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VorstellungsgesprächBAMF

Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Glückwunsch!! Steht auch eine Bewertung dabei?

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Habe ein Glückwunsch Schreiben erhalten. Mal schauen, was in zwei Wochen passieren wird.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Und: War der Briefträger schon bei jemandem und hat ein Glückwunschschreiben abgeliefert?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wo lebst Du? Eher Mittel-, Süd- oder Norddeutschland.
Viele Grüße
Danke

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Glückwunsch!! Steht auch eine Bewertung dabei?

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Und: War der Briefträger schon bei jemandem und hat ein Glückwunschschreiben abgeliefert?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich kann bestätigen, dass zumindest in Ostdeutschland heute Glückwunschschreiben und Ablehnungen zugestellt wurden

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Wo lebst Du? Eher Mittel-, Süd- oder Norddeutschland.
Viele Grüße
Danke

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Glückwunschschreiben angekommen!

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Glückwunschschreiben auch per PZU?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nein

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Glückwunsch!! Steht auch eine Bewertung dabei?

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Dankeschön. In dem Schreiben steht auch die Bewertung drin. Falls du den Test noch mitgeschrieben hast, bekommst du auch eine Bewertung davon...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Danke für die Info - juhu, habe eben auch ein Glückwunschschreiben bekommen!

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Dankeschön. In dem Schreiben steht auch die Bewertung drin. Falls du den Test noch mitgeschrieben hast, bekommst du auch eine Bewertung davon...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Gehöre auch zu den Glücklichen. --> Süd Deutschland
Ich denke spätestens morgen werden alle ihre Schreiben erhalten haben.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Wo lebst Du? Eher Mittel-, Süd- oder Norddeutschland.
Viele Grüße
Danke

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Ich lebe in Nordrhein-Westfalen. :-) ich drücke jedem die Daumen!!!

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Habe mein Schreiben (Raum Bayern) erhalten. Jetzt darf ich erstmal ein wenig glücklich sein :)

Viel Glück dem Rest!

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

In Fallingbostel wurde heute auch Post verteilt

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Glückwunschschreiben, mD, Osten.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Gab es im gD bisher auch Absagen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Gab es im gD bisher auch Absagen?

Jedenfalls wurde davon hier bereits berichtet. Gehört hab ich auch schon davon.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Jedenfalls wurde davon hier bereits berichtet. Gehört hab ich auch schon davon.

Ja, an unsere AS weiß ich bisher von einem Fall.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bei uns haben alle die Schreiben erhalten. Ich auch :)

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Habe ein Glückwunsch Schreiben erhalten. Mal schauen, was in zwei Wochen passieren wird.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Und: War der Briefträger schon bei jemandem und hat ein Glückwunschschreiben abgeliefert?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bei unserer AS hat ca. die Hälfte Nachricht. Keine Absagen bekannt.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Bei uns haben alle die Schreiben erhalten. Ich auch :)

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Und: War der Briefträger schon bei jemandem und hat ein Glückwunschschreiben abgeliefert?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Der Informationswert ist überschaubar, wenn irgendwer irgendwo irgendwas ganz Unverbindliches erhalten hat.

Seid ihr mit den Bewertungen einverstanden? Und sonst?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Und sonst?

Und sonst bleibt zu hoffen, dass in ca. 2 Wochen etwas Verbindliches kommt und das Verfahren nicht so weitergeht, wie bisher.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich fände es toll, wenn nicht nur die mit Absage die Liste erhalten hätten, wo drauf steht, mit welcher Note man es wo noch reingeschafft hat, sondern alle. Interessiert nicht nur Leute mit Absagen...

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was passiert, wenn jetzt einer, der eine Absage bekommen hat, klagt, bekommen all diejenigen, die ein positives Schreiben bekommen haben, dann überhaupt kein verbindliches Stellenangebot mehr, wegen Konkurrenten Klage und vorläufiger Recht Schutz...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

einfach überraschen lassen

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Was passiert, wenn jetzt einer, der eine Absage bekommen hat, klagt, bekommen all diejenigen, die ein positives Schreiben bekommen haben, dann überhaupt kein verbindliches Stellenangebot mehr, wegen Konkurrenten Klage und vorläufiger Recht Schutz...

So ist es. Eine einstweilige Verfügung blockiert das gesamte Vergabeverfahren, das betrifft nicht nur einen etwaigen Konkurrenten. Und wenn man bedenkt, mit welch unsäglich miesen Bescheiden das BAMF in den letzten beiden Jahren die Verwaltungsgerichte zugemüllt hat, kann man sich ausmalen, wie es manch einen Verwaltungsrichter in den Stiften juckt, um die eV an Frau X zu unterzeichnen.

Aber Spass beiseite, mich würde überraschen, wenn es zu keiner einzigen eV kommen sollte. Wenn das gewählte Verfahren in zu vielen eV für fundamental untauglich erachtet wird, steht nach wie vor das gesamte Entfristungspaket auf der Kippe. Wenn es im Rahmen der eingerichteten Stellenreserve bleibt, wird die Sache vielleicht doch durchgezogen. Irgendwie fehlt mir da immer noch der Glaube dran...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

So ist es. Eine einstweilige Verfügung blockiert das gesamte Vergabeverfahren, das betrifft nicht nur einen etwaigen Konkurrenten. Und wenn man bedenkt, mit welch unsäglich miesen Bescheiden das BAMF in den letzten beiden Jahren die Verwaltungsgerichte zugemüllt hat, kann man sich ausmalen, wie es manch einen Verwaltungsrichter in den Stiften juckt, um die eV an Frau X zu unterzeichnen.

Aber Spass beiseite, mich würde überraschen, wenn es zu keiner einzigen eV kommen sollte. Wenn das gewählte Verfahren in zu vielen eV für fundamental untauglich erachtet wird, steht nach wie vor das gesamte Entfristungspaket auf der Kippe. Wenn es im Rahmen der eingerichteten Stellenreserve bleibt, wird die Sache vielleicht doch durchgezogen. Irgendwie fehlt mir da immer noch der Glaube dran...

Keine guten Aussichten....

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

So ist es. Eine einstweilige Verfügung blockiert das gesamte Vergabeverfahren, das betrifft nicht nur einen etwaigen Konkurrenten. Und wenn man bedenkt, mit welch unsäglich miesen Bescheiden das BAMF in den letzten beiden Jahren die Verwaltungsgerichte zugemüllt hat, kann man sich ausmalen, wie es manch einen Verwaltungsrichter in den Stiften juckt, um die eV an Frau X zu unterzeichnen....

Ein Verwaltungsrichter wird über arbeitsrechtliche Eilverfahren aber nicht entscheiden...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Und wieso können manche ihren Etappensieg nicht wenigstens ein paar Stunden genießen?

