Lounge Gast schrieb:
Meine Frage: kann mir jemand sagen, wie sehr Fehlzeiten wegen
Krankheit im vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis (in dem
Fall bei der BA) ins Gewicht fallen?
Bevor über meine Verbeamtung entschieden wird, möchte sich
der Dienstherr ja Einblick in die Personalakte verschaffen.
Kann mir auch jemand etwas zu der Untersuchung beim
Gesundheitsamt sagen?
Spielt eine chronische Erkrankung da eine Rolle?
Also ganz grundsätzlich als k.o-Kriterium. Oder wird
berücksichtigt, dass diese keine Einschränkungen für die
Tätigkeit als Entscheider mit sich bringt?
Also in der Vergangenheit haben Krankheitszeiten bei anderen Arbeitgebern des öD bei einer Einstellung beim BAMF eine große Rolle gespielt (das war auch immer ein wesentlicher Grund, die Personalakte anzufordern). Ich weiß allerdings nicht genau, in welchen Umfang bzw. bei wie vielen Krankheitstagen man das mom. noch als akzeptabel einstuft.
Außerdem scheint das BAMF bei dem enormen Personalbedarf wohl auch die Anforderungen deutlich zurück geschraubt zu haben (gerade wenn man sich die enorme Zahl von neu eingestellten Mitarbeitern anschaut, die keinerlei einschlägige Berufserfahrung haben oder völlige Berufsanfänger sind). Aber bei einer schwereren chronischen Erkrankung kann man es eigentlich vergessen, als Beamter eingestellt zu werden (gerade wenn auch noch in der Vergangenheit erhöhte Krankheitszeiten vorlagen). Eine Einstellung als Tarifbeschäftigter ist deswegen aber natürlich nicht ausgeschlossen. Aber Vorsicht: Das BAMF ist eines der wenigen Arbeitgebern im öD, die von der zulässigen Möglichkeit Gebrauch machen, bei sehr langen und immer wiederkehrenden Fehlzeiten ggf. auch krankheitsbedingt zu kündigen (zwar nicht häufig, kommt aber vor).
Man sollte die Tätigkeit außerdem (aus Selbstschutz) nur dann ins Auge fassen, wenn man auch tatsächlich physisch und psychisch absolut fit ist. Die Arbeit ist unglaublich belastend und äußerst anstrengend (ich habe den Eindruck, dass das vielen hier nicht klar ist).
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