Ihr habt natürlich Recht, der Plan geht so nicht auf.
Für die Umsetzung unserers Plans 22 (bzw. in ursprünglicher Anfrage 24 Monate) Elternzeit Frau, danach 2 Monate Elternzeit Mann ("Partnermonate") sehe ich nun 2 Möglichkeiten.
Hier nochmal detailliert der Plan, nun leicht modifiziert, weil Frau bereits nach 22 statt 24 Monaten wieder Vollzeit arbeiten will:
Monat 1-12: Frau ist komplett daheim, Vater arbeitet voll
Monat 13-22: Frau hat Minijob
Monat 23-24: Vater hat 2 Monate Elternzeit, Frau arbeitet wieder voll
Möglichkeit 1:
Monat 1-4: Basiselterngeld Frau (in Monat 1-2 ist Basiselterngeld Pflicht, da sie hier vmtl. noch Mutterschaftsgeld bezieht, da darf es nicht ElterngeldPlus sein- ist das korrekt?)
Monat 5-22 Elterngeld Plus Frau
Monat 23-24 Elterngeld Plus Mann
Nachteil hier: Die 500 Euro Verdienst aus Minijob Frau in Monat 13-22 schmälern das Elterngeld Plus der Frau.
Nettogehalt Frau vor Geburt ist/war ca. 2200 Euro, d.h. Höhe Elterngeld Plus Frau sind ca. 700 Euro. Wieviel Elterngeld Plus bliebe übrig bei monatlichem Minijob-Verdienst i.H. von 500 Euro?
Möglichkeit 2:
Wie anfangs angedacht. nur dass Vater in seinen 2 Monaten Elternzeit am Schluss kein Elterngeld bekommt.
Das heißt:
Monat 1-12 Basiselterngeld Frau und danach keine Leistungen mehr
12x1400 Euro = 16800 Euro
Monat 13-22 Frau hat Einkommen aus Minijob, den sie in voller Höhe behalten kann, da keine Gegenrechnung mit Elterngeld mehr erfolgt.
Monat 23-24 Vater hat Elternzeit und bekommt kein Elterngeld, da keine nahtlose Auszahlung.
Welches Modell (Möglichkeit 1 oder 2) ist finanziell besser?
Wenn jemand sagen kann, was bei Möglichkeit 1 an ElterngeldPlus übrig bleibt nach Verrechnung mit Einnahmen aus Minijob der Frau, könnten wir eine Entscheidung fällen.
Dem durch den Minijob verminderten Elterngeld würde ich ca. 2800 Euro Elterngeld gegenüberstellen, die bei Möglichkeit 2 weniger ausgezahlt würden als bei Möglichkeit 1.
Ggf. ist der Minijob insgesamt gesehen finanziell auch so unlukrativ, dass man sich überlegen muss, ob es wirklich lohnt, diesen anzunehmen.
Noch eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass der Vater seine 2 Partnerschaftsmonate noch vor Aufnahme des Minijobs durch die Frau verbrät (und sein Elterngeld aus Partnerschaftsmonaten somit nicht wie in Möglichkeit 2 verfällt, weil dann keine Monate dazwischen bestünden, in denen nichts geflossen ist).
Das Ganze hätte dann aber eine eher ungewollte noch frühere "Einschulung" in den Kindergarten zu Folge. 2 gemeinsame Monate Elternzeit wären zwar schön, fielen bei uns aber mitten in die Wintermonate, also auch nicht unbedingt das gelbe vom Ei.
Alles in allem scheint es gerade das Optimum für unser Vorhaben nicht zu geben...
WiWi Gast schrieb am 26.01.2024:
Mimara schrieb am 26.01.2024:
ElternZEIT könnt ihr so machen, aber für die 2 Monate für den Vater gibt es SO kein ElternGELD.
Begründung:
03/26 und 04/26 sind Lebensmonat 25 und 26, vorher wird ein Jahr lang von keinem von euch Elterngeld bezogen.
Ab dem 15 Lebensmonat muss der Elterngeldbezug aber lückenlos sein.
Basiselterngeld gibt es grundsätzlich auch nur bis zum 14. Lebensmonat, danach geht nur noch plus.
Also bei 12 Monaten Basis für die Mutter könnte der Vater spätestens Monat 13 und 14 Basiselterngeld bekommen oder z.b. 13-16 plus.
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