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Verzögerte Kündigungszustellung

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Am 27. September habe ich meine Kündigung versendet, die jedoch erst am Dienstag, den 1. Oktober, per Einschreiben beim Arbeitgeber zugestellt wurde – einen Tag zu spät. Nun stehe ich vor der Herausforderung, dass mein nahtloser Arbeitgeberwechsel gefährdet ist. Ich weiß nicht genau, wie ich damit umgehen soll, da es schwierig wäre, dem neuen Arbeitgeber zu erklären, dass ich nun doch einen Monat länger bei meiner alten Firma bleiben muss.

Wie sind so eure Erfahrungen oder dich aus eurem Umfeld falls das schon mal jemanden passiert ist.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Das kommt jetzt ganz auf deinen Arbeitgeber an. Er kann dich natürlich raus lassen. Aber muss er nicht.

Entschuldige, das so klar sagen zu müssen, aber es ist auch selten dämlich eine Kündigung an einem Freitag zu versenden, wenn Montag der letzte Tage zur Abgabe ist. Wieso bist du nicht persönlich mit der Kündigung hin?

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 04.10.2024:

Am 27. September habe ich meine Kündigung versendet, die jedoch erst am Dienstag, den 1. Oktober, per Einschreiben beim Arbeitgeber zugestellt wurde – einen Tag zu spät. Nun stehe ich vor der Herausforderung, dass mein nahtloser Arbeitgeberwechsel gefährdet ist. Ich weiß nicht genau, wie ich damit umgehen soll, da es schwierig wäre, dem neuen Arbeitgeber zu erklären, dass ich nun doch einen Monat länger bei meiner alten Firma bleiben muss.

Wie sind so eure Erfahrungen oder dich aus eurem Umfeld falls das schon mal jemanden passiert ist.

Gehe zum Arzt und lasse dich krankschreiben. Sage es ist was infektiöses. Versuche damit erst frühzeitig gehen zu können. Wenn es nicht klappt, versuche so dein Einstieg zu verschieben.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

normalerweise lassen sie dich trotzdem rechtzeitig raus wenns keine dramatischen Gründe für die Kündigung gibt

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Entschuldige, das so klar sagen zu müssen, aber es ist auch selten dämlich eine Kündigung an einem Freitag zu versenden, wenn Montag der letzte Tage zur Abgabe ist. Wieso bist du nicht persönlich mit der Kündigung hin?

Ich ging davon aus, dass das Versanddatum ausschlaggebend ist und nicht der Zeitpunkt der Zustellung. Es erscheint mir überholt, dass die Deutsche Post in dieser Hinsicht eine so zentrale Rolle spielt. Vielleicht wäre es an der Zeit, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anzupassen.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Ich ging davon aus, dass das Versanddatum ausschlaggebend ist und nicht der Zeitpunkt der Zustellung. Es erscheint mir überholt, dass die Deutsche Post in dieser Hinsicht eine so zentrale Rolle spielt. Vielleicht wäre es an der Zeit, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anzupassen.

Nicht richtig gelesen, und jetzt sind andere Schuld. Top, da kann dein neuer AG sich ja schonmal auf was freuen.

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Auditor

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 04.10.2024:

Am 27. September habe ich meine Kündigung versendet, die jedoch erst am Dienstag, den 1. Oktober, per Einschreiben beim Arbeitgeber zugestellt wurde – einen Tag zu spät. Nun stehe ich vor der Herausforderung, dass mein nahtloser Arbeitgeberwechsel gefährdet ist. Ich weiß nicht genau, wie ich damit umgehen soll, da es schwierig wäre, dem neuen Arbeitgeber zu erklären, dass ich nun doch einen Monat länger bei meiner alten Firma bleiben muss.

Wie sind so eure Erfahrungen oder dich aus eurem Umfeld falls das schon mal jemanden passiert ist.

Wieder mal ein klassischer Fall bei dem für eigenes Verschulden alle möglichen Anderen verantwortlich sein sollen. ;-)

Bei Abgabe einer einseitigen Willenserklärung gegenüber einem Dritten, trägst nun mal Du das "Transportrisiko". Denn als Absender hattest Du die freie Wahl einen adäquaten Zustellungsweg zu nutzen; wieso sollte das letzten Endes zu Lasten des Arbeitgebers (bzw. generell des Empfängers) gehen?