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Ein Verwaltungsrichter wird über arbeitsrechtliche Eilverfahren aber nicht entscheiden...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Weshalb kommen bei den Mitarbeitern jetzt unterschiedliche Informationen an? Einige kennen schon ihre Außenstelle, andere kennen Platzziffern, der Rest soll später mehr Informationen erhalten ?!?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wenn der öPR schon geplaudert hat, wissen manche Mitarbeiter natürlich mehr

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Weshalb kommen bei den Mitarbeitern jetzt unterschiedliche Informationen an? Einige kennen schon ihre Außenstelle, andere kennen Platzziffern, der Rest soll später mehr Informationen erhalten ?!?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Finde ich auch. Verstehe auch nicht, weshalb die positiven Schreiben, dies nicht als Beilage enthalten - ein Papier mehr oder weniger....

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Ich fände es toll, wenn nicht nur die mit Absage die Liste erhalten hätten, wo drauf steht, mit welcher Note man es wo noch reingeschafft hat, sondern alle. Interessiert nicht nur Leute mit Absagen...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Wenn der öPR schon geplaudert hat, wissen manche Mitarbeiter natürlich mehr

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

öPR. Das Vorenthalten von Informationen gegenüber einem Teil der Belegschaft verhindert effektiven Rechtsschutz bei Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Jetzt schauen wir, ob das Verfahren hält bzw. die Zusagen gehalten werden.

Ich bin allerdings guter Dinge, dass nach all den Investitionen diese Sache durchgezogen wird.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hat irgendwer die Referateliste, also die woraus sich ergibt, mit welcher Mindestnote man an den verschiedenen Referaten zum Zuge kommt, und kann anonym die Liste posten?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die Kollegen mit einer Absage haben die Liste.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Hat irgendwer die Referateliste, also die woraus sich ergibt, mit welcher Mindestnote man an den verschiedenen Referaten zum Zuge kommt, und kann anonym die Liste posten?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich bin gespannt wie das mit der Stellenbesetzung funktionieren soll.

Wir haben allein in unserer AS mehr Leute, die die notwenige Punktzahl + Erstwunsch haben, als es tatsächlich freie Entfristungesplätze gibt. So ganz passen kann das jedenfalls nicht.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Ich bin gespannt wie das mit der Stellenbesetzung funktionieren soll.

Wir haben allein in unserer AS mehr Leute, die die notwenige Punktzahl + Erstwunsch haben, als es tatsächlich freie Entfristungesplätze gibt. So ganz passen kann das jedenfalls nicht.

Kann eigentlich nicht passieren. Die notwendige Punktzahl ist ja quasi die Punktzahl des letzten Bewerbers, der noch zum Zuge kam

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Die Kollegen mit einer Absage haben die Liste.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Die rücken die aber nicht raus

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Einfach die Hotline oder 115 anrufen?

Die rücken die aber nicht raus

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Im Glückwunschschreiben stand doch, dass man von weiteren Anfragen aus verfahrensökonomischen Gründen absehen sollte. Wenn da jetzt jemand anruft, dann könnte das das Verfahren wieder um einige Wochen verzögern.
;-)

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Einfach die Hotline oder 115 anrufen?

Die rücken die aber nicht raus

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wenn Du eine Zusage hast, ist der Informationsgehalt dieser Liste doch recht überschaubar?!

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Die rücken die aber nicht raus

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Jein. Ich weiß zwar, dass ich entfristet werde, aber nicht, an welchem Referat. Habe mich auf mehrere Standorte beworben. Welcher es wird, kann ich anhand der Liste sehen, bzw. wenn ich die Liste hätte, könnte ich es sehen.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Wenn Du eine Zusage hast, ist der Informationsgehalt dieser Liste doch recht überschaubar?!

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Die rücken die aber nicht raus

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Die die abgelehnt worden sind, kennen nur die Mindestnote der Standorte, an denen sie sich beworben haben. Einige sind mir bekannt. Dortmund und Gießen liegen etwa bei 6,5, Düsseldorf bei 6,0. Ich will jetzt nicht mehrere nennen. Die meisten liegen aber zwischen 5,2 und 6,5. Ich hoffe das hilft dir weiter.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Jein. Ich weiß zwar, dass ich entfristet werde, aber nicht, an welchem Referat. Habe mich auf mehrere Standorte beworben. Welcher es wird, kann ich anhand der Liste sehen, bzw. wenn ich die Liste hätte, könnte ich es sehen.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Die rücken die aber nicht raus

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Frag' doch konkret nach den Mindestnoten der AS die dich interessieren, jemand der die Liste hat könnte so nett sein und hier antworten. Die gesamte Liste würde ich auch nicht abtippen...
Dass Kollegen die Liste nicht rausrücken ist unterirdisch - was haben sie davon? Neidhammelei...
Und Noten zwischen 5 und 6 ist völlig untertrieben, die beliebten Referate liegen eigentlich alle über 7, einige sogar über 8 Punkte.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Und Noten zwischen 5 und 6 ist völlig untertrieben, die beliebten Referate liegen eigentlich alle über 7, einige sogar über 8 Punkte.

Kann einer mal die 10-15 notenhöchsten Referate nennen?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Welches Ref. intressiert Dich denn genau?

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Jein. Ich weiß zwar, dass ich entfristet werde, aber nicht, an welchem Referat. Habe mich auf mehrere Standorte beworben. Welcher es wird, kann ich anhand der Liste sehen, bzw. wenn ich die Liste hätte, könnte ich es sehen.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Die rücken die aber nicht raus

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nicht die beliebten, sondern die mit sehr wenigenPlätzen wie z.B. lughaen Frankfurt haben ein sehr hohe Mindestnote, weil da teilweise nur 1 oder 2 Plätze zu vergeben sind.

