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VorstellungsgesprächBAMF

Vorstellungsgespräch BAMF (Entscheider), Erfahrungen

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Er schreibt, dass er in der Berufungsinstanz (vermutlich also das LAG Düsseldorf) einstweiligen Rechtsschutz erhalten habe. Ich vermute mal stark, daraufhin hat das Amt in seinen Stellenpool gegriffen und von dort entfristet, es waren noch Schattenstellen übrig.

Von einer Berufungsverhandlung wurde nichts geschrieben, dies erscheint auch mir unwahrscheinlich.
WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 02.03.2018 - [..] - wird auf Kosten der Verfügungsbeklagten zurückgewiesen. 

Die Revision wird nicht zugelassen.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Er schreibt, dass er in der Berufungsinstanz (vermutlich also das LAG Düsseldorf) einstweiligen Rechtsschutz erhalten habe. Ich vermute mal stark, daraufhin hat das Amt in seinen Stellenpool gegriffen und von dort entfristet, es waren noch Schattenstellen übrig.

Von einer Berufungsverhandlung wurde nichts geschrieben, dies erscheint auch mir unwahrscheinlich.
WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 02.03.2018 - [..] - wird auf Kosten der Verfügungsbeklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Kann der Kollege mal das AZ des LAG mitteilen, bei dem er die Berufung gewonnen hat.
Dann könnten man das Urteil anfordern und die Argumentation in seinem Verfahren verwenden. Richter schreiben gerne ab.
In meinem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Nürnberg ist Termin zu streitigen Verhandlung am 10.10., nachdem der Gutetermin (2x Gehälter wurden angeboten) ergebnislos geblieben ist. In eVfg habe ich mich auf eine Stelle in Berlin verglichen.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

WiWi Gast schrieb am 16.07.2018:

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 02.03.2018 - [..] - wird auf Kosten der Verfügungsbeklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Kann der Kollege mal das AZ des LAG mitteilen, bei dem er die Berufung gewonnen hat.
Dann könnten man das Urteil anfordern und die Argumentation in seinem Verfahren verwenden. Richter schreiben gerne ab.
In meinem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Nürnberg ist Termin zu streitigen Verhandlung am 10.10., nachdem der Gutetermin (2x Gehälter wurden angeboten) ergebnislos geblieben ist. In eVfg habe ich mich auf eine Stelle in Berlin verglichen.

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Da schaut man einfach LAG Hamm Sitzungsergebnisse

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hat man noch jemanden Stellen angeboten ? Und wieso ergebnislos? Wenn du doch jetzt eine Stelle in Berlin hast ?

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Hat man noch jemandem Stellen angeboten ? Und wieso Ergebnislos? Wenn du doch jetzt eine Stelle in Berlin hast ?

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Das eVfg wurde durch einen Vergleich abgeschlossen, um meinen Bewerbungsverfahrensanspruch zu sichern. Es wurde vorläufig eine Haushaltsstelle in Berlin bis zur endgültigen Entscheidung über das Hauptsacheverfahren= Konkurrentenklage freigehalten. Wäre das nicht passiert und ich würde rk obsiegen, wäre die Stelle ja schon besetzt und ich hätte keinen Anspruch mehr auf eine Stelle sondern nur auf Schadensersatz.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Das eVfg wurde durch einen Vergleich abgeschlossen, um meinen Bewerbungsverfahrensanspruch zu sichern. Es wurde vorläufig eine Haushaltsstelle in Berlin bis zur endgültigen Entscheidung über das Hauptsacheverfahren= Konkurrentenklage freigehalten. Wäre das nicht passiert und ich würde rk obsiegen, wäre die Stelle ja schon besetzt und ich hätte keinen Anspruch mehr auf eine Stelle sondern nur auf Schadensersatz.

Auf Besetzung der Stellen können die sich nicht berufen

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Das eVfg wurde durch einen Vergleich abgeschlossen, um meinen Bewerbungsverfahrensanspruch zu sichern. Es wurde vorläufig eine Haushaltsstelle in Berlin bis zur endgültigen Entscheidung über das Hauptsacheverfahren= Konkurrentenklage freigehalten. Wäre das nicht passiert und ich würde rk obsiegen, wäre die Stelle ja schon besetzt und ich hätte keinen Anspruch mehr auf eine Stelle sondern nur auf Schadensersatz.

