Angestellter im ÖD - Beamter werden?
Weiß jemand, wie man verbeamtet werden kann, wenn man schon als Ang. im ÖD ist? Angenommen, man hat nen BA oder MA, muss man da nen Antrag für stellen wenn man formal geeignet ist?
antwortenWeiß jemand, wie man verbeamtet werden kann, wenn man schon als Ang. im ÖD ist? Angenommen, man hat nen BA oder MA, muss man da nen Antrag für stellen wenn man formal geeignet ist?
antwortenWürde mich auch interessieren, wie hoch die Chance ist irgendwann verbeamtet zu werden.
antwortenAlso zumindest bei Lehrern ist es so, dass Du Dich eben für eine passende Planstelle bewerben musst. Dann kommen Amtsarzt, weitere Prüfungen (Probestunden, mündliche Prüfung etc), dann wirst Du Beamter auf Widerruf und nach ein paar Jahren Beamter auf Lebenszeit.
antwortenAlso wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Also wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?
Niemand kann Dich hindern Dich zu bewerben. Du wirst dann aber nicht genommen, wenn Du die jeweiligen Voraussetzungen für die Stelle nicht erfüllst...
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Also zumindest bei Lehrern ist es so, dass Du Dich eben für eine passende Planstelle bewerben musst. Dann kommen Amtsarzt, weitere Prüfungen (Probestunden, mündliche Prüfung etc), dann wirst Du Beamter auf Widerruf und nach ein paar Jahren Beamter auf Lebenszeit.
Hier mal Anmerkungen eines Beamten aus einem Länderfinanzministerium:
Es muss zunächst einmal ZWINGEND eine Planstelle vorhanden sein und dann auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn diese Stelle existent ist und du bereits "Stelleninhaber" dieser Stelle bist, sprich als Tarifbeschäftigter arbeitest, dann kannst du unter den allgemeinen Voraussetzungen der Laufbahn verbeamtet werden. Das heißt regelmäßig, dass du die erforderliche fachliche, charakterliche und gesundheitliche Eignung besitzen musst. Eine neues Stellenbesetzungsverfahren ist in dem Fall nicht notwendig. Aber Achtung: Eine Verbeamtung führt dazu, dass du in den ganz überwiegenden Fällen im Einstiegsamt beginnst. Bsp.: Wenn du bisher eine Eingruppierung in E14 hattest, beginnst du im höheren Dienst nicht mit A14 sondern mit A13, da dies das Einstiegsamt ist. Sofern dein Dienstherr nicht von sich aus die Verbeamtung anstrebt, kann ein entsprechender, formloser Antrag gestellt werden.
Sofern eine neue Planstelle erst noch geschaffen werden müsste, wäre diese zunächst in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu besetzen.
WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Also wenn ich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfülle, kann ich mich bewerben? Ohne Verwaltungswissenschaften studiert zu haben (sondern was anderes, aber halt MA vorhanden)?
Um Beamter im öD zu werden brauchst du ein Studium, ja.
Mit was du dich bewirbst ist egal, wenn natürlich Studium XY drin steht sind deine Chancen eben einfach gering, sollte dies nicht studiert worden sein. Wenn man natürlich ganz klar einen Juristen sucht muss man sich mit BWL nicht bewerben
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Um Beamter im öD zu werden brauchst du ein Studium, ja.
Mit was du dich bewirbst ist egal, wenn natürlich Studium XY drin steht sind deine Chancen eben einfach gering, sollte dies nicht studiert worden sein. Wenn man natürlich ganz klar einen Juristen sucht muss man sich mit BWL nicht bewerben
Danke dir. Also, wenn XY gefordert ist und ich das als MA studiert habe, kann ich mich explizit auf die Beamtenstelle bewerben. Das hilft mir schon mal weiter!
