WiWi Gast schrieb am 30.10.2021:
Frau Kollegin, Ihre Aussage ist anmaßend. Das SGB II dürfte genauso komplex sein wie das Asylgesetz/Ausländergesetz. Insofern wäre die Anrechnung der Erfahrungsstufe durchaus gerechtgertigt - ja, wenn man den will. Und daran scheint es hier zu scheitern. Bedauerlicherweise. Und sich dann über Fachkräftemangel im öD wunden, genau mein Humor.
Tut mir leid, aber das ist sie nicht. Es geht nämlich nicht darum, wie komplex das eine oder andere Gesetz ist, sondern darum, was die Gewerkschaften verhandelt haben hinsichtlich der Eingruppierung im maßgeblichen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
Die Tätigkeit eines Leistungssachbearbeiters im JC ist im TVöD VKA als Entgeltgruppe 9b/c festgelegt
"Entgeltgruppe 9b: Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)"
Der TL Leiste wird nach E10 eingruppiert mit folgender Definition:
"Entgeltgruppe 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt."
Damit gemeint ist unter anderem die Arbeit bei Stellungnahmen für die SGG Stellen sowie die Vertretung des Sachbereichs gegenüber Dritten
Der Umstand, dass dies in der Tariflogik des TV-BA anders ist sei hier mal dahingestellt, das Ding ist handwerklich ganz anders gemacht und speziell auf EINE Körperschaft des öffentlichen Rechts gebaut, nicht als "muss bundesweit für alle Kommunen passen"-Regelung.
Ein Entscheider oder Regionalkoordinator hat diese Defintion:
"Entgeltgruppe 12 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt."
Das in EG 12 angesprochene Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden. Dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen beispielsweise Beschäftigte, die entweder große Arbeitsbereiche mit entsprechender Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten oder
besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder für die Allgemeinheit zu bearbeiten haben.
Das besondere Maß der Verantwortung kann jedoch nicht nur in Auswirkungen auf den Behördenapparat selbst und in der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen liegen, sondern sich auch aus der Schwierigkeit von einzelnen Aufgaben ergeben, soweit diese sich auf materielle und individuelle Belange des öffentlichen Arbeitgebers oder auf die Lebensverhältnisse Dritter und die Allgemeinheit auswirken.
Unter dem Begriff "Maß der Verantwortung" ist nach Auffassung des BAG die Verpflichtung zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort – auch von anderen Bediensteten – zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden. Dabei kann Mitverantwortung ausreichen und Unterstellung unter einem Dezernenten unschädlich sein.
Allgemeine Verantwortlichkeit, wie sie für jeden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gilt, genügt jedoch nicht.
Genau aus diesen Gründen dürfen wir einem Leistungssachbearbeiter - anders als einem Arbeitsvermittler - nichts höheres als E12/1 gewähren. Bei den Kollegen aus dem Bereich Markt & Integration wird nachträglich meist angehoben, je nach Zugehörigkeit zum Apparat auf E12/2 oder E12/3.
Ist das fair? Nein, ich glaube nicht. Wurden diese Regeln von Gewerkschaftern gemacht, denen es auf eine möglichst gleiche Behandlung ankommt? Durchaus
Kann das Personalreferat in Nürnberg etwas daran ändern? Nein
Die von mir zitierten Passagen findet Ihr übrigens im Haufe wieder, falls ein Faktencheck erwünscht ist :-)
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