Verpflichtung zur Übergabe trotz Kündigung
Bin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
antwortenBin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
Bin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
erstmal bist du weisungsgebunden. also ran
antwortenEine sehr kurze google Suche zeigt, dass das wohl so gesehen wird, als gehöre es zu deinen normalen Pflichten.
So viel zum (vermutlich) rechtlichen Aspekt.
Auf persönlicherer Ebene kann ich nur anfügen: Warum zur Hölle willst du das nicht tun? Was heißt hier "solche Aufgaben sind nicht Teil meines Arbeitsvertrages"?
Ich weiß ja nicht was da vorgefallen ist und wer gekündigt hat, aber aus deiner Fragestellung erkenne ich einige Red Flags die darauf hindeuten, dass man dich vielleicht nicht als Angestellten/Kollegen haben will.
Aus eigener Erfahrung sage ich mal guten WIllens: Man sieht sich immer zwei Mal im (Arbeits)lebene. Unterschätze das nicht! Du kannst verbrannte Erde hinterlassen die sich bei Wechseln deiner Chefs schnell auf eine halbe Branche ausweiten kann. Oder du kannst bella figura machen, großzügig sein, und bis zum letzten Tag professionell.
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
antwortenBin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
Bin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
Ohwe. Nicht Teil deines Arbeitsvertrages? Genau wegen solchen Einstellungen stehen die jungen Generationen schlecht da. Natürlich machst du eine ordentliche Übergabe! Das gebietet allein schon der Anstand, völlig unabhängig von irgendeiner juristischen Auseinandersetzung.
antwortenMach einfach, was willst du sonst tun ? Aus dem Fenster schauen ?
Bestimmt ist in dein AV auch irgendsowas drin, dass du auch etwas machen sollst wenn es nicht deinen Aufgabenbereich entspricht.
Wenn du jetzt nicht irgendwelche Wasserkisten durch das Gebäude schleppen musst, ist damit so ziemlich alles abgedeckt.
Zieh die Übergabe nett durch, unterhalte dich freundlich mit dem neuen Kollegen und dann machst Feierabend.
Wenn du gar kein Bock drauf hast und schon so drauf bist, lass dich halt krank schreiben.
Weiß jeder das du es nicht machen wolltest aber du bist dann halt nicht da und man hakt das dann für sich ab.
Alles ist besser als eine rechtliche Diskussion auf den letzten Meter anzufangen. Ehrlich.
Darauf hat niemand, wirklich niemand Lust. Das wird dann gerne auch irgendwie im Arbeitszeugnis verbalisiert.
Gegenfrage: Wie war das denn, als du in der Firma angefangen hast?
Hast du dir deine Aufgaben alle selbst angeeignet, oder hat dich jemand eingearbeitet?
Falls Letzteres: Meinst du, das war "Teil seines Arbeitsvertrages"?
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
antwortenBin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
Müssen tust du es nicht und du solltest es auch nicht machen. Einfach ablehnen, da kann dein AG ansolut nichts gegen machen und ciao.
antwortenVersprich einfach eine Übergabe und hol dir eine Krankschreibung bis zum Kündigungsdatum.
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
Bin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
Du musst es machen. Wenn du es umgehen willst, musst du krank machen. Eine andere Lösung ist sicherlich die Übergabe schlecht zu machen. Wenn du es auffällig machst, werden die es stoppen und du musst es nicht weiter machen. Wenn du es verdeckt machst, ruinierst du den Ruf des neuen Mitarbeiter und die Firma nervst du damit auch. Du können sich nicht sicher sein, ob der Mitarbeiter schlecht ist oder ob du Übergabe schlecht gemacht hast. (Wenn du mehr Optionen brauchst, gibt Bescheid.)
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
Du musst es machen. Wenn du es umgehen willst, musst du krank machen. Eine andere Lösung ist sicherlich die Übergabe schlecht zu machen. Wenn du es auffällig machst, werden die es stoppen und du musst es nicht weiter machen. Wenn du es verdeckt machst, ruinierst du den Ruf des neuen Mitarbeiter und die Firma nervst du damit auch. Du können sich nicht sicher sein, ob der Mitarbeiter schlecht ist oder ob du Übergabe schlecht gemacht hast. (Wenn du mehr Optionen brauchst, gibt Bescheid.)
Was soll so ein Ratschlag ehrlich ? Glaubst neue Mitarbeiter sind geistig beschränkt oder so ?
