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VorstellungsgesprächBAMF

Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Das gibt mir nun doch wieder ein wenig Hoffnung, da ich die Einladung zum Vorstellungsgespräch für eine Außenstelle in Ostdeutschland erhalten habe. Aber am Ende hängt ohnehin sowieso alles davon ab, ob man auf die Fragen auch die richtigen Antworten geben kann.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2019:

Zumindest für die Außenstellen im Osten kann ich sagen, dass die Zahl derer, die zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden, nicht besonders hoch ist.

WiWi Gast schrieb am 29.09.2019:

Bzgl. des hohen Bewerberaufkommens habe ich eine Frage: Bezieht sich die Info auf alle Außensstellen oder nur auf die Außenstelle Mönchengladbach? Ich habe demnächst mein Vorstellungsgespräch, rechne mir aber - trotz meiner Ausbildung als Jurist - keine allzu großen Chancen aus.

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Das tut mir Leid. Aber vielleicht hast du ja Glück und bekommst dennoch eine Zusage. Die Frage ist ja auch, wie viele Stellen tatsächlich zu besetzen sind. In den Stellenausschreibungen wurde dies ja offen gehalten; es war lediglich von mehreren Stellen die Rede.

Bzgl. des hohen Bewerberaufkommens habe ich eine Frage: Bezieht sich die Info auf alle Außensstellen oder nur auf die Außenstelle Mönchengladbach? Ich habe demnächst mein Vorstellungsgespräch, rechne mir aber - trotz meiner Ausbildung als Jurist - keine allzu großen Chancen aus.

Nur für MG. Was mit Düsseldorf oder Essen ist weiß ich nicht. Für welche Standorte hast du dich denn beworben?

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Ich habe mich gar nicht für eine Außenstelle in NRW beworben, sondern nur für Außenstellen in Ostdeutschland.

WiWi Gast schrieb am 30.09.2019:

Nur für MG. Was mit Düsseldorf oder Essen ist weiß ich nicht. Für welche Standorte hast du dich denn beworben?

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Hatte jemand schon ein VG für den Integrationsbereich gehabt?

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 30.09.2019:

Hatte jemand schon ein VG für den Integrationsbereich gehabt?

Warte auch vergeblich.

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Das liegt wohl auch daran, dass es dort nicht so viele zu besetzende Stellen gibt

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 30.09.2019:

Das liegt wohl auch daran, dass es dort nicht so viele zu besetzende Stellen gibt

Woher hast du die Info?

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 30.09.2019:

Die nächste Aufpersonalisierung:
www.bamf.de/DE/DasBAMF/BerufKarriere/Stellenangebote/stellenangebote-node.html

Nimmt das denn kein Ende?

Der Hype ist für mich auch weiterhin nicht nachvollziehbar. Lassen sich die Leute von der E12 so sehr verleiten? Dort herrscht Druck, die latente "Gefahr" versetzt zu werden, wenn nicht mehr genug Antragsteller kommen, oder dass der Standort zu macht aufgrund von Umstrukturierungen. Dass offensichtlich zahlreiche Juristen sich mit einer Stelle des gD zufrieden geben spricht ja nicht gerade für die Bewerbenden. Für was habt ihr die Staatsexamen gemacht?

Ich denke viele wissen gar nicht worauf sie sich einlassen, womöglich auch deshalb die hohe Fluktuation.

antworten
WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Sorry, aber wenn Du so ahnungslos bist, dann zapf hier bitte keinen Sermon ab ;)

Die Gefahr versetzt zu werden ist für einen Tarifbeschäftigten sehr überschaubar, alle bisher geschlossenen Standorte haben Alternativen im Pendelbereich erhalten, wer nicht wollte wurde in Landes- oder Kommunalämter umgesetzt. Die Jobsicherheit ist da, das ist vielen Bewerbern außerhalb der Metropolen nun einmal viel wert.

Was die Juristen angeht ist das Bild zweischneidig...diejenigen die in den hD wollen haben nur begrenzt außerhalb von i.d.R. zweimal jährlich stattfindenden Auswahlverfahren die Möglichkeit einer Direktbewerbung. Da ist der Weg in den gD zu gehen, dann das JAV zu bestehen und zu wechseln finanziell deutlich attraktiver für Berufsanfänger als H4 oder verheizt werden in ner Großkanzlei als kleiner HiWi.

Und was den Druck angeht..nun das ist sehr individuell...je nachdem was und wie viel man an sich ran lässt. Mangels Bewertung der Leistung besteht für Tarifkräfte eigentlich keiner, die gehen nach 7:48 Arbeitszeit und Feierabend (wenn sie wollen).

Der Hype ist für mich auch weiterhin nicht nachvollziehbar. Lassen sich die Leute von der E12 so sehr verleiten? Dort herrscht Druck, die latente "Gefahr" versetzt zu werden, wenn nicht mehr genug Antragsteller kommen, oder dass der Standort zu macht aufgrund von Umstrukturierungen. Dass offensichtlich zahlreiche Juristen sich mit einer Stelle des gD zufrieden geben spricht ja nicht gerade für die Bewerbenden. Für was habt ihr die Staatsexamen gemacht?

Ich denke viele wissen gar nicht worauf sie sich einlassen, womöglich auch deshalb die hohe Fluktuation.

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Alternativen bei anderen Ämtern? Da werden sich die örtlichen Personalräte aber ganz bestimmt wehren. Die wollen E12 Stellen doch eher mit eigenen Leuten besetzt sehen. Ist doch immer so. Aufgenommen werden doch wohl eher E9 und E10.

WiWi Gast schrieb am 30.09.2019:

Sorry, aber wenn Du so ahnungslos bist, dann zapf hier bitte keinen Sermon ab ;)

Die Gefahr versetzt zu werden ist für einen Tarifbeschäftigten sehr überschaubar, alle bisher geschlossenen Standorte haben Alternativen im Pendelbereich erhalten, wer nicht wollte wurde in Landes- oder Kommunalämter umgesetzt. Die Jobsicherheit ist da, das ist vielen Bewerbern außerhalb der Metropolen nun einmal viel wert.

Was die Juristen angeht ist das Bild zweischneidig...diejenigen die in den hD wollen haben nur begrenzt außerhalb von i.d.R. zweimal jährlich stattfindenden Auswahlverfahren die Möglichkeit einer Direktbewerbung. Da ist der Weg in den gD zu gehen, dann das JAV zu bestehen und zu wechseln finanziell deutlich attraktiver für Berufsanfänger als H4 oder verheizt werden in ner Großkanzlei als kleiner HiWi.

Und was den Druck angeht..nun das ist sehr individuell...je nachdem was und wie viel man an sich ran lässt. Mangels Bewertung der Leistung besteht für Tarifkräfte eigentlich keiner, die gehen nach 7:48 Arbeitszeit und Feierabend (wenn sie wollen).

Ich denke viele wissen gar nicht worauf sie sich einlassen, womöglich auch deshalb die hohe Fluktuation.

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Entscheider für Berlin: das BAMF hat angefangen, Ab-und Zusagen zu versenden...

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 01.10.2019:

Entscheider für Berlin: das BAMF hat angefangen, Ab-und Zusagen zu versenden...

Das ging aber schnell...

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 01.10.2019:

Das ging aber schnell...

Ja, damit hatte ich nicht gerechnet - habe leider eine Absage erhalten bzw. ich wurde nicht mal zum VG eingeladen. Ich versuche eventuell nächstes Jahr wieder, nachdem ich die fehlenden Fachkenntnisse erworben habe :)

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Hallo,

hatte schon jemand ein Vorstellungsgespräch als Regionalkoordinator/in? Speziell in Düsseldorf? Ich warte da noch auf eine Antwort...
VG

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 01.10.2019:

Entscheider für Berlin: das BAMF hat angefangen, Ab-und Zusagen zu versenden...

Dann hoffe ich zeitnah auch eine Rückmeldung für Region West zu erhalten.

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 01.10.2019:

Hallo,

hatte schon jemand ein Vorstellungsgespräch als Regionalkoordinator/in? Speziell in Düsseldorf? Ich warte da noch auf eine Antwort...
VG

hatte noch kein VG und du?

antworten
WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 01.10.2019:

hatte noch kein VG und du?

ich auch noch nicht

antworten
WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Hallo,
ich hatte mich für die Außenstelle in Bielefeld als Entscheider beworben (Bewerbungsfrist 20.08.19), jedoch bis heute keine Rückmeldung erhalten. Gibt es hier Leute, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden?
Danke für eure Hilfe!

antworten
WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 01.10.2019:

Hallo,
ich hatte mich für die Außenstelle in Bielefeld als Entscheider beworben (Bewerbungsfrist 20.08.19), jedoch bis heute keine Rückmeldung erhalten. Gibt es hier Leute, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden?
Danke für eure Hilfe!

Aufzeig. Für Düsseldorf.

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 01.10.2019:

Das ging aber schnell...

Na, wunderbar ...
Ich warte seit 5(!) Monaten auf die verbindliche Zusage.

antworten
WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 01.10.2019:

Na, wunderbar ...
Ich warte seit 5(!) Monaten auf die verbindliche Zusage.

Entspann dich mal. Bei mir hat es von Berwerbung bis Einstellung 15 Monate gedauert.

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WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Ich habe mich auch zum 04.09. als Entscheider beworben und muss gestehen mir brennt es unter den Nägeln. Durch die Ausstellung des Zwischenzeugnisses bin ich quasi Aussätziger geworden, weil alle davon ausgehen, dass ich gehe.

antworten
WiWi Gast

Vorstellungsgespräch als Entscheider

Das ist bedauerlich, die Einstellung dauert trotzdem in der Regel mindestens 9 Monate ab Ausschreibung einer Stelle...

