Zumindest bei der BaFin ist es nicht zwingend, dass man zwei mal zum Arzt muss.
Ich musste bei Einstellung als Tarifbeschäftigter hin. Bei meiner Verbeamtung auf Probe (6 Monate später) und bei der Lebenszeitverbeamtung (nochmal 12 Monate später) musste ich NICHT nochmal hin.
Meines Wissens definieren die Behörden intern, wie lange sie das Untersuchungsergebnis als „gültig“ anerkennen/betrachten. Ich meine das sind bei uns so 2,5-3 Jahre (unsicher).
Wer also aufgrund beruflicher Anrechnungszeiten eine verkürzte Erprobungszeit hat, muss oftmals nur einmal zum Amtsarzt. Wer als Berufseinsteiger anfängt und dementsprechend die volle Probezeit machen muss, muss zwei mal hin.
Ob man bei übermäßigen Krankheitstagen auch bei einer an sich hinreichend kurzen Zeit bis zur LZ-Verbeamtung anlassbezogen trotzdem nochmal zum Arzt muss, weiß ich nicht. Wäre aber plausibel.
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