Studienplatzklage – durch das Hintertürchen an die Uni
Medizin, Jura und BWL sind gefragte Studiengänge – sie sind so beliebt, dass viele am NC scheitern. Die Grenzen der Zulassungsbeschränkungen sind umstritten. So nutzen jedes Jahr tausende Studieninteressierte die Möglichkeit einer Studienplatzklage. Was verbirgt sich dahinter und was ist die Voraussetzung für eine Studienplatzklage?

Voraussetzungen für eine Studienplatzklage
Das Bundesverfassungsgericht beschloss am 18. Juli 1972, dass für ein Studium Zulassungsbeschränkungen nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen zulässig sind d.h. der Numerus Clausus nur bedingt gilt. Denn prinzipiell hat jeder ein Anrecht auf einen Studienplatz. Die Ablehnung durch eine Hochschule gilt im deutschem Recht als Eingriff in das Grundgesetz. Denn das Grundgesetz besagt nach Art. 12 Abs. 1 GG, dass alle Deutschen das Recht besitzen, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Wer in Deutschland eine Studienplatzklage erheben will, muss zuerst mit einer Bewerbung und dem Ablehnungsbescheid der Hochschule die Voraussetzungen dafür schaffen.
Wie Hochschulen Studienplätze vergeben
Prinzipiell erfolgt die Studienplatzvergabe durch zwei unabhängige Verfahren. Im dem einem Verfahren entscheidet die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) mit, im anderen Verfahren tritt die Hochschule als eigenständiger Entscheider auf. Die Verfahren unterscheiden sich in:
- Studiengänge mit bundesweitem Numerus Clausus: Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie
- Studiengänge mit örtlichem Numerus Clausus: BWL, Psychologie, Jura
Nach Abzug einer Vorabquote, die unter anderem Härtefälle und Zweitstudienbewerber einschließt, werden die Studienplätze mit bundesweitem Numerus Clausus (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) vergeben:
- 60 Prozent im hochschuleignen Auswahlverfahren d.h. die Hochschule entscheidet nach selbst festgelegten Kriterien
- 20 Prozent nach der Abiturdurchschnittsnote d.h. die Quote wird von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben
- 20 Prozent nach der Wartezeit d.h. hier gilt das gleiche Prinzip nach Abiturdurchschnittsnote
Bei Studiengängen mit einem örtlichen NC erfolgt die Vergabe über Hochschulstart (ehemals ZVS) im Auftrag der deutschen Hochschulen. Das beinhaltet Studiengänge der BWL, Jura oder Psychologie. Hierbei bestimmen die Hochschulen das Auswahlverfahren selbst und richten sich gegebenenfalls nach den landesrechtlichen Regelungen. Das erfolgt unabhängig von der Stiftung für Hochschulzulassung also autonom. Die Stiftung für Hochschulzulassung ist als koordinierendes Organ zu betrachten.
Alternative Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) wurde geschaffen, um Lücken in der Studienplatzvergabe und vorhandenen Kapazitäten zu schließen. Mit dem DoSV soll das Nachrückverfahren entfallen und über die neue Homepage freie-studienplaetze.de auch eine schnellere sowie effizientere Studienplatzvergabe gewährleisten.
Ob das DoSV sicherstellen kann, dass alle Kapazitäten freier Studienplätze genutzt werden, lässt sich schwer sagen. Die Hochschulen informieren die Stiftung für Hochschulzulassung über die Anzahl der freien Studienplätze ob es sich dabei immer um die tatsächliche Anzahl handelt, bleibt in der Regel ungeprüft und diese wendet das Clearing-Verfahren oder auch Losverfahren an. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Hochschule an diesem Clearingverfahren teilnimmt.
Das Problem der Kapazitäten der Universitäten
Das Problem liegt in der Kapazitätenverordnung (KapVo) der jeweiligen Bundesländer. Als "Kapazität" in diesem Zusammenhang wird verstanden, wie hoch die Aufnahmefähigkeit der Hochschule pro Studiengang an Studierenden pro Semester ist. Immer wieder kommt es vor, dass Hochschulen ihre Kapazitäten falsch berechnen oder benennen. Denn Studienplätze kosten viel Geld. Beispielsweise kostet ein Studienplatz für Medizin pro Student und Ausbildung rund 350.000 Euro.
Das führt dazu, dass Studienplätze immer wieder unbesetzt bleiben. In jedem Bundesland gilt eine andere Kapazitätenverordnung und damit Berechnung. Auch ist die Festlegung der Kapazitäten von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Bei einigen Fächern werden dann Laborräume dazu gerechnet. Wie genau das für welchen Studiengang geht, ist jedoch oftmals nicht ersichtlich.
Die Frage stellt sich also: Sind mehr Kapazitäten vorhanden, als Studienplätze vergeben wurden?