Und Noten zwischen 5 und 6 ist völlig untertrieben, die beliebten Referate liegen eigentlich alle über 7, einige sogar über 8 Punkte.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wie lief bei euch damals die Bewertung ab? Wer hat euch bewertet? Und sicherlich hattet ihr dann ja auch ein Gespräch, mit der RL? Habt ihr da etwas unterschrieben und eine Kopie bekommen?
Bei uns wurden Mitarbeiter von anderen befristetsten Kollegen bewertet, zumindest bat die RL um Zuarbeitung.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Über den RL, aber dass der sich natürlich an verschiedenen Stellen informiert hat um sich ein Gesamtbild zu machen , ist doch klar - und auch rechtens.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Wie lief bei euch damals die Bewertung ab? Wer hat euch bewertet? Und sicherlich hattet ihr dann ja auch ein Gespräch, mit der RL? Habt ihr da etwas unterschrieben und eine Kopie bekommen?
Bei uns wurden Mitarbeiter von anderen befristetsten Kollegen bewertet, zumindest bat die RL um Zuarbeitung.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Aber doch nicht, dass befristete Kollegen den Bewerbungsvordruck ausfüllen, mit Noten.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Über den RL, aber dass der sich natürlich an verschiedenen Stellen informiert hat um sich ein Gesamtbild zu machen , ist doch klar - und auch rechtens.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Bei uns wurden Mitarbeiter von anderen befristetsten Kollegen bewertet, zumindest bat die RL um Zuarbeitung.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bei uns hat es auch die Leitung gemacht. Er hat ein Gespräch mit mir zuvor geführt und sicher auch Infos über mich eingeholt. Finde ich so alles durchaus ok.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Bei uns wurden Mitarbeiter von anderen befristetsten Kollegen bewertet, zumindest bat die RL um Zuarbeitung.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Klingt so, als hättest du es nicht geschafft und suchst jetzt nach einem Klagegrund, oder?

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Wie lief bei euch damals die Bewertung ab? Wer hat euch bewertet? Und sicherlich hattet ihr dann ja auch ein Gespräch, mit der RL? Habt ihr da etwas unterschrieben und eine Kopie bekommen?
Bei uns wurden Mitarbeiter von anderen befristetsten Kollegen bewertet, zumindest bat die RL um Zuarbeitung.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Finde ich auch nicht in Ordnung sich von der Konkurrenz bewerten lassen zu müssen. Bei uns wurden wir von Teamsprechern bewertet, die selbst befristet eingestellt worden sind. Sprich wir wurden von der Konkurrenz bewertet!
Es ging bei außerdem uns zum größten Teil nur um Sympathie. Bei uns wurden Leute entfristet, die gerade mal Maris starten konnten und Kollegen jeden Tag um Hilfe gefleht haben. Alle 2-3 Tage wurde ein Bescheid geschrieben. Die wurden entfristet, da sich sich gut mit den Teamsprechern verstanden haben. Diejenigen die geholfen haben und wirklich Ahnung hatten, sich jedoch nicht bei den Teamsprechern eingeschleimt haben, haben 3-5 Punkte bekommen. Das ist alles andere als fair abgelaufen.
Das passiert jedoch, wenn man von der Konkurrenz bewertet wird. Das passiert, wenn Leute ohne Führungserfahrungen Macht über andere gegeben wird.
Sry, die Wahrheit musste mal raus.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Klingt hart, wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte und dies belegbar ist. Bei uns wurde gut bewertet - auch wenn es Teamleiter gab, die selbst befristet sind. Die geben ja nur einen Teil des Inputs, die Referenten und der RL sind maßgebend. Und Leute, die regelmäßig nur 1 Bescheid pro Tag geschrieben und keine anderweitigen Aufgaben hatten, gab es ehrlich gesagt gar nicht bei uns.... In welcher AS bist du denn?

bewertet bzw. WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Finde ich auch nicht in Ordnung sich von der Konkurrenz bewerten lassen zu müssen. Bei uns wurden wir von Teamsprechern bewertet, die selbst befristet eingestellt worden sind. Sprich wir wurden von der Konkurrenz bewertet!
Es ging bei außerdem uns zum größten Teil nur um Sympathie. Bei uns wurden Leute entfristet, die gerade mal Maris starten konnten und Kollegen jeden Tag um Hilfe gefleht haben. Alle 2-3 Tage wurde ein Bescheid geschrieben. Die wurden entfristet, da sich sich gut mit den Teamsprechern verstanden haben. Diejenigen die geholfen haben und wirklich Ahnung hatten, sich jedoch nicht bei den Teamsprechern eingeschleimt haben, haben 3-5 Punkte bekommen. Das ist alles andere als fair abgelaufen.
Das passiert jedoch, wenn man von der Konkurrenz bewertet wird. Das passiert, wenn Leute ohne Führungserfahrungen Macht über andere gegeben wird.
Sry, die Wahrheit musste mal raus.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bewerter ist der Abteilungsleiter, alle anderen nur Berichterstatter. Klingt komisch, ist aber so.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Klingt hart, wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte und dies belegbar ist. Bei uns wurde gut bewertet - auch wenn es Teamleiter gab, die selbst befristet sind. Die geben ja nur einen Teil des Inputs, die Referenten und der RL sind maßgebend. Und Leute, die regelmäßig nur 1 Bescheid pro Tag geschrieben und keine anderweitigen Aufgaben hatten, gab es ehrlich gesagt gar nicht bei uns.... In welcher AS bist du denn?

bewertet bzw. WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Sry, die Wahrheit musste mal raus.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Finde ich auch nicht in Ordnung sich von der Konkurrenz bewerten lassen zu müssen. Bei uns wurden wir von Teamsprechern bewertet, die selbst befristet eingestellt worden sind. Sprich wir wurden von der Konkurrenz bewertet!
Es ging bei außerdem uns zum größten Teil nur um Sympathie. Bei uns wurden Leute entfristet, die gerade mal Maris starten konnten und Kollegen jeden Tag um Hilfe gefleht haben. Alle 2-3 Tage wurde ein Bescheid geschrieben. Die wurden entfristet, da sich sich gut mit den Teamsprechern verstanden haben. Diejenigen die geholfen haben und wirklich Ahnung hatten, sich jedoch nicht bei den Teamsprechern eingeschleimt haben, haben 3-5 Punkte bekommen. Das ist alles andere als fair abgelaufen.
Das passiert jedoch, wenn man von der Konkurrenz bewertet wird. Das passiert, wenn Leute ohne Führungserfahrungen Macht über andere gegeben wird.
Sry, die Wahrheit musste mal raus.