WiWi Gast schrieb am 02.10.2019:

Ich habe mich auch zum 04.09. als Entscheider beworben und muss gestehen mir brennt es unter den Nägeln. Durch die Ausstellung des Zwischenzeugnisses bin ich quasi Aussätziger geworden, weil alle davon ausgehen, dass ich gehe.

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WiWi Gast

Bewerbung als Entscheider

Hallo in die Runde,

war jemand beim VG für Essen oder Düsseldorf und hat schon eine Zu- oder Absage erhalten?

SG

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WiWi Gast

Bewerbung als Entscheider

Hallo,
hat jemand schon ein Vorstellungsgespräch für die Bielefelder Außenstelle gehabt? Bei mir melden die sich leider gar nicht...

antworten
WiWi Gast

Fragen zum VG als Entscheider

Ich möchte mich auf das VG als Entscheiderin vorbereiten. Aktuell gehe ich das AsylG und AufenthG noch einmal durch. Wie vertieft müssen die Kenntnisse diesbezüglich sein? Muss man wirklich alle §§ kennen oder gibt es hier etwas, was man getrost erst mal außer Acht lassen kann? Was sind denn so die Fragen zu diesen beiden Gesetzen im VG?

antworten
WiWi Gast

Fragen zum VG als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 04.10.2019:

Ich möchte mich auf das VG als Entscheiderin vorbereiten. Aktuell gehe ich das AsylG und AufenthG noch einmal durch. Wie vertieft müssen die Kenntnisse diesbezüglich sein? Muss man wirklich alle §§ kennen oder gibt es hier etwas, was man getrost erst mal außer Acht lassen kann? Was sind denn so die Fragen zu diesen beiden Gesetzen im VG?

Mein VG ist zwar schon über 2 Jahre her, aber ich denke, die Fragen haben sich nicht entscheidend geändert.

Du solltest was über die Schutzformen wissen, also Art. 16a GG, den 3er inklusive 3a etc, den 4 AsylG sowie 60 V und VII AufenthG. Du musst das nicht runterbeten können, aber schon mal ne grobe Vorahnung haben, was es für verschiedene (nationale) Schutzformen nun gibt.

Eventuell könnte auch das Thema Widerruf und Rücknahme interessant sein (73 AsylG).

Das grobe Prinzip von Dublin solltest du auch schon mal gehört haben.

Ansonsten überleg dir mal, wie du in verschiedenen Anhörungssituationen reagieren würdest.

antworten
WiWi Gast

Fragen zum VG als Entscheider

Beim mir wurden diese Gesetze nicht einmal gefragt.

SG

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WiWi Gast

Fragen zum VG als Entscheider

Hat sich auch jemand fürs Saarland beworben und ein Vorstellungsgespräch gehabt?

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WiWi Gast

Bewerbung als Entscheider

WiWi Gast schrieb am 04.10.2019:

Hallo in die Runde,

war jemand beim VG für Essen oder Düsseldorf und hat schon eine Zu- oder Absage erhalten?

SG

Warte auch auf eine Antwort. Mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, das es ca. 3 Wochen dauern könnte, mittlerweile sind es 4 Wochen.

antworten
WiWi Gast

Fragen zum VG als Entscheider

Danke für die hilfreiche Antwort. Das klingt schon mal recht machbar. Dann werden scheinbar nur Grundlagen abgefragt und nicht allzu sehr in die Tiefe gegangen.

WiWi Gast schrieb am 04.10.2019:

WiWi Gast schrieb am 04.10.2019:

Mein VG ist zwar schon über 2 Jahre her, aber ich denke, die Fragen haben sich nicht entscheidend geändert.

Du solltest was über die Schutzformen wissen, also Art. 16a GG, den 3er inklusive 3a etc, den 4 AsylG sowie 60 V und VII AufenthG. Du musst das nicht runterbeten können, aber schon mal ne grobe Vorahnung haben, was es für verschiedene (nationale) Schutzformen nun gibt.

Eventuell könnte auch das Thema Widerruf und Rücknahme interessant sein (73 AsylG).

Das grobe Prinzip von Dublin solltest du auch schon mal gehört haben.

Ansonsten überleg dir mal, wie du in verschiedenen Anhörungssituationen reagieren würdest.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Hallo an alle Lesenden,

ich habe eine Einstellungszusage als Entscheiderin erhalten. Bin unbefristet bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt (Tarifbeschäftigte).

In der Stellenausschreibung stand, "Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erfolgt die Einstellung grundsätzlich im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Nach dem Wortlaut bin ich davon ausgegangen, dass dies auch für Tarifbeschäftigte gilt. Der Personalmitarbeiter beim BAMF sagt, das ginge nicht und ich müsste mein Arbeitsverhältnis bei der BA kündigen. Hätte dann 6 Monate Probezeit. Sollte das schief gehen (man hat in der Vergangenheit ja viel über Probezeitkündigungen gelesen) wäre ich arbeitslos. Ich bin 49.

Nun weiß ich gerade nicht, wie ich mich entscheiden soll. Das kann mir natürlich niemand abnehmen.

Hat hier jemand schon die Erfahrung gemacht oder kennt Jemanden, der von der BA (oder einer anderen Behörde) gewechselt hat, ob das stimmt, dass eine Abordnung nur für Beamte möglich ist?

Wie sehen die Anforderungen als Entscheider in der Praxis tatsächlich aus, vor allem in der Probezeit? Werden da sehr strenge Maßstäbe angelegt?

Hat jemand Wissen/Erfahrung bzgl. der Erfahrungsstufe. Kommt man auch als BAler (TE IV) in Erfahrungsstufe 1?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Hallo,

Ja das ist richtig, Du musst kündigen und wirst dann mit 6 Monaten Probezeit eingestellt. In Erfahrungsstufe 1 soweit ich weiß, davon wird eigentlich nur bei Erfahrung im Asylbereich abgewichen, also wenn man zuvor bei der Ausländerbehörde beschäftigt war zB.
Probezeitkündigung ist selten, das kommt eigentlich nur vor, wenn man bezüglich einer Überschuldung falsche Angaben gemacht hat, gegen Ausländer hetzt oder wenn man sich unfassbar doof anstellt. Wenn Du für Dich all das ausschließen kannst, brauchst Du keine Angst vor der Probezeit zu haben.

WiWi Gast schrieb am 05.10.2019:

Hallo an alle Lesenden,

ich habe eine Einstellungszusage als Entscheiderin erhalten. Bin unbefristet bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt (Tarifbeschäftigte).

In der Stellenausschreibung stand, "Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erfolgt die Einstellung grundsätzlich im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Nach dem Wortlaut bin ich davon ausgegangen, dass dies auch für Tarifbeschäftigte gilt. Der Personalmitarbeiter beim BAMF sagt, das ginge nicht und ich müsste mein Arbeitsverhältnis bei der BA kündigen. Hätte dann 6 Monate Probezeit. Sollte das schief gehen (man hat in der Vergangenheit ja viel über Probezeitkündigungen gelesen) wäre ich arbeitslos. Ich bin 49.

Nun weiß ich gerade nicht, wie ich mich entscheiden soll. Das kann mir natürlich niemand abnehmen.

Hat hier jemand schon die Erfahrung gemacht oder kennt Jemanden, der von der BA (oder einer anderen Behörde) gewechselt hat, ob das stimmt, dass eine Abordnung nur für Beamte möglich ist?

Wie sehen die Anforderungen als Entscheider in der Praxis tatsächlich aus, vor allem in der Probezeit? Werden da sehr strenge Maßstäbe angelegt?

Hat jemand Wissen/Erfahrung bzgl. der Erfahrungsstufe. Kommt man auch als BAler (TE IV) in Erfahrungsstufe 1?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Glückwunsch!
Für welche Außenstelle hast du die Zusage erhalten?

WiWi Gast schrieb am 05.10.2019:

Hallo an alle Lesenden,

ich habe eine Einstellungszusage als Entscheiderin erhalten. Bin unbefristet bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt (Tarifbeschäftigte).

In der Stellenausschreibung stand, "Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erfolgt die Einstellung grundsätzlich im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Nach dem Wortlaut bin ich davon ausgegangen, dass dies auch für Tarifbeschäftigte gilt. Der Personalmitarbeiter beim BAMF sagt, das ginge nicht und ich müsste mein Arbeitsverhältnis bei der BA kündigen. Hätte dann 6 Monate Probezeit. Sollte das schief gehen (man hat in der Vergangenheit ja viel über Probezeitkündigungen gelesen) wäre ich arbeitslos. Ich bin 49.

Nun weiß ich gerade nicht, wie ich mich entscheiden soll. Das kann mir natürlich niemand abnehmen.

Hat hier jemand schon die Erfahrung gemacht oder kennt Jemanden, der von der BA (oder einer anderen Behörde) gewechselt hat, ob das stimmt, dass eine Abordnung nur für Beamte möglich ist?

Wie sehen die Anforderungen als Entscheider in der Praxis tatsächlich aus, vor allem in der Probezeit? Werden da sehr strenge Maßstäbe angelegt?

Hat jemand Wissen/Erfahrung bzgl. der Erfahrungsstufe. Kommt man auch als BAler (TE IV) in Erfahrungsstufe 1?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 05.10.2019:

Hallo an alle Lesenden,

ich habe eine Einstellungszusage als Entscheiderin erhalten. Bin unbefristet bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt (Tarifbeschäftigte).

