG, viel im SBV, inkl. GewSt
  • großer KapG-Fall inkl. GewSt
  • UmwStR-Fall
  • UStG
  • 6b-RL

Ich fands total in Ordnung, nichts, von dem man keine Ahnung hatte. Inhaltlich hui, zeitlich pfui, aber that's the game.

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WiWi Gast

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Mit etwas besserer und längerer Vorbereitung wäre die Klausur glaube ich ziemlich gut machbar gewesen. Ich selber bin aber froh wenn ich mit 4,5 oder 4,75 ins Mündliche geladen werde. Hab mich selber glaub zu stark auf PW in der Vorbereitung fokussiert.

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WiWi Gast

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Das klingt tatsächlich erstmal okay von den Themen. Zumindest praxisnaher als manche andere Klausuren der Vergangenheit, wenn sogar mal Unternehmensbesteuerung drankommt in einem WP-Examen xD

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Inhaltlich war dran:

  • Ermittlung Einkommen OHG, viel im SBV, inkl. GewSt
  • großer KapG-Fall inkl. GewSt
  • UmwStR-Fall
  • UStG
  • 6b-RL

Ich fands total in Ordnung, nichts, von dem man keine Ahnung hatte. Inhaltlich hui, zeitlich pfui, aber that's the game.

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WiWi Gast

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Morgen dann 100 Punkte AO, um den Fauxpas auszugleichen. ;)

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Das klingt tatsächlich erstmal okay von den Themen. Zumindest praxisnaher als manche andere Klausuren der Vergangenheit, wenn sogar mal Unternehmensbesteuerung drankommt in einem WP-Examen xD

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Ich fands total in Ordnung, nichts, von dem man keine Ahnung hatte. Inhaltlich hui, zeitlich pfui, aber that's the game.

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WiWi Gast

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Hauptsache kein Gewerbesteuer mehr, das reicht mir nach heute erstmal haha.

Fand’s im Großen und Ganzen auch Fair. Zeitlich bin ich gerade so fertig geworden. Mal schauen was bei rum kommt…

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Morgen dann 100 Punkte AO, um den Fauxpas auszugleichen. ;)

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Wäre doch geil 50 Punkte AO und 50 Bilanzsteuerrecht :)

antworten
WiWi Gast

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Hauptsache kein Gewerbesteuer mehr, das reicht mir nach dem heutigen Tag 😅.

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Wäre doch geil 50 Punkte AO und 50 Bilanzsteuerrecht :)

antworten
WiWi Gast

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War echt viel GewSt, bisschen ungewohnt, aber da waren jetzt auch keine Spezialitäten dabei.
UmwStG war ein Anteilstausch, und sperrfrist behaftete Veräußerung, bisschen tricky, aber natürlich, man nehme das ungewöhnlichste an UmwFall in der WP Klausur.
Klausur an sich war zeitlich anspruchsvoll, aber nichts was einen komplett rauskickt.
Morgen dann 50% ErbStG, 40% AO und 10% Grunderwerbsteuer

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Inhaltlich war dran:

  • Ermittlung Einkommen OHG, viel im SBV, inkl. GewSt
  • großer KapG-Fall inkl. GewSt
  • UmwStR-Fall
  • UStG
  • 6b-RL

Ich fands total in Ordnung, nichts, von dem man keine Ahnung hatte. Inhaltlich hui, zeitlich pfui, aber that's the game.

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WiWi Gast

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Fokussiere mich jetzt heute Abend fürs kurszeitgedächtnis nochmal auf Basics ErbStG sowie AO. Noch weitere Ideen?

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WiWi Gast

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Eine Idee wäre vielleicht einfach mal eine Pause zu machen nach 6 Stunden Klausurschreiben.

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WiWi Gast

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Das bringt dir gar nichts mehr. Schon lieber dein Hirn.

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Fokussiere mich jetzt heute Abend fürs kurszeitgedächtnis nochmal auf Basics ErbStG sowie AO. Noch weitere Ideen?

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WiWi Gast

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Mach dir 1 Softdrink in 1 Glas und entspann dich bei ein bisschen Sonne.

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Fokussiere mich jetzt heute Abend fürs kurszeitgedächtnis nochmal auf Basics ErbStG sowie AO. Noch weitere Ideen?

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 22.08.2024:

Fokussiere mich jetzt heute Abend fürs kurszeitgedächtnis nochmal auf Basics ErbStG sowie AO. Noch weitere Ideen?

Hör nicht auf den Rest. Zieh durch bis heute Abend und schlaf gut. Entspannen kannst du dich morgen ab 15 Uhr.

Würde mir ggf. Erbauseinandersetzung bzw. vorweggenommene Erbfolge gaaaaanz grob anschauen.
Wichtig für ErbStG: Meist kann man da sehr gut aus den Richtlinien abschreiben. Mach dich damit nochmal im Zweifel kurz vertraut und per Fähnchen ggf. griffbereit "markieren".

Zu AO: Viel kann man nicht mehr machen, Klassiker wären halt Haftung/Korrekturvorschriften/Einspruch. Schau, dass die Basics sitzen und denk an all die Fußgängerpunkte. Im Zweifel ist die AEAO dein Freund in der Klausur.

Ich drücke euch allen für Morgen ganz fest die Daumen - das wird schon!!

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WiWi Gast

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Ich weine wenn Lohnsteuer drankommt

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WiWi Gast

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Und wie war der zweite Tag? Eine böse Überraschung oder ein Funken Hoffnung?

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

War okay, aber eher böse Überraschung.

Teil 1: KSt/IntStR, mit 50 Punkten, aber so eigenartige Aufgabenstellung, man sollte gutachterlich Stellung nehmen zu einigen Sachverhalten + Auswirkung auf StBil / zvE
Teil 2: AO, mit ca. 38 Punkten, zwar angenehm Einspruchsverfahren, aber m.E. wirscher Fall über 4 Seiten verteilt. Da sollten wir auch gutachterlich Stellung beziehen.
Teil 3: Ein gemeinnütziger Verein, 12 Punkte...

Punkteverteilung stimmt nicht ganz

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Und wie war der zweite Tag? Eine böse Überraschung oder ein Funken Hoffnung?

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Klingt tatsächlich unangenehmer als gestern. Der gemeinnützige Verein war dann wohl das kleine Geschenk zum Schluss der WPK wie ErbSt letztes Jahr.