Da ich einige Verfahren besucht habe, kann ich dir schon mal sagen, das die Unterbevollmächtigten mitmal nichts mehr wussten, von diesen Stellen

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Auf Besetzung der Stellen können die sich nicht berufen

Die sind dazu Verurteilt, das Auswahlverfahren zu wiederholen.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Du sagst Du warst schon in mehreren Verfahren. Gibt es irgend einen Thread etc. in dem sich die Klagenden gegenseitig mit Info versorgen können?

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Da ich einige Verfahren besucht habe, kann ich dir schon mal sagen, das die Unterbevollmächtigten mitmal nichts mehr wussten, von diesen Stellen

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Könntest du bitte sagen, woher du die untenstehende Info hast?
Beruht sie auf einem Urteil?
Wenn ja, könntest du bitte, das Gericht und das Aktenzeichen nennen?
DANKE !

Die sind dazu Verurteilt, das Auswahlverfahren zu wiederholen.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Könntest du bitte sagen, woher du die untenstehende Info hast?
Beruht sie auf einem Urteil?
Wenn ja, könntest du bitte, das Gericht und das Aktenzeichen nennen?
DANKE !

Das ist mein eigenes Urteil. Keine Stellen zu besetzten in den Referaten auf die ich mich beworben habe. Jede Zuwiderhandlung wird mit einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro belegt Ersatzweise Haft. Das Urteil findest du auch in Juris und es gibt diverse Ergebnisse schon in Bonn und Manheim.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Könntest du bitte sagen, woher du die untenstehende Info hast?
Beruht sie auf einem Urteil?
Wenn ja, könntest du bitte, das Gericht und das Aktenzeichen nennen?
DANKE !

Das kann ich doch hier alles gar nicht aufführen. :-) und nein es gibt keine Gruppe wo solche Informationen ausgetauscht werden. Man muss halt selbst googeln und klar von Kollegen bekommt man das Eine oder Andere mit.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hier ein Urteil aus Dortmund: 3 Ca 793/18 URTEIL:

Die Beklagte wird verurteilt, die Auswahlentscheidung zur Besetzung
der mit der Kenn-Nr. BAMF-2017-085-i und -086-i ausgeschriebenen
Stellen in der Entgeltgruppe 6 TVöD Bund unter Beachtung der von
der Klägerin in der Bewerbung festgelegten Rangfolge der Referate
unter Berücksichtigung der Auffassung des erkennenden Gerichts
zu wiederholen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitwert wird auf 7.800,-- Euro festgesetzt.

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Urteil oder Beschluss?

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Das ist mein eigenes Urteil. Keine Stellen zu besetzten in den Referaten auf die ich mich beworben habe. Jede Zuwiderhandlung wird mit einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro belegt Ersatzweise Haft. Das Urteil findest du auch in Juris und es gibt diverse Ergebnisse schon in Bonn und Manheim.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

Urteil oder Beschluss?

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Urteil und wurde in der Berufung bestätigt.

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Kennt jemand die "Rechtsauffassung des Gerichts"?

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Hier ein Urteil aus Dortmund: 3 Ca 793/18 URTEIL:

Die Beklagte wird verurteilt, die Auswahlentscheidung zur Besetzung
der mit der Kenn-Nr. BAMF-2017-085-i und -086-i ausgeschriebenen
Stellen in der Entgeltgruppe 6 TVöD Bund unter Beachtung der von
der Klägerin in der Bewerbung festgelegten Rangfolge der Referate
unter Berücksichtigung der Auffassung des erkennenden Gerichts
zu wiederholen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitwert wird auf 7.800,-- Euro festgesetzt.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

Kennt jemand die "Rechtsauffassung des Gerichts"?

WiWi Gast schrieb am 17.07.2018:

Das wird wie bei vielen Urteilen sein. Bei den Beurteilungen fehlen die Begründungen. Der Informationsgeber usw. Waren oft mehrere Punkte. Da aber schon einer reicht. Hat der Richter nur einen Aufgeführt. Zu mindest bei mir. Das Auswahlverfahren war Fehlerhaft und damit Punkt.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

ja, klar.

