WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:
Na klar.
Ihr müsst deshalb nicht viel nachzahlen, weil ihr quartalsweise Steuervorauszahlungen tätigt. [...]
Aha! Als Angestellter muss man also quartalsweise Steuervorauszahlungen leisten. Hier im Forum lernt man immer wieder spannende neue Sachen ;-)
Aber nett, dass du diesen Teil unterschlägst. Die Alternative ist, dass zwischen dir und deiner Frau die Gehaltslücke nicht so groß ist.
Der Unterschied bei Klasse III und V im Vergleich mit IV ist vor allem Folgender:
III: für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs wird mit dem doppelten Grundfreibetrag (=steuerfreies Existenzminimum) gerechnet.
V: für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs wird ohne Freibetrag gerechnet. Der Partner übertragt also quasi seinen eigenen Freibetrag auf den Partner mit Steuerklasse III
IV: bei jedem Steuerpflichtigen wird mit dem einfachen Grundfreibetrag gerechnet
In Klasse III und V ist der weitere Progressionsverlauf gegenüber IV unverändert. Das heißt bei III wird der Tarifverlauf einfach um einen festen Betrag nach rechts geschoben, bei V hingegen nach links. Dazu kommen noch Details, wie dass Kinderfreibeträge immer beim Partner in Steuerklasse III zur Anwendung kommen.
Bei 2 Gutverdienern im Bereich des Spitzensteuersatzes dürfte es auch kaum einen Unterschied bei der Summe der Lohnsteuerabzüge mit den Steuerklassen IV im Vergleich mit III / V geben. Das gilt auch dann, wenn einer der Partner nochmal deutlich mehr als der andere verdient.
Die Gehaltslücke allein sagt also überhaupt nichts aus. Entsprechend muss man jetzt wirklich im Detail schauen, in welchen Konstellationen mit Steuerklasse III und V zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, und es zu einer Nachzahlung kommt, oder wo man auch mit III/V mit einer Rückzahlung rechnen kann.
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