Echt finde ich unfassbar wie man das als Ratschlag geben kann. Was soll das ? Neuen MA in den dreck zu reiten ?
So nen Assi Verhalten. Ehrlich. Was fürn Blödsinn.
Finde ich auch nicht ok sich da als Ratgeber für mehr solcher „Tipps“ anzubieten.
Bitte TE bevor du sowas anfängst mach krank.
antwortenAus welchen Gründen willst du es nicht machen? Es schadet dir doch nicht? Allein auf so eine Idee zu kommen, ist für mich völlig unverständlich? Egal, aus welchen Gründen du die Firma verlässt, schau das dich alle als gute Kollegen in Erinnerung behalten. Die Welt ist viel kleiner, als du denkst.
Was genau steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Normalerweise ist man dort für jede zumutbare Aufgabe vorgesehen, ohne dass das Weiter detailliert wird.
Merke: Es ist völlig egal, was die Leute über dich gedacht haben, als du in die Firma gegangen bist. Es ist wichtig, wie die Leute über dich denken, wenn du wieder rausgehst.
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
antwortenBin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
Du musst es machen. Wenn du es umgehen willst, musst du krank machen. Eine andere Lösung ist sicherlich die Übergabe schlecht zu machen. Wenn du es auffällig machst, werden die es stoppen und du musst es nicht weiter machen. Wenn du es verdeckt machst, ruinierst du den Ruf des neuen Mitarbeiter und die Firma nervst du damit auch. Du können sich nicht sicher sein, ob der Mitarbeiter schlecht ist oder ob du Übergabe schlecht gemacht hast. (Wenn du mehr Optionen brauchst, gibt Bescheid.)
Hast du auch noch Ratschläge, wie man Omas um ihr Erspartes betrügen kann? Wäre moralisch ja auf einem ähnliche Level wie die Optionen da oben.
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
Hast du auch noch Ratschläge, wie man Omas um ihr Erspartes betrügen kann? Wäre moralisch ja auf einem ähnliche Level wie die Optionen da oben.
Ich gebe dem Kollege nur Optionen. Was er macht, liegt an ihm. Da er schon kein Bock auf die Übergabe hat, gehe ich davon aus, dass die sich nicht im Guten trennen. Arbeitszeugnis ist also eh im Eimer. Wenn die Firma ihn unfair behandelt hat, würde ich nicht wirklich leise gehen wollen.
antwortenIst eigentlich easy. Solange du dort angestellt bist, musst du das machen und welchen Grund sollte es auch geben das nicht zu tun, außer du gehst im Unfrieden. Du könntest natürlich krank machen. Wenn du aber plötzlich krank werden würdest, wird sich das sicher in deinem Zeugnis niederschlagen.
antwortenWas ist denn nun aus der Übergabe geworden und warum willst du sie nicht machen?
WiWi Gast schrieb am 07.09.2024:
antwortenIst eigentlich easy. Solange du dort angestellt bist, musst du das machen und welchen Grund sollte es auch geben das nicht zu tun, außer du gehst im Unfrieden. Du könntest natürlich krank machen. Wenn du aber plötzlich krank werden würdest, wird sich das sicher in deinem Zeugnis niederschlagen.
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
Gegenfrage: Wie war das denn, als du in der Firma angefangen hast?
Hast du dir deine Aufgaben alle selbst angeeignet, oder hat dich jemand eingearbeitet?
Falls Letzteres: Meinst du, das war "Teil seines Arbeitsvertrages"?
OP hier: Ich habe alles selbst gelernt oder das Wissen aus dem früheren Berufsleben miteingebracht. Bisher habe ich keine einzige Schulung erhalten. Ich habe freiwillig gekündigt und möchte mein hart erarbeitetes Wissen nicht zum Fortbestand meines Nocharbeitgebers zur Verfügung stellen, da er mich nie geschult oder sonstwie unterstützt hat.
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
Bin ich verpflichtet eine mehrwöchige Übergabe zu machen oder einen neuen MA einzulernen, obwohl ich die Firma verlasse und solche Aufgaben nicht Teil meines Arbeitsvertrages sind?
Ja, du bist verpflichtet, das sagt aber nichts über die Qualität oder darüber aus, was du alles übergeben/erzählen musst.
Ich würde die "Muss-Teile" erzählen, als kein "Hey, ich habe da einen Supertrick oder ein viel besseres Vorgehen rausgefunden".