In der Stellenausschreibung stand, "Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erfolgt die Einstellung grundsätzlich im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Nach dem Wortlaut bin ich davon ausgegangen, dass dies auch für Tarifbeschäftigte gilt. Der Personalmitarbeiter beim BAMF sagt, das ginge nicht und ich müsste mein Arbeitsverhältnis bei der BA kündigen. Hätte dann 6 Monate Probezeit. Sollte das schief gehen (man hat in der Vergangenheit ja viel über Probezeitkündigungen gelesen) wäre ich arbeitslos. Ich bin 49.

Nun weiß ich gerade nicht, wie ich mich entscheiden soll. Das kann mir natürlich niemand abnehmen.

Hat hier jemand schon die Erfahrung gemacht oder kennt Jemanden, der von der BA (oder einer anderen Behörde) gewechselt hat, ob das stimmt, dass eine Abordnung nur für Beamte möglich ist?

Wie sehen die Anforderungen als Entscheider in der Praxis tatsächlich aus, vor allem in der Probezeit? Werden da sehr strenge Maßstäbe angelegt?

Hat jemand Wissen/Erfahrung bzgl. der Erfahrungsstufe. Kommt man auch als BAler (TE IV) in Erfahrungsstufe 1?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Hallo,

vornweg, mit der Flüchtlingwelle 2015 und dem damit einhergehende Personalaufwuchs ist viel Chaos im BAMF eingezogen. Schließlich musste quantitativ statt qualitativ eingestellt werden. Zwar konnte mittlerweile aussortiert werden, dennoch ist man auf eine gewisse Personalausstattung angwiesen. Nur so kan ich mir die unzufriedenstellende Arbeitsweise des BAMF erklären.

Zum Thema Abordnung: Wie du als Tarifbeschäftigte sicherlich weißt, hast du einen Arbeitsvertrag mit der BA. Du kannst nicht dauerhaft zum BAMF wechseln und weiterhin einen Arbeitsvertrag mit der BA haben. Ein Arbeitsverhältnis muss also - mit dem BAMF - neu gegründet werden. Nur Beamte können Versetzt werden. Hier weckt das BAMF m.E. falsche Erwartungen/Hoffnungen. Weshalb diesbezüglich diese Formulierung verwendet ist für mich unverständich. Aufgrund des neuen Arbeitsverhältnisses greift auch die tariflich verankerte Probezeit, die sich zumindest theoretisch verhandeln lässt.

Die Erfahrungsstufe sollte im Rahmen des Vorstellungsgesprächs auch thematisiert worden sein. Jedenfalls sollte dir zum Abschluss des Gesprächs ein Handzettel mitgegeben worden sein. Dort wird erklärt, dass grundsätzlich eine Einstufung in die Stufe ein erfolgt. Erst nach Dienstantritt wird dann von amtswegen eine mögliche höhere Einstufung geprüft. Das ist seitens des BAMF natürlich eine clevere Vorgehensweise. Wenn man erstmal das neue Arbeitsverhältnis eingegangen ist gibt es kein zurück mehr - egal in welche Erfahrungsstufe man kommt. Nur in Außnahmefällen erfolgt eine höhere Anerkennung, siehe hierzu die öffentlich zugänglichen Ausführungen der entsprechenden Rundschreiben des BMI.

Wie du selbst schreibst, kann dir niemand die Entscheidung abnehmen. Ich kann dir nur empfehlen, dir die Sache sehr sehr gut zu überlegen.

Viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 05.10.2019:

Hallo,

vornweg, mit der Flüchtlingwelle 2015 und dem damit einhergehende Personalaufwuchs ist viel Chaos im BAMF eingezogen. Schließlich musste quantitativ statt qualitativ eingestellt werden. Zwar konnte mittlerweile aussortiert werden, dennoch ist man auf eine gewisse Personalausstattung angwiesen. Nur so kan ich mir die unzufriedenstellende Arbeitsweise des BAMF erklären.

Zum Thema Abordnung: Wie du als Tarifbeschäftigte sicherlich weißt, hast du einen Arbeitsvertrag mit der BA. Du kannst nicht dauerhaft zum BAMF wechseln und weiterhin einen Arbeitsvertrag mit der BA haben. Ein Arbeitsverhältnis muss also - mit dem BAMF - neu gegründet werden. Nur Beamte können Versetzt werden. Hier weckt das BAMF m.E. falsche Erwartungen/Hoffnungen. Weshalb diesbezüglich diese Formulierung verwendet ist für mich unverständich. Aufgrund des neuen Arbeitsverhältnisses greift auch die tariflich verankerte Probezeit, die sich zumindest theoretisch verhandeln lässt.

Die Erfahrungsstufe sollte im Rahmen des Vorstellungsgesprächs auch thematisiert worden sein. Jedenfalls sollte dir zum Abschluss des Gesprächs ein Handzettel mitgegeben worden sein. Dort wird erklärt, dass grundsätzlich eine Einstufung in die Stufe ein erfolgt. Erst nach Dienstantritt wird dann von amtswegen eine mögliche höhere Einstufung geprüft. Das ist seitens des BAMF natürlich eine clevere Vorgehensweise. Wenn man erstmal das neue Arbeitsverhältnis eingegangen ist gibt es kein zurück mehr - egal in welche Erfahrungsstufe man kommt. Nur in Außnahmefällen erfolgt eine höhere Anerkennung, siehe hierzu die öffentlich zugänglichen Ausführungen der entsprechenden Rundschreiben des BMI.

Wie du selbst schreibst, kann dir niemand die Entscheidung abnehmen. Ich kann dir nur empfehlen, dir die Sache sehr sehr gut zu überlegen.

Viele Grüße

Bin auch Tarifbeschäftige im ö.D. und aktuell in der Erfahrungsstufe fünf. Beim BAMF wurde mir Erfahrungsstufe eins, wie allen anderen auch, angeboten. Das ist es mir nicht Wert zu wechseln, zumal ich nicht für drei Monate nach Nürnberg gehe, weil ich eine Familie habe.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Von den 6 Monaten probezeit, hast du 3 Monate Schulung. Je nach Aussenstelle hospitierst du dann 2 bis 4 Wochen. Du musst also nur 2 Monate durchhalten. Wenn du uns die Aussenstelle verrätst können wir die besser helfen. Die Führung ist überall unterschiedlich.

Wirklich lustig. Viele vom BAMF wollen zur BA aufgrund des Stresses und des Drucks. Mit Dr Sommer hat sich zwar einiges verändert, jedoch lediglich minimal. Die Fürhungsqualität ist immer noch dieselbe. Zahlen Zahlen Zahlen. An meiner Aussenstelle sind immer fast 50% krank da sie sich das nicht mehr geben wollen. Nächstes Jahr werden viele das BAMF verlassen. Zumindest bei uns.

Als Dr Sommer bei uns zu Besuch kam, wurden diejenigen die mit ihm über die Umstände reden wollten, mit Anhörungen und Befragungen bombardiert, so dass wir ihn erst gar nicht begegneten. Einige haben einen Maulkorb bekommen. Der Präsident darf ja nicht die Wahrheit erfahren. Es werden nur lausige schleimer befördert. Die Prämie ist ebenfalls ein Witz. Die die wirklich arbeiten haben noch nie einen Cent Prämie bekommen. Nur dieselben Schleimer. Die wird unter denen aufgeteilt. Das geht schon seit Jahren so.

Überleg es dir gut ob du zum BAMF willst. Ich könnte dir noch soviel erzählen. Es wird sich mit den aktuellen Führungen nie was ändern. Das wissen wir Entscheider und aus dem Grund suchen sich viele eine Alternative. Einige werden jetzt verbeamtet und erhalten A9, was ein Witz ist. Dafür hat man nicht so hart gearbeitet die letzten Jahre. Ich sehe es bei den Beförderungen schon kommen. Wer nicht schleift bleibt ewig auf A9 oder A10 stecken. Aus dem Grund tue ich mir das nicht an. Und viele Kollegen ebenfalls nicht. Entschuldigung, ich musste meine Frust rauslassen. Ich hätte nie und nimmer meinen BA Vertrag gegen BAMF getauscht. Ich rate dir da dringend ab. Das BAMF ist total kaputt. Es müsste von innen kernsaniert werden. Wenn Nürnberg mal eine anonyme Umfrage über den Zustand der Aussenstellen und personellen Besetzungen machen würde, würde Skandale rauskommen.

Es ist deine Entscheidung. Sammelst so viele Infos wie möglich und wäre deine Vorteile ab. Aber mit 49 würde ich mir das nicht antun. Nur die wenigsten von uns wollen hier ewig arbeiten.

WiWi Gast schrieb am 05.10.2019:

Hallo an alle Lesenden,

ich habe eine Einstellungszusage als Entscheiderin erhalten. Bin unbefristet bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt (Tarifbeschäftigte).

In der Stellenausschreibung stand, "Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erfolgt die Einstellung grundsätzlich im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung". Nach dem Wortlaut bin ich davon ausgegangen, dass dies auch für Tarifbeschäftigte gilt. Der Personalmitarbeiter beim BAMF sagt, das ginge nicht und ich müsste mein Arbeitsverhältnis bei der BA kündigen. Hätte dann 6 Monate Probezeit. Sollte das schief gehen (man hat in der Vergangenheit ja viel über Probezeitkündigungen gelesen) wäre ich arbeitslos. Ich bin 49.

Nun weiß ich gerade nicht, wie ich mich entscheiden soll. Das kann mir natürlich niemand abnehmen.

Hat hier jemand schon die Erfahrung gemacht oder kennt Jemanden, der von der BA (oder einer anderen Behörde) gewechselt hat, ob das stimmt, dass eine Abordnung nur für Beamte möglich ist?

Wie sehen die Anforderungen als Entscheider in der Praxis tatsächlich aus, vor allem in der Probezeit? Werden da sehr strenge Maßstäbe angelegt?