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

War okay, aber eher böse Überraschung.

Teil 1: KSt/IntStR, mit 50 Punkten, aber so eigenartige Aufgabenstellung, man sollte gutachterlich Stellung nehmen zu einigen Sachverhalten + Auswirkung auf StBil / zvE
Teil 2: AO, mit ca. 38 Punkten, zwar angenehm Einspruchsverfahren, aber m.E. wirscher Fall über 4 Seiten verteilt. Da sollten wir auch gutachterlich Stellung beziehen.
Teil 3: Ein gemeinnütziger Verein, 12 Punkte...

Punkteverteilung stimmt nicht ganz

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Und wie war der zweite Tag? Eine böse Überraschung oder ein Funken Hoffnung?

antworten
WiWi Gast

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Da wäre mir Erbst lieber gewesen…
Die andere Überraschung war die Hinzurechnungsbesteuerung nach ASTG.

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Klingt tatsächlich unangenehmer als gestern. Der gemeinnützige Verein war dann wohl das kleine Geschenk zum Schluss der WPK wie ErbSt letztes Jahr.

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Und wie war der zweite Tag? Eine böse Überraschung oder ein Funken Hoffnung?

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Wie war die Stimmung heute im Vergleich zu gestern?

antworten
WiWi Gast

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Also meine is schlecht. Mal schauen ob es ingesamt gereicht hat. Immerhin jetzt erstmal durch damit.

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Wie war die Stimmung heute im Vergleich zu gestern?

antworten
WiWi Gast

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Mein Gefühl war letztes Jahr auch schlecht, aber hat dann zumindest gereicht (heißt: 5,0), um in die Mündliche zu kommen, und dort konnte man dann kämpfen! Also auch nach einer schlechten Klausur ist noch alles möglich!

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Hatte vorletzes Jahr auch eine 5 mit um die 30% und doch noch in der mündlichen bestanden (mein Gefühl nach den Klausuren war richtig katastrophal). Gebt die Hoffnung jetzt nicht auf und gute Erholung an alle.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Kannst du vielleicht ein paar Tipps geben, bitte? Ich war einfach schon zwei Mal mit einer 4,75 (bei beiden Malen) in der Mündlichen und komme da einfach nicht durch.... Das ist jetzt mein Drittversuch und ich hoffe einfach so sehr, dass ich diesmal viel näher an der 4,0 im Schriftlichen sein werde um mehr Hoffnungen für die Mündliche zu haben.
In beiden Jahren mit der 4,75 lief die Mündliche eigentlich echt nicht schlecht m.E. aber ich bin jedes Mal dann durchgerasselt... Die argumentierten dann auch primär mit der schlechten Vornote :(
Jetzt ist halt meine letzte Chance, sonst war's das leider für mich mit dem WP, was ich einfach auch so schade finde, weil ich wirklich reinen Gewissens sagen kann, dass ich echt umfangreiches Wissen in Steuerrecht habe. Aber dieses Jahr lief es vom Gefühl her an beiden Tagen deutlich besser, sodass ich echt auf eine 4,0 hoffe (zumindest um den Dreh)...

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Mein Gefühl war letztes Jahr auch schlecht, aber hat dann zumindest gereicht (heißt: 5,0), um in die Mündliche zu kommen, und dort konnte man dann kämpfen! Also auch nach einer schlechten Klausur ist noch alles möglich!

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Hatte vorletzes Jahr auch eine 5 mit um die 30% und doch noch in der mündlichen bestanden (mein Gefühl nach den Klausuren war richtig katastrophal). Gebt die Hoffnung jetzt nicht auf und gute Erholung an alle.

Die Aufgabe zu AO war fast 1zu1 eine Probeklausur von Aks: selber Aufbau mit genau den dazugehörigen Fragen.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Die Aufgabe zu AO war fast 1zu1 eine Probeklausur von Aks: selber Aufbau mit genau den dazugehörigen Fragen.

Was wäre dort ungefähr dir richtige Lösung gewesen?

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Was wäre dort ungefähr dir richtige Lösung gewesen?

Das interessiert mich auch. Ich habe gar keinen Einstieg in die Aufgabe gefunden… und dann zu lange überlegt und die Beurteilung der materiellen Fehler/Sachverhalte selbst kam dann viel zu kurz

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Zusammengefasste Bescheide gegen Eheleute sind 2 einzelne VwA, gegen diese kann Einspruch eingelegt werden, der Einspruch vom WP scheitert schon daran, dass man nicht doppelt gegen einen VwA Einspruch einlegen kann, aus seinem Brief lässt sich aber der Wille ableiten, dass er auch gegen die anderen Bescheide Einspruch einlegen wollte, das scheitert an der Frist.
Also letzter Änderungsbescheid Einspruch der Eheleute zulässig und per Teilentscheidung zvE zu reduzieren, weil die materiellen Fehler im Änderungsrahmen lagen.
Diese 6 Seiten AO machen einen immer fertig. Ich hab die Aufgabe ans Ende gelegt und war völlig fertig.

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Das interessiert mich auch. Ich habe gar keinen Einstieg in die Aufgabe gefunden… und dann zu lange überlegt und die Beurteilung der materiellen Fehler/Sachverhalte selbst kam dann viel zu kurz

antworten
WiWi Gast

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Jetzt wo du es so beschreibst ist es auf jeden Fall logisch… da habe ich einiges liegen lassen.
Was denkt ihr wie die Punkteverteilung in der ersten Aufgabe war? Verstehe nicht so ganz wo da die 50 Punkte lagen…

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Zusammengefasste Bescheide gegen Eheleute sind 2 einzelne VwA, gegen diese kann Einspruch eingelegt werden, der Einspruch vom WP scheitert schon daran, dass man nicht doppelt gegen einen VwA Einspruch einlegen kann, aus seinem Brief lässt sich aber der Wille ableiten, dass er auch gegen die anderen Bescheide Einspruch einlegen wollte, das scheitert an der Frist.
Also letzter Änderungsbescheid Einspruch der Eheleute zulässig und per Teilentscheidung zvE zu reduzieren, weil die materiellen Fehler im Änderungsrahmen lagen.
Diese 6 Seiten AO machen einen immer fertig. Ich hab die Aufgabe ans Ende gelegt und war völlig fertig.