Ich persönlich habe eine vernünftige Übergabe gemacht, alles, was ich gemacht und gewusst habe, habe ich übergeben. Im Endeffekt ist die Halbwertszeit von Wissen sowieso sehr dynamisch, was heute total hipp ist, ist morgen total veraltet.
antwortenWiWi Gast schrieb am 07.09.2024:
Ich gebe dem Kollege nur Optionen. Was er macht, liegt an ihm. Da er schon kein Bock auf die Übergabe hat, gehe ich davon aus, dass die sich nicht im Guten trennen. Arbeitszeugnis ist also eh im Eimer. Wenn die Firma ihn unfair behandelt hat, würde ich nicht wirklich leise gehen wollen.
Endlich hat jemand erkannt, dass ich möglicherweise unfair behandelt wurde! AG hat sehr viele mündliche Zusagen gemacht, doch keine davon jemanls eingehalten. Er hat mich weder gefördert, noch befördert oder in irgendeiner Form unterstützt. Ich frage mich ernsthaft, warum ich mich weiterhin für Mehr als das vertraglich vereinbarte einsetzen sollte, wenn das Unternehmen sich offensichtlich nicht um mich kümmert. Ich beabsichtige, die vertraglichen Vereinbarungen einhalten, aber darüber hinaus möchte ich keine Zusatzleistungen erbringen. Ist das so schwer nachvollziehbar?
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.09.2024:
WiWi Gast schrieb am 06.09.2024:
OP hier: Ich habe alles selbst gelernt oder das Wissen aus dem früheren Berufsleben miteingebracht. Bisher habe ich keine einzige Schulung erhalten. Ich habe freiwillig gekündigt und möchte mein hart erarbeitetes Wissen nicht zum Fortbestand meines Nocharbeitgebers zur Verfügung stellen, da er mich nie geschult oder sonstwie unterstützt hat.
Du sollst auch nicht irgendein hart erarbeitetes Wissen weitergeben und dem neuen Kollegen nochmal Statistik II aus der Uni erklären, sondern die firmen-spezifischen Prozesse. Und das gehört meiner Meinung nach zum guten Ton dazu, egal was im Vertrag steht.
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.09.2024:
WiWi Gast schrieb am 07.09.2024:
Endlich hat jemand erkannt, dass ich möglicherweise unfair behandelt wurde! AG hat sehr viele mündliche Zusagen gemacht, doch keine davon jemanls eingehalten. Er hat mich weder gefördert, noch befördert oder in irgendeiner Form unterstützt. Ich frage mich ernsthaft, warum ich mich weiterhin für Mehr als das vertraglich vereinbarte einsetzen sollte, wenn das Unternehmen sich offensichtlich nicht um mich kümmert. Ich beabsichtige, die vertraglichen Vereinbarungen einhalten, aber darüber hinaus möchte ich keine Zusatzleistungen erbringen. Ist das so schwer nachvollziehbar?
Ja und in deinem Vertrag steht sicherlich drin, dass du die dir zugeteilten Aufgaben erledigen musst. Wenn dir also Einarbeitung + Übergabe zugeteilt wird, dann musst du das machen, ganz einfach. WIE du das allerdings machst, das ist ja dir überlassen. Gib einfach das basic Wissen weiter und gut ist. Musst ja nicht deine geheimen selbst erarbeiteten Sachen weitertragen ;)
antwortenFreiwillige Jobwechsel zahlen sich oft aus. Im Schnitt bringen solche Wechsel in Deutschland ein um 30 Prozent höheres Gehalt, so das Ergebnis einer McKinsey-Studie. Der Durchschnitt wechselte zwei bis vier Mal in zehn Jahren den Job. Auf alle, auch unfreiwillige Rollen- und Jobwechsel durch Kündigungen bezogen, beträgt die Gehaltssteigerung im Schnitt nur 5 Prozent. Die größten Gehaltssprünge um 30-46 Prozent machten Berufstätige, die den Job öfter – in Deutschland im Durchschnitt fünfmal – gewechselt haben. Die Berufserfahrung trägt zur Hälfte des Lebenseinkommens einer Durchschnittsperson bei.
Eine hohe Firmentreue sorgt nicht für ein Lohnplus. Bei jedem dritten Deutschen war der Grund für die letzte Gehaltssteigerung ein Jobwechsel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie mit 1.000 Arbeitnehmern des Personaldienstleisters Robert Half.