Da Du Dich dazu entschieden hast, die Kündigung per Post zu verschicken, wurde sie eben mit Zugang wirksam, hier am 2.10.24.

Die Rechtslage ist eindeutig; Kündigung unter Umgehung der Mindestkündigungsfrist zum 31.10.24 ist nur möglich, wenn Dein Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Ob er das tut, wird hier keiner orakeln können - generell wäre meine Bereitschaft als AG eher nicht so ausgeprägt (anders, wenn Kündigung nur zum Quartal oder ähnliches möglich wäre). ;-)

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Ich ging davon aus, dass das Versanddatum ausschlaggebend ist und nicht der Zeitpunkt der Zustellung. Es erscheint mir überholt, dass die Deutsche Post in dieser Hinsicht eine so zentrale Rolle spielt. Vielleicht wäre es an der Zeit, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anzupassen.

Warum sollte denn das Versanddatum ausschlaggebend sein? Wäre doch sehr unfair für den Empfänger. Außerdem gehe ich davon aus, dass es allgemein bekannt ist (sowie die 1-3 Werktage Brieflaufzeit)

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 04.10.2024:

Am 27. September habe ich meine Kündigung versendet, die jedoch erst am Dienstag, den 1. Oktober, per Einschreiben beim Arbeitgeber zugestellt wurde – einen Tag zu spät. Nun stehe ich vor der Herausforderung, dass mein nahtloser Arbeitgeberwechsel gefährdet ist. Ich weiß nicht genau, wie ich damit umgehen soll, da es schwierig wäre, dem neuen Arbeitgeber zu erklären, dass ich nun doch einen Monat länger bei meiner alten Firma bleiben muss.

Wie sind so eure Erfahrungen oder dich aus eurem Umfeld falls das schon mal jemanden passiert ist.

Wie ist denn dein Verhältnis zu deinem aktuellen Arbeitgeber? Du musst halt jetzt einfach auf Kulanz hoffen (bei gutem Verhältnis sollte es möglich sein) damit dieser dann ggf. die Kündigungsfrist im Einvernehmen reduziert. Falls nicht wird es halt etwas schwieriger, ich würde mich dann einfach an den neuen Arbeitgeber wenden und hoffen das du einen Monat später anfangen kannst.
Im worst case halt dann den letzten Monat einfach krankschreiben lassen und beim neuen AG schon arbeiten, kommt aber mit Sicherheit schlecht an und kann das Zeugnis ruinieren (und den Ruf). Außerdem bin ich mir da bzgl. der rechtlichen Situation unsicher.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Mal abgesehen davon, dass du das selbst wirklich sehr schlecht geplant bzw. umgesetzt hast (kann man jetzt aber eh nicht mehr ändern), musst du jetzt auf Kulanz deines Arbeitgebers hoffen.

Ich denke in aller Regel sollte er dich früher gehen lassen. Ansonsten hast du legal eigentlich nur die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen, um den neuen Arbeitsvertrag zu erfüllen.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Denke dein Kommentar ist ironisch gemeint?

Wer will durch so einen Unsinn das Arbeitszeugnis ruinieren

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Du kannst ja einfach ne fristlose Kündigung erwirken, einfach unfreundlich anrufen

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Du kannst ja einfach ne fristlose Kündigung erwirken, einfach unfreundlich anrufen

Und welcher Arbeitgeber schmeißt jemanden der gekündigt hat, wegen Unfreundlichkeit raus????? Das sind Tipps, die gehen am echten Leben vorbei.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Deswegen schreibe ich zuerst eine Mail mit der Kündigung im Anhang an HR und teile gleich mit, dass sie postalisch auf dem Weg ist.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Ich ging davon aus, dass das Versanddatum ausschlaggebend ist und nicht der Zeitpunkt der Zustellung. Es erscheint mir überholt, dass die Deutsche Post in dieser Hinsicht eine so zentrale Rolle spielt. Vielleicht wäre es an der Zeit, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anzupassen.