Hat jemand Wissen/Erfahrung bzgl. der Erfahrungsstufe. Kommt man auch als BAler (TE IV) in Erfahrungsstufe 1?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Hallo zusammen,

ich danke euch sehr für eure Antworten!

Die Entscheidung fällt mir sehr schwer.

Nach Paragraf 17 Absatz 5 TV EntgO Bund findet eine stufengleiche Höhergruppierung bei einem Wechsel von einer Bundesbehörde statt.
Die BA ist ja eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Vorschrift sollte nach einem Rundschreiben des BMI aus 05/2019 für bundesmittelbare Behörden analog gelten.
Ob das BAMF das so anwenden würde, müsste ich schon vorher wissen. Die stellen sich da leider ziemlich stur.

Hat hier jemand Erfahrungswerte oder Kenntnisse?

Ich weiß, das Geld sollte nicht das entscheidende Kriterium sein. Der Inhalt der Tätigkeit, das Betriebsklima und eine realistische Einschätzung, ob man auf Dauer der Arbeitsbelastung gewachsen ist, sind wichtiger.
Aber würde ich tatsächlich in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert, würde sich ein Wechsel finanziell erst in 6 Jahren rechnen.
Das Erreichen der Endstufe wäre kurz vor Renteneintritt (falls man es so weit schafft).

Erst habe ich mich gefreut, jetzt finde ich das Ganze frustrierend.
Ich denke, eine Verbeamtung ist nicht vorgesehen (wäre ja bis 50 möglich) und würde sich bei der Höhe der PKV in meinem Alter vermutlich auch nicht mehr lohnen.

Ich habe mich wirklich auf die Tätigkeit gefreut. Doch wenn ich das hier so lese, dass die Arbeitsbelastung so extrem ist. Dachte, das hätte sich nach Rückgang der Flüchtlingszahlen normalisiert.

Ich habe mich für Düsseldorf und Bochum qualifiziert. Kann mir einen Dienstort aussuchen.

Bin für jede weitere Information dankbar!

Hat jemand noch eine Idee, wo ich mich noch informieren könnte?
Das Internet habe ich schon durchforstet.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Hallo zusammen,

auch ich habe eine vorläufige Einstellungszusage erhalten.
Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und leiste meinen Dienst in einem Jobcenter in NRW. Die Bezahlung ist mit E9 Gr. 3 auch völlig in Ordnung.

Auch im JC bist du stets dem Druck ausgesetzt, neben Bestandsfällen hast du Neuanträge in Massen abzuarbeiten. Die Arbeitsrückstände sind allgegenwärtig und werden auch in den nächsten Jahren nicht verringert werden können.
Unser Betriebsklima ist wirklich gut, die Arbeit macht Spaß und über unsere direkten Vorgesetzten würde ich niemals ein böses Wort verlieren. Dafür gibt es keinen Anlass.
Eigentlich gibt es für mich überhaupt keinen Grund zu wechseln.

Wäre da nicht das……..BAMF. Was mich am BAMF reizt ist die Aufgabe des Entscheiders an sich. Finanziell würde ich mich die ersten Jahre auch eher verschlechternd, was aber noch tragbar wäre. Auch der Weg zur Arbeit würde sich etwas mehr als verdoppeln, aber noch gut knapp 40 Minuten liegen.

Nun, bis zur endgültigen Einstellungszusage habe ich noch einige Wochen Zeit, die ich gern nutzen würde, um persönlichen Kontakt zu Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des BAMF zu knüpfen und vielleicht noch den ein oder anderen Hinweis zu erhalten, den ich in meine endgültige Entscheidung einfließen lassen kann.
Ich kann mir gut vorstellen, dass auch in den Außenstellen des BAMF ein gutes Betriebsklima vorherrscht.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

In der Öffentlichkeit herrscht leider die Vorstellung, dass das Bamf mittlerweile kaum etwas zu tun hat, weil viele Verfahren abgeschlossen wurden und weniger Ausländer kommen. Das ist jedoch falsch. Es gibt zwar keine Arbeitszeitexzesse mehr, wie noch vor 2 Jahren, aber der Schwerpunkt liegt mittlerweile in der Bearbeitung der Widerrufsverfahren, der Zahlendruck wird aufrechterhalten und die Arbeit an sich ist ohnehin schon anspruchsvoll und kann psychisch belastend sein. Wer also glaubt, jetzt beim Bamf eine ruhige Kugel schieben zu können, könnte eine böse Überraschung erleben und u.U. in der Probezeit aussortiert werden.

Was die Eingruppierung bzw. Einstufung angeht, sollte man alles geklärt haben, bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt.

WiWi Gast schrieb am 06.10.2019:

Ich habe mich wirklich auf die Tätigkeit gefreut. Doch wenn ich das hier so lese, dass die Arbeitsbelastung so extrem ist. Dachte, das hätte sich nach Rückgang der Flüchtlingszahlen normalisiert.

Ich habe mich für Düsseldorf und Bochum qualifiziert. Kann mir einen Dienstort aussuchen.

Bin für jede weitere Information dankbar!

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 06.10.2019:

Hallo zusammen,

ich danke euch sehr für eure Antworten!

Die Entscheidung fällt mir sehr schwer.

Nach Paragraf 17 Absatz 5 TV EntgO Bund findet eine stufengleiche Höhergruppierung bei einem Wechsel von einer Bundesbehörde statt.
Die BA ist ja eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Vorschrift sollte nach einem Rundschreiben des BMI aus 05/2019 für bundesmittelbare Behörden analog gelten.
Ob das BAMF das so anwenden würde, müsste ich schon vorher wissen. Die stellen sich da leider ziemlich stur.

Hat hier jemand Erfahrungswerte oder Kenntnisse?

Ich weiß, das Geld sollte nicht das entscheidende Kriterium sein. Der Inhalt der Tätigkeit, das Betriebsklima und eine realistische Einschätzung, ob man auf Dauer der Arbeitsbelastung gewachsen ist, sind wichtiger.
Aber würde ich tatsächlich in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert, würde sich ein Wechsel finanziell erst in 6 Jahren rechnen.
Das Erreichen der Endstufe wäre kurz vor Renteneintritt (falls man es so weit schafft).

Erst habe ich mich gefreut, jetzt finde ich das Ganze frustrierend.
Ich denke, eine Verbeamtung ist nicht vorgesehen (wäre ja bis 50 möglich) und würde sich bei der Höhe der PKV in meinem Alter vermutlich auch nicht mehr lohnen.

Ich habe mich wirklich auf die Tätigkeit gefreut. Doch wenn ich das hier so lese, dass die Arbeitsbelastung so extrem ist. Dachte, das hätte sich nach Rückgang der Flüchtlingszahlen normalisiert.

Ich habe mich für Düsseldorf und Bochum qualifiziert. Kann mir einen Dienstort aussuchen.

Bin für jede weitere Information dankbar!

Hat jemand noch eine Idee, wo ich mich noch informieren könnte?
Das Internet habe ich schon durchforstet.

Wo bist du beim Vorstellungsgespräch gewesen?

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Wenn du Fragen hast würde ich mich vor allem nicht an Personalräte wenden. Bei Fragen solltet du auch im Internet auf Anonymität achten...

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 05.10.2019:

Bin auch Tarifbeschäftige im ö.D. und aktuell in der Erfahrungsstufe fünf. Beim BAMF wurde mir Erfahrungsstufe eins, wie allen anderen auch, angeboten. Das ist es mir nicht Wert zu wechseln, zumal ich nicht für drei Monate nach Nürnberg gehe, weil ich eine Familie habe.

Besten Dank für die Hinweise. Hätte heute eigentlich Vorstellungsgespräch in Nürnberg gehabt. Nachdem ich das hier am samstag gelesen habe, habe ich das Hotel storniert und abgesagt. Bin seit über 10 jahren in einer Bundesbehörde mit entsprechend erworbenen Erfahrungsstufen. Die Einstellungsbedingungen sind absolut inakzeptabel (1.500 € brutto weniger). Eher für Berufsanfänger geeignet. Frage mich, in welchem Jahrhundert die leben. Bei allen Stellen in denen ich mich im letzten Jahr beworben hatte, war Mitnahme der Entgeltstufen selbstverständlich (Kommune und Land, beim Bund sowieso).

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Das BAMF hinkt den anderen Behörden immer hinterher. Es ist entweder alles veraltet oder einfach qualitativ in jedem Bereich mangelhaft bis schlecht organisiert oder personell besetzt. Zudem sind die Aussenstellen bis auf wenige Ausnahmen immer weit weg vom Schuss. Standortsicherheit gibt es auch nicht.

Wie du richtig erkannt hast, ist das BAMF nur was für Berufsanfänger. Zumindest was die Konditionen angeht. Mitarbeiter sind ersetzbar und werden nicht gerade wertschätzend behandelt. Dem GPR und dem ÖPR ist das bekannt. Die können und wollen auch zum Teil nichts ändern. Sie nicken alles ab, was die Referatsleiter befehlen, da auch sie die, die Beförderungen und Prämien im Kopf haben.
Wenn man 80 bis 90% aller Referatsleiter gegen Menschen austauscht, die das Wohl der Mitarbeiter am Herzen liegt, nur dann kann sich was ändern.

