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Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Bin gerade im Rennen für einen Job > 200k. Habe mich jetzt etwas mit meiner eigenen Kündigungsfrist beschäftigt (IGM Konzern) und lese dort: 6 Monate zum Halbjahr.
D.h. ich bin wenn ich heute Kündige frühestens im Juni 2025 raus..... also in 10 Monaten.
Bin bei meiner jetzigen Firma lediglich im unteren Middle Management (ca. 145k all in).

Wem nützt so eine lange Kündigungsfrist außer dem Arbeitgeber?

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Bin gerade im Rennen für einen Job > 200k. Habe mich jetzt etwas mit meiner eigenen Kündigungsfrist beschäftigt (IGM Konzern) und lese dort: 6 Monate zum Halbjahr.
D.h. ich bin wenn ich heute Kündige frühestens im Juni 2025 raus..... also in 10 Monaten.
Bin bei meiner jetzigen Firma lediglich im unteren Middle Management (ca. 145k all in).

Wie lang ist Deine Betriebszugehörigkeit? Da lohnt sich wahrscheinlich die Konsultation eines Arbeitsrechtlers. Generell gilt Vertragsfreiheit und Du wirst ja auch Arbeitgeberseitig eine so lange Frist haben. Aber auch da gibt es Grenzen.

Wem nützt so eine lange Kündigungsfrist außer dem Arbeitgeber?

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Bin gerade im Rennen für einen Job > 200k. Habe mich jetzt etwas mit meiner eigenen Kündigungsfrist beschäftigt (IGM Konzern) und lese dort: 6 Monate zum Halbjahr.
D.h. ich bin wenn ich heute Kündige frühestens im Juni 2025 raus..... also in 10 Monaten.
Bin bei meiner jetzigen Firma lediglich im unteren Middle Management (ca. 145k all in).

Wem nützt so eine lange Kündigungsfrist außer dem Arbeitgeber?

Ist doch egal, wem was nützt. Du hast damals den Arbeitsvertrag unterschrieben. Manche AG wollen das für beide Seiten die gleichen Bedingungen gelten. Du hast schließlich auch 6 monate Kündigungsschutz.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Wie lang ist Deine Betriebszugehörigkeit? Da lohnt sich wahrscheinlich die Konsultation eines Arbeitsrechtlers. Generell gilt Vertragsfreiheit und Du wirst ja auch Arbeitgeberseitig eine so lange Frist haben. Aber auch da gibt es Grenzen.

Das mit Kündigungsfristen ist ja rein streng
vertraglich gesehen.

So lange man sich abspricht, kannst theoretisch am gleichen Tag raus.

Anders gesagt: wenn die Nicht-Besetzung deiner Stelle nicht kritisch ist oder man jemanden bald findet, dann kannst Du auch früher raus.

Falls interessant: Hier gilt ja immer noch das „BGB-Prinzipp“ - wenn
die beiden Parteien sich absprechen, ist es
zweirrangig was im Vertrag steht.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Das mit Kündigungsfristen ist ja rein streng
vertraglich gesehen.

So lange man sich abspricht, kannst theoretisch am gleichen Tag raus.

Anders gesagt: wenn die Nicht-Besetzung deiner Stelle nicht kritisch ist oder man jemanden bald findet, dann kannst Du auch früher raus.

Falls interessant: Hier gilt ja immer noch das „BGB-Prinzipp“ - wenn
die beiden Parteien sich absprechen, ist es
zweirrangig was im Vertrag steht.

Das ist ja dann Problem. Was ist wenn die ggü. Seite nicht will das man geht.
Klar man kann niemanden zur Arbeit zwingen, ist aber hier ein deutlicher Stein auf dem Weg.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Das ist ja dann Problem. Was ist wenn die ggü. Seite nicht will das man geht.
Klar man kann niemanden zur Arbeit zwingen, ist aber hier ein deutlicher Stein auf dem Weg.

Warum muss man gleich negativ denken. Neue Jobzusage bekommen > aktuellem Chef mitteilen, dass man früher raus will > schauen was passiert.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Das ist ja dann Problem. Was ist wenn die ggü. Seite nicht will das man geht.
Klar man kann niemanden zur Arbeit zwingen, ist aber hier ein deutlicher Stein auf dem Weg.

Die 6 Monate Kündigungsfrist sind mit Sicherheit unbedenklich bzw. nicht angreifbar. Aber dass es nur einen Kündigungstermin pro Jahr gibt kann man denke ich schon angreifen.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Danke für die Antworten.
Das war ein Standardvertrag den hier jeder unterschreibt auf der Karrierestufe.