Tolles Beispiel für die heutige junge Generation:
Man macht auf Grundlage falschem/fehlenden Wissens einen Fehler, der einen Schaden zur Folge hat. Und die Reaktion darauf ist, die Schuld nur bei den anderen zu suchen (Post, Gesetze) und oben drauf noch andere im Forum zu bitten, ihnen jetzt noch zu sagen, was sie jetzt machen sollen.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Korrekt, so macht man es richtig

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Deswegen schreibe ich zuerst eine Mail mit der Kündigung im Anhang an HR und teile gleich mit, dass sie postalisch auf dem Weg ist.

antworten
WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Warum sollte denn das Versanddatum ausschlaggebend sein? Wäre doch sehr unfair für den Empfänger. Außerdem gehe ich davon aus, dass es allgemein bekannt ist (sowie die 1-3 Werktage Brieflaufzeit)

Ich habe auch sehr wichtige Post erwartet und diese wurde (angeblich) Freitag vor einer Woche versendet und kam erst am Mittwoch nachmittag bei mir an. Wohlgemerkt innerhalb der selben Stadt. Keine Ahnung was da los ist, aber schon äußerst schwach.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Korrekt, so macht man es richtig

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Vermutlich gilt aber auch hier ausschließlich das postalische Zustellungsdatum, oder?

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Rechtlich wäre das wohl zu beurteilen, aber keine HR Abteilung hat etwas davon, sich in so einem Fall quer zu stellen und das vor Gericht ausstreiten zu lassen.

Die Intention des AN ist ja eindeutig und alles andere ist dann juristische Spielerei

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Vermutlich gilt aber auch hier ausschließlich das postalische Zustellungsdatum, oder?

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Der Monat geht bis zum 31.10, gesetzliche Regelung mit 1 Monat zum Ende sind exakt 28 Tage.

Sehe hier also nicht, dass du deine Frist verpasst hast. Die Kündigung zum Ende eines Monats mit 31 Tagen muss also zum 3. Tag eingegangen sein, in deinem Fall spätestens 03.10

antworten
WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Deine Aussage ist in mehrerlei Hinsicht falsch.

Im Arbeitsrecht gilt das Monatsende als Stichtag (anders als im Mietrecht). Selbst wenn die Klauseln wie im Mietrecht gelten würde, wäre deine Aussage aber falsch, da es sich um drei Werktage handeln muss. Der 3.10. ist kein Werktag sondern gesetzlicher Feiertag. Folglich wäre dann die Frist am 4.10.

Da wir aber hier um Arbeitsrecht sind, ist die Kündigung des Poster zu spät zugegangen. Alles andere ist jetzt Kulanz durch den Arbeitgeber

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Der Monat geht bis zum 31.10, gesetzliche Regelung mit 1 Monat zum Ende sind exakt 28 Tage.

Sehe hier also nicht, dass du deine Frist verpasst hast. Die Kündigung zum Ende eines Monats mit 31 Tagen muss also zum 3. Tag eingegangen sein, in deinem Fall spätestens 03.10

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Verzögerte Kündigungszustellung

Quark - so ein Fall geht überhaupt nicht vor Gericht weil es nichts gibt über das durch ein Gericht zu entscheiden wäre.

Die Vorgaben sind klar und interpretationsfrei - das haben alle Beteiligten zu Beginn unterschrieben.

In diesem Fall hat der Angestellte halt einfach gepennt - Pech gehabt.
Und netterweise ist es sogar durch das Einschreiben dokumentarisch bestätigt, dass es zu spät eingegangen ist - ansonsten hätte man eventuell noch Argumentationsspielraum über ineffiziente Prozesse im Unternehmen zu streiten.
Aber so es ist es ja nun wirklich eineindeutig.

Frag halt, ob Du vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen kannst - ansonsten musst du halt alles um 3 Monate verschieben.

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Rechtlich wäre das wohl zu beurteilen, aber keine HR Abteilung hat etwas davon, sich in so einem Fall quer zu stellen und das vor Gericht ausstreiten zu lassen.

Die Intention des AN ist ja eindeutig und alles andere ist dann juristische Spielerei

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Vermutlich gilt aber auch hier ausschließlich das postalische Zustellungsdatum, oder?

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Es ist ja bekannt, dass du kein Jurist bist. Daher wäre es sinnvoll, wenn du keine juristischen Einschätzungen abgibst, ohne die Lage zu kennen.

Natürlich kannst du mit sowas vor Gericht gehen. Wird das passieren? Vermutlich nicht. Würde der Arbeitnehmer gute Chancen haben? Ebenfalls nicht.

Dennoch ist deine pauschale Aussage leider Unsinn

Voice of Reason schrieb am 05.10.2024:

Quark - so ein Fall geht überhaupt nicht vor Gericht weil es nichts gibt über das durch ein Gericht zu entscheiden wäre.

