WiWi Gast schrieb am 15.03.2022:
Hi zusammen, folgende Frage kam mir auf:
Mitte Mai werde ich einer neuen Tätigkeit nachgehen, ein Dienstwagen ist möglich.
Laut Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort regelmäßig beim Kunden vor Ort, falls keine Aufträge anfallen sollten, Büro. (Nichts spezifiziert)
Frage: Wie ist diese Bezeichnung der Arbeitsstätte zu verstehen?
Laut meine Auffassung ist das demnach keine erste Arbeitsstätte oder? Entsprechend würde die 0,03% Regelung für den Arbeitsweg entfallen und nur die 1% BLP greifen?
-Grundsätzlich müsste ich nicht mal ins Büro, laut Vorgesetzten ist Homeoffice möglich.
Welches Auto ist mir schlussendlich nicht so wichtig aber nachdem ich 50km vom Büro wohne, würden mir die 0,03% (für den Arbeitsweg) den Benefit zerbomben.
Mit ein bisschen Training schaffst du die 50 km auch mit einem Leasing-Fahrrad. Da gibt es dann definitiv keinen entfernungsabhängigen Anteil beim geldwerten Vorteil ;-)
Spass beiseite:
dein AG sollte, wenn er denn wenigstens ein paar Dienstwagenfahrer beschäftigt, doch auch über die etablierten Verfahren und Regeln Auskunft erteilen können. Die gesetzlichen Anforderungen sind das eine, aber man muss auch die betrieblichen Vorgaben der AG beachten und berücksichtigen.
Ich habe bspw. im Bekanntenkreis schon von Fällen gehört, da bietet der AG aus Aufwand- und Administrationsgründen alleinig die 1% + 0,03% Regel an. Selbst wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit bietet die tatsächlichen Fahrten ins Büro als Alternative zu verwenden (0,002% BLP pro Entfernungskilometer oder wie das war...), nützt es nichts, wenn der AG dieser Alternative nicht anbietet, wozu er nach meinem Verständnis ja auch nicht gezwungen ist.
Zur konkreten Gesetzeslage in deinem Fall könnte ich übrigens allenfalls gefährliches Halbwissen beisteuern. Deswegen schweige ich da mal lieber...
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