Dem kann ich leider nur zustimmen und kann das halbwegs objektiv - weil Beamtin - bewerten. Bei uns wurden die KollegInnen und Kollegen, die ihre eigene Meinung vertreten haben und im Team anerkannt waren (darunter Volljuristen mit jahrzehntelanger Berufserfahrung) unterirdisch bewertet, dafür aber stromlinienförmige Zahlenerbringer, die sich aus allen teambildenden Maßnahmen herausgehalten haben, mit 8 Punkten belohnt. Die Bewertung ging letztlich auf den Teamleiter (ohne formalrechtliche Vorgesetzteneigenschaft) zurück, der wiederum seine Bewertung an die nicht nachfragende Referentin, diese an den ahnungslosen Referatsleiter und dieser wiederum an den Abteilungsdirektor weitergeleitet hat, der letztendlich ohne jemals irgendeine Form des Kontaktes mit den Bewerteten unterschrieben hat.
Soviel zum - gemäß Leitbild und BAMF 2020 - verantwortungsvollen Umgang mit den Mitarbeitenden.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wurde irgendwo die Note 8 oder sogar 9 vergeben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Natürlich, es wurde doch sogar quotiert. 10% einer Liegenschaft sollten die 9 bekommen. Zumindest in der Abteilung 6 ist das wohl auch so eingehalten worden. Ich selbst habe eine hohe 8er Note, was gerundet dann 9 ergibt.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Wurde irgendwo die Note 8 oder sogar 9 vergeben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Kann ich für Abteilung 6 ebenfalls bestätigen. In unserer Außenstelle wurden richtigerweise auch gute, aber unbequeme Leute, mit hohen Noten versehen. Die oben beschriebene Vorgehensweise ist erschreckend und wohl typisch für große Aussenstelle, wo der Referent nur die Gesichter von 3 Personen außerhalb der Führungsebene kennt...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Klar.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Wurde irgendwo die Note 8 oder sogar 9 vergeben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ja, auch in meiner AS, die ebenfalls zu Abt. 6 gehört, haben gute aber kritische Geister, die mehr Wert auf Qualität als Quantität legten, gute und sehr gute Bewertungen erhalten.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Kann ich für Abteilung 6 ebenfalls bestätigen. In unserer Außenstelle wurden richtigerweise auch gute, aber unbequeme Leute, mit hohen Noten versehen. Die oben beschriebene Vorgehensweise ist erschreckend und wohl typisch für große Aussenstelle, wo der Referent nur die Gesichter von 3 Personen außerhalb der Führungsebene kennt...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Bin in einem Ref der Abteilung 5, habe auch eine 9 und weiß auch von Kollegen, dass es noch weitere hohe bis sehr Noten gibt , die ich auch gerechtfertigt finde. Soweit ich die Bewertungen kenne, lief es wirklich korrekt ab. Gute Leute egal ob bequem oder unbequem, sind auch gut bewertet worden.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Wurde irgendwo die Note 8 oder sogar 9 vergeben?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Finde ich auch nicht in Ordnung sich von der Konkurrenz bewerten lassen zu müssen. Bei uns wurden wir von Teamsprechern bewertet, die selbst befristet eingestellt worden sind. Sprich wir wurden von der Konkurrenz bewertet!
Es ging bei außerdem uns zum größten Teil nur um Sympathie. Bei uns wurden Leute entfristet, die gerade mal Maris starten konnten und Kollegen jeden Tag um Hilfe gefleht haben. Alle 2-3 Tage wurde ein Bescheid geschrieben. Die wurden entfristet, da sich sich gut mit den Teamsprechern verstanden haben. Diejenigen die geholfen haben und wirklich Ahnung hatten, sich jedoch nicht bei den Teamsprechern eingeschleimt haben, haben 3-5 Punkte bekommen. Das ist alles andere als fair abgelaufen.
Das passiert jedoch, wenn man von der Konkurrenz bewertet wird. Das passiert, wenn Leute ohne Führungserfahrungen Macht über andere gegeben wird.
Sry, die Wahrheit musste mal raus.

Genauso war es auch bei uns. Frechheit und unverschämt.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Na dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Unabhängig davon dass Bewertungen immer auch nach Nase geschehen, das ist nur menschlich und gleicht sich irgendwann aus, ist bei meiner das Problem, dass keiner der Berichterstatter auch nur den Hauch einer Ahnung hatte was wir da eigentlich machen.
Wir haben eine RL die früher als Logistiksoldatin beim Bund war. Dann zwei Referentinnen wovon eine Soziologie und die andere Europastudien abgeschlossen hatte. Keine der vorgesetzten Damen hatte überhaupt eine Laufbahnbefähigung, nicht einmal für den gD geschweige denn für den hD.
Das wäre auch gar nicht problematisch wenn wenigstens der Versuch unternommen worden wäre durch Hospitation oder intensive Gespräche zu ergründen, was der ee in der Anhörung und beim Bescheid schreiben tatsächlich macht.
Auch das wäre kein Problem, wenn man zumindest neutral und rückfragend auf Gerüchte und anscheissende Zuträger eingegangen wäre und solche Dinge zumindest hinterfragt hätte.

Wenn aber die drei Führungskräfte kumuliert weniger Berufserfahrung haben als der durchschnittliche ee bei uns, dann hat man auch nicht begriffen wie solche Organisationseinheiten mit mehr als hundert Leuten laufen und was man von bestimmten Dinge zu halten hat.

Da war es für die Hohlkörper in der Belegschaft natürlich ein leichtes Spiel den Grazien entsprechend ein x für ein u vorzumachen.

Was aber dem Fass den Boden ausschlägt ist, dass dadurch, beim Versuch die Zahlenvorgaben des LoB zu schaffen, massenhaft Zuerkennungen produziert wurden die es so nie hätte geben dürfen. Ging halt schneller. Und man selber stand besser da.

Wenn man die arschkarte hatte und als HKL bspw 163 hatte, und das hat man sich ja nicht immer aussuchen können, dann fiel man in der Performance gegenüber Westbalkan schon systembedingt ab.

Hat alles Niemanden interessiert, Hauptsache Zahlen. Also haben einige rechtsmissbräuchlich einfach 3er verschenkt.

Wir wissen alles, das es nahezu keine Möglichkeit gibt, diese Entscheidung wieder zu korrigieren.

Im fraglichem Bewertungszeitraum sind die Referenten kaum mit dem Gegenzeichnen der KÜs hinterhergekommen, da war Qualität völlig nebensächlich.

Traurig aber wahr.

Für die die es wissen wollen, Leipzig.

PS. Meine Punkte reichen für eine Entfristung. Ich gehe aber davon aus, dass das Verfahren nicht halten wird. Die völlig unterschiedlichen Noten als Voraussetzung in einem Referat bleiben zu können, sind nichts anderes als ein (unzulässiges) standortbezogenes Auswahlverfahren durch die Hintertür.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Na dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Unabhängig davon dass Bewertungen immer auch nach Nase geschehen, das ist nur menschlich und gleicht sich irgendwann aus, ist bei meiner das Problem, dass keiner der Berichterstatter auch nur den Hauch einer Ahnung hatte was wir da eigentlich machen.
Wir haben eine RL die früher als Logistiksoldatin beim Bund war. Dann zwei Referentinnen wovon eine Soziologie und die andere Europastudien abgeschlossen hatte. Keine der vorgesetzten Damen hatte überhaupt eine Laufbahnbefähigung, nicht einmal für den gD geschweige denn für den hD.
Das wäre auch gar nicht problematisch wenn wenigstens der Versuch unternommen worden wäre durch Hospitation oder intensive Gespräche zu ergründen, was der ee in der Anhörung und beim Bescheid schreiben tatsächlich macht.
Auch das wäre kein Problem, wenn man zumindest neutral und rückfragend auf Gerüchte und anscheissende Zuträger eingegangen wäre und solche Dinge zumindest hinterfragt hätte.

