WiWi Gast schrieb am 21.03.2022:
Hey Know-it-all,
danke für deine Antwort - ich schätze dein Feedback hier im Forum immer sehr.
Es ging mir wirklich nur darum, dass es bei meinem AG (großer Konzern) davor eben anders war und diese Scheinregelung, die du angesprochen hast, ja anscheinend praktisch gelebt wird.
Bei meinem alten AG hatte ich ein klassisches Firmenwagenmodell: Take it or leave it.
Zusätzlich zum "take it" konnte man auch "take more" nehmen: Zuzahlung für ein größeres Auto als das Budget hergibt. Diese Zuzahlung habe ich von meinem Brutto-Gehalt getätigt und diese Zuzahlung hat den GWV verringert. Im genauen hatte ich 700 Euro für ein Auto, aber hab 200 Euro monatlich drauf gezahlt für einen PlugIn-Hybriden mit 80k BLP.
Bist du dir wirklich sicher, dass es so war? Also nach meinem persönlichen (Gerechtigkeits)-Verständnis dürfte die Umwandlung von Brutto(!)-Gehalt in Leasing-Rate den GWV nicht schmälern.
Denn du erhälst den umgewandelten Teil eben nicht - nach Versteuerung - als Nettogehalt ausgezahlt, sondern in Form einer Sachleistung. Diese Sachleistung hat für dich einen Nutzenswert (=GWV, pauschal per 1% Regelung bestimmt) und darauf musst du entsprechend Steuern zahlen. Ein Steuervorteil ergibt sich dann, wenn der GWV nach 1% Regelung geringer ist als die Leasingrate.
Ich glaube in der Praxis wird der AN-Eigenanteil an der Leasingrate vom Nettogehalt (nicht vom Brutto) abgezogen und zum Ausgleich reduziert sich der geldwerte Vorteil um eben diesen Wert, um das wieder auszugleichen. Ich hoffe aber, dass hier nochmal der richtige Experte (Ceterum Censeo) antwortet. Denn - das gebe ich zu - bei Steuerthemen im Zusammenhang mit Dienstwagen bin ich auch eher Laie :-)
Netto hat er mich gekostet (zum Vergleich ohne Entfernungs-KM): 100 Euro (Gehaltsverzicht) + (400€ GWV Brutto - 200€ Brutto Zuzahlung = 200 z.v. GWV Brutto = ~90€ Netto) = 190€ Netto gekostet. Da kamen dann noch die Entfernungs-KM dazu, aber so war die Rechnung auf meinem Gehaltszettel..
Ich gebe zu, dass ich nach zweimaligem oberflächlichen Lesen die Rechnung noch nicht nachvollziehen konnte ;-)
Bei meinem neuen AG wäre die Endsituation ja genau gleich: Ich habe ein Auto von der Firma und muss auf etwas Gehalt verzichten. Nur dass der Gehaltsverzicht aus einem neumodischen "Car Allowance"-Topf kommt statt von meinem regulären Bruttogehalt. Der Effekt für den AN ist aber ja 1:1 gleich. Aber für das Finanzamt anscheinend nicht. Und genau das finde ich komisch.
Und ich glaube eben, dass es dem Finanzamt doch egal ist (wenn es nicht so ist, empfände ich es auch als ungerecht). Das heißt also es muss am Ende in folgenden beiden Varianten das gleiche rauskommen:
1) 70.000 € Bruttogehalt + 10.000 € EUR Car-Allowance
... sollte bei gleichem Fahrzeug und sonstigen Rahmenbedingungen zum gleichen GWV und Nettogehalt führen wie ...
2) 80.000 € Bruttogehalt, wovon der AN 10.000 € in eigene Leasingrate umwandelt
(unterstellt, dass die Fahrzeugkosten wie Leasingrate usw. genau diese 10.000 € betragen)
Denn das Finanzamt unterstellt ja grundsätzlich, dass die Steuerpflichtigen _immer_ alle legalen Wege zur Steuervermeidung auch nutzen werden. Und deswegen kann ich mir vorstellen, dass die Finanzämter eben diese beiden naheliegenden Alternativen (die für den AG auch den gleichen betrieblichen Aufwand darstellen) steuerlich auch gleich behandeln.
Die Car Allowance ist bei mir vertraglicher Bestandteil. Kann mir also auch nicht gekürzt werden oder so. Warum sie nicht einfach mehr fixes Bruttogehalt zahlen und auf die Car Allowance verzichten, weiß ich natürlich nicht. Sehe diesen Trend aber ja vermehrt (vor allem bei Beratungen).
Eigene Erfahrung habe ich nur beim Jobfahrrad. Da gibt es tatsächlich eine Unterscheidung:
Wandelt man Bruttogehalt in Fahrrad-Leasingrate um, entsteht dadurch GWV, der auch der Besteuerung unterliegt. In dem Fall sind es (geringe) 0,25% des BLP ohne weiteren entfernungsabhängigen Anteil - im Vergleich mit Dienstwagen sind die Steuerbeträge hier also ohnehin eher gering.
Leistet der AG hingegen über den Lohn hinaus das Fahrrad als zusätzlichen Bestandteil - so dass der AN hier formal nicht auf Bruttogehalt verzichtet - dann entsteht kein GWV.
So ist das bei mir - ich habe vom AG ein monatliches Sachbudget, dass ich frei nutzen und aufteilen kann (Dienstwagen-Leasingrate, Jobticket, Bahncard100, Jobfahrrad, bAV usw.) - nur eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Daraus zahle ich u.a. die Leasingrate für mein Fahrrad. Deswegen muss ich hierfür keinen GWV versteuern :-)
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