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Hier mal Anmerkungen eines Beamten aus einem Länderfinanzministerium:
Es muss zunächst einmal ZWINGEND eine Planstelle vorhanden sein und dann auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn diese Stelle existent ist und du bereits "Stelleninhaber" dieser Stelle bist, sprich als Tarifbeschäftigter arbeitest, dann kannst du unter den allgemeinen Voraussetzungen der Laufbahn verbeamtet werden. Das heißt regelmäßig, dass du die erforderliche fachliche, charakterliche und gesundheitliche Eignung besitzen musst. Eine neues Stellenbesetzungsverfahren ist in dem Fall nicht notwendig. Aber Achtung: Eine Verbeamtung führt dazu, dass du in den ganz überwiegenden Fällen im Einstiegsamt beginnst. Bsp.: Wenn du bisher eine Eingruppierung in E14 hattest, beginnst du im höheren Dienst nicht mit A14 sondern mit A13, da dies das Einstiegsamt ist. Sofern dein Dienstherr nicht von sich aus die Verbeamtung anstrebt, kann ein entsprechender, formloser Antrag gestellt werden.
Sofern eine neue Planstelle erst noch geschaffen werden müsste, wäre diese zunächst in einem ordnungsgemäßen Verfahren zu besetzen.
Danke dir. Wenn ich mich jetzt auf eine neue Stelle bewerben möchte, heisst ich habe den geforderten Abschluss, es sind E15 und A15 zur Verfügung, konkret aus der Stellenanzeige:
"Wir bieten bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 15 des Hessischen Besoldungsgesetzes. Die Besoldung richtet sich nach dem Vorliegen der jeweiligen personenbezogenen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt im Tarifbereich die Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)."
Heißt: wenn ich die beamtenrecht. Voraussetzungen erfülle (relevantes MA Studium) kann ich mich direkt auf die A15 bewerben, wenn ich sie nicht habe, habe ich nur persönliche Voraussetzungen und bin automatisch für E15 vorgesehen?
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Danke dir. Also, wenn XY gefordert ist und ich das als MA studiert habe, kann ich mich explizit auf die Beamtenstelle bewerben. Das hilft mir schon mal weiter!
Klar ?! Ich meine es heißt ja nicht Beamtenstelle in der Stellenbeschreibung? Ein Lehrer bewirbt sich doch auch auf Planstellen welche "Beamtenstellen" sind (in NRW)
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
WiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Danke dir. Wenn ich mich jetzt auf eine neue Stelle bewerben möchte, heisst ich habe den geforderten Abschluss, es sind E15 und A15 zur Verfügung, konkret aus der Stellenanzeige:
"Wir bieten bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 15 des Hessischen Besoldungsgesetzes. Die Besoldung richtet sich nach dem Vorliegen der jeweiligen personenbezogenen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt im Tarifbereich die Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)."Heißt: wenn ich die beamtenrecht. Voraussetzungen erfülle (relevantes MA Studium) kann ich mich direkt auf die A15 bewerben, wenn ich sie nicht habe, habe ich nur persönliche Voraussetzungen und bin automatisch für E15 vorgesehen?
Nein, so nicht. Wenn du verbeamtet werden solltest und du im Moment noch NICHT Beamter bist, steigst du erstmal mit A13 ein. Denn es ist auch laufbahnrechtliche Voraussetzung für ein Amt nach A15, dass du neben der Laufbahnbefähigung AUCH die Laufbahnstufen des Einstiegsamts (A13)und der ersten Beförderungsstufe (A14) abgeleistet hat. Das die stellentechnischen Voraussetzungen bis zu A15 gegeben sind, heißt daher im Umkehrschluss nicht, dass diese dem Stelleninhaber automatisch gewährt werden. Eine A15-Besoldung kommt regelmäßig nur für solche Bewerber in Betracht, die bereits Beamte nach A14 sind und welche die laufbahnrechtliche Wartezeit absolviert haben. Gleiches gilt für die Einstufung nach TVöD. Hier kommt es maßgeblich auf deine persönliche Qualifikation an.