Wenn aber die drei Führungskräfte kumuliert weniger Berufserfahrung haben als der durchschnittliche ee bei uns, dann hat man auch nicht begriffen wie solche Organisationseinheiten mit mehr als hundert Leuten laufen und was man von bestimmten Dinge zu halten hat.

Da war es für die Hohlkörper in der Belegschaft natürlich ein leichtes Spiel den Grazien entsprechend ein x für ein u vorzumachen.

Was aber dem Fass den Boden ausschlägt ist, dass dadurch, beim Versuch die Zahlenvorgaben des LoB zu schaffen, massenhaft Zuerkennungen produziert wurden die es so nie hätte geben dürfen. Ging halt schneller. Und man selber stand besser da.

Wenn man die arschkarte hatte und als HKL bspw 163 hatte, und das hat man sich ja nicht immer aussuchen können, dann fiel man in der Performance gegenüber Westbalkan schon systembedingt ab.

Hat alles Niemanden interessiert, Hauptsache Zahlen. Also haben einige rechtsmissbräuchlich einfach 3er verschenkt.

Wir wissen alles, das es nahezu keine Möglichkeit gibt, diese Entscheidung wieder zu korrigieren.

Im fraglichem Bewertungszeitraum sind die Referenten kaum mit dem Gegenzeichnen der KÜs hinterhergekommen, da war Qualität völlig nebensächlich.

Traurig aber wahr.

Für die die es wissen wollen, Leipzig.

PS. Meine Punkte reichen für eine Entfristung. Ich gehe aber davon aus, dass das Verfahren nicht halten wird. Die völlig unterschiedlichen Noten als Voraussetzung in einem Referat bleiben zu können, sind nichts anderes als ein (unzulässiges) standortbezogenes Auswahlverfahren durch die Hintertür.

Insider: Schmetterling. ;-)

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Klingt wirklich übel. Habe auch schon so was über deinen Standort gehört... Hinsichtlich deiner Einschätzung, denke ich aber, dass das Verfahren hält. Jeder konnte sich überall bewerben und dass es im nächsten Schritt unterschiedliche Noten pro Standort gibt, ergibt sich ja gerade aus der Bestenauslese unter den Bewerbungen für den jeweiligen Standort. Also hatte jeder Zugang zu jeder Stelle und wird am gewünschten Standort genommen werden, vorausgesetzt die individuelle Bewertung stimmt.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Na dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Unabhängig davon dass Bewertungen immer auch nach Nase geschehen, das ist nur menschlich und gleicht sich irgendwann aus, ist bei meiner das Problem, dass keiner der Berichterstatter auch nur den Hauch einer Ahnung hatte was wir da eigentlich machen.
Wir haben eine RL die früher als Logistiksoldatin beim Bund war. Dann zwei Referentinnen wovon eine Soziologie und die andere Europastudien abgeschlossen hatte. Keine der vorgesetzten Damen hatte überhaupt eine Laufbahnbefähigung, nicht einmal für den gD geschweige denn für den hD.
Das wäre auch gar nicht problematisch wenn wenigstens der Versuch unternommen worden wäre durch Hospitation oder intensive Gespräche zu ergründen, was der ee in der Anhörung und beim Bescheid schreiben tatsächlich macht.
Auch das wäre kein Problem, wenn man zumindest neutral und rückfragend auf Gerüchte und anscheissende Zuträger eingegangen wäre und solche Dinge zumindest hinterfragt hätte.

Wenn aber die drei Führungskräfte kumuliert weniger Berufserfahrung haben als der durchschnittliche ee bei uns, dann hat man auch nicht begriffen wie solche Organisationseinheiten mit mehr als hundert Leuten laufen und was man von bestimmten Dinge zu halten hat.

Da war es für die Hohlkörper in der Belegschaft natürlich ein leichtes Spiel den Grazien entsprechend ein x für ein u vorzumachen.

Was aber dem Fass den Boden ausschlägt ist, dass dadurch, beim Versuch die Zahlenvorgaben des LoB zu schaffen, massenhaft Zuerkennungen produziert wurden die es so nie hätte geben dürfen. Ging halt schneller. Und man selber stand besser da.

Wenn man die arschkarte hatte und als HKL bspw 163 hatte, und das hat man sich ja nicht immer aussuchen können, dann fiel man in der Performance gegenüber Westbalkan schon systembedingt ab.

Hat alles Niemanden interessiert, Hauptsache Zahlen. Also haben einige rechtsmissbräuchlich einfach 3er verschenkt.

Wir wissen alles, das es nahezu keine Möglichkeit gibt, diese Entscheidung wieder zu korrigieren.

Im fraglichem Bewertungszeitraum sind die Referenten kaum mit dem Gegenzeichnen der KÜs hinterhergekommen, da war Qualität völlig nebensächlich.

Traurig aber wahr.

Für die die es wissen wollen, Leipzig.

PS. Meine Punkte reichen für eine Entfristung. Ich gehe aber davon aus, dass das Verfahren nicht halten wird. Die völlig unterschiedlichen Noten als Voraussetzung in einem Referat bleiben zu können, sind nichts anderes als ein (unzulässiges) standortbezogenes Auswahlverfahren durch die Hintertür.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Schön, dass man nach eineinhalb Jahre Zusammenarbeit den Duktus mancher Kollegen erkennt. Grüße aus der Mittagsrunde.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Insider: Schmetterling. ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Gruß aus Dresden. Ich glaub, ich hab dich auch erkannt, Dein Stil war prägend in einer Woche QZN.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Schön, dass man nach eineinhalb Jahre Zusammenarbeit den Duktus mancher Kollegen erkennt. Grüße aus der Mittagsrunde.

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Insider: Schmetterling. ;-)

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Alles lief rechtens wird gestreut, es hagelte ja auch Höchstnoten für Eigenwillige .... und Kritiker werden schnell identifiziert.

Die Kollegen vom Entfristungsverfahren sind offenbar auch nur befristet ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was willst du uns damit sagen?

WiWi Gast schrieb am 16.02.2018:

Alles lief rechtens wird gestreut, es hagelte ja auch Höchstnoten für Eigenwillige .... und Kritiker werden schnell identifiziert.