Die Vorgaben sind klar und interpretationsfrei - das haben alle Beteiligten zu Beginn unterschrieben.

In diesem Fall hat der Angestellte halt einfach gepennt - Pech gehabt.
Und netterweise ist es sogar durch das Einschreiben dokumentarisch bestätigt, dass es zu spät eingegangen ist - ansonsten hätte man eventuell noch Argumentationsspielraum über ineffiziente Prozesse im Unternehmen zu streiten.
Aber so es ist es ja nun wirklich eineindeutig.

Frag halt, ob Du vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen kannst - ansonsten musst du halt alles um 3 Monate verschieben.

WiWi Gast schrieb am 05.10.2024:

Vermutlich gilt aber auch hier ausschließlich das postalische Zustellungsdatum, oder?

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Im worst case halt dann den letzten Monat einfach krankschreiben lassen und beim neuen AG schon arbeiten, kommt aber mit Sicherheit schlecht an und kann das Zeugnis ruinieren (und den Ruf). Außerdem bin ich mir da bzgl. der rechtlichen Situation unsicher.

Du bist dir bei der rechtliche Situation unsicher, sich bei einem AG krank schreiben zu lassen und während der Krankschreibung für einen anderen AG zu arbeiten.

Dir ist echt nicht klar, ob so etwas illegal ist?

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Ich möchte euch bitten, die Diskussion weniger auf meine Person zu fokussieren. Es ist offensichtlich, dass ich einen Fehler gemacht habe und mir nicht ausreichend Wissen über die Regelung zur Zustellfrist angeeignet habe. Ich bin mir dessen bewusst und ärgere mich über mich selbst, dass ich nun negative berufliche Konsequenzen tragen muss.

Außerdem: Ich habe das Gefühl, dass ich nicht einmal mehr bedenkenlos anmerken darf, dass es aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ist, dass im Arbeitsrecht weiterhin das Zustelldatum entscheidend ist. Fehler seitens der Post, wie der Verlust solcher Schreiben, werden oft nur mit einer geringen Entschädigung von 25 Euro abgegolten. Dass wegen der seitens dt Post unzulässig verzögerte Zustellverzögerung eine berufliche Zukunft auf dem Spiel steht, scheint leider auf wenig Verständnis zu stoßen.

Ich stehe vor erheblichen Herausforderungen, und leider fühle ich mich in der Situation nicht ernst genommen.

Wie kann es nun weitergehen? Ich erhalte in der Regel keine schriftlichen Rückmeldungen von meinem Arbeitgeber, weshalb es gut möglich ist, dass ich in den nächsten Monaten ohne klare Auskunft bleibe und am Ende nicht weiß, ob ich zu meinem gewünschten Termin ausscheiden kann.

Ich bitte daher um rechtliche Klärung der Sachlage - ohne persönliche oder charakterliche Anmerkungen.

Vielen Dank im Voraus!

antworten
WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 06.10.2024:

Ich möchte euch bitten, die Diskussion weniger auf meine Person zu fokussieren. Es ist offensichtlich, dass ich einen Fehler gemacht habe und mir nicht ausreichend Wissen über die Regelung zur Zustellfrist angeeignet habe. Ich bin mir dessen bewusst und ärgere mich über mich selbst, dass ich nun negative berufliche Konsequenzen tragen muss.

Außerdem: Ich habe das Gefühl, dass ich nicht einmal mehr bedenkenlos anmerken darf, dass es aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ist, dass im Arbeitsrecht weiterhin das Zustelldatum entscheidend ist. Fehler seitens der Post, wie der Verlust solcher Schreiben, werden oft nur mit einer geringen Entschädigung von 25 Euro abgegolten. Dass wegen der seitens dt Post unzulässig verzögerte Zustellverzögerung eine berufliche Zukunft auf dem Spiel steht, scheint leider auf wenig Verständnis zu stoßen.

Ich stehe vor erheblichen Herausforderungen, und leider fühle ich mich in der Situation nicht ernst genommen.

Wie kann es nun weitergehen? Ich erhalte in der Regel keine schriftlichen Rückmeldungen von meinem Arbeitgeber, weshalb es gut möglich ist, dass ich in den nächsten Monaten ohne klare Auskunft bleibe und am Ende nicht weiß, ob ich zu meinem gewünschten Termin ausscheiden kann.