Nur wozu führt das: eine neue Beurteilung? Dann wird halt fehlerfrei schlecht beurteilt und es bleibt alles beim Alten. Keine Entfristung.
Je nach Gründen wäre aber denkbar dass eine fehlerfreie Beurteilung nicht mehr möglich ist. Das wäre dann aber SEHR interessant!

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

Das wird wie bei vielen Urteilen sein. Bei den Beurteilungen fehlen die Begründungen. Der Informationsgeber usw. Waren oft mehrere Punkte. Da aber schon einer reicht. Hat der Richter nur einen Aufgeführt. Zu mindest bei mir. Das Auswahlverfahren war Fehlerhaft und damit Punkt.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

In der neuen Beurteilung müssen dann auch die Informationsgeber genannt werden, Denn du musst dich ja auch wehren können, wenn du mit der Beurteilung nicht zufrieden bist, das wurde nämlich auch bemängelt. Das kannst du aber nicht, wenn du nicht weißt mit wem du eigentlich dich da Auseinandersetzen musst.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Dann möchte ich zwar nicht demoralisieren, nur diesen Mangel kannn man leicht beheben. Gleiche Beurteilung, allerdings mit Bekanntgabe des Beurteilenden. Wenn dann kein weiterer Fehler vorliegt, war es das. :-(

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

In der neuen Beurteilung müssen dann auch die Informationsgeber genannt werden, Denn du musst dich ja auch wehren können, wenn du mit der Beurteilung nicht zufrieden bist, das wurde nämlich auch bemängelt. Das kannst du aber nicht, wenn du nicht weißt mit wem du eigentlich dich da Auseinandersetzen musst.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

In der neuen Beurteilung müssen dann auch die Informationsgeber genannt werden, Denn du musst dich ja auch wehren können, wenn du mit der Beurteilung nicht zufrieden bist, das wurde nämlich auch bemängelt. Das kannst du aber nicht, wenn du nicht weißt mit wem du eigentlich dich da Auseinandersetzen musst.

Informationsgeber war McKenzie. Und der Ortsleiter wenn bei ihm in Ungnade gefallen ist.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Ich meinte natürlich den Informationsgeber

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

Dann möchte ich zwar nicht demoralisieren, nur diesen Mangel kannn man leicht beheben. Gleiche Beurteilung, allerdings mit Bekanntgabe des Beurteilenden. Wenn dann kein weiterer Fehler vorliegt, war es das. :-(

WiWi Gast schrieb am 18.07.2018:

In der neuen Beurteilung müssen dann auch die Informationsgeber genannt werden, Denn du musst dich ja auch wehren können, wenn du mit der Beurteilung nicht zufrieden bist, das wurde nämlich auch bemängelt. Das kannst du aber nicht, wenn du nicht weißt mit wem du eigentlich dich da Auseinandersetzen musst.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hey Leute, Die Dauerstellen wurden nun offiziell bewilligt. Alle die zum Stichtag 13.07.18 mindestens 6 Monate gearbeitet haben und sich bewährt haben, sollen entfristet werden. Die die schon raus sind können sich auf die externen Dauerstellen bewerben. Die werden demnächst ausgeschrieben.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hiiiiiiiii.....
schaut mal auf Infoport.

Alle können bleiben oder wiederkommen :-)

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 20.07.2018:

Hiiiiiiiii.....
schaut mal auf Infoport.

Alle können bleiben oder wiederkommen :-)

Das sehe ich anders, die ausgeschieden sind, müssen sich in Konkurrenz mit anderen Bewerbern bewerben. Und mal ehrlich, wenn man die ausgeschiedenen zurück haben möchten, würde ein Angebot von denen reichen. Und die Frage ist, sind die, die jetzt auswählen unbefangen.

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Und was ist mit denen die noch keine 6 Monate dabei sind ?