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Das interessiert mich auch. Ich habe gar keinen Einstieg in die Aufgabe gefunden… und dann zu lange überlegt und die Beurteilung der materiellen Fehler/Sachverhalte selbst kam dann viel zu kurz

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WiWi Gast

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Also, ich habe auch nicht so viel Erfahrung, außer dieser einen Prüfung, und ich glaube, es hängt sehr vom Einzelfall ab und es gehört auch immer eine Portion Glück dazu, aber bei mir war es so:

  1. Kurz nach den schriftlichen Prüfungen habe ich wieder angefangen, inhaltlich zu lernen. Also keine Aufgaben bearbeitet, sondern alle inhaltlichen Themen anhand der Unterlagen wiederholt, um sie im Kopf zu behalten und mit der Materie vertraut zu bleiben.

  2. Ich habe den 1-Tages-Kurs von AKS für die mündliche Prüfung gemacht. Es ist zwar fraglich, wie viel das wirklich bringt, vor allem inhaltlich, da es sehr generell und allgemein gehalten ist, aber es hat mir geholfen, mich auf die Prüfungssituation vorzubereiten (mehr dazu weiter unten).

3) Sobald ich die Einladung und die Prüfungskommission hatte (ca. drei Wochen vor der Prüfung), habe ich mir alle Protokolle vom Vertreter der Finanzverwaltung besorgt, die ich bekommen konnte, von AKS, IDW, Econect. Diese habe ich dann jeden Abend systematisch durchgearbeitet und mir in einer langen Word-Datei jede Frage aufgeschrieben und dann nach inhaltlichen Themenblöcken kategorisiert. Am Ende habe ich dann die Fragen gelöscht und hatte so quasi eine "Themenliste". Diese habe ich dann mit Stichpunkten, Paragraphenangaben etc. ergänzt. Das waren dann am Ende mehrere Dutzend Seiten, aber somit für mich ein guter Leitfaden zur Wiederholung und zum detaillierten Lernen.

  1. In der Woche vor der Prüfung habe ich mich freistellen lassen und ab dann ganztägig gelernt. Insbesondere habe ich neben meiner Themenliste auch angrenzende Themenblöcke wiederholt und "oberflächlicher" auch alle anderen Themen, auch wenn sie in den Protokollen der Vorjahre nicht vorkamen. Gerade das mit den angrenzenden Themen hat sich dann als Treffer erwiesen, denn ich wusste z.B., dass der Prüfer gerne nach der Organschaft fragt, deshalb habe ich mir auch die Haftungsregelungen in der AO angeschaut und dann kam gleich zu Beginn der Prüfung eine Frage nach der umsatzsteuerlichen Haftung, die ich dann inkl. konkreter Paragraphennennung beantworten konnte. Ich glaube, das war direkt ein wichtiger Big Win, der den Ton für den Rest der Prüfung gesetzt hat.

  2. In der Prüfung war mein Eindruck, dass so viel durch das Verhalten und den Eindruck, den die Prüfer von einem haben, entschieden wird. Man sollte immer selbstbewusst auftreten und bei jeder Frage irgendwie mit Wissen glänzen können, so dass sie denken: "Ja, der/die hat Ahnung von Steuerrecht". Auch wenn man vielleicht nicht konkret auf die Frage antwortet, was in der schriftlichen Prüfung eventuell null Punkte bedeuten würde, bedeutet das in der mündlichen Prüfung, dass eventuell eine weitere Nachfrage oder Konkretisierung kommt, auf der man aufbauen kann. Es entwickelt sich dann eine Art Gespräch. Das wurde bei mir in der Prüfung auch dadurch begünstigt, dass wir nur zwei Prüflinge waren und der andere Prüfling (es tut mir leid, das so sagen zu müssen) wirklich einen sehr unsicheren Eindruck gemacht hat, mit zögerlichen Antworten, vielen "Ähms" und zusammengesackter Körperhaltung. Ich hatte mich vorher mit ihm unterhalten und hatte den Eindruck, dass er sich wirklich gut mit Steuerrecht auskennt, aber leider konnte er diesen Eindruck in der Prüfung nicht wirklich vermitteln.

  3. Glück: Es gehört immer auch Glück dazu. Ich hatte das Glück, dass es sehr viele Protokolle über meinen Prüfer gab, dass er auch recht protokolltreu war (zumindest was die groben Themen anging) und dass ich z.B. auch eine ganze Woche vorher freigestellt werden konnte.

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Kannst du vielleicht ein paar Tipps geben, bitte? Ich war einfach schon zwei Mal mit einer 4,75 (bei beiden Malen) in der Mündlichen und komme da einfach nicht durch.... Das ist jetzt mein Drittversuch und ich hoffe einfach so sehr, dass ich diesmal viel näher an der 4,0 im Schriftlichen sein werde um mehr Hoffnungen für die Mündliche zu haben.
In beiden Jahren mit der 4,75 lief die Mündliche eigentlich echt nicht schlecht m.E. aber ich bin jedes Mal dann durchgerasselt... Die argumentierten dann auch primär mit der schlechten Vornote :(
Jetzt ist halt meine letzte Chance, sonst war's das leider für mich mit dem WP, was ich einfach auch so schade finde, weil ich wirklich reinen Gewissens sagen kann, dass ich echt umfangreiches Wissen in Steuerrecht habe. Aber dieses Jahr lief es vom Gefühl her an beiden Tagen deutlich besser, sodass ich echt auf eine 4,0 hoffe (zumindest um den Dreh)...

WiWi Gast schrieb am 23.08.2024:

Mein Gefühl war letztes Jahr auch schlecht, aber hat dann zumindest gereicht (heißt: 5,0), um in die Mündliche zu kommen, und dort konnte man dann kämpfen! Also auch nach einer schlechten Klausur ist noch alles möglich!

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Erste Tz sicher am meisten, weil man den A noch beurteilen sollte. Aber bei Tz 3 hab ich komplett ohne AstG argumentiert, also da fehlen sicherlich viele Punkte...