Es sind 6 Monate zum Halbjahresende. Also man kann zweimal im Jahr Kündigen zum Ende Juni und zum Ende Dezember und muss mindestens 6 Monate und 1 Tag noch da bleiben bzw. maximal 12 Monate.....

Betriebszugehörigkeit: 20 Jahre.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Danke für die Antworten.
Das war ein Standardvertrag den hier jeder unterschreibt auf der Karrierestufe.

Es sind 6 Monate zum Halbjahresende. Also man kann zweimal im Jahr Kündigen zum Ende Juni und zum Ende Dezember und muss mindestens 6 Monate und 1 Tag noch da bleiben bzw. maximal 12 Monate.....

Betriebszugehörigkeit: 20 Jahre.

Klingt nach Bosch.... im Zweifel mit dem Chef besprechen. Unter Umständen hat der auch keine Lust dich unmotiviert für 10 Monate weiter zu bezahlen.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Warum geht man immer davon aus, der AG möchte die Kündigungsfrist immer voll ausnützen?

Ich habe in meinem Leben jedes einzelne Unternehmen, in dem ich war, mit einem Aufhebungsvertrag verlassen. Kein AG möchte einen gekündigten, unmotivierten Mitarbeiter über 6 Monate behalten.

So lange Fristen sind nur eine Absicherung für den AG, falls es ein super duper wichtiges existenzrelevantes Projekt gibt, in dem man die eine Person unbedingt braucht, oder weil es super schwierig ist, einen passenden Nachfolger zu finden. In der Praxis kommt beides kaum vor und man einigt sich einfach auf einen Aufhebungsvertrag.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Bei einem solchen Gehaltsunterschied würde ich vielleicht daran denken, den Wald abzubrennen und mit Krankschreibung zu drohen, ohne eine richtige Übergabe zu machen.
Natürlich wäre das das letzte Mittel, wenn der Chef nicht auf einen Aufhebungsvertrag zu einem passenden Zeitpunkt eingeht.
Das habe ich einmal in meiner Karriere gemacht, nur unter 4 Augen und Ohren, da ich sonst das deutlich lukrativere Angebot verloren hätte (den letzten Teil habe ich im Gespräch selbstverständlich nicht erwähnt).

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Bei einem solchen Gehaltsunterschied würde ich vielleicht daran denken, den Wald abzubrennen und mit Krankschreibung zu drohen, ohne eine richtige Übergabe zu machen.
Natürlich wäre das das letzte Mittel, wenn der Chef nicht auf einen Aufhebungsvertrag zu einem passenden Zeitpunkt eingeht.

Da würde ich als Chef schon mal aus Prinzip auf die vereinbarte Kündigungsfrist bestehen, nur damit du den neuen Job nicht antreten kannst.
Wie du mir, so ich dir.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Was soll es eigentlich für eine Vertragsstrafe geben? Was passiert, wenn ich einfach nicht mehr hingehe?

antworten
WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

WiWi Gast schrieb am 03.09.2024:

WiWi Gast schrieb am 02.09.2024:

Da würde ich als Chef schon mal aus Prinzip auf die vereinbarte Kündigungsfrist bestehen, nur damit du den neuen Job nicht antreten kannst.
Wie du mir, so ich dir.

Hast du meine Klammer nicht gelesen? Du wirst als Chef nichts davon wissen, dass ich die Stelle sonst nicht antreten kann. Notfalls nehme ich die Krankschreibung mit und bewerbe mich weiter. Die große Lücke und fehlendes Fachwissen sind eher ein Problem für den Chef, als für mich als Arbeitnehmer, daher klappt dieser Poker-Spielzug meistens auch.
Warum sollte er nicht darauf eingehen, dass ich innerhalb von 3 Monaten den Nachfolger einlerne und alles ordnungsgemäß übergebe, statt einfach zu verschwinden?

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Voice of Reason

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Das könnte problematisch werden - vom potentiellen Impact auf dein Führungszeugnis mal ganz abgesehen.

Was bei uns (Google) einige schon gemacht haben, um sofort freigestellt zu werden oder sogar einen Vertrag abschließen, der die Kündigungsfrist in beiderseitigem Einverständnis drastisch reduziert: sie behaupten einfach, dass ihre neue Stelle bei Microsoft oder AWS ist.
Du hast dann nach Information deines Vorgesetzten bzw. Kündigungseingang noch ca 24hrs Zugriff auf Deine Systeme, Mails, Daten, ... und danach wirst Du sofort in allem gesperrt und musst quasi sofort aufhören zu arbeiten.