Der Ansatz klingt zunächst unlogisch: Amazon gibt seinen Mitarbeitern in den USA die Möglichkeit, zu kündigen und dabei noch bis zu 5.000 Dollar Abfindung zu kassieren. Die einzige Bedingung: Sie dürfen sich nicht noch einmal dort bewerben. Warum der Konzern das anbietet und wieso das sinnvoll sein kann, kommentiert Sven Hennige, Senior Managing Director Central Europe & France bei Robert Half.
Der „Headhunter oft the Year“-Award 2017 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Candidate Experience und Client Experience sowie im Executive Search für "Boutiques & Local Players" und "Large Players & Holdings". Die Headhunter des Jahres sind: Geneva Consulting & Management Group GmbH, SELECTEAM Deutschland GmbH, Sapplier GmbH, Pentagon AG; Passion for People GmbH.
Der „Headhunter oft the Year“-Award 2016 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Recruiting Innovation, Best eBrand, Candidate Experience und Executive Search. Die Headhunter des Jahres sind: Pape Consulting Group AG, Dr. Terhalle & Nagel Personalberatung GmbH, MANNROTH GmbH & Co. KG, Dwight Cribb Personalberatung GmbH, Pentagon AG.
32 nominierte Unternehmen aus der Personalberatungsbranche haben es in die Endauswahl geschafft und hoffen am 2. Juni auf den Preis „Headhunter of the Year 2016“. Der Preis „Headhunter of the Year“ wird in den Kategorien Candidate Experience, Executive Search, Recruiting Innovation, Best eBrand und Best Newcomer vom Karrieredienst Experteer vergeben. Insgesamt haben sich 88 Unternehmen beworben.
Der Branchenumsatz der Personalberatung stieg in Deutschland im Jahr 2014 um 5,7 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Die Prognose für 2015 liegt bei 6,2 Prozent. Heiß begehrt sind Fach- und Führungskräfte mit Know-how in Digitaler Transformation. Jobsuchmaschinen, Expertenplattformen und Social-Media-Kanälen wie Xing oder Linkedin verändern die Branche.
Fast die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland ist mit ihrem Job nicht zufrieden. 45 Prozent der Arbeitnehmer wollen in den nächsten zwölf Monaten den Job wechseln. Der Wunsch nach mehr Gehalt, Abwechslung und Anerkennung geben häufig den Ausschlag.
Jeder fünfte Mitarbeiter eines Consultingunternehmens mit dem Schwerpunkt Informationstechnologie (IT) verlässt im Jahresverlauf sein Unternehmen. Damit weisen IT-Beratungen die höchste Fluktuationsrate in der Unternehmensberatungsbranche auf.
Eine internationale Monster Umfrage zeigt, dass jeder fünfte Befragte bereits den Job gewechselt hat, um Arbeitsplatzrivalitäten zu entfliehen. Weitere 26 Prozent haben schon eine Kündigung aus diesem Grund in Betracht gezogen.
Der Branchenumsatz der Personalberatung in Deutschland stieg 2013 verhalten um 3,2 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro. Die Top-Manager identifizieren sich immer weniger mit ihren Unternehmen. Dies sind Ergebnisse der Marktstudie „Personalberatung in Deutschland 2012/2013“ vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater.
Die Gesundheitskosten einer Arbeitslosigkeit werden unterschätzt. Eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass die Psyche beider Partner in nahezu gleichem Maße leidet, wenn einer der beiden Lebensgefährten arbeitslos wird.
Deutsche Arbeitnehmer sind im Vergleich weniger glücklich mit dem Job. Insbesondere die jüngeren Arbeitnehmer zeigten sich überraschend unzufrieden. Das sind die Ergebnisse einer globalen GfK-Umfrage im Auftrag von Monster.
In diesem Jahr heuert jeder siebte Deutsche bei einem neuen Arbeitgeber an. Damit liegt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 18,3 Prozent. Das geht aus einer weltweiten Studie der internationalen Unternehmensberatung Hay Group hervor.
Für die Deutschen bleibt das Thema Arbeitslosigkeit zwar auch in diesem Jahr die Sorge Nummer eins, aber die Tendenz ist weiter rückläufig. So lautet ein Ergebnis der aktuellen Studie „Challenges of Europe“ des GfK Vereins, der die Bürger Europas jährlich nach den dringend zu lösenden Aufgaben in ihrem Land befragt.
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