WiWi Gast schrieb am 29.07.2024:
WiWi Gast schrieb am 29.07.2024:
Auch die ehemalige DB Netz hat viel, was als "Verwaltung" klassifiziert ist.
Die Probezeitkündigung mag vielleicht in vorauseilendem Gehorsam zur Kosteneinsparung geschehen sein, eine solche (explizit oder implizite) Anweisung an die Führungskräfte gibt es nicht. Vielleicht waren es ja doch persönliche Gründe, die den Ausschlag gegeben haben. Auch dann wird nicht nachbesetzt.
Solcher Stellenabbau läuft immer gleich.
Jeder Bereich, Abteilung etc. (bis auf wenige Ausnahmen) bekommt eine Quote und die Führungskräfte können selbst schauen, wie sie das bewerkstelligen.
Und ja, da werden manchmal auch die Falschen entlassen und ja, manchmal wissen das die zuständigen Manager auch.
Aber in solchen Phasen hat jeder Angst um seinen eigenen Stuhl und es wird meistens der Weg des geringsten Widerstands gegangen. Daher es gehen zuerst Leute in der Probezeit, dann mit geringer Betriebszugehörigkeit, dann wenn möglich Vorruhestand etc. Oft unabhängig vom tatsächlichen Nutzen und der Notwendigkeit.
Andererseits, wenn du in einem Jahr 30.000 Headcount von der Gehaltsliste runterhaben willst/musst, dann geht das nur so.
Freiwillig gibt kein Manager Mitarbeiter wieder ab. Selbst wenn die nur Däumchen drehen.
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