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Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

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WiWi Gast

Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

ich bin dieses Jahr September mit meinem Studium fertig geworden und fange zum 01.01.2018 meine erste Arbeit an.

Sollte ich mit dem Kauf eines Smartphones für 500€ lieber aufs nächste Jahr warten bis ich offiziell arbeite,
damit ich das dann vollständig von der Steuer absetzen kann oder könnte ich jetzt schon zuschlagen und dann
einfach in meiner ersten Steuererklärung ende nächsten Jahres das Smartphone als Werbungskosten geltend machen?
Obwohl ich das vor der Arbeitsbeginn in diesem Jahr nach dem Studium gekauft habe? Würde das Finanzamt das akzeptieren?

Ab 2018 sollen zudem Smartphones über 480€ sofort von der Steuer absetzbar sein, ohne Abschreibung nach 5 Jahren.
Gilt diese Regelung auch schon für mich wenn ich dieses Jahres das Smartphone gekauft hab und nächstes Jahr
dann in meiner Steuererklärung geltend machen möchte?

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bwlnothx

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Das Rechnungsdatum ist ausschlaggebend.
In der Einkommensteuererklärung können nur Ausgaben des jeweiligen Kalenderjahres geltend gemacht werden.

Aus Interesse: Wie viel % betriebliche Nutzung möchtest du ansetzen?

antworten
BW-Berater

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

bwlnothx schrieb am 22.11.2017:

Das Rechnungsdatum ist ausschlaggebend.
In der Einkommensteuererklärung können nur Ausgaben des jeweiligen Kalenderjahres geltend gemacht werden.
Das halte ich für ein Gerücht. Für 2016 habe ich wie sehr viele andere auch Kosten aus 2015 und 2014 abgesetzt. Zum Beispiel für meinen Laptop - Stichwort Abschreibung. Und genau das würde auch für das Smartphone gelten.

Wenn sich im nächsten Jahr die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro netto steigt, dann gilt soweit ich weiß nur für neu angeschaffte Güter. Altfälle würden dann nach dem jeweilig gültigen Stand behandelt.

Ich für meinen Teil würde wohl bis nächstes Jahr warten.

antworten
WiWi Gast

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Wenn du dein Smartphone nicht beruflich benötigst, dann kannst du auch keine Werbungskosten dafür absetzen. Tendenziell wirst du es nicht benötigen, da man dir ansonsten von Seiten deines Arbeitgebers eines stellen würde.

antworten
WiWi Gast

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Hallo Leute,

alles klar danke dann warte ich noch! Ich werde als Softwareentwickler arbeiten da brauch man bestimmt ein Handy. Nächstes Jahr werde ich meine aller erste Steuererklärung in meinem Leben schreiben.

Wieviel Geld würde ich eigentlich sparen wenn mein 500 € Handy vollständig geltend gemacht wird? Würde ich dadurch wenn ich sagen wir 40 % Steuern zahlen muss insgesamt bei Steuerklasse 1 tatsächlich 500 € * 0,4 = 200 € sparen? Das wäre eine mächtige Summe!

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bwlnothx

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

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BW-Berater schrieb am 22.11.2017:

Das halte ich für ein Gerücht. Für 2016 habe ich wie sehr viele andere auch Kosten aus 2015 und 2014 abgesetzt. Zum Beispiel für meinen Laptop - Stichwort Abschreibung. Und genau das würde auch für das Smartphone gelten.
Wenn sich im nächsten Jahr die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro netto steigt, dann gilt soweit ich weiß nur für neu angeschaffte Güter. Altfälle würden dann nach dem jeweilig gültigen Stand behandelt.
Ich für meinen Teil würde wohl bis nächstes Jahr warten.
_______________________________

Es ist so wie ich gesagt habe. Du kannst in der Einkommensteuererklärung 2018 nur Ausgaben aus dem Kalenderjahr 2018 ansetzen. Verwechselst du es vielleicht mit dem Verlustvortrag für Vorjahre? Aber selbst diese Vorträge können durch Ausgaben in den jeweiligen Vorjahren entstehen...