Nürnberg hat sowas jedoch nicht auf dem Schirm, da sie, inklusive der Präsident, von vorne bis hinten angelogen werden.
Die verbeamteten Entscheider werden auch öffentlich keine Kritik ausüben, da auch sie gerne auf A12 befördert werden wollen. Solange diese Druckmöglichkeit da ist, wird sich ebenfalls nichts ändern. Man hätte von Anfang an direkt auf A12 verbeamten sollen. So dreht man sich immer im Kreis. Vielleicht wird sich irgendwann in weiter Ferne mit einem neuen Präsidenten etwas ändern.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Du hast die richtige Entscheidung getroffen. Ich kann vom BAMF nur abraten, es sei denn man ist gerade arbeitssuchend. Es gibt aktuell keine andere Behörde, denen die Mitarbeiter so egal sind, wie beim BAMF. Ich garantiere dir, sobald es die Möglichkeit gibt, werden sich eine Menge Leute vom BAMF verabschieden und sich versetzen lassen. Bei der hoffentlich kommenden nächsten Flüchtlingswelle wird Nürnberg dann blöd aus der Wäsche schauen.

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Besten Dank für die Hinweise. Hätte heute eigentlich Vorstellungsgespräch in Nürnberg gehabt. Nachdem ich das hier am samstag gelesen habe, habe ich das Hotel storniert und abgesagt. Bin seit über 10 jahren in einer Bundesbehörde mit entsprechend erworbenen Erfahrungsstufen. Die Einstellungsbedingungen sind absolut inakzeptabel (1.500 € brutto weniger). Eher für Berufsanfänger geeignet. Frage mich, in welchem Jahrhundert die leben. Bei allen Stellen in denen ich mich im letzten Jahr beworben hatte, war Mitnahme der Entgeltstufen selbstverständlich (Kommune und Land, beim Bund sowieso).

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Hi, arbeitest du bzw. hast du beim BAMF gearbeitet? Inwiefern sind denen die Mitarbeiter egal?

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Du hast die richtige Entscheidung getroffen. Ich kann vom BAMF nur abraten, es sei denn man ist gerade arbeitssuchend. Es gibt aktuell keine andere Behörde, denen die Mitarbeiter so egal sind, wie beim BAMF. Ich garantiere dir, sobald es die Möglichkeit gibt, werden sich eine Menge Leute vom BAMF verabschieden und sich versetzen lassen. Bei der hoffentlich kommenden nächsten Flüchtlingswelle wird Nürnberg dann blöd aus der Wäsche schauen.

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Besten Dank für die Hinweise. Hätte heute eigentlich Vorstellungsgespräch in Nürnberg gehabt. Nachdem ich das hier am samstag gelesen habe, habe ich das Hotel storniert und abgesagt. Bin seit über 10 jahren in einer Bundesbehörde mit entsprechend erworbenen Erfahrungsstufen. Die Einstellungsbedingungen sind absolut inakzeptabel (1.500 € brutto weniger). Eher für Berufsanfänger geeignet. Frage mich, in welchem Jahrhundert die leben. Bei allen Stellen in denen ich mich im letzten Jahr beworben hatte, war Mitnahme der Entgeltstufen selbstverständlich (Kommune und Land, beim Bund sowieso).

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Da ist man ein paar Tage nicht hier und schon geht der Troll ab.

Also folgendes mal aus dem Nähkästchen:
BAler -> rufen ihren Personalberater an, vereinbaren einen Aufhebungsvertrag, GF des JC stimmt zu, Aufhebungsvertrag wird geschlossen unter dem Vorbehalt der Einstellung beim BAMF.

Beim BAMF unterschreibt man seinen Vertrag nach TVöD unbefristet. Probezeit 6 Monate ist korrekt, ebenso die Ausführungen, dass man schon goldene Löffel klauen oder nichts können muss, um nicht zu bestehen. Der erste Lohnzettel sieht traurig aus, Stufe 1 und davon auch nur ein Abschlag, keine Frage.

Dann allerdings - und hier kann ich nur für die BAler sprechen - wird die Erfahrungsstufe bis auf maximal Stufe 3 angehoben, entsprechende Stufen in der TE IV (TV-BA) vorausgesetzt). Mehr wird es nicht, wer also in Stufe 5 ist, wird miese machen. Das Verfahren nennt sich erstmalige Stufenfestsetzung (u.a. festgelegt im Rundschreiben des BMI D5-31002/55#7)
Da die BA ebenso mit Flüchtlingen umgeht wie das BAMF, wird die als ArbeitsvermittlerIn verbrachte Zeit anerkannt.

Für alle anderen:
Ja verdammt, das BAMF ist kein Ort für eine ruhige Kugel. War es lange nicht mehr und ist auch nicht absehbar. Wer seine Ruhe will geht in ein Basis-Team, schreibt seine 5 EGV am Tag und vermittelt 2 absolut unpassende MAE und hat seine Ruhe.
Wenn einem jedoch was an der Arbeit liegt und man wirklich was individuell entscheiden will, dann ist man beim BAMF richtig(er) als bei der BA.
Und für diejenigen die nur weg wollen - bitte, nur zu. Bei dem was 2015/16 eingestellt wurde ist klar, dass viele dem Anspruch auf Dauer nicht gewachsen sind, das ist auch völlig okay, nicht jeder kann das, was die Entscheider leisten (müssen). Der öD ist groß genug, alle sind entfristet, jeder kann sich sein Plätzchen für die ruhige Kugel suchen. Ob der Zweckverband Abwasser genug Spannung bietet um den Bore-Out zu verhindern möge jede selbst entscheiden...

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Bei mir wurde die Stufenmitnahme bzw. Anrechnung abgelehnt. War ebenfalls bei der BA. Sehr merkwürdig das Ganze.

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Da ist man ein paar Tage nicht hier und schon geht der Troll ab.

Also folgendes mal aus dem Nähkästchen:
BAler -> rufen ihren Personalberater an, vereinbaren einen Aufhebungsvertrag, GF des JC stimmt zu, Aufhebungsvertrag wird geschlossen unter dem Vorbehalt der Einstellung beim BAMF.

Beim BAMF unterschreibt man seinen Vertrag nach TVöD unbefristet. Probezeit 6 Monate ist korrekt, ebenso die Ausführungen, dass man schon goldene Löffel klauen oder nichts können muss, um nicht zu bestehen. Der erste Lohnzettel sieht traurig aus, Stufe 1 und davon auch nur ein Abschlag, keine Frage.

Dann allerdings - und hier kann ich nur für die BAler sprechen - wird die Erfahrungsstufe bis auf maximal Stufe 3 angehoben, entsprechende Stufen in der TE IV (TV-BA) vorausgesetzt). Mehr wird es nicht, wer also in Stufe 5 ist, wird miese machen. Das Verfahren nennt sich erstmalige Stufenfestsetzung (u.a. festgelegt im Rundschreiben des BMI D5-31002/55#7)
Da die BA ebenso mit Flüchtlingen umgeht wie das BAMF, wird die als ArbeitsvermittlerIn verbrachte Zeit anerkannt.

Für alle anderen:
Ja verdammt, das BAMF ist kein Ort für eine ruhige Kugel. War es lange nicht mehr und ist auch nicht absehbar. Wer seine Ruhe will geht in ein Basis-Team, schreibt seine 5 EGV am Tag und vermittelt 2 absolut unpassende MAE und hat seine Ruhe.
Wenn einem jedoch was an der Arbeit liegt und man wirklich was individuell entscheiden will, dann ist man beim BAMF richtig(er) als bei der BA.
Und für diejenigen die nur weg wollen - bitte, nur zu. Bei dem was 2015/16 eingestellt wurde ist klar, dass viele dem Anspruch auf Dauer nicht gewachsen sind, das ist auch völlig okay, nicht jeder kann das, was die Entscheider leisten (müssen). Der öD ist groß genug, alle sind entfristet, jeder kann sich sein Plätzchen für die ruhige Kugel suchen. Ob der Zweckverband Abwasser genug Spannung bietet um den Bore-Out zu verhindern möge jede selbst entscheiden...

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Der Sprung von E9 auf E12 ist gewaltig. Und ja, die Arbeit beim BAMF ist wirklich sehr interessant. Ich kann dir den Wechsel empfehlen.
Ob sich es sich finanziell, auch durch den erhöhten Arbeitsweg, rentiert, musst du selbst ausrechnen. Ich kann dir aber sagen, dass du viel über die verschiedenen Ländern, Kulturen und Religionen lernen wirst.
Der einzige Nachteil ist der Zahlendruck. Wenn du jedoch einen guten Teamleiter hast, dann wird er dir Rückendeckung vor dem Referatsleiter geben. Der Druck der jetzt herrscht ist nicht vergleichbar mit dem Druck der letzten Jahre. Es steht auch in den Sternen was in den nächsten Jahren passieren wird. Gleichzeitig finde ich es persönlich auch sehr spannend. Du bist mitten im Geschehen. Jede politische Entscheidung im Asylbereich bzw. Flüchtlingsbereich hat Einfluss auf deine Arbeit.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du sie gerne stellen. Dafür ist so ein Forum da.

WiWi Gast schrieb am 06.10.2019:

Hallo zusammen,

auch ich habe eine vorläufige Einstellungszusage erhalten.
Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und leiste meinen Dienst in einem Jobcenter in NRW. Die Bezahlung ist mit E9 Gr. 3 auch völlig in Ordnung.

Auch im JC bist du stets dem Druck ausgesetzt, neben Bestandsfällen hast du Neuanträge in Massen abzuarbeiten. Die Arbeitsrückstände sind allgegenwärtig und werden auch in den nächsten Jahren nicht verringert werden können.
Unser Betriebsklima ist wirklich gut, die Arbeit macht Spaß und über unsere direkten Vorgesetzten würde ich niemals ein böses Wort verlieren. Dafür gibt es keinen Anlass.
Eigentlich gibt es für mich überhaupt keinen Grund zu wechseln.

