Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig
Ein nicht ganz unseriöser Näherungsweg, der allerdings einige Aspekte (m.E.n.) übersieht.
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Die Zahl der möglichen Beförderungen von A9 - A12. Dünn wird die Luft eigentlich erst nach der A11 - Beförderung, alle die Dienst nach Vorschrift machen kommen immer auf die A10 und letztes Jahr mit gerade einmal 6 Punkten auch darüber hinaus.
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Die Eingruppierung: Wer verdauert wird und die Verbeamtung bekommt, wird i.d.R. bereits mehr als 2 Jahre im BAMF sein. Somit ist für den Gutteil der künftigen Beamten mit der A9 E3 zu rechnen, da die Punkte, welche zur Entfristung notwendig waren analog auf die Verkürzung der Stufe angerechnet werden. So war es zumindest bisher Usus im BMI.
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Die Rentenhöhe: keiner weiß, wie lange noch eine 4x vor der Rente steht (ebenso weiß niemand, wann Beamte in die RV einzahlen müssen), ein vollständiger Ausgleich auf heutiges Niveau wird jedoch auch für die VBL schwierig. Dahingegen ist gem. Alimentationsprinzip zumindest für die Pensionäre bei zu großen Kürzungen ein Rechtsmittel gegeben, dass Richter der Argumentation folgen sah man ja zuletzt 2017 in Sachsen.
- Krankenversicherung: Hier irrst Du, wenn die Partnerin in der GKV ist, sind die Kinder es bis A12 ebenfalls, da du dann erst die Jahresentgeltgrenze übersteigst. Hat deine Frau ähnliches Einkommen, geht es sogar im hD ohne die private Versicherung. Aber selbst wenn, 20% auf ein gesundes Kind sind - salopp gesprochen - achtmarkfünfzig im Monat extra. Das kann hier also m.E. nach als Argument nicht zählen.
Stand heute ist Verbeamtung daher der bessere Schnitt, wenn Du eine Glaskugel hast, die anderes belegt - bitte gerne auch die Eurojackpot-Zahlen von Freitag bitte =)
WiWi Gast schrieb am 17.09.2018:
antwortenIch empfehle, das mit der Verbeamtung mal ganz in Ruhe durchzurechnen. Das Endamt A 13/ letzte Erfahrungsstufe entspricht der E 12 letzte Erfahrungsstufe (brutto). Zudem wird man in die A 9 verbeamtet, regelmäßig Stufe 2. Und die Krankenversicherung ist noch nicht abgezogen. Die Familienzulagen rechnen sich nicht, da Kinder gesondert versichert werden müssen. Ehefrau auch, wenn keine eigene Versicherung besteht. Und auf der A 9 wird man wohl eine Zeit bleiben und WENIGER als Netto haben. Selbst die A 10 lohnt sich nicht wirklich. Schaut Euch die Entgelttabellen vergleichend an, auch wenn es sich nur um eine Prognose handelt. Noch nicht reingerechnet ist der AG- Anteil an der VBL, wodurch der Lohn (und die Rente im Tariflohn auch steigt). Ja, A 10 Pension entspricht der E 12 Rente (nach Abzug der geschätzten zu zahlenden Krankenversicherung bei der Pension). Allerdings ist die VBL noch draufzurechnen, wodurch das Delta kleiner wird. Den Verlust macht man allerdings während des Verweilens in der A 9 und A 10. Und man lebt (leider) nur ein paar Jahre (ich sage mal 20 Jahre) in der Pension, während man mehrere Jahrzehnte arbeitet.
2 Dinge noch: Es ist nicht gesagt, dass man auch befördert wird und auch nicht, wann das der Fall ist. Eine "Regelbeförderung" gibt es seit den 70ern nicht mehr. Und möchte man einer Beförderung "hinterherhecheln"? Von Beurteilung zu Beurteilung? ... In Zeiten, in denen ein erheblicher Personalzuwachs stattfand? Achja....auch 2 Stunden mehr pro Woche arbeiten!? Entlassen werden kann man auch, halt nur im Disziplinarverfahren.
Und wissen wir, ob die Beamten später (30 bis 35 Jahre) nicht auch in Rentenkasse einzahlen bzw. angepasst werden?
Nein, da lebe ich lieber im Hier und Jetzt mit dem Spatzen in der Hand.
WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:
Und gibt es nun was neues wegen der einst angekündigten Verbeamtungen der Entscheider?