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bwlnothx

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

WiWi Gast schrieb am 22.11.2017:

Wenn du dein Smartphone nicht beruflich benötigst, dann kannst du auch keine Werbungskosten dafür absetzen. Tendenziell wirst du es nicht benötigen, da man dir ansonsten von Seiten deines Arbeitgebers eines stellen würde.

Er benötigt es ja ganz offensichtlich beruflich. 50% sehe ich unkritisch. 80-90% sind als Softwareentwickler aber eventuell auch noch drin. Was der Arbeitgeber macht oder nicht, spielt keine Rolle.

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WiWi Gast

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Ja, aber das ist wie mit der Gucci-Tasche, die 1.000 € runtergesetzt ist und trotzdem noch 4.000 € kostet: du hast nicht 1.000 € "gespart", sondern 4.000 € verpulvert. Wenn du eine Ausgabe nur aus beruflichen Gründen tätigst, hast du keinen direkten persönlichen Nutzen davon, muss aber die Kosten (abzgl. der Steuererstattung) selbst tragen. Besser also, dein Arbeitgeber zahlt das nur beruflich genutzte Handy gleich ganz. Ist billiger für dich.
Solltest du dein Handy privat nutzen, dann darfst du es streng genommen nicht absetzen. Du kannst es natürlich versuchen und Glück haben, wenn du durch das Raster der Finanzbeamten fällst. Wobei es jetzt, da du weißt, dass du es nicht darfst, schon Steuerhinterziehung wäre... Dummheit schützt manchmal eben doch vor Strafe...

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bwlnothx

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

WiWi Gast schrieb am 23.11.2017:

Hallo Leute,

alles klar danke dann warte ich noch! Ich werde als Softwareentwickler arbeiten da brauch man bestimmt ein Handy. Nächstes Jahr werde ich meine aller erste Steuererklärung in meinem Leben schreiben.

Wieviel Geld würde ich eigentlich sparen wenn mein 500 € Handy vollständig geltend gemacht wird? Würde ich dadurch wenn ich sagen wir 40 % Steuern zahlen muss insgesamt bei Steuerklasse 1 tatsächlich 500 € * 0,4 = 200 € sparen? Das wäre eine mächtige Summe!

Ja, aber beachte, dass du dafür erst mal auf 1.000 EUR weitere Werbungskosten kommen musst, damit es sich so rechnet, wie du es dir vorstellst.

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WiWi Gast

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

bwlnothx schrieb am 23.11.2017:

WiWi Gast schrieb am 23.11.2017:

Hallo Leute,

alles klar danke dann warte ich noch! Ich werde als Softwareentwickler arbeiten da brauch man bestimmt ein Handy. Nächstes Jahr werde ich meine aller erste Steuererklärung in meinem Leben schreiben.

Wieviel Geld würde ich eigentlich sparen wenn mein 500 € Handy vollständig geltend gemacht wird? Würde ich dadurch wenn ich sagen wir 40 % Steuern zahlen muss insgesamt bei Steuerklasse 1 tatsächlich 500 € * 0,4 = 200 € sparen? Das wäre eine mächtige Summe!

Ja, aber beachte, dass du dafür erst mal auf 1.000 EUR weitere Werbungskosten kommen musst, damit es sich so rechnet, wie du es dir vorstellst.

Wie ist das zu verstehen? Wieso muss ich auf 100 € weitere Werbungskosten kommen?

Zum Smartphone, ich benötige das selbstverständlich beruflich, man muss doch angerufen werden können. Werde aber keines vom AG gestellt bekommen denk ich.

Also wenn ich mir jetzt das Handy kaufe dann kann ich mir das nicht steuerlich geltend machen.. schade, gibt bei black friday week so einige gute Preise

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OverFlow

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Google ist dein Freund.

"Wenn Sie keine einzelnen Werbungskosten geltend machen, wird ein Betrag von 1.000 Euro pauschal ohne Nachweise angenommen."