Die Kollegen vom Entfristungsverfahren sind offenbar auch nur befristet ;)

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Also ich habe die ganze Sache so verstanden. Angehalten oder verzögert werden nur die einzelnen Verfahren, die von einer Konkurrentenklage betroffen sind. Bedeutet z.B., dass im Ref. XYZ jemand die letzte Stelle mit 5,56 Punkten bekommen hat. Da ich nur dieses Referat angegeben habe bin ich mit 5,54 Punkten raus. Nun klage ich gegen jenen, der die letzte Stelle bekommen hat, indem ich sage, bei meiner Beurteilung wurden diese und jene Fehler gemacht oder dies und jenes nicht berücksichtigt. Diese Mail, die in 10 Tagen kommen soll, erhalten zunächst also nur jene nicht, deren Stelle durch eine gerichtliche Entscheidung aufgrund einer Konkurrentenklage "gefährdet" ist. Zu diesem Personenkreis gehöre ich wohl auch.

Dies wird nun dazu führen, dass jene, die knapp drüber liegen ebenfalls eine Konkurrentenklage auf die nächst höhere Stelle einreichen, da sie mit ihrer Beurteilung unzufrieden sind. Dies wird im worst case zum Stillstand führen. Für den worst case müssten alle, die "schlechter" sind als der Beste, klagen. Daher gehe ich davon aus, dass ab einer bestimmten Note Schluss mit den Konkurrentenklagen sein wird. Somit gehe ich davon aus, dass diese Mail zunächst nur die Überflieger erhalten. Diejenigen, die im "Bauch" (also ich z.B.) der Notenverteilung liegen, werden sie eventuell nicht erhalten, da die Entscheidung des Gerichts zu Gunsten des Klägers ausging oder noch anhängig ist.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kläger alle Noten im Referat kennt, sonst weiß er ja gar nicht gegen wen er klagen muss/soll/darf. Für diejenigen, deren Verträge bald enden und deren Stelle "eingefroren" ist (also ich zum Beispiel) ist das echt blöd, also wenn es so kommt. Da ich nicht weiß wie lange das Verfahren dauert und wann und ob ich zurück kommen darf. Da ich auch zum Test musste, gehe ich davon aus, dass gerade in diesem Pool die Konkurrentenklagen zum Stillstand führen werden.

Ich weiß, die Stimmung ist im Moment echt angeheizt. Ich wollte die Sache nur mal zur Diskussion stellen. Ich erhebe keinen Anspruch darauf, dass es so laufen wird oder kann. Vielleicht kommt es auch ganz anders. Jeden falls habe ich von vielen Klagen gehört. Das Märchen von den 150 "Restplätzen" glaube ich nicht.

LG

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hallo,

ich habe das auch so verstanden wie Du. Mir wurde allerdings gesagt, dass die Leute, auf deren Stelle nicht unmittelbar geklagt wird, bereits ihre Verträge erhalten und daher später keine "Ketten-Konkurrentenklagen" das ganze Verfahren aushebeln. Ich glaube, genau dafür sind auch die 150 Stellen in der Reserve da.

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Also ich habe die ganze Sache so verstanden. Angehalten oder verzögert werden nur die einzelnen Verfahren, die von einer Konkurrentenklage betroffen sind. Bedeutet z.B., dass im Ref. XYZ jemand die letzte Stelle mit 5,56 Punkten bekommen hat.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nein, das sehe ich ganz anders. Selbst wenn das Verfahren nicht durch eine einstweilige Verfügung durch das Verwaltungsgericht gestoppt wird, von dem ich ausgehe, werden die Arbeitsrichter ganz andere Kriterien als das Punktesystem anlegen. Bspw. Neuausschreibungen, soziale Auswahl, Beurteilung durch befristete Konkurrenten u.ä. mehr.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Arbeitsrichter am Verwaltungsgericht???

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Nein, das sehe ich ganz anders. Selbst wenn das Verfahren nicht durch eine einstweilige Verfügung durch das Verwaltungsgericht gestoppt wird, von dem ich ausgehe, werden die Arbeitsrichter ganz andere Kriterien als das Punktesystem anlegen. Bspw. Neuausschreibungen, soziale Auswahl, Beurteilung durch befristete Konkurrenten u.ä. mehr.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Natürlich nicht! Ich wollte aufzeigen, dass es zwei Möglichkeiten gibt:

  • Einmal eine e.V. vor dem Verwaltungsgericht, dass das Verfahren im Ganzen angreift.
  • Im Gegensatz zu einer Klage am Arbeitsgericht.^^

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Arbeitsrichter am Verwaltungsgericht???

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Nein, das sehe ich ganz anders. Selbst wenn das Verfahren nicht durch eine einstweilige Verfügung durch das Verwaltungsgericht gestoppt wird, von dem ich ausgehe, werden die Arbeitsrichter ganz andere Kriterien als das Punktesystem anlegen. Bspw. Neuausschreibungen, soziale Auswahl, Beurteilung durch befristete Konkurrenten u.ä. mehr.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ob e.V. zugelassen oder nicht kommt es auf den/die Richterin an. An jedem Gericht, in jeder Kammer, sind andere Leute. Man sollte sich nur nicht von Anwälten beraten lassen, die Geld brauchen.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kläger alle Noten im Referat kennt, sonst weiß er ja gar nicht gegen wen er klagen muss/soll/darf.
LG

Es wurde mal gesagt dass Personalräte die Noten genannt haben. Mit solchen Informationen hätte man schon einen großen Klagevorteil.
Warum fragst du dann nicht einfach die Kollegen nach Noten?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Nur die letzte zur Entfristung ausreichende Note ist maßgeblich für eine mögliche Klage. Wenn man diese schon nicht erreicht, dann wohl auch nicht die darüber. Konkurrentenklagen unter denjenigen, die eine Zusage bekommen habe, sind Quatsch. Für beide ist eine Stelle vorhanden, also keine Konkurrenz um eine Stelle.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 17.02.2018:

Es wurde mal gesagt dass Personalräte die Noten genannt haben. Mit solchen Informationen hätte man schon einen großen Klagevorteil.
Warum fragst du dann nicht einfach die Kollegen nach Noten?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Nur die letzte zur Entfristung ausreichende Note ist maßgeblich für eine mögliche Klage. Wenn man diese schon nicht erreicht, dann wohl auch nicht die darüber. Konkurrentenklagen unter denjenigen, die eine Zusage bekommen habe, sind Quatsch. Für beide ist eine Stelle vorhanden, also keine Konkurrenz um eine Stelle.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Mit der Klage wird man gerade angreifen wird, nach welchen Kriterien diese "Noten" vergeben wurden. Das ist das klassiche Ziel der Konkurrentenklage. Oder verstehen wir uns einfach falsch?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das Ziel einer Konkurrentenklage ist ein Konkurrent.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Mit der Klage wird man gerade angreifen wird, nach welchen Kriterien diese "Noten" vergeben wurden. Dss ist das klassiche Ziel der Konkurrentenklage. Oder verstehen wir uns einfach falsch?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Man kann gegen einen Konkurrenten klagen bei Arbeitsgericht, Das hat dann evt. Folgen, aber nur für diesen Konkurrenten. Gegen das gesamte Verfahren kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden, könnte u.U. für ALLE Entscheider mit Gückwunschschreiben negative Folgen haben...