Wäre da nicht das……..BAMF. Was mich am BAMF reizt ist die Aufgabe des Entscheiders an sich. Finanziell würde ich mich die ersten Jahre auch eher verschlechternd, was aber noch tragbar wäre. Auch der Weg zur Arbeit würde sich etwas mehr als verdoppeln, aber noch gut knapp 40 Minuten liegen.

Nun, bis zur endgültigen Einstellungszusage habe ich noch einige Wochen Zeit, die ich gern nutzen würde, um persönlichen Kontakt zu Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des BAMF zu knüpfen und vielleicht noch den ein oder anderen Hinweis zu erhalten, den ich in meine endgültige Entscheidung einfließen lassen kann.
Ich kann mir gut vorstellen, dass auch in den Außenstellen des BAMF ein gutes Betriebsklima vorherrscht.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Du hast die richtige Entscheidung getroffen. Ich kann vom BAMF nur abraten, es sei denn man ist gerade arbeitssuchend. Es gibt aktuell keine andere Behörde, denen die Mitarbeiter so egal sind, wie beim BAMF. Ich garantiere dir, sobald es die Möglichkeit gibt, werden sich eine Menge Leute vom BAMF verabschieden und sich versetzen lassen. Bei der hoffentlich kommenden nächsten Flüchtlingswelle wird Nürnberg dann blöd aus der Wäsche schauen.

Nunja. Jeder der lange genug im öffentlichen Dienst ist, kann entsprechendes berichten. Dabei gilt, umso größer die Behörde umso grösser ist der Mist den Leitung und Personalabteilung verzapfen.

Unverständlich für mich ist, dass das BAMF weiterhin nur für Berufseinsteiger interessant ist bzw. sein will und auf erfahrenes Personal aus anderen Behörden verzichtet. Und nein, ich bin nicht bei der BA. Und auch E12 Stufe 3 würde weniger sein, wie ich jetzt habe, zumal überhaupt nicht garantiert ist, dass man sie bekommt.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Ehrlich gesagt machen mich die unterschiedlichen Aussagen zur Anerkennung der Erfahrungsstufe stutzig.

Ich bin nicht in der Arbeitsvermittlung, sondern in der Leistung. Daher gehe ich davon aus, dass keine "einschlägige Berufserfahrung" vorliegt.

Die sog. förderlichen Zeiten i.s.d. Paragraf 16 TV EntgO Bund sind verbunden mit dem Personaldeckungsbedarf, welcher voraussetzt, dass es nicht genügend geeignete Bewerber gibt. Es gibt bereits ein Urteil zu dem Thema. Kann ich auch vergessen.

Es bleibt also nur die analoge Anwendung des Paragraf 17 Absatz 5 TV EntgO Bund.
Der müsste m.E. auf Mitarbeiter der BA anwendbar sein.

Ich finde es absolut legitim, von einem zukünftigen Arbeitgeber über die Einstufung VOR Einstellung Auskunft zu bekommen. Schließlich geht es bei mir um mehrere hundert Euro netto monatlich weniger und eine Schlechterstellung über einen Zeitraum von 6 Jahren.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 06.10.2019:

Hallo zusammen,

auch ich habe eine vorläufige Einstellungszusage erhalten.
Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und leiste meinen Dienst in einem Jobcenter in NRW. Die Bezahlung ist mit E9 Gr. 3 auch völlig in Ordnung.

Auch im JC bist du stets dem Druck ausgesetzt, neben Bestandsfällen hast du Neuanträge in Massen abzuarbeiten. Die Arbeitsrückstände sind allgegenwärtig und werden auch in den nächsten Jahren nicht verringert werden können.
Unser Betriebsklima ist wirklich gut, die Arbeit macht Spaß und über unsere direkten Vorgesetzten würde ich niemals ein böses Wort verlieren. Dafür gibt es keinen Anlass.
Eigentlich gibt es für mich überhaupt keinen Grund zu wechseln.

Wäre da nicht das……..BAMF. Was mich am BAMF reizt ist die Aufgabe des Entscheiders an sich. Finanziell würde ich mich die ersten Jahre auch eher verschlechternd, was aber noch tragbar wäre. Auch der Weg zur Arbeit würde sich etwas mehr als verdoppeln, aber noch gut knapp 40 Minuten liegen.

Nun, bis zur endgültigen Einstellungszusage habe ich noch einige Wochen Zeit, die ich gern nutzen würde, um persönlichen Kontakt zu Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des BAMF zu knüpfen und vielleicht noch den ein oder anderen Hinweis zu erhalten, den ich in meine endgültige Entscheidung einfließen lassen kann.
Ich kann mir gut vorstellen, dass auch in den Außenstellen des BAMF ein gutes Betriebsklima vorherrscht.

Hallo zusammen!

Haben auch andere Bewerber, außer BA'ler, Einstellungszusagen oder Absagen für die Entscheiderstellen an den NRW-Standorten erhalten?
Ich warte seit meinem VG mitte September auf eine Rückmeldung.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Ich kann nur jedem empfehlen, die konkrete Gruppe und Stufe in den Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen, bevor man diesen unterschreibt. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und sollte für eine Personalabteilung kein Problem darstellen. Wenn die Behörde sich darauf nicht einlassen will, dann sollte das einen mehr als stutzig machen und man sollte sich im Nachhinein nicht wundern,
wenn man dumm dasteht..

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Hallo zusammen!

Haben auch andere Bewerber, außer BA'ler, Einstellungszusagen oder Absagen für die Entscheiderstellen an den NRW-Standorten erhalten?
Ich warte seit meinem VG mitte September auf eine Rückmeldung.

Hallo. Warte auch auf eine Rückmeldung, mein VG war auch Mitte September.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Ehrlich gesagt machen mich die unterschiedlichen Aussagen zur Anerkennung der Erfahrungsstufe stutzig.

Ich bin nicht in der Arbeitsvermittlung, sondern in der Leistung. Daher gehe ich davon aus, dass keine "einschlägige Berufserfahrung" vorliegt.

Es gibt ein Rundschreiben des BMI zu 16 Tvöd vom 7.5.19 bzgl. Wechsel innerhalb der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung. Das BAMF ist die einzig mir bekannte Behörde, die die hier aufgezeigten Möglichkeiten ignoriert.
Die sog. förderlichen Zeiten i.s.d. Paragraf 16 TV EntgO Bund sind verbunden mit dem Personaldeckungsbedarf, welcher voraussetzt, dass es nicht genügend geeignete Bewerber gibt. Es gibt bereits ein Urteil zu dem Thema. Kann ich auch vergessen.

Es bleibt also nur die analoge Anwendung des Paragraf 17 Absatz 5 TV EntgO Bund.
Der müsste m.E. auf Mitarbeiter der BA anwendbar sein.

Ich finde es absolut legitim, von einem zukünftigen Arbeitgeber über die Einstufung VOR Einstellung Auskunft zu bekommen. Schließlich geht es bei mir um mehrere hundert Euro netto monatlich weniger und eine Schlechterstellung über einen Zeitraum von 6 Jahren.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Meine Freundin ist seit fast 4 Jahren beim Bamf. Sie bekommt nicht mal eine Eingangsbestätigung bei einer internen Bewerbung. Nachfragen half nicht. Was können Externe dann erwarten? Meine Freundin sagt dass es eine interne Clique gibt seit den 90er Jahren, die eine "Behörde in der Behörde" aufgebaut haben.

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Ich kann nur jedem empfehlen, die konkrete Gruppe und Stufe in den Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen, bevor man diesen unterschreibt. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und sollte für eine Personalabteilung kein Problem darstellen. Wenn die Behörde sich darauf nicht einlassen will, dann sollte das einen mehr als stutzig machen und man sollte sich im Nachhinein nicht wundern,
wenn man dumm dasteht..

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

...ich danke dir für deine Mitteilung. Im Grunde genommen steht meine Entscheidung seit Abgabe der Bewerbungsunterlagen fest......auch wenn ich die ersten drei Jahre "rote Zahlen" schreiben werde.

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Der Sprung von E9 auf E12 ist gewaltig. Und ja, die Arbeit beim BAMF ist wirklich sehr interessant. Ich kann dir den Wechsel empfehlen.
Ob sich es sich finanziell, auch durch den erhöhten Arbeitsweg, rentiert, musst du selbst ausrechnen. Ich kann dir aber sagen, dass du viel über die verschiedenen Ländern, Kulturen und Religionen lernen wirst.
Der einzige Nachteil ist der Zahlendruck. Wenn du jedoch einen guten Teamleiter hast, dann wird er dir Rückendeckung vor dem Referatsleiter geben. Der Druck der jetzt herrscht ist nicht vergleichbar mit dem Druck der letzten Jahre. Es steht auch in den Sternen was in den nächsten Jahren passieren wird. Gleichzeitig finde ich es persönlich auch sehr spannend. Du bist mitten im Geschehen. Jede politische Entscheidung im Asylbereich bzw. Flüchtlingsbereich hat Einfluss auf deine Arbeit.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du sie gerne stellen. Dafür ist so ein Forum da.

WiWi Gast schrieb am 06.10.2019:

Ich kann mir gut vorstellen, dass auch in den Außenstellen des BAMF ein gutes Betriebsklima vorherrscht.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Weiß einer von euch zufällig, ob die Möglichkeit besteht, die Außenstellen zu wechseln. Es würde mich interessieren, wie hoch die Chance sind, später in eine andere Außenstelle, z.B. nach Berlin, zu wechseln. Falls ein Wechseln möglich wäre, dann auch immer nur, wenn eine Stelle dort ausgeschrieben wird?

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Nahezu ausgeschlossen, insbesondere Berlin, da möchten nämlich alle hin. Derzeit sind mehrere hundert Umsetzungsanträge offen für die Hauptstadt.

Nur wenn man den Bereich wechselt oder sich in einer Stellenausschreibung durchsetzt kann es klappen...