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Jetzt wo du es so beschreibst ist es auf jeden Fall logisch… da habe ich einiges liegen lassen.
Was denkt ihr wie die Punkteverteilung in der ersten Aufgabe war? Verstehe nicht so ganz wo da die 50 Punkte lagen…

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Das interessiert mich auch. Ich habe gar keinen Einstieg in die Aufgabe gefunden… und dann zu lange überlegt und die Beurteilung der materiellen Fehler/Sachverhalte selbst kam dann viel zu kurz

antworten
WiWi Gast

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Also die Tz 1 (vE) konnte man ganz gut mit dem KstH 8.9 lösen, die Punkte lagen da sicher a) darin nicht den 6a Teilwert zu nehmen, sondern den Fremdüblichen Betrag sowie dass das beim A zu Arbeitslohn führt und dementsprechend eine Steuerbelastung auslöst, die dann über die Erstattung wiederum zu einer vGa führen (kann) <- da gab's nicht so wirklich was in den Hinweisen zu finden, aber grundsätzlich analog zur Rückgewähr einer vga, die zu einer vE führt, sollte das eigentlich auch zu einer vga führen. Tz. 2 war sowohl vga als auch ve und Tz. 3 war heavy, weil da §7 AO ff greift (das hatte ich aber nicht auf dem Schirm). Ich hab da die lex specialis vorschriften bzgl. der 34c ESTG im KStG geprüft, also 26 KstG. Da hätte dann aber anschließend noch was zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen müssen. Aber sei's drum, sowas passiert immer. Beim 2. Teil wie oben beschrieben und die Vereinsprüfung war schwierig, Vereine können nämlich alle Einkunftsarten haben und nicht nur gewerbliche - keine Ahnung wie man das dann der KSt unterwirft, da musste gefreestyled werden.

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Jetzt wo du es so beschreibst ist es auf jeden Fall logisch… da habe ich einiges liegen lassen.
Was denkt ihr wie die Punkteverteilung in der ersten Aufgabe war? Verstehe nicht so ganz wo da die 50 Punkte lagen…

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Das interessiert mich auch. Ich habe gar keinen Einstieg in die Aufgabe gefunden… und dann zu lange überlegt und die Beurteilung der materiellen Fehler/Sachverhalte selbst kam dann viel zu kurz

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ok danke, klingt so als hätte ich wenigstens den ersten Teil soweit hinbekommen. Bin zum Glück auch zufällig auf den 7 ASTG ff. gestoßen und dann konnte man gut mit dem Gesetz arbeiten.
Finde die Punkteverteilung trotzdem interessant, war mit dem ersten Teil nach 2 Stunden fertig und dachte die ganze Zeit ich hätte da irgendwas vergessen.

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Also die Tz 1 (vE) konnte man ganz gut mit dem KstH 8.9 lösen, die Punkte lagen da sicher a) darin nicht den 6a Teilwert zu nehmen, sondern den Fremdüblichen Betrag sowie dass das beim A zu Arbeitslohn führt und dementsprechend eine Steuerbelastung auslöst, die dann über die Erstattung wiederum zu einer vGa führen (kann) <- da gab's nicht so wirklich was in den Hinweisen zu finden, aber grundsätzlich analog zur Rückgewähr einer vga, die zu einer vE führt, sollte das eigentlich auch zu einer vga führen. Tz. 2 war sowohl vga als auch ve und Tz. 3 war heavy, weil da §7 AO ff greift (das hatte ich aber nicht auf dem Schirm). Ich hab da die lex specialis vorschriften bzgl. der 34c ESTG im KStG geprüft, also 26 KstG. Da hätte dann aber anschließend noch was zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen müssen. Aber sei's drum, sowas passiert immer. Beim 2. Teil wie oben beschrieben und die Vereinsprüfung war schwierig, Vereine können nämlich alle Einkunftsarten haben und nicht nur gewerbliche - keine Ahnung wie man das dann der KSt unterwirft, da musste gefreestyled werden.

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Das interessiert mich auch. Ich habe gar keinen Einstieg in die Aufgabe gefunden… und dann zu lange überlegt und die Beurteilung der materiellen Fehler/Sachverhalte selbst kam dann viel zu kurz

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WiWi Gast

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Ich tipp drauf, dass Tz. 3 am meisten Punkte gab, weil Brasilien und Oman ja unterschiedlich gelaufen ist und daher "mehr" zu prüfen war.

Zur Tz. 1: die vE war doch nur in Höhe des einlagefähigen Vermögensvorteils, oder? Und das war meiner Meinung nach der bilanzierte Rückstellungsbetrag. Alles darüber hinaus war ein Nutzungsvorteil. Aber seis drum, da kann ich auch total falsch dran sein. Auf die Beurteilung des A konnte es glaub ich nicht so super viele Punkte geben, für was denn auch..

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Also die Tz 1 (vE) konnte man ganz gut mit dem KstH 8.9 lösen, die Punkte lagen da sicher a) darin nicht den 6a Teilwert zu nehmen, sondern den Fremdüblichen Betrag sowie dass das beim A zu Arbeitslohn führt und dementsprechend eine Steuerbelastung auslöst, die dann über die Erstattung wiederum zu einer vGa führen (kann) <- da gab's nicht so wirklich was in den Hinweisen zu finden, aber grundsätzlich analog zur Rückgewähr einer vga, die zu einer vE führt, sollte das eigentlich auch zu einer vga führen. Tz. 2 war sowohl vga als auch ve und Tz. 3 war heavy, weil da §7 AO ff greift (das hatte ich aber nicht auf dem Schirm). Ich hab da die lex specialis vorschriften bzgl. der 34c ESTG im KStG geprüft, also 26 KstG. Da hätte dann aber anschließend noch was zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen müssen. Aber sei's drum, sowas passiert immer. Beim 2. Teil wie oben beschrieben und die Vereinsprüfung war schwierig, Vereine können nämlich alle Einkunftsarten haben und nicht nur gewerbliche - keine Ahnung wie man das dann der KSt unterwirft, da musste gefreestyled werden.

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Das interessiert mich auch. Ich habe gar keinen Einstieg in die Aufgabe gefunden… und dann zu lange überlegt und die Beurteilung der materiellen Fehler/Sachverhalte selbst kam dann viel zu kurz

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WiWi Gast

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Naja beim A gab es Zufluss von Arbeitslohn, also 19er EK, dazu 17 (2a) Erhöhung der AK für die Anteile + Berechnung seiner Steuerschuld und dann weiterführend die daraus resultierende vgA...
Ich denke Tz1 =Tz3 und auf jeden Fall Tz2 am wenigsten, war ja auch am unkritischsten.
Und ja, der Nutzungsvorteil war nicht einlagefähig.
Alles in allem fand ich die beiden Klausuren okay.
30 Punkte könnten drin sein.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2024:

Ich tipp drauf, dass Tz. 3 am meisten Punkte gab, weil Brasilien und Oman ja unterschiedlich gelaufen ist und daher "mehr" zu prüfen war.