Ich bitte daher um rechtliche Klärung der Sachlage - ohne persönliche oder charakterliche Anmerkungen.

Vielen Dank im Voraus!

Du musst halt auf Kulanz deines noch Arbeitgebers hoffen, mehr kann man da wohl kaum noch sagen

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 06.10.2024:

Ich möchte euch bitten, die Diskussion weniger auf meine Person zu fokussieren. Es ist offensichtlich, dass ich einen Fehler gemacht habe und mir nicht ausreichend Wissen über die Regelung zur Zustellfrist angeeignet habe. Ich bin mir dessen bewusst und ärgere mich über mich selbst, dass ich nun negative berufliche Konsequenzen tragen muss.

Außerdem: Ich habe das Gefühl, dass ich nicht einmal mehr bedenkenlos anmerken darf, dass es aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ist, dass im Arbeitsrecht weiterhin das Zustelldatum entscheidend ist. Fehler seitens der Post, wie der Verlust solcher Schreiben, werden oft nur mit einer geringen Entschädigung von 25 Euro abgegolten. Dass wegen der seitens dt Post unzulässig verzögerte Zustellverzögerung eine berufliche Zukunft auf dem Spiel steht, scheint leider auf wenig Verständnis zu stoßen.

Ich stehe vor erheblichen Herausforderungen, und leider fühle ich mich in der Situation nicht ernst genommen.

Wie kann es nun weitergehen? Ich erhalte in der Regel keine schriftlichen Rückmeldungen von meinem Arbeitgeber, weshalb es gut möglich ist, dass ich in den nächsten Monaten ohne klare Auskunft bleibe und am Ende nicht weiß, ob ich zu meinem gewünschten Termin ausscheiden kann.

Ich bitte daher um rechtliche Klärung der Sachlage - ohne persönliche oder charakterliche Anmerkungen.

Vielen Dank im Voraus!

Wenn es um wichtige berufliche Konsequenzen geht, ist ein anonymes Internetforum nicht die beste und sicherste Möglichkeit für eine rechtliche Klärung der Sachlage. Da würde ich dann eher einen Anwalt empfehlen.

Die deutsche Post übernimmt übrigens keine Laufzeitgarantie, dass ein Einschreiben innerhalb eines Arbeitstags ankommt. Daher denke ich nicht, dass eine unzulässige Verzögerung vorliegt.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Eine rechtliche Klärung kann nur ein Rechtsanwalt vornehmen. Also frag den doch einfach, wobei die Lage sehr eindeutig ist. Die Kündigung ist zu spät eingegangen, daher hilft nur auf Kulanz des Arbeitgebers zu hoffen. Für das nächste Mal: such doch erst das Gespräch mit deinem Chef über die Kündigung und lass dir die Abgabe der Kündigung quittieren. Dann bist du safe

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

rechtlich ist es doch eindeutig: dein fehler, also sprich mit deinem AG und einige dich irgendwie... so einfach ist das

WiWi Gast schrieb am 06.10.2024:

Ich möchte euch bitten, die Diskussion weniger auf meine Person zu fokussieren. Es ist offensichtlich, dass ich einen Fehler gemacht habe und mir nicht ausreichend Wissen über die Regelung zur Zustellfrist angeeignet habe. Ich bin mir dessen bewusst und ärgere mich über mich selbst, dass ich nun negative berufliche Konsequenzen tragen muss.

Außerdem: Ich habe das Gefühl, dass ich nicht einmal mehr bedenkenlos anmerken darf, dass es aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ist, dass im Arbeitsrecht weiterhin das Zustelldatum entscheidend ist. Fehler seitens der Post, wie der Verlust solcher Schreiben, werden oft nur mit einer geringen Entschädigung von 25 Euro abgegolten. Dass wegen der seitens dt Post unzulässig verzögerte Zustellverzögerung eine berufliche Zukunft auf dem Spiel steht, scheint leider auf wenig Verständnis zu stoßen.

Ich stehe vor erheblichen Herausforderungen, und leider fühle ich mich in der Situation nicht ernst genommen.

Wie kann es nun weitergehen? Ich erhalte in der Regel keine schriftlichen Rückmeldungen von meinem Arbeitgeber, weshalb es gut möglich ist, dass ich in den nächsten Monaten ohne klare Auskunft bleibe und am Ende nicht weiß, ob ich zu meinem gewünschten Termin ausscheiden kann.

