Viele Menschen ohne Pass und ohne sonstige Identitätsnachweise kamen 2015 nach Deutschland und haben auf einem Fragebogen angekreuzt, dass sie Syrer sind. Sie bekamen daraufhin Flüchtlingsschutz, ohne jemals vor einem Entscheider oder sonst irgendwem gesessen zu haben, der ihre Identität überprüft hat.
Jetzt ist alles, was das BAMF machen kann, zu überprüfen, ob sich in Syrien die Sachlage geändert hat, oder ob der Flüchtling (denn das ist er nun ja dank Bescheid) irgendwo laut herumerzählt hat, dass er gar nicht aus Syrien kommt. Hat er dies nicht getan, sondern sich unauffällig verhalten, wird auch in der Regelüberprüfung nichts anderes herauskommen, als dass der Flüchtlingsschutz aufrecht erhalten bleibt. Für alles andere, einschließlich einer Identitätsüberprüfung, fehlt es dem BAMF an den Rechtsgrundlagen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Personen überhaupt gar keine Syrer sind, aber sie haben sich unauffällig genug benommen, als das es nicht aufgefallen ist.
Zu behaupten, dass die Entscheidungen des BAMF alle richtig sind, ist Augenwischerei. Das BAMF hat in den Überprüfungen das BAMF keinerlei Handhabe, im Nachhinein die fehlenden Identitätsbelege der Flüchtlinge anzufordern oder die Identität zu überprüfen. Jeder, der angekreuzt hat, er sei Syrer, bleibt im System auch Syrer. Und der einmal erteilte Schutzstatus bleibt auch nach den Überprüfungen ohne Beanstandung. Auch wenn der Mensch eigentlich ganz woanders her kommt und womöglich niemals verfolgt worden ist. Dank Herrn Weises toller Idee, den Flüchtlingsstatus mit der Gießkanne zu verteilen, damit keiner lange warten muss.
WiWi Gast schrieb am 21.08.2018:
Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig
Nur wenige Flüchtlinge haben einem Zeitungsbericht zufolge zu Unrecht Schutz in Deutschland erhalten. Bei einer Überprüfung des BAMF wurden lediglich in 0,7 Prozent der Fälle der Schutzbescheid widerrufen.
https://www.tagesschau.de/inland/bleiberecht-fluechtlinge-101.html
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