Zur Tz. 1: die vE war doch nur in Höhe des einlagefähigen Vermögensvorteils, oder? Und das war meiner Meinung nach der bilanzierte Rückstellungsbetrag. Alles darüber hinaus war ein Nutzungsvorteil. Aber seis drum, da kann ich auch total falsch dran sein. Auf die Beurteilung des A konnte es glaub ich nicht so super viele Punkte geben, für was denn auch..

WiWi Gast schrieb am 24.08.2024:

Das interessiert mich auch. Ich habe gar keinen Einstieg in die Aufgabe gefunden… und dann zu lange überlegt und die Beurteilung der materiellen Fehler/Sachverhalte selbst kam dann viel zu kurz

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elDiabeto

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Beck Erlass 100 §8/15 sagt, nicht den steuerlichen Teilwert nach 6a (3) estg nutzen.
steht auch in den Richtlinien.
das Überschüssige also zwischen Zeitwert jetzt und Zeitwert, wenn er die 65 Jahre voll macht, ist mE kein Nutzungsvorteil. der Vater zieht sich komplett zurück. und arbeitet nicht. das heißt die 5 Jahre, die wertmäßig 100k Pension waren, erdient er durch Arbeitsleistung gar nicht. das ist kein Zukunftsverzicht in dem Sinne. Nutzungsvorteil für die GmbH wär nur, wenn er weiter arbeiten würde, im Gegenzug aber die GmbH ihm keine Pension für die Zeit vom 60.-65. Lebensjahr zahlen müsste. Wenn er von dem Zeitpunkt des Vertrags für die Zukunft auf seine Pension verzichtet, ist es ein sog. future service, dann wärs ein nicht einlagefähiger Nutzungsvorteil. aber das ist meine Meinung nur. kann auch falsch liegen.

auf jeden Fall fand ich Tag 1 fair. nur bekannte Themen.
Tag 2 war ein Brett und liefe nicht gut, hätte ich die Aufgabe 2 (sog. Erdinger Fall Klausur 2 AKS Fernklausurenkurs) nicht eine Woche vorher bereits ein 2. Mal bearbeitet. da war natürlich extrem viel frisch im Kopf noch und rettete mir den Hintern.

bei der Vereinsaufgabe mit der ich anfing, weil ich dachte, okay cool kurze KSt Aufgabe, war ich blank, AO lief dann gut, die ersten beiden Tz von Teil 1 solala.

bei Tz. 1 war für mich der Pensionsverzicht eine vE und die Erstattung der Steuerschuld eine vGA. bei Tz. 2 entstand für mich zivilrechtlich eine Forderung, dennoch gabs eine vGA nämlich das erhöhte Gehalt (Der Rest waren für mich normale 19er Einkünfte) und eine vE (die Rückzahlung des Gehalts, die durch die Forderung einlagefähig ist)

tz3 hatte ich nur noch 30min Zeit. hatte kein Plan vom AStG und hab bissl von 26kstg und 34c estg abgeschrieben und Hinzurechnung der nicht abziehbaren Steueraufwendungen 😅
befürchte auch, dass die 20p gab und die ersten beiden Tz. jeweils 15p. kann mich aber auch irren.
die AO Aufgabe gab bei AKS 47p und hier leider nur 38p. das war dann schon n Zeitfresser. auch wenn mans kannte. Rein ausm Zeitaufwand waren Teil 1 und 2 ähnlich aufwendig und für mich kein Unterschied von 12p.
für mich persönlich hoffe ich, dass es am 1. Tag für ne 4,5 reicht, weil sonst werd ich diese Note in keiner Steuerrechtsklausur je schaffen.
und am 2. Tag hoffe ich auch es reicht für ne 4,5 mithilfe der AO Aufgabe.
aber jetzt bin ich erstmal im Urlaub und widme mich dem Ganzen in 7-9 Wochen, wenn die nervösen Briefkastengänge anfangen 😁

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Hi Zusammen!

Ich fange gerade an mich für nächstes Jahr gaaaanz langsam vorzubereiten für Steuerrecht (vermutlich Junitermin) und ich tue mir sehr schwer (mache es mit AKS).

Wie seid ihr vorgegangen?
Ich lese bereits viel Theorie aus den grünen Ordnern, aber nehme da wirklich kaum etwas mit. Aber direkt mit Klausuren starten bringt mir auch nicht so viel, da mir dafür wieder das grundlegende Wissen fehlt. Kommt irgendwann dieser Punkt, an dem es Klick macht?

WiRe und BWL/VWL war etwas ganz anderes, da kam ich mit dem Lernstoff viel besser zurecht. Muss echt aufpassen, mich zurzeit nicht zu sehr zu demotivieren..

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Theorie wegwerfen, Klausuren machen.
Lg

WiWi Gast schrieb am 25.08.2024:

Hi Zusammen!

Ich fange gerade an mich für nächstes Jahr gaaaanz langsam vorzubereiten für Steuerrecht (vermutlich Junitermin) und ich tue mir sehr schwer (mache es mit AKS).

Wie seid ihr vorgegangen?
Ich lese bereits viel Theorie aus den grünen Ordnern, aber nehme da wirklich kaum etwas mit. Aber direkt mit Klausuren starten bringt mir auch nicht so viel, da mir dafür wieder das grundlegende Wissen fehlt. Kommt irgendwann dieser Punkt, an dem es Klick macht?

WiRe und BWL/VWL war etwas ganz anderes, da kam ich mit dem Lernstoff viel besser zurecht. Muss echt aufpassen, mich zurzeit nicht zu sehr zu demotivieren..