WiWi Gast schrieb am 20.07.2018:

Hey Leute, Die Dauerstellen wurden nun offiziell bewilligt. Alle die zum Stichtag 13.07.18 mindestens 6 Monate gearbeitet haben und sich bewährt haben, sollen entfristet werden. Die die schon raus sind können sich auf die externen Dauerstellen bewerben. Die werden demnächst ausgeschrieben.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hab zwar schon Wochenende, aber dort stand diese werden sukzessive nach Ablauf von 6 Monaten Zugehörigkeit "verdauert".

WiWi Gast schrieb am 20.07.2018:

Und was ist mit denen die noch keine 6 Monate dabei sind ?

WiWi Gast schrieb am 20.07.2018:

Hey Leute, Die Dauerstellen wurden nun offiziell bewilligt. Alle die zum Stichtag 13.07.18 mindestens 6 Monate gearbeitet haben und sich bewährt haben, sollen entfristet werden. Die die schon raus sind können sich auf die externen Dauerstellen bewerben. Die werden demnächst ausgeschrieben.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Woher die Info zum Stichtag 13.07.18 und der Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten? Steht nichts im Infoport dazu. Bei uns gab es mehrere Einstellungen zum 15.01.18 - also demnach die Verdauerung um zwei Tage verpasst ???

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Woher die Info zum Stichtag 13.07.18 und zur Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten? Im Infoport steht nichts dazu. Bei uns gab es mehrere Einstellungen zum 15.01.18 - also demnach Chance auf Verdauerung um zwei Tage verpasst ???

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WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Ah, ok, hab die Meldung gefunden. Wenn Einstellung nach 13.1.18 erfolgt ist, dann also "sukzessive alle befristet Beschäftigten, sobald sie 6 Monate Beschäftigungsdauer erreicht haben".

WiWi Gast schrieb am 20.07.2018:

Woher die Info zum Stichtag 13.07.18 und zur Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten? Im Infoport steht nichts dazu. Bei uns gab es mehrere Einstellungen zum 15.01.18 - also demnach Chance auf Verdauerung um zwei Tage verpasst ???

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Servus, wie sieht es aus mit befristeten Neueinstellungen im März 2018?! Meldung heute nicht gesehen... Danke und Gruß

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Jetzt haben die aus 2016 übrig gebliebenen, die nicht entfristet wurden und deren Verträge noch laufen, und die sicherlich nicht grundlos (nicht gekümmert und /oder einfach richtig schlecht?) die Chance, verdauert zu werden, während richtig gute Leute, aus welchen Gründen auch immer, gegangen sind. Prost Mahlzeit!

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Wenn man das schon wieder lesen muss .....
Mit Sicherheit gibt es Kollegen die haben eine Entfristung/Verdauerung nicht verdient bzw. haben sich nicht bewährt. Aber es gibt auch Leute, die waren nicht schleimen und kratzen und haben somit keine Chance bekommen. Oder waren einfach realistisch, bei der Wahl der Dienstorte und haben nicht ganz Deutschland angegeben. Genau durch solche sind auch weniger gute Kollegen weitergekommen, weil man an Stelle x nur eine 5,.... brauchte.

WiWi Gast schrieb am 22.07.2018:

Jetzt haben die aus 2016 übrig gebliebenen, die nicht entfristet wurden und deren Verträge noch laufen, und die sicherlich nicht grundlos (nicht gekümmert und /oder einfach richtig schlecht?) die Chance, verdauert zu werden, während richtig gute Leute, aus welchen Gründen auch immer, gegangen sind. Prost Mahlzeit!

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Naja, es gibt ja noch die kleine Einschränkung in der InfoPort Meldung, "die die sich positiv Bewährt haben"...

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Ganz genau...und ich denke, bei diesem kleinen Nebensatz liegt der Hase im Pfeffer.

WiWi Gast schrieb am 22.07.2018:

Naja, es gibt ja noch die kleine Einschränkung in der InfoPort Meldung, "die die sich positiv Bewährt haben"...

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Realistische Beamtenbewerber wurden nicht genommen weil sie nicht alles mitmachen wollten. Der Rest ist Scheinobst.

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 23.07.2018:

Realistische Beamtenbewerber wurden nicht genommen weil sie nicht alles mitmachen wollten. Der Rest ist Scheinobst.

Im Infoport stand nur etwas zu realistischen Mitarbeitern, die nicht entfristet wurden. Beamte sind auch meist realistisch.