Ob oder ob nicht der neue Job dann tatsächlich da ist, ist natürlich dann ein anderes Thema. :)

Daher - wenn man in einer Industrie mit sehr starkem Konkurrenzverhalten ist, kann sowas sehr hilfreich sein.

WiWi Gast schrieb am 03.09.2024:

Was soll es eigentlich für eine Vertragsstrafe geben? Was passiert, wenn ich einfach nicht mehr hingehe?

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Voice of Reason schrieb am 03.09.2024:

Das könnte problematisch werden - vom potentiellen Impact auf dein Führungszeugnis mal ganz abgesehen.

Was bei uns (Google) einige schon gemacht haben, um sofort freigestellt zu werden oder sogar einen Vertrag abschließen, der die Kündigungsfrist in beiderseitigem Einverständnis drastisch reduziert: sie behaupten einfach, dass ihre neue Stelle bei Microsoft oder AWS ist.
Du hast dann nach Information deines Vorgesetzten bzw. Kündigungseingang noch ca 24hrs Zugriff auf Deine Systeme, Mails, Daten, ... und danach wirst Du sofort in allem gesperrt und musst quasi sofort aufhören zu arbeiten.

Ob oder ob nicht der neue Job dann tatsächlich da ist, ist natürlich dann ein anderes Thema. :)

Daher - wenn man in einer Industrie mit sehr starkem Konkurrenzverhalten ist, kann sowas sehr hilfreich sein.

WiWi Gast schrieb am 03.09.2024:

Das kann aber auch "nach hinten los gehen". Wenn er beispielsweise ne Kündigungsfrist von 6 Monaten hat, könnten die ihn für die 6 Monate dann bezahlt freistellen. Dann könnte er die neue Stelle trotzdem erst nach Ablauf der vollen Kündigungsfrist angehen.

Ist aber jetzt natürlich auch kein Weltuntergang bei nem Jahresgehalt von 145k für 6 Monate bezahlt freigestellt zu werden x,D

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ExBerater

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

War bei mir ähnlich. Mir wurden innerhalb von Sekunden alle Systeme gesperrt und man hat mich 4 Monat weiter bezahlt fürs nichts tun :-)

WiWi Gast schrieb am 03.09.2024:

Voice of Reason schrieb am 03.09.2024:

Das kann aber auch "nach hinten los gehen". Wenn er beispielsweise ne Kündigungsfrist von 6 Monaten hat, könnten die ihn für die 6 Monate dann bezahlt freistellen. Dann könnte er die neue Stelle trotzdem erst nach Ablauf der vollen Kündigungsfrist angehen.

Ist aber jetzt natürlich auch kein Weltuntergang bei nem Jahresgehalt von 145k für 6 Monate bezahlt freigestellt zu werden x,D

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Hatte auch 6 Monate und habe damals gesagt ich wechsel zum Erzfeind/Konkurrenten. Durfte noch am gleichen Tag den Laptop abgeben.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit über Elternzeit früher aus dem Vertrag rauszukommen (falls Du Kinder hast): zum Ende der Elternzeit darf der Arbeitnehmer mit dreimonatiger Frist kündigen (§ 19 BEEG).

WiWi Gast schrieb am 03.09.2024:

Hatte auch 6 Monate und habe damals gesagt ich wechsel zum Erzfeind/Konkurrenten. Durfte noch am gleichen Tag den Laptop abgeben.

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WiWi Gast

Kündigungsfrist - 6 Monate zum Halbjahr

Elternzeit muss aber mindestens 7 Wochen vorher angemeldet werden, d.h. auch mit diesem „Trick“ würde es min. 5-6 Monate dauern.

Bei uns ist es im AT-Bereich auch Standard, dass man 6 Monate Kündigungsfrist hat. In den meisten Fällen kamen die Ex-Kollegen bislang auch nicht oder nicht entscheidend früher raus (max. wenige Wochen), selbst wenn sie innerhalb der Branche gewechselt sind.

WiWi Gast schrieb am 03.09.2024:

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit über Elternzeit früher aus dem Vertrag rauszukommen (falls Du Kinder hast): zum Ende der Elternzeit darf der Arbeitnehmer mit dreimonatiger Frist kündigen (§ 19 BEEG).

WiWi Gast schrieb am 03.09.2024:

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WiWi Gast

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