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Das Ziel einer Konkurrentenklage ist ein Konkurrent.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

So ist es.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Man kann gegen einen Konkurrenten klagen bei Arbeitsgericht, Das hat dann evt. Folgen, aber nur für diesen Konkurrenten. Gegen das gesamte Verfahren kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden, könnte u.U. für ALLE Entscheider mit Gückwunschschreiben negative Folgen haben...

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich gehe zumindest den Ankündigungen nach davon aus, dass es einige Klagen vor den VGs geben wird, die sich gegen die Einbeziehung der Kolleg*innen aus BA-Einstellungen ins Entfristungsverfahren richten. Da haben einige Glüchwunschschreiben erhalten, was nicht jedem schmeckt.
Derartige Klagen würden unter Umständen tatsächlich vorerst das gesamte Verfahren lahm legen.

Man kann gegen einen Konkurrenten klagen bei Arbeitsgericht, Das hat dann evt. Folgen, aber nur für diesen Konkurrenten. Gegen das gesamte Verfahren kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden, könnte u.U. für ALLE Entscheider mit Gückwunschschreiben negative Folgen haben...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was dann geschehen würde ist aber auch klar. Das komplette Verfahren würde für gescheitert erklärt, die Verträge aller, die daran teilgenommen haben würde man auslaufen lassen und die Planstellen, für die man die Mittel hat, würden neu ausgeschrieben werden. Ob dann bei den Neueinstellungen die Kollegen, die das Verfahren abgeschossen hsben, bessere Chancen hätten wage ich zu bezweifeln.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Ich gehe zumindest den Ankündigungen nach davon aus, dass es einige Klagen vor den VGs geben wird, die sich gegen die Einbeziehung der Kolleg*innen aus BA-Einstellungen ins Entfristungsverfahren richten. Da haben einige Glüchwunschschreiben erhalten, was nicht jedem schmeckt.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Man kann gegen einen Konkurrenten klagen bei Arbeitsgericht, Das hat dann evt. Folgen, aber nur für diesen Konkurrenten. Gegen das gesamte Verfahren kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden, könnte u.U. für ALLE Entscheider mit Gückwunschschreiben negative Folgen haben...

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Mal ehrlich. Das Verwaltungsgericht ist hier doch gar nicht zuständig. Auch nicht, wenn angebliche Fehler im Entfristungsverfahren gerügt werden. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Auch für einstweiligen Rechtsschutz. Will man das gesamte Entfristungsverfahren blockieren, riskiert man Ausfälle mit erheblichen Auswirkungen im gesamten Bundesamt und darüber hinaus auch für die betroffenen Kollegen. Wer will das?! Ich halte die Erfolgsaussichten einer solch unkollegialen und destruktiven Vorgehensweise für nicht sonderlich aussichtsreich.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ein Verfahren, sofern vor dem VG zugelassen, würde die Ausschreibung stoppen. Es wäre nicht das erste Mal, warum wurden wohl die Stellen für die Abteilungsleiter neu ausgeschrieben? Na? Eben!

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Mal ehrlich. Das Verwaltungsgericht ist hier doch gar nicht zuständig. Auch nicht, wenn angebliche Fehler im Entfristungsverfahren gerügt werden. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Auch für einstweiligen Rechtsschutz. Will man das gesamte Entfristungsverfahren blockieren, riskiert man Ausfälle mit erheblichen Auswirkungen im gesamten Bundesamt und darüber hinaus auch für die betroffenen Kollegen. Wer will das?! Ich halte die Erfolgsaussichten einer solch unkollegialen und destruktiven Vorgehensweise für nicht sonderlich aussichtsreich.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Was passiert eigentlich mit den bereits entfristeten Kollegen, falls die Sache krachen geht?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Diejenigen, die noch im Tranchen-Verfahren entfristet worden sind, sind auf der sicheren Seite. Ob es in dem Verfahren in seiner jetzigen Form überhaupt zu Entfristungen kommen wird, bleibt abzuwarten.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Was passiert eigentlich mit den bereits entfristeten Kollegen, falls die Sache krachen geht?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Es wurden doch aber auch im abgeänderten Verfahren schon Leute entfristet. Weihnachten und Anfang Januar, dachte ich

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Diejenigen, die noch im Tranchen-Verfahren entfristet worden sind, sind auf der sicheren Seite. Ob es in dem Verfahren in seiner jetzigen Form überhaupt zu Entfristungen kommen wird, bleibt abzuwarten.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Was passiert eigentlich mit den bereits entfristeten Kollegen, falls die Sache krachen geht?

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ja, aber das waren keine Tarifgruppen mit BA-Einstellungen. Die betrafen nur die E6 und E12.

Es wurden doch aber auch im abgeänderten Verfahren schon Leute entfristet. Weihnachten und Anfang Januar, dachte ich

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das Verfahren läuft seit Monaten und nun fällt einigen auf einmal ein, dass die BA-Leute eine Konkurrenz darstellen könnten?!

Das ist doch völlig Panne. Obschon ich regulär eingestellt wurde, sollen auch die durch die BA eingestellten Kollegen ihre Chance haben. Wenn es jemand drauf hat, soll er (s)eine Stelle bekommen. Für die Umstände der Einstellung kann niemand etwas. Die rechtswidrige Einstellung hat die Amtsleitung und nicht der jeweilige Kollege zu verantworten. Ich finde es ziemlich armselig, wenn man auf dieser Schiene klagen muss, weil es von der Note her wohl nicht reicht.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Ich gehe zumindest den Ankündigungen nach davon aus, dass es einige Klagen vor den VGs geben wird, die sich gegen die Einbeziehung der Kolleg*innen aus BA-Einstellungen ins Entfristungsverfahren richten. Da haben einige Glüchwunschschreiben erhalten, was nicht jedem schmeckt.
Derartige Klagen würden unter Umständen tatsächlich vorerst das gesamte Verfahren lahm legen.

Man kann gegen einen Konkurrenten klagen bei Arbeitsgericht, Das hat dann evt. Folgen, aber nur für diesen Konkurrenten. Gegen das gesamte Verfahren kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden, könnte u.U. für ALLE Entscheider mit Gückwunschschreiben negative Folgen haben...