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hallo

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe Ende Juni eine vorläufige Einstellungszusage als Prozesssachbearbeiter für 2 Jahre befristet in Zirndorf bekommen. Jetzt habe ich es natürlich mit der Angst bekommen, nachdem ja tatsächlich viele Jobs beim Bamf entfristet werden sollen, dass meine Zusage wieder zurückgenommen wird.

Ist das schon jemandem passiert?

Oder kann mir vielleicht jemand sagen wie sicher die Zusage ist, weil er vielleicht doch schon eingestellt wurde in den vergangenen Tagen?... mein vorläufiges Einstellungsdatum soll wohl Mitte August sein.

antworten
WiWi Gast

Tarif

Weiß jemand wann die Tariferhöhung Bund umgesetzt wird?

Ich habe heute eine Bezügemitteilung bekommen aber statt des erwarteten Plus war es etwas weniger Netto wegen mehr Abzug der Zusatzversorgung (woher auch immer das jetzt kommt).

antworten
WiWi Gast

Tarif

Mit den Bezügen vom September soll das ausgezahlt werden.

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Weiß jemand wann die Tariferhöhung Bund umgesetzt wird?

Ich habe heute eine Bezügemitteilung bekommen aber statt des erwarteten Plus war es etwas weniger Netto wegen mehr Abzug der Zusatzversorgung (woher auch immer das jetzt kommt).

antworten
WiWi Gast

Tarif

Das ergibt sich wohl aus einer Veränderung der Rechengrößen für das Kapitaldeckungsverfahren der VBL. Im Westen sorgt das für eine Erhöhung der Abzüge um 0,1 Prozentpunkte, im Osten sind es sogar 0,75 Prozentpunkte.

https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/f%C3%BCr-arbeitgeber-neue-rechengr%C3%B6%C3%9Fen-2018_jjoc6528.html?s=BCSlzLLKVZaMF0qOtjQ

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Weiß jemand wann die Tariferhöhung Bund umgesetzt wird?

Ich habe heute eine Bezügemitteilung bekommen aber statt des erwarteten Plus war es etwas weniger Netto wegen mehr Abzug der Zusatzversorgung (woher auch immer das jetzt kommt).

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WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hallo, habe die gleiche Frage. Habe Ende Mai vorläufige Einstellungszusage bekommen und immer noch keine feste Zusage mit der Begründung "aus organisatorischen Gründen kann es noch einige Zeit dauern".

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Hallo

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe Ende Juni eine vorläufige Einstellungszusage als Prozesssachbearbeiter für 2 Jahre befristet in Zirndorf bekommen. Jetzt habe ich es natürlich mit der Angst bekommen, nachdem ja tatsächlich viele Jobs beim Bamf entfristet werden sollen, dass meine Zusage wieder zurückgenommen wird.

Ist das schon jemandem passiert?

Oder kann mir vielleicht jemand sagen wie sicher die Zusage ist, weil er vielleicht doch schon eingestellt wurde in den vergangenen Tagen?... mein vorläufiges Einstellungsdatum soll wohl Mitte August sein.

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hallo Leute,

gibt es irgendwas Neues im BAMF bezüglich der "Verdauerung" der bereits Ausgeschiedenen?

Hat sich der GPR/Personalrat dazu geäußert?

VG

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

alle über 5,16 werden verdauert. Über 5,5 können auch Ausgeschiedene sich wieder bewerben. Der Rest muss klagen.

WiWi Gast schrieb am 25.07.2018:

Hallo Leute,

gibt es irgendwas Neues im BAMF bezüglich der "Verdauerung" der bereits Ausgeschiedenen?

Hat sich der GPR/Personalrat dazu geäußert?

VG

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Hast du das pauschal an der untersten Entfristungsgrenze der letzten Entfristungswelle festgemacht oder besitzt du höhere Erkenntnisquellen?
Was ist mit den Kollegen/innen, die sich letztes Jahr gar nicht erst beworben haben und jetzt doch verdauert werden wollen?

WiWi Gast schrieb am 27.07.2018:

alle über 5,16 werden verdauert. Über 5,5 können auch Ausgeschiedene sich wieder bewerben. Der Rest muss klagen.

