Du scheinst dich in der Branche nicht auszukennen. Im SteuerRECHT arbeiten auch in Groß- und Spezialkanzleien sehr viele BWLer. Ganz einfach weil man eine Ahnung von Bilanzierung und den Prozessen im Unternehmen haben muss. Als Steuerberater darf man ja auch gerichtlich vertreten. Zudem sind Vertiefungen zur Besteuerung an BWL-Fakultäten häufiger anzutreffen als an juristischen Fakultäten, wo sie einfach ein ungeliebtes Anhängsel am Lehrstuhl für öffentliches Recht sind. Die Juristen, die eingestellt werden, müssen nichtmal eine einschlägige Vertiefung haben. Als Jurist kann man sich ja schließlich überall einarbeiten... als Nichtjurist offensichtlich nicht.
Übrigens ist das Argument, dass alles, was mit Recht zu tun hat, Juristen vorbehalten sein muss, widersinnig. Man muss ja auch keiner Physiker oder Elektroingenieur sein, um Stromsteuer zu machen, und kein Politikwissenschaftler, um in der Politik zu arbeiten. Jura ist außerdem kein Hexenwerk, wenn man logisch denken kann (was übrigens dem ein oder anderen Juristen abgeht).
Natürlich kann ich Professor werden. Der Jurist auch. Zusätzlich darf er aber eben noch als Dozent in der Finanzverwaltung arbeiten. Darum geht es!
Der Mensch vom Verfassungsschutz bezog sich natürlich nicht auf BWLer, sondern auf Kriminalisten und Islamwissenschaftler. Mir ging es eher darum, an einem anderen Beispiel nochmal zu verdeutlichen, warum die exklusive Reservierung des öffentlichen Dienstes für Juristen widersinnig und kontraproduktiv ist.
WiWi Gast schrieb am 20.01.2018:
Gern bin ich Dir hier behilflich:
"Stellen mit STEUERRECHTsbezug im BMF sind nur für Juristen ausgeschrieben" - hmmm, lass mich mal überlegen, wen ich als Behördenleiter aus den folgenden Bewerbern einstellen würde:
- Informatiker?
- Germanisten?
- VWLer?
- Mediziner?
- BWLer?
- Juristen?
Echt schwer!
Zur Frage, warum Du als Dozent nicht in Nordkirchen genommen wirst - warum willst Du überhaupt Dozent (Lehrbeauftragter? Hauptberuflicher Dozent?) werden? Wenn Du als promovierter BWLer in Deiner Kanzlei so ein HotShot bist, sollten Dir doch ganz andere Hochschulen offenstehen.
Ich für meine Teil kann schon gut verstehen, warum man für die grundständige Lehre eben keinen BWLer einstellt, um den angehenden Finanzbeamten was vom Steuerrecht zu erzählen. Was bringst Du denn mit? Kanzleierfahrung werden die Bübchen nicht benötigen. Kanzleierfahrung als BWLer (Widerspruch in sich, bist Du dort Büroleiter?) erst recht nicht!
Brauchst Dich nicht zu bedanken für die Erklärung, hab ich gern gemacht ;-D
WiWi Gast schrieb am 19.01.2018:
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