WiWi Gast schrieb am 23.11.2017:

bwlnothx schrieb am 23.11.2017:

WiWi Gast schrieb am 23.11.2017:

Hallo Leute,

alles klar danke dann warte ich noch! Ich werde als Softwareentwickler arbeiten da brauch man bestimmt ein Handy. Nächstes Jahr werde ich meine aller erste Steuererklärung in meinem Leben schreiben.

Wieviel Geld würde ich eigentlich sparen wenn mein 500 € Handy vollständig geltend gemacht wird? Würde ich dadurch wenn ich sagen wir 40 % Steuern zahlen muss insgesamt bei Steuerklasse 1 tatsächlich 500 € * 0,4 = 200 € sparen? Das wäre eine mächtige Summe!

Ja, aber beachte, dass du dafür erst mal auf 1.000 EUR weitere Werbungskosten kommen musst, damit es sich so rechnet, wie du es dir vorstellst.

Wie ist das zu verstehen? Wieso muss ich auf 100 € weitere Werbungskosten kommen?

Zum Smartphone, ich benötige das selbstverständlich beruflich, man muss doch angerufen werden können. Werde aber keines vom AG gestellt bekommen denk ich.

Also wenn ich mir jetzt das Handy kaufe dann kann ich mir das nicht steuerlich geltend machen.. schade, gibt bei black friday week so einige gute Preise

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bwlnothx

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Weil die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro bereits im Tarif berücksichtigt ist. Um also den von dir gewünschten Steuereffekt zu haben, benötigst du insgesamt mindestens 1.500 Euro Werbungskosten.

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WiWi Gast

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

WiWi Gast schrieb am 23.11.2017:

bwlnothx schrieb am 23.11.2017:

WiWi Gast schrieb am 23.11.2017:

Hallo Leute,

alles klar danke dann warte ich noch! Ich werde als Softwareentwickler arbeiten da brauch man bestimmt ein Handy. Nächstes Jahr werde ich meine aller erste Steuererklärung in meinem Leben schreiben.

Wieviel Geld würde ich eigentlich sparen wenn mein 500 € Handy vollständig geltend gemacht wird? Würde ich dadurch wenn ich sagen wir 40 % Steuern zahlen muss insgesamt bei Steuerklasse 1 tatsächlich 500 € * 0,4 = 200 € sparen? Das wäre eine mächtige Summe!

Ja, aber beachte, dass du dafür erst mal auf 1.000 EUR weitere Werbungskosten kommen musst, damit es sich so rechnet, wie du es dir vorstellst.

Wie ist das zu verstehen? Wieso muss ich auf 100 € weitere Werbungskosten kommen?

Zum Smartphone, ich benötige das selbstverständlich beruflich, man muss doch angerufen werden können. Werde aber keines vom AG gestellt bekommen denk ich.

Also wenn ich mir jetzt das Handy kaufe dann kann ich mir das nicht steuerlich geltend machen.. schade, gibt bei black friday week so einige gute Preise

Bei der Festsetzung deiner Einkommenssteuer werden dir automatisch Jahr zu Jahr schon pauschal ohne Nachweis 1.000€ (tausend, nicht hundert) Werbekosten von der Steuerlast abgezogen. Zumindest ist das so bei Steuerklasse 1. Erst wenn deine Werbekosten tatsächlich 1.000€ übersteigen, kannst du das geltend machen und erst dann wirkt sich das auf deine Steuerlast aus.

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know-it-all

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Bei der Festsetzung deiner Einkommenssteuer werden dir automatisch Jahr zu Jahr schon pauschal ohne Nachweis 1.000€ (tausend, nicht hundert) Werbekosten von der Steuerlast abgezogen. Zumindest ist das so bei Steuerklasse 1. Erst wenn deine Werbekosten tatsächlich 1.000€ übersteigen, kannst du das geltend machen und erst dann wirkt sich das auf deine Steuerlast aus.