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Da gebe ich Dir voll und ganz recht. Ich gehöre nicht zu den über die BA eingestellten Kollegen, habe aber einige Kollegen, die auf diesem Wege im Januar und Februar vor zwei Jahren eingestellt worden sind.
Diese Kollegen haben ohne Einarbeitung einen neu aus dem Boden gestampften Standort zu einer funktionierenden Außenstelle machen müssen. Zunächst ohne funktionierende PCs und ohne Referatsleitung. Diese Kollegen für ihren Einsatz damit bestrafen zu wollen, dass man Ihnen wegen der damals rechtswidrigen Einstellung (für die sie nichts konnten und nichts können) die Zukunft im BAMF verwehren will, ist einfach nur daneben. Wenn man selber nichts als Konkurrenz-Argument vorzubringen hat, als dass der andere über die BA eingestellt wurde und man selber nicht, dann sollte man sich überlegen, ob man ein so fähiger Kollege ist....

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Das Verfahren läuft seit Monaten und nun fällt einigen auf einmal ein, dass die BA-Leute eine Konkurrenz darstellen könnten?!

Das ist doch völlig Panne. Obschon ich regulär eingestellt wurde, sollen auch die durch die BA eingestellten Kollegen ihre Chance haben. Wenn es jemand drauf hat, soll er (s)eine Stelle bekommen. Für die Umstände der Einstellung kann niemand etwas. Die rechtswidrige Einstellung hat die Amtsleitung und nicht der jeweilige Kollege zu verantworten. Ich finde es ziemlich armselig, wenn man auf dieser Schiene klagen muss, weil es von der Note her wohl nicht reicht.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Das ist doch völlig Panne. Obschon ich regulär eingestellt wurde, sollen auch die durch die BA eingestellten Kollegen ihre Chance haben. Wenn es jemand drauf hat, soll er (s)eine Stelle bekommen. Für die Umstände der Einstellung kann niemand etwas. Die rechtswidrige Einstellung hat die Amtsleitung und nicht der jeweilige Kollege zu verantworten. Ich finde es ziemlich armselig, wenn man auf dieser Schiene klagen muss, weil es von der Note her wohl nicht reicht.

Volle Zustimmung auch von mir. Das Hauen und Stechen untereinander ist genau das Verhalten, das so viele hier seitens der Amtsleitung beklagt haben. Also mal den Ball flachhalten. Zudem wurde hier bereits von anderen darauf verwiesen, dass die Verträge der betreffenden Kollegen vielleicht nicht ganz ohne Zufall zwischenzeitlich ausgelaufen sind. Damit lässt sich gut argumentieren, dass es sich rechtlich gesehen nicht um die Entfristung eines rechtswidrig zustande gekommenen Arbeitsvertrages, sondern um eine Neueinstellung unter voller Einbeziehung der Personalvertretung handelt.

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WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Hallo zusammen:
Ich habe am 27.02.2018 VG als Entscheider in Außenstelle Bonn, was empfehlt ihr mir ?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Für ein Vorstellungsgepräch sind wichtig:

  • Grundzüge des Asylrechts,
  • Wann § 3 und $ 4 AsylG?
  • Kurz: Geschichte und Organigramm des BAMF
  • sowie Soft Skills wie Umgang mit Stress und schwierigen Arbeitssituationen.

Viel Erfolg!

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Du hast Nerven. :D

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Sorry, erstmal empehle ich dir gar nix, da zunächst mal die befristeten Kollginnen und Kollegen übernommen werden sollen. Wenn es dann immer noch zu besetzende Plätze gibt, stimmt der Personalrat evtl. auch deiner befristeten Neueinstellung zu.

WiWi Gast schrieb am 18.02.2018:

Hallo zusammen:
Ich habe am 27.02.2018 VG als Entscheider in Außenstelle Bonn, was empfehlt ihr mir ?

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Servus, ich fiebere echt eine Weile mit allen, die die Herausforderung geschultert haben und m.E. die Entfristung verdienen! Auch ich habe mich mittlerweile beworben und habe eine Einladung zum VG... Ich Spinne nun ein wenig weiter... wenn alles gut läuft...
Nach einer Zusage: wie lange dauerte es bei euch tatsächlich bis zur Aufnahme der Beschäftigung?
Haben einige von euch noch die Qualifizierung in Nürnberg vor sich bzw. Infos zu Terminen?
Danke für den Austausch

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Wohl nicht verstanden, dass die beiden Sachverhalte rein gar nichts miteinander zu tun haben?
Dass neue, befristete Kollegen kommen werden, ist lange klar. Außerdem völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Finanzierungstöpfe.
Bist du beim arbeiten auch so unkollegial?

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Sorry, erstmal empehle ich dir gar nix, da zunächst mal die befristeten Kollginnen und Kollegen übernommen werden sollen. Wenn es dann immer noch zu besetzende Plätze gibt, stimmt der Personalrat evtl. auch deiner befristeten Neueinstellung zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Servus, ich fiebere echt eine Weile mit allen, die die Herausforderung geschultert haben und m.E. die Entfristung verdienen! Auch ich habe mich mittlerweile beworben und habe eine Einladung zum VG... Ich Spinne nun ein wenig weiter... wenn alles gut läuft...
Nach einer Zusage: wie lange dauerte es bei euch tatsächlich bis zur Aufnahme der Beschäftigung?
Haben einige von euch noch die Qualifizierung in Nürnberg vor sich bzw. Infos zu Terminen?
Danke für den Austausch

Die Beschäftigungsaufnahme dauerte für unsere neune Kollegen nach Zusage ca. 1 Monat. Ich kann leider nicht sagen, ob das ein genereller Richtwert ist, andere Kollegen mögen ihre Erfahrungswerte beisteuern.

Der erste Arbeitstag sollte die Qualifizierung sein. Mittlerweile wird man nicht mehr ohne Schulung in die Praxis übergeben. Die Schulung umfasst dann auch alles, was es gibt an notwendigen Kursen.

antworten
WiWi Gast

Re: Entfristung der Entscheider

Ich glaube erst, dass Neueinstellungen die Entfristungen nicht beeinflussen, wenn die Entfristungen erfolgreich durch sind. Erfahrung macht vorsichtig. Das hat nichts mit Unkollegialität zu tun (es ist zudem noch kein Kollege). Und wer lernt schon gerne seinen Nachfolger für den Job ein, den er an ihn vielleicht verlieren wird? Gibt es leider alles ....

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Wohl nicht verstanden, dass die beiden Sachverhalte rein gar nichts miteinander zu tun haben?
Dass neue, befristete Kollegen kommen werden, ist lange klar. Außerdem völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Finanzierungstöpfe.
Bist du beim arbeiten auch so unkollegial?

WiWi Gast schrieb am 19.02.2018:

Sorry, erstmal empehle ich dir gar nix, da zunächst mal die befristeten Kollginnen und Kollegen übernommen werden sollen. Wenn es dann immer noch zu besetzende Plätze gibt, stimmt der Personalrat evtl. auch deiner befristeten Neueinstellung zu.

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