Ich bitte daher um rechtliche Klärung der Sachlage - ohne persönliche oder charakterliche Anmerkungen.

Vielen Dank im Voraus!

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Hör doch mal auf über die Post zu reden. Jeder weiß, dass das nicht unbedingt am nächsten Tag ankommt. Jeder sollte wissen, dass das Zustelldatum entscheidend ist. Sowas ist Allgemeinwissen. Es ist fast schon selbstverständlich, dass das Zustelldatum entscheidend ist, weil dann das Gegenüber die vertragliche Zeit hat sich vorzubereiten. Du hättest es auch mit einem Zeugen einwerfen können.

Sei nett zu deinem AG und hoffe auf Kulanz. Wenn du jetzt vorher schon mit Drohungen via Anwalt und Co. kommst, würde ich mich als AG auch quer stellen. Jetzt kannst du halt nicht passiv auf die Antwort warten, sondern musst aktiv auf den AG zugehen. Das ist die Suppe, die du auslöffeln musst.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

WiWi Gast schrieb am 06.10.2024:

Ich möchte euch bitten, die Diskussion weniger auf meine Person zu fokussieren. Es ist offensichtlich, dass ich einen Fehler gemacht habe und mir nicht ausreichend Wissen über die Regelung zur Zustellfrist angeeignet habe. Ich bin mir dessen bewusst und ärgere mich über mich selbst, dass ich nun negative berufliche Konsequenzen tragen muss.

Außerdem: Ich habe das Gefühl, dass ich nicht einmal mehr bedenkenlos anmerken darf, dass es aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ist, dass im Arbeitsrecht weiterhin das Zustelldatum entscheidend ist. Fehler seitens der Post, wie der Verlust solcher Schreiben, werden oft nur mit einer geringen Entschädigung von 25 Euro abgegolten. Dass wegen der seitens dt Post unzulässig verzögerte Zustellverzögerung eine berufliche Zukunft auf dem Spiel steht, scheint leider auf wenig Verständnis zu stoßen.

Ich stehe vor erheblichen Herausforderungen, und leider fühle ich mich in der Situation nicht ernst genommen.

Wie kann es nun weitergehen? Ich erhalte in der Regel keine schriftlichen Rückmeldungen von meinem Arbeitgeber, weshalb es gut möglich ist, dass ich in den nächsten Monaten ohne klare Auskunft bleibe und am Ende nicht weiß, ob ich zu meinem gewünschten Termin ausscheiden kann.

Ich bitte daher um rechtliche Klärung der Sachlage - ohne persönliche oder charakterliche Anmerkungen.

Vielen Dank im Voraus!

Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsberatung leisten und das auch nicht in einem Forum. Und in einem BWL-Forum sachkundige Rechtsberatung zu erwarten, ist auch schon ein wenig kluger Gedankengang. Hier gibt es ja vereinzelt Juristen (ich gehöre auch dazu) und jemand, der anscheinend über Sachkunde verfügt, trotzdem meinen hier ahnungslose BWLer ihren Senf dazu geben zu müssen. Du musstest ja auch noch anmerken, wie unsinnig Du die Rechtslage findest. Was bringen Dir jetzt die ganzen Antworten und Ansichten zu einer Rechtslage, wobei 90% der Leute-wie Du- Null Ahnung von der Rechtslage haben.

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Verstehe nicht ganz, was du gerne hören würdest?

Die Situation ist doch klar und wie du auch einsiehst, liegt der Fehler bei dir. Der Rest ist jetzt Kulanz bzw. Verhandlung mit deinem Arbeitgeber.

Also entweder eine Verkürzung von drei auf zwei Monaten oder eben der besagte unbezahlte Urlaub. Auf keines von beiden hast du Anspruch, sondern musst eben auf deinen AG hoffen

WiWi Gast schrieb am 06.10.2024:

Ich möchte euch bitten, die Diskussion weniger auf meine Person zu fokussieren. Es ist offensichtlich, dass ich einen Fehler gemacht habe und mir nicht ausreichend Wissen über die Regelung zur Zustellfrist angeeignet habe. Ich bin mir dessen bewusst und ärgere mich über mich selbst, dass ich nun negative berufliche Konsequenzen tragen muss.