Kleine Ergänzung - die 1.000 EUR Werbungskostenpauschale werden beim arbeitgeberseitigen Lohnsteuerabzug auch in anderen Steuerklassen 2, 3, 4 und 5 berücksichtigt. Nur für Lohnsteuerklasse 6 (bei Mehrfacharbeitsverhältnissen) gibt es das nicht, denn die 1.000 EUR Pauschale wird nur einmal pro Kopf und nicht pro Arbeitsverhältnis gewährt.

Deswegen kann es übrigens Sinn machen, mehrere Ausgaben, die man über früh lang doch tätigen muss, aber bei denen man flexibel den Zeitpunkt bestimmen kann, in einem Jahr zu bündeln. Also bspw. Kosten für eine Weiterbildung, Kauf des neuen Laptops (Arbeitsmittel) und des Smartphones, Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände am Anfang des Jahres für das aktuelle Jahr und noch am Jahresende schon für das kommende Jahr ;-)

Btw: Setzt eigentlich jemand mehr als 20% der Kosten für Telefon-/Internetverträge als anteilige dienstliche Nutzung an und hat damit beim Finanzamt Erfolg?
Ich folge nämlich dem Rat meiner Steuersoftware und beschränke mich immer auf 20%, weil man für mehr ggf. einen Nachweis erbringen müsste.

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WiWi Gast

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Steuerliche Themen sind im Wiwi-Treff immer wieder amüsant zu lesen... Wie um alles in der Welt kommt man darauf, dass die Werbungskostenpauschale irgendwie von der Steuerklasse abhängt? Die Steuerklasse ist einzig und allein dafür da, damit der Arbeitgeber in etwa weiß, wie viel er erstmal vom Monatsgehalt einbehält und an den Fiskus abführt. Am Ende gebt ihr eine Steuererklärung ab und erhaltet eine Erstattung bzw. müsst nachzahlen...

Lohnsteuerklassen beinhalten geschätzte Freibeträge, die sich im Wesentlichen aus den Familienverhältnissen ergeben. Es wird darüber quasi der Lohnsteuerabzug geschätzt, der notwendig ist, damit die jährliche Einkommensteuer möglichst über die Monate verteilt wird. Dabei wird idR etwas mehr einbehalten, damit die Leute auch alle eine Steuererklärung abgeben. Insbesondere wenn man nur Arbeitnehmer ist, muss man die nicht zwangsweise abgeben.

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WiWi Gast

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

WiWi Gast schrieb am 24.11.2017:

Steuerliche Themen sind im Wiwi-Treff immer wieder amüsant zu lesen... Wie um alles in der Welt kommt man darauf, dass die Werbungskostenpauschale irgendwie von der Steuerklasse abhängt? Die Steuerklasse ist einzig und allein dafür da, damit der Arbeitgeber in etwa weiß, wie viel er erstmal vom Monatsgehalt einbehält und an den Fiskus abführt. Am Ende gebt ihr eine Steuererklärung ab und erhaltet eine Erstattung bzw. müsst nachzahlen...

Lohnsteuerklassen beinhalten geschätzte Freibeträge, die sich im Wesentlichen aus den Familienverhältnissen ergeben. Es wird darüber quasi der Lohnsteuerabzug geschätzt, der notwendig ist, damit die jährliche Einkommensteuer möglichst über die Monate verteilt wird. Dabei wird idR etwas mehr einbehalten, damit die Leute auch alle eine Steuererklärung abgeben. Insbesondere wenn man nur Arbeitnehmer ist, muss man die nicht zwangsweise abgeben.

Immer langsam mit den jungen Pferden.
Ja, der Werbungskostenpauschbetrag ist unabhängig von der Lohnsteuerklasse. A b e r: Ob der Werbungskostenpauschbetrag lohnsteuerlich bereits berücksichtigt, d.h. abgezogen wird, ist entscheidend für die Frage, ob ich überhaupt eine Steuererklärung abgebe. Das macht eben nicht jeder. Im Gegenteil ist es Sinn und Zweck der Lohnsteuererhebung, den Verwaltungsaufwand für Ottonormalsteuereerklärungen von Arbeitnehmer zu senken bzw zu minimieren.

