WiWi Gast schrieb am 03.01.2023:
Nö, in der Miete ist die Instandhaltungsrücklage schon enthalten wie du sagst.
Bei der Annuität eben nicht.
Nichts anderes habe ich behauptet.
Hier wurde aber mal wieder die Instandhaltung bei Kauf unterschlagen. Das erhöht die wahren Kosten nämlich weiter.
In der Annuität ist allerdings auch die Tilgung enthalten, d.h. Kapitalbildung, nicht nur der reine Zins. Und jeden Monat verschiebt sich das Verhältnis Zinsen zu Tilgung ja weiter. Wir haben vor einigen, wenigen Jahren finanziert und unsere aktuelle Annuität ist 70% Tilgung, 30% Zins. Bisherige Instandhaltungskosten im Neubau: 0 Euro. Da kommt auch die ersten Jahrzehnte nix, wenn ordentlich gebaut wurde (Eltern sowie Onkel/Tante wohnen bspw. seit über 20 Jahren in ihren damaligen Neubau-Häusern und da wurde bisher jeweils nix gemacht.)
Natürlich sieht es bei einem Altbau anders aus. auch in MFHs fällt häufig deutlich mehr an, da meist billiger gebaut, dazu teure Technik wie Fahrstuhl und schon leichte optische Mängel, welche mir nicht mal auffallen würden, werden dann ja kostenpflichtig instandgesetzt, weil es einem einzigen im Haus aufgefallen ist.
Gemeinhin gibt es die II. BV, dort §28. Für Neubauten sind dort 7,10 Euro je QM empfohlen - pro Jahr. ein 140 qm Haus also entsprechend knapp unter 1.000 Euro pro Jahr. Und die ersten 5 Jahre wird häufig komplett verzichtet, da hier der Bauträger in der Pflicht wäre.
Das Thema ist, jedenfalls für fehlerfreie Neubauten, weit überschätzt. Technisch gesehen gibt es bis auf die Heizung kein Bauteil bei einem Neubau, welches keine 50-100 Jahre hält. Und eine 5-7 kW Wärmepumpe kostet 3-5.000 Euro in der Anschaffung plus Montage maximal 2 Tage plus Kleinteile (neue Verbindungsstücke zum bestehenden Rohrsystem usw.).
Ausnahmen sind Pfusch am Bau oder mutwillige Beschädigungen. Letzteres passiert bspw. bei Wasserhähnen oder Fliesen. Allerdings ist hier der Mieter auch nicht fein raus - wenn am Ende der Mietzeit die Fliese einen Sprung hat, dann zahlt das der Mieter. Wenn der Wasserhahn zerstört wurde, dann zahlt das der Mieter.
Und ja, es gibt immer einen, der großes Unglück hatte und daher ein Vielfaches der Kosten hatte - aber die 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr stehen nicht zum Spaß im Gesetz - das ist ein realistischer Wert ohne extreme Einzelfälle mit massivem Baupfusch oder Mietnomaden.
P.S. bitte auch bedenken, dass Gebäude versichert werden. Das zahlt der Mieter auch über die Betriebskosten (NICHT über die Kaltmiete! - sondern separat extra und in voller Höhe). Typische äußere Schäden durch Sturm, Hagel, Wasser oder Überspannung zahlt nicht die Instandhaltungsrücklage, sondern die Versicherung. Ein heutiges Dach beispielsweise hält locker 60 (Betondachsteine - mindestens) bis weit über 100 Jahre (Tondachsteine). Es kann natürlich durch Schaden von außen kaputtgehen, aber das ist versichert. Gleiches gilt bspw. für ein Fenster - die halten heutzutage auch quasi ewig. Natürlich kann ein Hagelschaden diese beschädigen, aber dann zahlt es auch die Versicherung.
Auch alle anderen wesentlichen Bestandteile vom Haus, also Bodenplatte, Mauerwerk, Zwischendecken, Dachkonstruktion und auch Elektrik, Fußbodenheizung, Estrich, Sanitärverrohrung usw. sind technisch locker auf 80 Jahre und mehr ausgelegt. Was bleibt, ist die Heizung an sich, evtl. inkl. WW-Speicher sowie die Fassade aus optischen Gründen und Innenanstrich, Fußboden, Küche - auch nur aus optischen Gründen. Dort fallen kosten an. Teilweise nach 30-40 Jahren tatsächlich (Heizung), teilweise wenn aus optischen Gründen gewünscht (Innenanstrich, Fassadenanstrich, Fußbodenbelag, Küche).
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