WiWi Gast schrieb am 09.10.2019:

Weiß einer von euch zufällig, ob die Möglichkeit besteht, die Außenstellen zu wechseln. Es würde mich interessieren, wie hoch die Chance sind, später in eine andere Außenstelle, z.B. nach Berlin, zu wechseln. Falls ein Wechseln möglich wäre, dann auch immer nur, wenn eine Stelle dort ausgeschrieben wird?

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

Ehrlich gesagt machen mich die unterschiedlichen Aussagen zur Anerkennung der Erfahrungsstufe stutzig.

Ich bin nicht in der Arbeitsvermittlung, sondern in der Leistung. Daher gehe ich davon aus, dass keine "einschlägige Berufserfahrung" vorliegt.

Die sog. förderlichen Zeiten i.s.d. Paragraf 16 TV EntgO Bund sind verbunden mit dem Personaldeckungsbedarf, welcher voraussetzt, dass es nicht genügend geeignete Bewerber gibt. Es gibt bereits ein Urteil zu dem Thema. Kann ich auch vergessen.

Es bleibt also nur die analoge Anwendung des Paragraf 17 Absatz 5 TV EntgO Bund.
Der müsste m.E. auf Mitarbeiter der BA anwendbar sein.

Ich finde es absolut legitim, von einem zukünftigen Arbeitgeber über die Einstufung VOR Einstellung Auskunft zu bekommen. Schließlich geht es bei mir um mehrere hundert Euro netto monatlich weniger und eine Schlechterstellung über einen Zeitraum von 6 Jahren.

Offensichtlich kennst du noch nicht einmal den Unterschied zwischen EntgO und TVöD. Solche Leute kann das BAMF gut gebrauchen

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Absage bekommen ... Personalrat hat nicht zugestimmt. ;-(

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Absage bekommen ... Personalrat hat nicht zugestimmt. ;-(

Wie geht denn sowas? Erst schreiben sie wie die Bekloppten Stellen aus und dann stimmt der Personalrat nicht zu...

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Absage bekommen ... Personalrat hat nicht zugestimmt. ;-(

....das tut mir leid.

Mit welcher Begründung kann denn der PR seine Zustmmung verweigern?
Mir ist in meiner langjährigen Laufbahn im ö.D. noch kein Fall dieser Art bekannt geworden

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Absage bekommen ... Personalrat hat nicht zugestimmt. ;-(

Das tut mit leid

Hattest du zuvor eine vorläufige Zusage erhalten?
Verstehe das ganze Verhalten nicht. Es kostet Zeit und Geld; am Ende für nichts?!

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

....das tut mir leid.

Mit welcher Begründung kann denn der PR seine Zustmmung verweigern?
Mir ist in meiner langjährigen Laufbahn im ö.D. noch kein Fall dieser Art bekannt geworden

Mir als Ministerialbeamter in einem Länderministerium ist dies auch fast schon mal zum Verhängnis geworden. Ich hatte mich auf Stellen beworben, die im Geschäftsbereich des besagten Ministeriums lagen. Auf Grund meiner Qualifikation sollte ich dann aber sofort in das Ministerium eingestellt werden. Dahingehend hatte der PR zunächst sein Veto eingelegt, da er Fehler im Besetzungsverfahren sah und eine Schlechterbehandlung anderer Kandidaten bemängelte. Nur aufgrund einer Verständigung des PR mit der Hausleitung bin schließlich doch im Ministerium gelandet. Es kommt selten vor, aber gelegentlich verweigert der PR tatsächlich seine Zustimmung.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Absage bekommen ... Personalrat hat nicht zugestimmt. ;-(

Schade.
Wie kann denn der PR nicht zustimmen?
Für welche Stelle und welchen Standort hast du die Absage bekommen?

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Der GPR des Bundesamtes stimmt aktuell dort nicht zu, wo aufgrund von Schließungen anderer Außenstellen noch Personal hin möchte, in den aktuellen Ausschreibungen aber nicht berücksichtigt wurde.

Solange also nicht alle internen Bewerber, die in das Referat möchten berücksichtigt wurden, sagt der GPR "Nö ist nicht" und die Hausleitung hat wegen der paar Stellen keine Lust die Zustimmung einzuklagen. So enden die Verfahren dann für alle unzufriedenstellend, denn die internen Kollegen kommen dadurch natürlich auch nicht da hin...

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Schade.
Wie kann denn der PR nicht zustimmen?
Für welche Stelle und welchen Standort hast du die Absage bekommen?

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Wie viele Stellen hat das BAMF denn noch zur Verfügung?

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Weiß jemand, wie es sich dazu in den Asylentscheider von Sachsen verhält? Habe dazu morgen ein Vorstellungsgespräch.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Der GPR des Bundesamtes stimmt aktuell dort nicht zu, wo aufgrund von Schließungen anderer Außenstellen noch Personal hin möchte, in den aktuellen Ausschreibungen aber nicht berücksichtigt wurde.

Solange also nicht alle internen Bewerber, die in das Referat möchten berücksichtigt wurden, sagt der GPR "Nö ist nicht" und die Hausleitung hat wegen der paar Stellen keine Lust die Zustimmung einzuklagen. So enden die Verfahren dann für alle unzufriedenstellend, denn die internen Kollegen kommen dadurch natürlich auch nicht da hin...

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Ich meine natürlich Außenstellen; nicht Asylentscheider

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Wie viele Stellen hat das BAMF denn noch zur Verfügung?

Das BAMF hat ständig großen Appetit nach neuen Mitarbeitern, die man verheizen kann. Der GPR hat nichts dagegen.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

In welcher Außenstelle hast du morgen dein Vorstellungsgespräch? Ich habe auch eines. Aber so positiv klingt das wohl nicht!

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Weiß jemand, wie es sich dazu in den Asylentscheider von Sachsen verhält? Habe dazu morgen ein Vorstellungsgespräch.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Leipzig und Du?

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

In welcher Außenstelle hast du morgen dein Vorstellungsgespräch? Ich habe auch eines. Aber so positiv klingt das wohl nicht!

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:

Absage bekommen ... Personalrat hat nicht zugestimmt. ;-(

Mich würde auch sehr interessieren, um welche Außenstelle es geht.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Guten Tag zusammen,

hat jemand schon eine Rückmeldung erhalten als Regionalkoordinator?

Gruß

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 07.10.2019:

WiWi Gast schrieb am 06.10.2019:

Hallo zusammen!

Haben auch andere Bewerber, außer BA'ler, Einstellungszusagen oder Absagen für die Entscheiderstellen an den NRW-Standorten erhalten?
Ich warte seit meinem VG mitte September auf eine Rückmeldung.

Wie es aussieht, werden Bewerber von der BA und den Jobcentern bevorzugt behandelt, während andere externe Bewerber auf Rückmeldungen warten.
Was ist mit dem Grundsatz des "gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte" nach Art. 33 GG.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Guten Tag zusammen,

hat jemand schon eine Rückmeldung erhalten als Regionalkoordinator?

Gruß

Nein, warte auch

antworten
WiWi Gast

Außenstellen

Für die, die sich für Fallingbostel beworben haben: Die Außenstelle schließt Ende 2022.

antworten
WiWi Gast

F Einstellungszusagen Entscheider Heidelberg

Hallo, hat jemand sich für den Dienstort Heidelberg beworben?

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Die Dauer meines Vorstellungsgespräch bewerte ich als kurz, bzw. zu kurz. Ich habe bei sämtlichen Fragen wohl nicht genügend und zufriedenstellende Ausführungen gemacht. Von daher sind die Chancen auf eine Zusage wohl eher mäßig. Und wenn dann tatsächlich noch BA'ler oder Jobcenter-Angestellte vorrangig eingestellt werden, dann gehen sie gen Null.
Ich drücke allen anderen weiterhin viel Erfolg!

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Leipzig und Du?

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

antworten
WiWi Gast

Außenstellen

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Für die, die sich für Fallingbostel beworben haben: Die Außenstelle schließt Ende 2022.

Um welche Außenstelle handelt es sich dabei?

antworten
WiWi Gast

Außenstellen

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Um welche Außenstelle handelt es sich dabei?

Fallingbostel. Steht da doch.

antworten
WiWi Gast

Außenstellen

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Um welche Außenstelle handelt es sich dabei?

Fallingbostel. Steht da doch.

antworten
WiWi Gast

F Einstellungszusagen Entscheider Heidelberg

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Hallo, hat jemand sich für den Dienstort Heidelberg beworben?

Ja. Vorstellungsgespräch vor über drei Wochen gehabt. Bislang keine Rückmeldung erhalten.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Bei mir genauso. Nach 20 Minuten war es vorbei. Insgesamt sehr unpersönlich auch.

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Die Dauer meines Vorstellungsgespräch bewerte ich als kurz, bzw. zu kurz. Ich habe bei sämtlichen Fragen wohl nicht genügend und zufriedenstellende Ausführungen gemacht. Von daher sind die Chancen auf eine Zusage wohl eher mäßig. Und wenn dann tatsächlich noch BA'ler oder Jobcenter-Angestellte vorrangig eingestellt werden, dann gehen sie gen Null.
Ich drücke allen anderen weiterhin viel Erfolg!

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Bei mir genauso. Nach 20 Minuten war es vorbei. Insgesamt sehr unpersönlich auch.

Hallo zusammen,

im öffentlichen Dienst gilt der Grundsatz der Bestenauslese. Nicht, welches Amt oder welchen Beruf du zuletzt ausgeübt hast.