Zum TE: Wie soll denn die berufliche Nutzung des Handys konkret aussehen? Meinst du damit, dass dein Chef dich anruft, weil es einen IT-Notfall gibt oder telefonierst du darüber mit Kunden?
Daumenregel für Werbungskosten: Wenn ich ohne die Ausgabe/Anschaffung kurz- oder langfristig weniger Geld erwirtschafte, dann liegen Werbungskosten vor. Alles andere fällt in den Bereich privater Lebensführung und wird nicht vom Steuerzahler subventioniert.

antworten
WiWi Gast

Re: Smartphone vor Arbeitsbeginn kaufen, dann nächstes Jahr steuerlich absetzen. Schlechte Idee?

Verwaltungsaufwand sparen mag vielleicht die Erklärung der FinVerw sein. Stimmt auch, weil viele zu faul sind eine Steuererklärung abzugeben. Faktisch ist es aber nunmal so, dass im Regelfall eben mehr einbehalten wird, als in der Jahresbetrachtung notwendig wäre. Das macht es für (fast) jeden rational denkenden Menschen notwendig eine Steuererklärung abzugeben. Das Verfahren ist halt komplett pro-fiskalisch: Verwaltungsaufwand wird eingespart durch weniger Steuererklärungen und es gibt quasi eine zusätzliche "Faulensteuer" für diejenigen, die ihre Steuererklärung nicht abgeben.

WiWi Gast schrieb am 24.11.2017:

WiWi Gast schrieb am 24.11.2017:

Steuerliche Themen sind im Wiwi-Treff immer wieder amüsant zu lesen... Wie um alles in der Welt kommt man darauf, dass die Werbungskostenpauschale irgendwie von der Steuerklasse abhängt? Die Steuerklasse ist einzig und allein dafür da, damit der Arbeitgeber in etwa weiß, wie viel er erstmal vom Monatsgehalt einbehält und an den Fiskus abführt. Am Ende gebt ihr eine Steuererklärung ab und erhaltet eine Erstattung bzw. müsst nachzahlen...

Lohnsteuerklassen beinhalten geschätzte Freibeträge, die sich im Wesentlichen aus den Familienverhältnissen ergeben. Es wird darüber quasi der Lohnsteuerabzug geschätzt, der notwendig ist, damit die jährliche Einkommensteuer möglichst über die Monate verteilt wird. Dabei wird idR etwas mehr einbehalten, damit die Leute auch alle eine Steuererklärung abgeben. Insbesondere wenn man nur Arbeitnehmer ist, muss man die nicht zwangsweise abgeben.

Immer langsam mit den jungen Pferden.
Ja, der Werbungskostenpauschbetrag ist unabhängig von der Lohnsteuerklasse. A b e r: Ob der Werbungskostenpauschbetrag lohnsteuerlich bereits berücksichtigt, d.h. abgezogen wird, ist entscheidend für die Frage, ob ich überhaupt eine Steuererklärung abgebe. Das macht eben nicht jeder. Im Gegenteil ist es Sinn und Zweck der Lohnsteuererhebung, den Verwaltungsaufwand für Ottonormalsteuereerklärungen von Arbeitnehmer zu senken bzw zu minimieren.

Zum TE: Wie soll denn die berufliche Nutzung des Handys konkret aussehen? Meinst du damit, dass dein Chef dich anruft, weil es einen IT-Notfall gibt oder telefonierst du darüber mit Kunden?
Daumenregel für Werbungskosten: Wenn ich ohne die Ausgabe/Anschaffung kurz- oder langfristig weniger Geld erwirtschafte, dann liegen Werbungskosten vor. Alles andere fällt in den Bereich privater Lebensführung und wird nicht vom Steuerzahler subventioniert.

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Handy bei EY

WiWi Gast

Ich glaube mehr als 13 promax für 20 Ocken geht immer noch nicht. Aber nen SE kriegst Du für umme. Oder irgendso ein Galaxy Kram.

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