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elDiabeto

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WiWi Gast schrieb am 25.08.2024:

Naja beim A gab es Zufluss von Arbeitslohn, also 19er EK, dazu 17 (2a) Erhöhung der AK für die Anteile + Berechnung seiner Steuerschuld und dann weiterführend die daraus resultierende vgA...
Ich denke Tz1 =Tz3 und auf jeden Fall Tz2 am wenigsten, war ja auch am unkritischsten.
Und ja, der Nutzungsvorteil war nicht einlagefähig.
Alles in allem fand ich die beiden Klausuren okay.
30 Punkte könnten drin sein.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2024:

für mich war das kein nicht einlagefähiger Nutzungsvorteil, weil das Beschäftigungsverhältnis vom Vater ja endete.
ein Nutzungsvorteil und damit auch ein Fall des sog. future Service (Beck Erlass 100 §8/15) wärs ja nur, wenn der Vater mit 60 Jahren auf die Pension verzichtet komplett, aber bis 65 weiterarbeitet. Dadurch dass er aber aufhört, erdient er den Pensionsanspruch vom 60.-65. Lebensjahr gar nicht, ergo ist das auch kein Nutzungsvorteil für die GmbH, weil warum sollten sie einem für die Zeit, wo das Arbeitsverhältnis gar nicht bestand, eine Pensionszusage geben.

aber alles ohne Gewähr. so hab ichs gemacht und ist nur meine Meinung. und keine absolute richtige Antwort.

Tz 1 war für mich der Pensionsverzicht eine vE und die Erstattung der Steuerschuld eine vGA.
Tz 2 war für mich das überhöhte Gehalt eine vGA und die Rückzahlung des Gehaltes eine vE
Tz 3 keine Zeit mehr gehabt, da ich Teil 1 als letztes machte. astg war ich etwas blank und hab nur bissl basic plus 34c estg und 26 kstg zitiert.
ist bitter, weil ich glaube die erste und dritte Textziffer haben sicherlich 70-75% der 50p ausgemacht schätz ich. also schätze 18 14 18p war das Verhältnis, aber wer weiß das schon...

Teil 3 machte ich als erstes und war fassungslos als ich das mitm Verein gelesen hab. da war ich blank und schrieb irgendwas hin und rechnete irgendwas. vllt gibts 2 von 12p.

Teil 2 war ich auch fassungslos, aber positiv, da ich den sog. Erdinger Fall (AKS Klausur Nr. 2) letzten Freitag erneut bearbeitete und dementsprechend lief die Aufgabe sehr gut.

Tag 1 fand ich sehr fair.
mit etwas Glück reichts an beiden Tagen für ne 4,5 hoffe ich für mich

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elDiabeto

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WiWi Gast schrieb am 25.08.2024:

Hi Zusammen!

Ich fange gerade an mich für nächstes Jahr gaaaanz langsam vorzubereiten für Steuerrecht (vermutlich Junitermin) und ich tue mir sehr schwer (mache es mit AKS).

Wie seid ihr vorgegangen?
Ich lese bereits viel Theorie aus den grünen Ordnern, aber nehme da wirklich kaum etwas mit. Aber direkt mit Klausuren starten bringt mir auch nicht so viel, da mir dafür wieder das grundlegende Wissen fehlt. Kommt irgendwann dieser Punkt, an dem es Klick macht?

WiRe und BWL/VWL war etwas ganz anderes, da kam ich mit dem Lernstoff viel besser zurecht. Muss echt aufpassen, mich zurzeit nicht zu sehr zu demotivieren..

doch du musst mit den Klausuren loslegen.
es sei denn du kennst jemanden, der den AKS Intensivkurs machte und kann dir die Skripte gehen. dann würde ich immer das Skript einmal in Ruhe durchgehen und dann korrespondierende Minifälle zu dem Thema ausm Grünen Ordner machen und dann paar von den Kurz-Klausuren zu dem Thema.
wenn du das Skript nicht hast, also keine Theorie in kompakter Form, würd ich Theorie lesen gleich sein lassen.
Du liest dir die Klausur durch.
und wenn du noch gar kein Plan hast, dann liest du dir die Lösung sofort in Ruhe durch und dann versuchst du zu verstehen, warum das so gelöst wurde und versuchst die Argumentation zu verstehen. Liest gleichzeitig ins Gesetz rein, wenn Paragraphen zitiert werden und markierst dir die Stellen. Bei den Kurz-Klausuren von AKS die 2-3h dauern, dauert ne reine ruhige Aufbereitung, wenn man die Klausur auch gar nicht schreiben würde, sicherlich auch mindestens 3 Stunden.
und so gehst du durch die Klausuren alle durch.
du. wenn du durch alle 17 gegangen bist. gehst dann nochmal durch und dann aber versuchst sie zu bearbeiten ohne in die Lösung zu gucken beim 2. Mal und dann gleichst das mit der Musterlösung ab.
2mal würd ich alle Klausuren bearbeiten. Dann würd ich noch die Klausuren von econect mir besorgen aus deren Präsenzklausurenkurs und Fernklausurenkurs. und die auch 2mal bearbeiten. dann solltest ne gute Grundlage haben für die Klausur.

antworten
elDiabeto

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WiWi Gast schrieb am 25.08.2024:

Hi Zusammen!

Ich fange gerade an mich für nächstes Jahr gaaaanz langsam vorzubereiten für Steuerrecht (vermutlich Junitermin) und ich tue mir sehr schwer (mache es mit AKS).

Wie seid ihr vorgegangen?
Ich lese bereits viel Theorie aus den grünen Ordnern, aber nehme da wirklich kaum etwas mit. Aber direkt mit Klausuren starten bringt mir auch nicht so viel, da mir dafür wieder das grundlegende Wissen fehlt. Kommt irgendwann dieser Punkt, an dem es Klick macht?

WiRe und BWL/VWL war etwas ganz anderes, da kam ich mit dem Lernstoff viel besser zurecht. Muss echt aufpassen, mich zurzeit nicht zu sehr zu demotivieren..

doch du musst mit den Klausuren loslegen.
es sei denn du kennst jemanden, der den AKS Intensivkurs machte und kann dir die Skripte gehen. dann würde ich immer das Skript einmal in Ruhe durchgehen und dann korrespondierende Minifälle zu dem Thema ausm Grünen Ordner machen und dann paar von den Kurz-Klausuren zu dem Thema.
wenn du das Skript nicht hast, also keine Theorie in kompakter Form, würd ich Theorie lesen gleich sein lassen.
Du liest dir die Klausur durch.
und wenn du noch gar kein Plan hast, dann liest du dir die Lösung sofort in Ruhe durch und dann versuchst du zu verstehen, warum das so gelöst wurde und versuchst die Argumentation zu verstehen. Liest gleichzeitig ins Gesetz rein, wenn Paragraphen zitiert werden und markierst dir die Stellen. Bei den Kurz-Klausuren von AKS die 2-3h dauern, dauert ne reine ruhige Aufbereitung, wenn man die Klausur auch gar nicht schreiben würde, sicherlich auch mindestens 3 Stunden.
und so gehst du durch die Klausuren alle durch.
du. wenn du durch alle 17 gegangen bist. gehst dann nochmal durch und dann aber versuchst sie zu bearbeiten ohne in die Lösung zu gucken beim 2. Mal und dann gleichst das mit der Musterlösung ab.
2mal würd ich alle Klausuren bearbeiten. Dann würd ich noch die Klausuren von econect mir besorgen aus deren Präsenzklausurenkurs und Fernklausurenkurs. und die auch 2mal bearbeiten. dann solltest ne gute Grundlage haben für die Klausur.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.08.2024:

Hi Zusammen!