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Klar ?! Ich meine es heißt ja nicht Beamtenstelle in der Stellenbeschreibung? Ein Lehrer bewirbt sich doch auch auf Planstellen welche "Beamtenstellen" sind (in NRW)
Ja schon klar :) ich meinte nur, ob ich auch den beamtenspezifischen Teil erfülle und das so angeben muss. Quasi "hiermit bewerbe ich mich auf die A12 Stelle" und nicht auf E12
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.01.2020:
Würde mich auch interessieren, wie hoch die Chance ist irgendwann verbeamtet zu werden.
Chance? Ich war einmal Beamter. Es war so schrecklich, dass ich die Reißleine gezogen habe. Auf die Beamtenpenion habe ich dann gerne verzichtet.
Wenn du eine bedeutungsloses, ödes, monotones Lrben verbingen willst, dann werde Beamter
antwortenWo warst Du? Bundesamt, Ministerium oder Stadtverwaltung?
WiWi Gast schrieb am 10.01.2020:
antwortenChance? Ich war einmal Beamter. Es war so schrecklich, dass ich die Reißleine gezogen habe. Auf die Beamtenpenion habe ich dann gerne verzichtet.
Wenn du eine bedeutungsloses, ödes, monotones Lrben verbingen willst, dann werde Beamter
WiWi Gast schrieb am 10.01.2020:
Chance? Ich war einmal Beamter. Es war so schrecklich, dass ich die Reißleine gezogen habe. Auf die Beamtenpenion habe ich dann gerne verzichtet.
Wenn du eine bedeutungsloses, ödes, monotones Lrben verbingen willst, dann werde Beamter
Also ob ein Job als Richter, Staatsanwalt, Steuerfahnder, Kriminalpolizist oder in Bundesbehörden etc langweiliger und monotoner ist als eine Sachbearbeiterstellle beim Dax (welche ja hier neben IB/UB als heiliger Gral gilt) wage ich zu bezweifeln.
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.01.2020:
Also ob ein Job als Richter, Staatsanwalt, Steuerfahnder, Kriminalpolizist oder in Bundesbehörden etc langweiliger und monotoner ist als eine Sachbearbeiterstellle beim Dax (welche ja hier neben IB/UB als heiliger Gral gilt) wage ich zu bezweifeln.
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Hier noch mal der Beamte aus dem Länderfinanzministerium bezüglich des angeblichen Ex-Kollegens: Beamter ist doch nicht gleich Beamter! Der ÖD ist nahezu so heterogen wie die private Wirtschaft. Ich bin als Jurist als Grundsatzreferent tätig und habe jeden Tag das Glück, mich mit komplexen und konzeptionellen Fragestellungen des Steuerrechts beschäftigen zu können. Als wenn es bspw. so erfüllender wäre, im Tax-Bereich einer Big4 tagtäglich irgendwelche Steuererklärungen zu erstellen
Der Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor in Deutschland verschärft sich. Bis 2030 werden im öffentlichen Dienst insgesamt 840.000 Vollzeitfachkräfte zusätzlich benötigt. Besonders groß ist die Personallücke bei den für die IT-Jobs erforderlichen digitalen Fachkräften. Hier sind beschleunigte Einstellungsprozesse, ein Ausbau der Weiterbildungsangebote und flexiblere Arbeitsmodelle gefragt, so lautet das Ergebnis einer aktuellen McKinsey-Studie.
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Geschäftsführer und Vorstände in öffentlichen Unternehmen verdienen deutlich weniger als ihre Kollegen in der Privatwirtschaft. 21 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber zahlen ihren Geschäftsführern und Vorständen ein Jahresgehalt von weniger als 100.000 Euro. 62 Prozent verdienen zwischen 100.000 und 300.000 Euro im Jahr.
In der Privatwirtschaft sind die Gehälter der obersten Führungsetage hingegen im Schnitt doppelt so hoch wie die in öffentlichen Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Managementberatung Kienbaum.