Jeder, der hier zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, sollte sich wertgeschätzt fühlen. Unbahägnig vom Ergebnis.
Bei den verschiedenen ausgeschriebenenen Stellen spielen oft mehrere Faktoren eine Rolle mit unterschiedlicher Gewichtung. Du kannst immer nur den Weg bis ins "Finale" vorbereiten und gestalten. Den Rest regeln andere.

Wenn es für dich/für uns jetzt nicht gereicht hat, dann suchen wir oder versehen unseren Dienst dort weiter, wo wir uns gerade befinden.

In unserer Republik haben wir jetzt und heute alle Chancen, alle Möglichkeiten, Der öffentliche Dienst sucht allgemein und insbesondere in Sozialämtern und Jobcentern teils händeringend Personal.

Also Leute, meinen Glückwunsch allen, die es überhaupt hierher geschafft haben.
Geht euren Weg.

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Bei mir genauso. Nach 20 Minuten war es vorbei. Insgesamt sehr unpersönlich auch.

Ich hatte gestern mein Gespräch, in der AS Berlin, ich fand das Gespräch angenehm, habe mich auch mal bei anderen Behörden vorgestellt und weiß, was unpersönlich heißen kann:-) man würde im Eingangsbereich abgeholt und nach dem Gespräch auch wieder zurückbegleitet, zu Beginn sollte man kurz auf die wesentlichen Punkte im bisherigen Werdegang eingehen, danach wurden auch Nachfragen hestellt, aber ganz freundlich und positiv. Ich wurde z.b. gefragt, ob ich die Stellenausschreibung für den höheren dienst auch schon gesehen hätte. Auch die Dauer des Gesprächs wie zu Beginn angekündigt, ca. 45 min.-50min
Durch die konkretisierenden Fragen wurde auch die Möglichkeit gegeben, mehr zu beleuchten als einem bei der allg. Gestellten Frage sofort in den Sinn kam. Fand ich auch sehr angenehm. Die Aufregung bei so einem Gespräch ist doch immer sa!
Insgesamt muss ich sagen, habe ich mich bei dem Gespräch wohl gefühlt. Ich positiv überrascht und habe nicht damit gerechnet, nachdem was man hier so alles gelesen hat.Unabhängig vom Ergebnis auf jeden Fall eine positive Erfahrung. Och kann nur empfehlen, sich eigene Erfahrungen zu machen und sich nicht unbedingt auf die Eindrücke von anderen zu verlassen:-)

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 11.10.2019:

Hallo zusammen,

im öffentlichen Dienst gilt der Grundsatz der Bestenauslese. Nicht, welches Amt oder welchen Beruf du zuletzt ausgeübt hast.

Jeder, der hier zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, sollte sich wertgeschätzt fühlen. Unbahägnig vom Ergebnis.
Bei den verschiedenen ausgeschriebenenen Stellen spielen oft mehrere Faktoren eine Rolle mit unterschiedlicher Gewichtung. Du kannst immer nur den Weg bis ins "Finale" vorbereiten und gestalten. Den Rest regeln andere.

Wenn es für dich/für uns jetzt nicht gereicht hat, dann suchen wir oder versehen unseren Dienst dort weiter, wo wir uns gerade befinden.

In unserer Republik haben wir jetzt und heute alle Chancen, alle Möglichkeiten, Der öffentliche Dienst sucht allgemein und insbesondere in Sozialämtern und Jobcentern teils händeringend Personal.

Also Leute, meinen Glückwunsch allen, die es überhaupt hierher geschafft haben.
Geht euren Weg.

Du weißt aber schon, dass alle eingeladen werden, bei denen die formalen Voraussetzungen passen? "Bestenauslese" ist eher bei Aufstiegsverfahren oder Beförderung relevant.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

@VorrednerIN: Setzt mal die rosarote Brille ab, nimm die Zuckerwatte aus dem Mund und versuch mal die Perspektive anderer einzunehmen. Seit wann bist du den im ÖD?

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 12.10.2019:

@VorrednerIN: Setzt mal die rosarote Brille ab, nimm die Zuckerwatte aus dem Mund und versuch mal die Perspektive anderer einzunehmen. Seit wann bist du den im ÖD?

Auf was genau beziehst Du Dich?

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 13.10.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.10.2019:

Auf was genau beziehst Du Dich?

Darauf:

Im öffentlichen Dienst gilt der Grundsatz der Bestenauslese. Jeder, der hier zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, sollte sich wertgeschätzt fühlen. Den Rest regeln andere.(????)

Wenn es für dich/für uns jetzt nicht gereicht hat, dann suchen wir (????) oder versehen unseren Dienst dort weiter, wo wir uns gerade befinden.
In unserer Republik haben wir jetzt und heute alle Chancen, alle Möglichkeiten (????).

Also Leute, meinen Glückwunsch (????) allen, die es überhaupt hierher geschafft haben. Geht euren Weg (????).

antworten
WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Hallo zusammen,
ich hadere mit der Anrechnung von Erfahrungsstufen.
Grundsätzliche Einstufung in 1.
Gibt es hier Leute, die vorher in der Leistungsabteilung im Jobcenter gearbeitet haben, denen Erfahrungsstufen anerkannt wurden?

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 12.10.2019:

Ich hatte gestern mein Gespräch, in der AS Berlin, ich fand das Gespräch angenehm, habe mich auch mal bei anderen Behörden vorgestellt und weiß, was unpersönlich heißen kann:-) man würde im Eingangsbereich abgeholt und nach dem Gespräch auch wieder zurückbegleitet, zu Beginn sollte man kurz auf die wesentlichen Punkte im bisherigen Werdegang eingehen, danach wurden auch Nachfragen hestellt, aber ganz freundlich und positiv. Ich wurde z.b. gefragt, ob ich die Stellenausschreibung für den höheren dienst auch schon gesehen hätte. Auch die Dauer des Gesprächs wie zu Beginn angekündigt, ca. 45 min.-50min
Durch die konkretisierenden Fragen wurde auch die Möglichkeit gegeben, mehr zu beleuchten als einem bei der allg. Gestellten Frage sofort in den Sinn kam. Fand ich auch sehr angenehm. Die Aufregung bei so einem Gespräch ist doch immer sa!
Insgesamt muss ich sagen, habe ich mich bei dem Gespräch wohl gefühlt. Ich positiv überrascht und habe nicht damit gerechnet, nachdem was man hier so alles gelesen hat.Unabhängig vom Ergebnis auf jeden Fall eine positive Erfahrung. Och kann nur empfehlen, sich eigene Erfahrungen zu machen und sich nicht unbedingt auf die Eindrücke von anderen zu verlassen:-)

Guter Fake! Klingt fast so als ob du für die Organisation zuständig warst : ) )

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Wenn ich so lese, dass die meisten Gespräche zwischen 30-45 Minuten gedauert haben, dann kann ich das mit einer Zusage wohl knicken. Mein Gespräch ging 20 Minuten, wenn es hoch kommt vielleicht 25 Minuten. Es wurden auch keine Nachfragen gestellt. Das sieht dann wohl nicht so gut für mich aus. Ich war auch sehr nervös. Schade eigentlich!

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Ich bin auch im Jocenter beschäftigt, hadere auch noch wegen der Nichtanrechnung von Erfahrungsstufen.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

.....wenn die Leute von der BA und den Jobcentern alle abspringen, wirst du vielleicht später doch noch zum VG geladen

WiWi Gast schrieb am 14.10.2019:

Wenn ich so lese, dass die meisten Gespräche zwischen 30-45 Minuten gedauert haben, dann kann ich das mit einer Zusage wohl knicken. Mein Gespräch ging 20 Minuten, wenn es hoch kommt vielleicht 25 Minuten. Es wurden auch keine Nachfragen gestellt. Das sieht dann wohl nicht so gut für mich aus. Ich war auch sehr nervös. Schade eigentlich!

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 14.10.2019:

Ich bin auch im Jocenter beschäftigt, hadere auch noch wegen der Nichtanrechnung von Erfahrungsstufen.

Ich war sich in der Leistung. Die Jahre im JC wurden nicht angerechnet. Angeblich werden sie jedoch bei Verbeamtung nachträglich angerechnet. Als TB jedoch nicht, da man in der Leistung E9 bekam.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

WiWi Gast schrieb am 14.10.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.10.2019:

Guter Fake! Klingt fast so als ob du für die Organisation zuständig warst : ) )

Ich würde mein Vorstellungsgespräch, das Ende September stattfand, sehr ähnlich beschreiben.

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WiWi Gast

Fragen Einstellungszusagen Entscheider

Ich glaube, du hattest mich missverstanden. Das Problem ist ja nicht, dass ich nicht zum VG eingeladen wurde. Im Gegenteil: Ich wurde zu einem persönlichen Gespräch einhalten. Mein Gespräch ging aber nur ca. 20-25 Minuten, bei fast allen hier im Forum wohl 30-45 Minuten. Es wurde auch bei meiner Fragen nachgehakt, bei anderen scheinbar schon. Ich glaube einfach nicht, dass ich bei so einem kurzen Gespräch wohl eine Chance auf eine Zusage habe, weil ich bestimmt nicht überzeugen konnte

WiWi Gast schrieb am 14.10.2019:

.....wenn die Leute von der BA und den Jobcentern alle abspringen, wirst du vielleicht später doch noch zum VG geladen

WiWi Gast schrieb am 14.10.2019:

Wenn ich so lese, dass die meisten Gespräche zwischen 30-45 Minuten gedauert haben, dann kann ich das mit einer Zusage wohl knicken. Mein Gespräch ging 20 Minuten, wenn es hoch kommt vielleicht 25 Minuten. Es wurden auch keine Nachfragen gestellt. Das sieht dann wohl nicht so gut für mich aus. Ich war auch sehr nervös. Schade eigentlich!

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