Ich fange gerade an mich für nächstes Jahr gaaaanz langsam vorzubereiten für Steuerrecht (vermutlich Junitermin) und ich tue mir sehr schwer (mache es mit AKS).

Wie seid ihr vorgegangen?
Ich lese bereits viel Theorie aus den grünen Ordnern, aber nehme da wirklich kaum etwas mit. Aber direkt mit Klausuren starten bringt mir auch nicht so viel, da mir dafür wieder das grundlegende Wissen fehlt. Kommt irgendwann dieser Punkt, an dem es Klick macht?

WiRe und BWL/VWL war etwas ganz anderes, da kam ich mit dem Lernstoff viel besser zurecht. Muss echt aufpassen, mich zurzeit nicht zu sehr zu demotivieren..

Kauf dir gebrauchte Steuerberaterunterlagen von Endriss, Knoll oder WLW

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ich bin zwar noch noch nicht in der Steuervorbereitung, aber soll man da wirklich direkt mit Klausuren anfangen? Ich starte dann auch mit vermutlich 0 Vorkenntnissen, da ich nicht direkt in der Prüfung arbeite und kaum steuerliche Berührungspunkte habe - wie soll man dann Klausuren lösen?

Und zwecks gebrauchter Unterlagen, was bringt es wenn diese z.B. von 2019 sind und sich z.B. Paragraphenketten verändert haben?

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Hey! Ich hatte auch 0 Vorkenntnisse und hab es so gemacht das ich den Fern Lehrgang von Knoll gemacht habe - ging von Juli bis Januar ( aber du kannst jederzeit einsteigen ) und dann ab Januar hab ich mit dem Klausuren Training angefangen - dafür hab ich nur die Klausuren von NWB aus der Zeitschrift Steuer und Studium genommen - es gibt hunderte Klausuren, alle mit Lösung und Punkten - und halt auf StB Niveau - also ne 4.5 da ist ne 4 beim WP. :)

WiWi Gast schrieb am 26.08.2024:

Ich bin zwar noch noch nicht in der Steuervorbereitung, aber soll man da wirklich direkt mit Klausuren anfangen? Ich starte dann auch mit vermutlich 0 Vorkenntnissen, da ich nicht direkt in der Prüfung arbeite und kaum steuerliche Berührungspunkte habe - wie soll man dann Klausuren lösen?

Und zwecks gebrauchter Unterlagen, was bringt es wenn diese z.B. von 2019 sind und sich z.B. Paragraphenketten verändert haben?

antworten
Auditor

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2024:

Ich bin zwar noch noch nicht in der Steuervorbereitung, aber soll man da wirklich direkt mit Klausuren anfangen? Ich starte dann auch mit vermutlich 0 Vorkenntnissen, da ich nicht direkt in der Prüfung arbeite und kaum steuerliche Berührungspunkte habe - wie soll man dann Klausuren lösen?

Und zwecks gebrauchter Unterlagen, was bringt es wenn diese z.B. von 2019 sind und sich z.B. Paragraphenketten verändert haben?

Der Schlüssel zum Erfolg (egal ob Steuerrecht oder Steuerberater) sind Fälle, Fälle, Fälle - durch Skript lesen hat noch keiner bestanden. ;-)
Das heißt jetzt nicht, dass man bei 0,0 sofort mit 6h-Klausuren beginnen sollte, aber der Fokus muss auf den Aufgaben liegen.

Bin mit AKS auch nicht warm geworden und hab nach kurzer Zeit bis auf die Aufgaben und Klausuren nicht mehr reingeschaut (die sind okay zur Lernstandskontrolle, aber eher ungeeignet um Wissenslücken aufzuarbeiten).

Persönlich kann ich zur Wissensvermittlung examio wärmstens empfehlen - von der Dozentenqualität schwer zu toppen (Schröders, Nöthen, Mirbach, Bähr) und >90% ist lernen am Fall.

Von WLW gibt es eine Fallsammlung, bestehend aus ~20 Heften (=60 6h-Klausuren), in denen jedes Thema mit allen Varianten einmal durchgekaut wird (kann man sich für 200€ auf ebay kleinanzeigen kaufen) - mehr bang for your buck gibt es nicht.

Dazu noch einen Klausurenkurs belegen (ob das jetzt WLW, Knoll, GFS, Examio oder Bannas ist, ist wurscht - wichtig ist, dass man die Klausuren schreibt und vor allem nacharbeitet).

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Auditor schrieb am 26.08.2024:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2024:

Der Schlüssel zum Erfolg (egal ob Steuerrecht oder Steuerberater) sind Fälle, Fälle, Fälle - durch Skript lesen hat noch keiner bestanden. ;-)
Das heißt jetzt nicht, dass man bei 0,0 sofort mit 6h-Klausuren beginnen sollte, aber der Fokus muss auf den Aufgaben liegen.

Bin mit AKS auch nicht warm geworden und hab nach kurzer Zeit bis auf die Aufgaben und Klausuren nicht mehr reingeschaut (die sind okay zur Lernstandskontrolle, aber eher ungeeignet um Wissenslücken aufzuarbeiten).

Persönlich kann ich zur Wissensvermittlung examio wärmstens empfehlen - von der Dozentenqualität schwer zu toppen (Schröders, Nöthen, Mirbach, Bähr) und >90% ist lernen am Fall.

Von WLW gibt es eine Fallsammlung, bestehend aus ~20 Heften (=60 6h-Klausuren), in denen jedes Thema mit allen Varianten einmal durchgekaut wird (kann man sich für 200€ auf ebay kleinanzeigen kaufen) - mehr bang for your buck gibt es nicht.

Dazu noch einen Klausurenkurs belegen (ob das jetzt WLW, Knoll, GFS, Examio oder Bannas ist, ist wurscht - wichtig ist, dass man die Klausuren schreibt und vor allem nacharbeitet).

