Mann mann mann ich bin immer wieder überrascht was hier so an Behauptungen getätigt wird. Jurist? Arbeitsrecht nur am Rande gestreift, Gesetzbuch verstaubt im Regal, aber trotzdem munter drauflos behaupten? Merke: Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskenntnis. Dürfte jeder in der ersten Woche seines Studiums zu hören gekriegt haben.
Natürlich können Arbeitsverträge mündlich geschlossen werden. Aufgrund des Nachweisgesetzes müssen die mündlich vereinbarten Konditionen nur anschließend noch schriftlich niedergelegt werden. Und mündlich können keine befristeten Arbeitsverträge geschlossen werden, d. h. eine gegebenenfalls getroffene Befristungsabrede ist nichtig.
Die Frage ist, ob die Ankündigung, man werde voraussichtlich eine der Stellen bekommen, als verbindliche Einstellungszusage zu deuten ist. Hierzu wäre es erforderlich, den genauen Wortlaut der Zusage zu kennen. Des weiteren wird es schwer sein, den Beweis zu führen, dass der behauptete Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.
Lounge Gast schrieb:
(...)
Welches rechtliche Problem sollte es da geben, dieser Person
doch keinen Arbeitsvertrag zu geben? Wo ist dort die
rechtliche Bindung? Solange es keinen Vertrag gibt (und AV
können nur schriftlich abgeschlossen werden) oder keine
Ernennung (durch Überreichung der Urkunde) stattgefunden hat,
ist rechtlich null passiert!
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