Wenn Du am 01.09.2022 angefangen hast, solltest Du Dich eigentlich aktuell in der Entscheiderschulung/ersten Praxisphase befinden.
Nach sechs Wochen erfolgt eine erste Abfrage durch die Personalabteilung, ob die Person grundsätzlich geeignet erscheint für die Tätigkeiten, hier spielen die Einschätzungen der Ausbilder wie auch der zuständigen Referenten und Teamleiter in der Dienststelle eine Rolle.
Kommen die mehrheitlich zur Einschätzung, dass man sich nicht bewährt hat und auch nicht damit zu rechnen ist, dass dies bis zum Ende der Probezeit geändert werden kann, wird Abteilung I um Auflösung des geschlossenen Arbeitsvertrags gebeten. Dies erfolgt grundsätzlich innerhalb der Probezeit ohne Benennung von Gründen nach außen, die Gremien werden aber natürlich beteiligt.
Ich würde Dir also raten, Dich schleunigst mit deinem örtlichen Personalrat in Verbindung zu setzen und zu fragen, ob eine entsprechende Vorlage dort bekannt ist. Rechtlich angreifen kann der PR das zwar nicht, aber unangenehme Fragen stellen, falls es doch ein Fall ist, in dem die Nase einfach nicht passt.
Natürlich solltest Du auch mit Deiner Referatsleitung sprechen, der Verwaltungsleiter hat faktisch nix zu sagen, der RL ist dein Disziplinarvorgesetzter und trägt diese Maßnahmen im Zweifel.
Wenn es zur Kündigung kommt, KANN es zu einer Freistellung kommen, muss es aber nicht. Es kommt immer drauf an, wirst Du gekündigt, weil man sich an Dir als Mensch stört ist die Freistellung wahrscheinlich, glaubt man Dir nicht, dass Du es fachlich packst wanderst Du bis zum Vertragsende ins AVS und legst dort Akten an.
Ansonsten wirft das Nichtbestehen einer Probezeit immer Fragen auf, für das BAMF bist Du dann verbrannt, aber zurück ins Jobcenter geht eigentlich immer, der Bedarf in puncto Bürgergeld ist ja offenkundig da...
WiWi Gast schrieb am 08.10.2022:
Hallo Leute,
ich habe zum 01.09.2022 als SB-E beim BAMF angefangen. Leider bin ich seit vorletzter Woche arbeitsunfähig aufgrund eines Unfalls im privaten Bereich. Ich habe gestern mit meiner Verwaltungsleitung gesprochen, diese meinte, ich bräuchte wohl auch nicht mehr zu kommen. Ich würde wohl in den kommenden Tagen die Kündigung bekommen, und würde dann sowieso bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von meinen Pflichten freigestellt werden.
Ich bin jetzt ziemlich ratlos, da ich vorher jahrelang als Arbeitsvermittler bei der BA beschäftigt war und wenn ich jetzt in die Arbeitslosigkeit rutschen würde, das wäre eine Katastrophe. Kann ich das Blatt noch irgendwie wenden? Mir ist bewusst, dass eine Kündigung in der Probezeit rechtlich kaum anfechtbar ist, aber vielleicht besteht ja doch irgendwie eine Möglichkeit, z.B. durch Verlängerung der Probezeit usw.
Es kann ja auch eher nicht im Sinne des BAMF sein, erst einen monatelangen Auswahlprozess durchzuführen bis zur Einstellung und dann kurze Zeit später die Entlassung.
Vor allem dürfte ich bei Nichtbestehen der Probezeit endgültig verbrannt sein.
Was kann ich tun?
Danke im Voraus und VG
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