WiWi Gast schrieb am 25.07.2018:

VG

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 27.07.2018:

alle über 5,16 werden verdauert. Über 5,5 können auch Ausgeschiedene sich wieder bewerben. Der Rest muss klagen.

WiWi Gast schrieb am 25.07.2018:

Woher hast du die Information?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Da will sich wohl jemand nur wichtig machen. Ich habe eine ganz andere Zahl gehört und diese ist deutlich niedriger. Aber warten wir es mal ab.

WiWi Gast schrieb am 27.07.2018:

WiWi Gast schrieb am 27.07.2018:

Woher hast du die Information?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Und wie, wann und wo sollen die Stellen dann ausgeschrieben werden?

WiWi Gast schrieb am 27.07.2018:

Da will sich wohl jemand nur wichtig machen. Ich habe eine ganz andere Zahl gehört und diese ist deutlich niedriger. Aber warten wir es mal ab.

WiWi Gast schrieb am 27.07.2018:

Woher hast du die Information?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Extern offene Stellen müssen (und werden) über www.bamf.de, www.bund.de und meist auch über das Dienstleistungszentrum des BVA und Interamt ausgeschrieben.

WiWi Gast schrieb am 27.07.2018:

Und wie, wann und wo sollen die Stellen dann ausgeschrieben werden?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Gab es jetzt eigentlich schon Einstellungszusagen die zurückgenommen wurden oder Leute die neu eingestellt worden sind?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 25.07.2018:

Hallo, habe die gleiche Frage. Habe Ende Mai vorläufige Einstellungszusage bekommen und immer noch keine feste Zusage mit der Begründung "aus organisatorischen Gründen kann es noch einige Zeit dauern".

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Gibt es was Neues hinsichtlich der Zusagen. Wurden jetzt schon welche zurückgenommen oder vielleicht doch neue Leute eingestellt?

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Ich vermute mal, das BAMF kann noch nicht soviel einstellen, weil auf etlichen Referaten noch einstweilige Verfügungen liegen, von den Bewerbern/innen der letzten Entfristungsstümperei

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Umsetzungsverfügung ist da!!!

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung! :-)

Schön für Dich. ;-)

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

Umsetzungsverfügung ist da!!!

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung/Verbeamtung/Versetzung/TVöD :-)

Kam eigentlich immernoch nichts raus bei den Leute die neu eingestellt werden sollten?

Mir wurde letzte Woche gesagt, der Sachstand hat sich nicht geändert. Aber welcher Sachstand sich nicht geändert hat, das sagt irgendwie keiner.

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung/Verbeamtung/Versetzung/TVöD :-)

WiWi Gast schrieb am 06.08.2018:

Kam eigentlich immernoch nichts raus bei den Leute die neu eingestellt werden sollten?

Mir wurde letzte Woche gesagt, der Sachstand hat sich nicht geändert. Aber welcher Sachstand sich nicht geändert hat, das sagt irgendwie keiner.

Das ist der Sachstand. ☺

antworten
WiWi Gast

BAMF Entfristung/Verdauerung/Verbeamtung/Versetzung/TVöD :-)

Gewöhn dich schon mal an so etwas

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Hallo,
hat jemand hier was gehört? wurden die Leute, die vor 13.07.2018 Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten haben, entfristet?
Weißt ihr, was mit den Leuten, die erst am 01.08.2018 Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten haben?

WiWi Gast schrieb am 20.07.2018:

Ah, ok, hab die Meldung gefunden. Wenn Einstellung nach 13.1.18 erfolgt ist, dann also "sukzessive alle befristet Beschäftigten, sobald sie 6 Monate Beschäftigungsdauer erreicht haben".

WiWi Gast schrieb am 20.07.2018:

Woher die Info zum Stichtag 13.07.18 und zur Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten? Im Infoport steht nichts dazu. Bei uns gab es mehrere Einstellungen zum 15.01.18 - also demnach Chance auf Verdauerung um zwei Tage verpasst ???

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Was hältst Du davon, einfach mal in den InfoPort zu gucken, da steht doch alles drin.

