Hallo,
ich will mich auf eine ausgeschriebene Stelle als Entscheider (BAMF-280-2015, tarifbeschäftigt, befristet auf 2 Jahre) bewerben, bei welcher die Bewerbungsfrist morgen, am 26. Januar 2016, endet.
Dazu werde ich meine persönlichen Daten bzw. meinen Lebenslauf in das Onlinebewerbungssystem beim Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes fristgemäß bis morgen eingeben.
Vorweg möchte ich Euch gern etwas dazu fragen:
Bekannte, die sich bereits beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beworben hatten, sagten mir, dass das BAMF vom Bewerber ?gegebenenfalls schriftliche Bewerbungsunterlagen anfordert?, d.h. dass man seine Daten in die Online-Bewerbungsmaske einträgt, aber erst mal noch keine eigenen schriftlichen Bewerbungsunterlagen wie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse in einer PDF-Datei online hochladen soll.
Allerdings steht in der Stellen-Ausschreibung
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Stellenangebote/DE/DLZ/030_GehobenerDienst/BAMF_280_15_26012016.html
der Satz: "Ihre Bewerbungsunterlagen sind im Rahmen diesen Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist hochzuladen".
Was genau ist damit gemeint?
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Ist damit das Ausfüllen der Online-Bewerbungsmaske selbst gemeint, welche man (logischerweise) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ausfüllen soll? Und bedeutet das, dass man seine eigenen schriftlichen Bewerbungsunterlagen doch erst nach schriftlicher Aufforderung nach Ende der Bewerbungsfrist hochladen soll?
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Oder wünschen Sie, dass man seine eigenen schriftlichen Bewerbungsunterlagen wie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse innerhalb der Frist der Stellenausschreibung beim Ausfüllen der Online-Bewerbungsmaske sofort mit hochladen soll?
- Oder wünschen Sie in erster Linie das Hochladen eines Motivationsschreibens, da die Daten des Lebenslaufes bereits weitgehend in der Online-Bewerbungsmaske genannt wurden?
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Viele Grüße!
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