Mein Lieber, da irrst du dich ;-)
Ich hatte nur die Skripte gelesen, keine einzige Klausur gerechnet und hatte trotzdem bestanden.
Natürlich fiel es mir auf die Füße, dass ich mit den Aufgaben nicht so gewandt und schnell war.
Ich persönlich würde einen Mix vornehmen. Theorie + Klausuren als Ergänzung. Dauer halt länger, dafür ist man sicherer unterwegs.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Würde auch nicht direkt mit Klausuren einsteigen. Hatte selbst keinerlei Vorkenntnisse und habe daher zunächst die AKS Ordner (zügig) durchgearbeitet und dort die Aufgaben und Klausuren bearbeitet.
In den letzten 2,5 Wochen vor der Klausur habe ich dann nur noch Klausuren gerechnet und bei Lücken teilweise die Theorie wiederholt. Ist vom Gefühl ganz gut gelaufen und ich würde es wieder so machen.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2024:

Auditor schrieb am 26.08.2024:

Mein Lieber, da irrst du dich ;-)
Ich hatte nur die Skripte gelesen, keine einzige Klausur gerechnet und hatte trotzdem bestanden.
Natürlich fiel es mir auf die Füße, dass ich mit den Aufgaben nicht so gewandt und schnell war.
Ich persönlich würde einen Mix vornehmen. Theorie + Klausuren als Ergänzung. Dauer halt länger, dafür ist man sicherer unterwegs.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2024:

Würde auch nicht direkt mit Klausuren einsteigen. Hatte selbst keinerlei Vorkenntnisse und habe daher zunächst die AKS Ordner (zügig) durchgearbeitet und dort die Aufgaben und Klausuren bearbeitet.
In den letzten 2,5 Wochen vor der Klausur habe ich dann nur noch Klausuren gerechnet und bei Lücken teilweise die Theorie wiederholt. Ist vom Gefühl ganz gut gelaufen und ich würde es wieder so machen.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2024:

So in etwa habe ich es auch gemacht. Erst alles mal schnell gelesen um auch einfach mal die ganzen Begriffe gehört zu haben. Und anschließend immer mit Aufgaben vertieft. Am Ende nur noch Klausuren hoch und runter.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

So ein, zwei, drei, fünf Bücher mit Titeln wie "Steuerrecht für Bachelors, Masters, BiBu, angehende StB/ für Leute, die mit Verrechnungspreisen arbeiten usw.." würde ich empfehlen über einen Uni-Online-Bib-Zugang zu besorgen. Da kann man sich ohne Ende PDFs runterladen von z. B. Springer Gabler.
Was einem zusagt, dann halt ernsthaft durchlesen. Da gibt es sehr tolle Bücher. Didaktisch mal so, mal so. Autoren: Professoren, Partner, Dozenten...

Bezüglich Klausuren ein Tipp:
Ich lese mir einen Fall mehrmals durch und versuche dann mit Lineal schön schon so Kästchen bzw. eine solide Übersicht für die einzelnen Sv., Bilanzen, Sonderbilanzen, dem zvE usw. usf. aufzuzeichnen.
So wie in Musterlösungen.
So ein Sachverhalt wie oben mit dem arbeitenden Pensionär, oder was auch immer einen verzweifeln lässt, kann man dann lieber rauslassen und das schön markieren in der "Gesamtabrechnung" fürs eigene Ergebnis.
Also ich liefere meine Abweichung, wo ich mir eben unsicher bin, schön mit.
Je mehr man dann schon abgearbeitet hat (die Reihenfolge ist an sich logisch, also mit Spenden und Sonderausgaben fängt man z. B. nicht an) und an Zahlen ausgefüllt hat, desto mehr Sicherheit gibt das einem.
Man fängt dann auch nicht unnötig an einen einzelnen Sachverhalt zu zergrübeln und ellenlang lösen zu wollen. Das kann man sich für die letzte Stunde aufheben, wo andere dann noch schnell anfangen ihr Endergebnis aufs Papier zu schmieren.

Beispiel: in einer Erbrecht Klausur versteht man das mit einer stillen Gesellschaft, dem Seegrundstück, einem Hotelbau und was sich da alles noch vor dem Tode ausgedacht wurde nicht, aber man hat eben schon das Auslandskonto, ein Neffe in Amerika kriegt das Motorrad, das Kilo Gold...
OK, Perfektion wird ja nicht verlangt.

Beim StB dann schnell wegrennen, wenn man so gar nix solide von den Sachverhalten her greifen kann. Irgendwann ist das gefühlt wie ein Bingo im Kopf.

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Betriebliche Weiterbildung auf neuem Höchststand

In einem roten Wandkalender ist eine Woche für die Fortbildung mit dem Wort Seminar gekennzeichnet.

54 Prozent aller Betriebe in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2014 die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützt – so viele wie nie zuvor. Das zeigt eine Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Weiterbildungen für Kaufmänner und Kauffrauen - Diese Möglichkeiten gibt es

Weiterbildungen für Kaufleute: Eine Frau sitzt im Büro an einem Laptop.

Eine kaufmännische Ausbildung gilt als solider Einstieg in das Berufsleben. Auszubildende erhalten umfangreiche Einblicke in die wirtschaftlichen Abläufe von Unternehmen, die Branche und den gewählten Schwerpunkt. Dabei gibt es Kaufmänner und Kauffrauen für nahezu alle betrieblichen Bereiche. Die Ausbildung unterschiedet sich je nach Fachgebiet, in welchem zukünftig gearbeitet wird. Allen kaufmännischen Berufen ist jedoch eines gemein: Es bieten sich unzählige Weiterbildungsmöglichkeiten und damit auch Karriere- und Aufstiegschancen. Doch welche Art von kaufmännischen Ausbildungen gibt es und welche Möglichkeiten eröffnen sich danach?

IfW-Aufbaustudium »Internationale Wirtschaftsbeziehungen«

Das Kunstwerk einer Weltkugel vor einem Wolkenkratzer.

Das Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel bietet wieder das zehnmonatige Aufbaustudium »Internationale Wirtschaftsbeziehungen« beziehungsweise »Advanced Studies in International Economic Policy Research« an. Die Studiengebühr beträgt 9.000 Euro. Die Bewerbung ist bis zum 15. März 2015 möglich.

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