Die Stellenangebote des BAMF richten sich in erster Linie an aktive Beamte anderer Behörden. Wir werden täglich von Anfragen des BAMF mit der Bitte überschwemmt, zumindest zeitweise ins BAMF zu wechseln, um zu unterstützen.
Sollte unter den Nichtbeamten (und damit sind Sie gemeint) ein Goldkörnchen sein, das geeignet erscheint, wäre eine Verbeamtung möglich. Das ist zunächst einmal das, was hinter den Stellenangeboten auf der BAMF-Homepage steckt!
Zunächst wird man Beamter auf Widerruf. Diese Zeit beträgt i.d.R. drei Jahre, nämlich während der Ausbildungszeit (gehobener Dienst = Studium an einer Bundes-FH). Weil die ?Ausbildung? oder vielmehr die ?Einweisung? in Nürnberg sechs Wochen beträgt, könnte man diese wenigen Tage als Beamter auf Widerruf gelten. Im Anschluss daran folgt der Beamte auf Probe. Hier ist, wie bei jeder Probezeit, eine unbürokratische Entlassung aus dem Dienstverhältnis jederzeit möglich. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Das bedeutet, dass Sie mindestens drei Jahre in Ungewissheit leben, ob sie anschließend noch einen Job haben.
Nun zu den Träumereien von A 11, A 12 oder A 13g Besoldungen: In manchen Behörden wird man schneller befördert, ich manchen langsamer. Für A 11 brauchen Sie eine sehr gute Beurteilung und müssen mindestens 10 bis 12 Jahre Dienstzeit auf dem Buckel haben. Für A 12 oder A 13g (Spitzenämter im geh. Dienst) kann es schon mal 20 oder 25 Jahre dauern. Hinzu kommt, dass je höher die Besoldung, desto kleiner die Anzahl der vorhandenen Planstellen. Also immer viele Bewerber auf ganz wenige Stellen. Denn eine durchgehende Beförderung von A 9 bis A 13g gibt es grundsätzlich nicht bei Bundesbehörden (Ausnahmen möglich).
Und Sie glauben, dass Sie mit einer untauglichen Vorbildung (kein Studium an einer Bundes-FH) und einem sechswöchigen Einweisungslehrgang in Nürnberg A 11, A 12 oder gar A 13g werden? Was meinen Sie, was die echten Beamten, die schon seit Jahren tätig sind und schon Dienstzeiten von 10, 12 oder 14 Jahren in der Besoldung A 11 hinter sich haben und gerne A 12 werden würden, Ihnen erzählen werden?
Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass das abschließende Ziel der Bundesregierung, nämlich der Flüchtlingswelle Herr zu werden und die Anzahl der Ankömmlinge auf null zu reduzieren, erfüllt werden könnte? Was passiert denn dann mit Ihnen? So eine Behörde ist Ruckzuck aufgelöst. Das wäre nicht das erste Mal in der Geschichte unseres Landes (siehe Kreiswehrersatzämter, weil keine Wehrpflichtigen mehr). Das BAMF wird aufgelöst. Das bedeutet für Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen das Ende. Beamte auf Probe können sich i.d.R. auch einen neuen Job suchen. Und diejenigen Beamte, die bleiben dürfen, werden dann völlig überrascht feststellen wofür das ?B? in der Abkürzung BAMF steht. Sie sind versetzungsbereit im gesamten Bundesgebiet. Das bedeutet, gestern wohnten Sie noch in Kiel und morgen werden Sie in Bad Reichenhall an der österreichischen Grenze arbeiten. Das sind doch tolle Aussichten, wenn man Familie und kleine Kinder hat, oder??? Und dann sitzen Sie plötzlich in Bad Reichenhall. Und welche Aufgabe üben Sie nun in Bad Reichenhall aus? Sie können doch nichts, außer diesem ?Verwaltungskrümel? Entscheider beim BAMF. Sie werden in jeder Behörde immer der letzte in der Nahrungskette sein.
Naja, Ihnen bleibt ja noch der Weg, in den alten Beruf zurückzukehren. Obwohl, aus diesem sind Sie auch schon drei, vier oder fünf Jahre raus. Ob man Sie dort noch mit Kusshand zurücknimmt? Schließlich werden Sie ja auch nicht jünger.
Deshalb: Augen auf bei der (befristeten) Berufswahl
antworten