WiWi Gast schrieb am 21.05.2024:
WiWi Gast schrieb am 20.05.2024:
Die Freistellung sowie deine 60-80k bekommst du während die Kündigungsschutzklage läuft und gewonnen wird sowieso. Kurz gesagt: Du kommst am Ende nach der Klage auf das doppelte Raus. Minimum. Bei der aktuellen Marktlage, wo quasi keiner irgendwelche Unternehmensberater braucht oder einstellt, würde ich nicht gehen.
Volle Zustimmung. MBB und jede andere Beratung sitzt in Deutschland am deutlich kürzeren Hebel. Wenn die dich loswerden wollen, dann würde ich deutlich mehr als 60-80k fordern. Die haben absolut keine Chance dich loszuwerden.
Wenn die den Bonus kürzen wird das vom Gericht auch einkassiert und die werden zu einer höheren Bonuszahlung bzw. Bonusnachzahlung verdonnert. Wenn du bereits schonmal ein Bonus bekommen hast, dann wirst du auf Dauer immer in etwa den gleichen prozentualen Anteil erhalten, egal wie die Bewertung ist. Da gibt es hunderte Urteile zu. Hauptgrund ist, dass ein Arbeitgeber vor Gericht alle Details zur Bewertung, dem Bewertungssystem und der Vergleichbarkeit der Bewertungen zu anderen Mitarbeiter veröffentlichen muss und das hat noch nie ein Arbeitgeber in dem Detail gemacht, dass es vor Gericht anerkannt wurde. Wie auch?
Mehr als 40h in der Woche musst du auch nicht arbeiten (inkl. Reisezeit). Ein weiterer Vorteile ist also, dass du dann einfach Überstunden aufschreiben kannst. Dein Gehalt wird in Zukunft also relativ hoch ausfallen, denn MBB wird dich bei keinem Ihrer Kunden nur 40h inkl. Reisezeit verkauft bekommen.
Beides führt dazu, dass die ziemlich schnell mit deutlich höheren Abfindungsangeboten um die Ecke kommen. Wenn kein neuer super Arbeitsvertrag vorliegt, dann folgende Empfehlung: Als Consultant würde ich sicher ein Abfindungsangebot unter 100k niemals unterschreiben. Ab Manager sicher nicht unterhalb des letzten Jahresgehaltes. Das sind beides minimal Ziele.
Wichtig ist aber beim Eintritt in eine UB (MBB etc.) immer eine Arbeitsrechtsschutz abschließen, damit man keine Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage und Bonusklage hat. Ansonsten lohnen sich die Rechtsstreitigkeiten nicht.
Bzgl. der eignen Reputation muss man sich auch nicht fürchten. Zurück zu der Beratung kommt man eh nicht mehr. Die MBB Partner sind jetzt auch nicht übermäßig krass vernetzt und haben besseres zu tun, als einer Person Steine in den Weg zu legen. Zumal das auch für den Arbeitgeber und den jeweiligen Partner nicht gut aussieht und auch nicht gut ankommt, wenn er darüber redet. Anders ausgedrückt, selbst als Principal/Director/Associate Partner bist du so unbedeutend, dass danach kein Hahn kräht und es schnell vergessen ist.
PS BCG hatte vor ein paar Jahren genau das Problem mit einigen Partnern. Die haben sich auf die „Hinterbeine“ gestellt und Kündigungsschutzklage etc. eingereicht. Die Vergleiche die am Ende geschlossen wurden, waren nicht schlecht :D. BCG hat das mehrere Millionen Euro gekostet, weil ihre Strategie vor Gericht vollkommen daneben gegangen ist. In Deutschland hat egal welcher Arbeitgeber keine Chance einen Mitarbeiter loszuwerden, solange der sich korrekt verhält und kein Betrug, Compliance Verstoß etc. begeht.
In der Realität passiert das aber kaum, denn Berater haben in der Regel Persönlichkeitsstrukturen die sie Konfliktscheu und Risikoavers machen. In den Recruiting Prozessen wird nicht ohne Grund sehr genau geschaut ob es „persönlich“ zwischen Beratung und Kandidat passt. Hier werden sicher 80-90 Prozent aller potenziellen Problemfälle bereits ausgesiebt.
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