Außerdem: Ich habe das Gefühl, dass ich nicht einmal mehr bedenkenlos anmerken darf, dass es aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ist, dass im Arbeitsrecht weiterhin das Zustelldatum entscheidend ist. Fehler seitens der Post, wie der Verlust solcher Schreiben, werden oft nur mit einer geringen Entschädigung von 25 Euro abgegolten. Dass wegen der seitens dt Post unzulässig verzögerte Zustellverzögerung eine berufliche Zukunft auf dem Spiel steht, scheint leider auf wenig Verständnis zu stoßen.

Ich stehe vor erheblichen Herausforderungen, und leider fühle ich mich in der Situation nicht ernst genommen.

Wie kann es nun weitergehen? Ich erhalte in der Regel keine schriftlichen Rückmeldungen von meinem Arbeitgeber, weshalb es gut möglich ist, dass ich in den nächsten Monaten ohne klare Auskunft bleibe und am Ende nicht weiß, ob ich zu meinem gewünschten Termin ausscheiden kann.

Ich bitte daher um rechtliche Klärung der Sachlage - ohne persönliche oder charakterliche Anmerkungen.

Vielen Dank im Voraus!

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WiWi Gast

Verzögerte Kündigungszustellung

Okay nun mal ein paar Tipps statt nur zu sagen dass du Pech hast und selbst Schuld bist (was auch stimmt):

  1. Ruf bei HR an und stell dich erstmal doof. Sag du hast deine Kündigung postalisch eingereicht und frag, ob sie dir deinen Wunschtermin bestätigen können. Manchmal interessiert es einfach niemanden oder die Briefe liegen erstmal ein paar Tage rum, dann akzeptieren die schon automatisch alles was ein paar Tage nach dem Stichtag eingeht.

  2. Wenn HR erstmal sagt “nö Frist verpasst” dann geh zu deinem VG und erkläre ihm die Situation. Sag du willst raus und ob er das genehmigen kann. Sei Ultra freundlich und besprich erstmal die Kündigung und was du alles bedauerst. Meistens sind VG damit einverstanden weil sie eh keinen Bock haben die auch nur zehn Minuten länger als nötig auf der Payroll zu haben.

  3. Wenn das auch nicht klappt musst du dich entscheiden. Du kannst auf Konfrontation mit deinen alten AG gehen (Krankschreiben, VG mit Minderarbeit drohen whatever) und hoffen dass die dich früher rauslassen. Zeugnis ist dann halt ziemlich Grütze aber der neue AG bekommt davon meist nichts mit. Oder du gehst zu deinen neuen AG, erklärst ihm die Situation und bittest um einen späteren Einstieg.

  4. Zu guter letzt kannst du auch deinen alten AG mitteilen, dass du einen späteren Austritt nicht akzeptierst und die Auffassung vertrittst, fristgemäß gekündigt zu haben und am Wunschtermin deine Sachen abgibst (angekündigt natürlich). Jetzt kann dein alter AG dich natürlich auf Schadensersatz verklagen, was in der Regel aber nicht vorkommt. Und je niedriger in der Hierarchie desto weniger “brisant” ist es. Einfaches Beispiel: wenn die Sekretärin einen Monat früher Austritt ist der Schaden geringer als wenn der CEO noch 2 Jahre arbeiten müsste. Erfordert natürlich Mut und beim AG wirst du nie wieder einen Kaugummi kaufen dürfen aber so ist das halt.
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Jeder siebte mit Jobwechsel in diesem Jahr

Ein grünes Schild mit einem weißen, rennenden Männchen und einem Pfeil nach links mit der Bedeutung eines Notausganges.

In diesem Jahr heuert jeder siebte Deutsche bei einem neuen Arbeitgeber an. Damit liegt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 18,3 Prozent. Das geht aus einer weltweiten Studie der internationalen Unternehmensberatung Hay Group hervor.

Sorge um Arbeitslosigkeit auf historischem Tiefstand

Für die Deutschen bleibt das Thema Arbeitslosigkeit zwar auch in diesem Jahr die Sorge Nummer eins, aber die Tendenz ist weiter rückläufig. So lautet ein Ergebnis der aktuellen Studie „Challenges of Europe“ des GfK Vereins, der die Bürger Europas jährlich nach den dringend zu lösenden Aufgaben in ihrem Land befragt.

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