Studienplatzklage – durch das Hintertürchen an die Uni
Medizin, Jura und BWL sind gefragte Studiengänge – sie sind so beliebt, dass viele am NC scheitern. Die Grenzen der Zulassungsbeschränkungen sind umstritten. So nutzen jedes Jahr tausende Studieninteressierte die Möglichkeit einer Studienplatzklage. Was verbirgt sich dahinter und was ist die Voraussetzung für eine Studienplatzklage?

Schritt für Schritt zur Studienplatzklage
Wer das Geld in die Hand nehmen will und die festgelegten Kapazitäten der Hochschulen hinterfragt, kann den Weg der Studienplatzklage gehen. Dabei ist aber enorm wichtig: Jeder Studiengang und jede Hochschule hat andere Fristen und Auswahlverfahren, die alle explizit berücksichtigt werden müssen.
1. Bewerbung für einen Studiengang
Eine reguläre Bewerbung für den Wunschstudiengang ist verpflichtend, um später eine Klage rechtens zu machen. Denn ohne eine Bewerbung kann auch keine Ablehnung erfolgen.
2. Ablehnung der regulären Bewerbung
Der Ablehnungsbescheid der Hochschule ist notwendig, um einen außerkapazitären Antrag zu stellen.
3. Außerkapazitäre Antrag (AKA)
Der Kapazitätsantrag ist eine schriftliche Bewerbung an die Hochschule um einen Platz außerhalb der festgelegten Kapazitäten. In der Realität ist der außerkapazitäre Antrag eine reine Formalität und wird von den Hochschulen prinzipiell abgelehnt. Wurde dieser abgelehnt, folgt die Studienplatzklage.
4. Antrag auf einstweilige Anordnung
Dieser Antrag auf einstweilige Anordnung ist ein formloser Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht. Damit wird beim Verwaltungsgericht beantragt, dass eine Entscheidung über eine Immatrikulation im Schnellverfahren zwischen zwei und sechs Monaten erfolgt. Wird dem Antrag stattgegeben, dann ist jeder für die Dauer des Klageverfahrens vorläufig immatrikuliert. Der Antrag auf einstweilige Anordnung läuft parallel zur Klage.
Studienplatzklage - Anwalt nehmen oder nicht?
Die Kosten einer Studienplatzklage für ein einfaches Verfahren, also für einen Studiengang, betragen für ein Anwaltshonorar rund 2.000 Euro. Billiger wird es, wenn kein Anwalt hinzugezogen wird. Die Gerichtskosten für eine einstweilige Anordnung belaufen sich auf bis 363 Euro, die Kosten der gegnerischen Hochschule auf rund 500 Euro. Die Beauftragung eines Anwaltes muss nicht zwingend die Erfolgschancen erhöhen. Viele Kanzleien haben sich jedoch auf das Hochschulrecht spezialisiert, denn mehrere tausende potentielle Studienanfänger gehen den Weg der Studienplatzklage. Der Anwalt stellt vor allem das fristgerechte Einreichen von Anträge sicher. Es obliegt der Einzelfallentscheidung und hängt am Ende auch von der Masse der Kläger ab, ob eine Studienplatzklage Erfolg hat. Um eine Klage einzureichen, gibt es grundsätzlich bewährte Vorlagen, die jedem theoretisch ermöglichen, sich vor Gericht selbst zu vertreten. Bei einem auf das Hochschulrecht spezialisierten Anwalt ist eine Studienplatzklage im Zweifel in guten Händen. Welcher Weg allerdings der richtige ist, sollte jeder für sich entscheiden. Die Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) der Hochschulen können bei einer Studienplatzklage ebenfalls weiterhelfen.