Das Online-Angebot von Markus Klenk bietet jeweils Gehalts-Rechner für den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, für den Bundesangestellten-Tarif und für die Beamtenbesoldung.
Das neue Karriereprogramm „Red Carpet“ der Strategieberatung Bain & Company unterstützt Studenten beim Berufseinstieg. Ob Wirtschaftswissenschaftlerin oder Wirtschaftswissenschaftler im ersten Semester, Jurist im Staatsexamen oder Psychologiestudentin im Master: Das Karriereprogramm „Red Carpet“ richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und Semester.
Die Arbeitslosenquote liegt sowohl für Fachhochschul- als auch für Universitätsabsolventen mit traditionellen Abschlüssen – Diplom, Magister, Staatsexamen - nach einem Jahr bei 4 Prozent. Bachelors sind sogar noch seltener arbeitslos (3 Prozent, FH bzw. 2 Prozent Uni). Das zeigt die aktuelle Absolventenstudie des HIS-Instituts für Hochschulforschung (HIS-HF).
Wie gelingt der Start in den Beruf am besten? Hilfestellung leistet die Broschüre »Startklar«, die vom Informationszentrum der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar neu aufgelegt wurde. Uni-Absolventen finden dort nützliche Tipps, wie sie ihrem Traumjob näher kommen.
Die Generation Y, der zwischen 1980 und 1999 Geborenen, ist durch Probleme beim Berufseinstieg geprägt. Die Konsequenzen sind ein Gefühl der Unsicherheit und Angst um den Arbeitsplatz. Die unter 35-Jährigen Millenials denken zudem überwiegend individualistisch, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
Die aktuelle OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ bestätigt: Die deutsche Erwerbslosenquote liegt in allen Bildungsbereichen unter dem OECD-Durchschnitt. Das berufliche Bildungssystem in Deutschland beweist seine Stärke durch den reibungslosen Übergang von der Ausbildung in den Beruf. Der Bericht zeigt, wer einen Studienabschluss ergreift, hat einen Gehaltsvorteil von mehr als 50 Prozent. Im Ländervergleich sind in Deutschland besonders MINT-Studiengänge beliebt.
Hochschulabsolventen, die über persönliche Kontakte ihre erste Stelle finden, erzielen höhere Gehälter, haben bessere Aufstiegschancen und bleiben diesem Arbeitgeber länger treu, so lautet das Ergebnis einer Absolventenbefragung vom Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung.
Anteil der Erwerbstätigen unter den jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren von April 1991 bis Mai 2003 deutlich von 63% auf 48% gesunken.
Hochschulabsolventen mit ersten Berufserfahrungen und Interesse an Marketing und Vertrieb können sich ab sofort für das Marketing & Sales Fellowship von der Unternehmensberatung McKinsey & Company bewerben. Der neue Jahrgang des Programms startet zum 1. Oktober 2017 in Düsseldorf, München oder Köln. Die Bewerbung ist bis zum 23. April 2017 möglich.
Der erste Job soll top sein: Wer als Wirtschaftswissenschaftler nach der Uni durchstarten will, sollte auch Experte in Sachen Karriere, Bewerbung, Arbeitgeber und Einstiegsgehälter sein. Wie es mit Karriere und Jobeinstieg klappt, das zeigt zweimal im Jahr jeweils die aktuelle Ausgabe von »Staufenbiel Wirtschaftswissenschaftler«.
Ein Studium prägt fürs Leben. Studierende der Wirtschaftswissenschaften können meist gut mit Geld umgehen und später auch im privaten Bereich wirtschaftlich handeln. Einigen fällt es dennoch schwer, direkt nach dem Abschluss Fuß zu fassen. Dann heisst es plötzlich, sich mit Schulden aus der Studienzeit herumzuschlagen, auf Wohnungssuche zu gehen, umzuziehen oder vielleicht sogar direkt eine Familie zu gründen. Einige Tipps helfen beim Start ins „echte Leben“.
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