WiWi Gast schrieb am 08.08.2018:

Hallo,
hat jemand hier was gehört? wurden die Leute, die vor 13.07.2018 Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten haben, entfristet?
Weißt ihr, was mit den Leuten, die erst am 01.08.2018 Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten haben?

WiWi Gast schrieb am 20.07.2018:

Woher die Info zum Stichtag 13.07.18 und zur Mindestarbeitsdauer von 6 Monaten? Im Infoport steht nichts dazu. Bei uns gab es mehrere Einstellungen zum 15.01.18 - also demnach Chance auf Verdauerung um zwei Tage verpasst ???

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

was wurde denn aus dem mega Asyl-Skandal?

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Auch das ist keine Frage für diesen Thread, hier geht es NUR um Karriere im Bundesamt. Offtopic, daher zurück zum Thema

WiWi Gast schrieb am 17.08.2018:

was wurde denn aus dem mega Asyl-Skandal?

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Was für miese Leute beim BAMF

Bewerbung im Januar, im Mai Vorstellungsgespräch. 3 Tage später Zusage.
Nun immer noch nichts. Nach einem Anruf in Nürnberg heißt es nun " Sie können sich gern nach einem anderen Job umschauen "
Einstellungen liegen auf Eis, ebenso Bewerbungsverfahren.

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Liegt wohl daran, dass nun doch auch jene unbefristet weiterbeschäftigt werden müssen, die zuvor keine Entfristung bekommen hatten. Das sind ja ein paar Hundert und evtl. gibt es dadurch keine freien Stellen mehr, so dass Neueinstellungen hinfällig sind, mindestens aber erheblich weniger Neueinstellungen erfolgen als vorher Stellen ausgeschrieben waren.

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

WiWi Gast schrieb am 20.08.2018:

Was für miese Leute beim BAMF

Bewerbung im Januar, im Mai Vorstellungsgespräch. 3 Tage später Zusage.
Nun immer noch nichts. Nach einem Anruf in Nürnberg heißt es nun " Sie können sich gern nach einem anderen Job umschauen "
Einstellungen liegen auf Eis, ebenso Bewerbungsverfahren.

Offensichtlich genügen Sie den Anforderungen nicht.

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Hör nicht auf die. Beim BaMF dauert eben alles etwas länger. Du wirst dich daran noch gewöhnen. Die neue Entfristungsaktion ist im vollen Gange. Die wird in den nächsten zwei Wochen beendet sein und dann wird der Personalbedarf neu errechnet.
Bis dahin musst du Geduld haben. Wenn die einmal zusagen halten die sich meiner Erfahrung nach dran. Zumindest was die Neueinstellungen angeht.

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Gibt es schon was neues in Sachen Verbeamtung für Entscheider?

Wi Gast schrieb am 21.08.2018:

Hör nicht auf die. Beim BaMF dauert eben alles etwas länger. Du wirst dich daran noch gewöhnen. Die neue Entfristungsaktion ist im vollen Gange. Die wird in den nächsten zwei Wochen beendet sein und dann wird der Personalbedarf neu errechnet.
Bis dahin musst du Geduld haben. Wenn die einmal zusagen halten die sich meiner Erfahrung nach dran. Zumindest was die Neueinstellungen angeht.

antworten
WiWi Gast

Entfristung/Verdauerung! :-)

Wieso schreibst Du BAMF BaMF?

WiWi Gast schrieb am 21.08.2018:

Hör nicht auf die. Beim BaMF dauert eben alles etwas länger. Du wirst dich daran noch gewöhnen. Die neue Entfristungsaktion ist im vollen Gange. Die wird in den nächsten zwei Wochen beendet sein und dann wird der Personalbedarf neu errechnet.
Bis dahin musst du Geduld haben. Wenn die einmal zusagen halten die sich meiner Erfahrung nach dran. Zumindest was die Neueinstellungen angeht.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Nur wenige Flüchtlinge haben einem Zeitungsbericht zufolge zu Unrecht Schutz in Deutschland erhalten. Bei einer Überprüfung des BAMF wurden lediglich in 0,7 Prozent der Fälle der Schutzbescheid widerrufen.
https://www.tagesschau.de/inland/bleiberecht-fluechtlinge-101.html

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Viele Menschen ohne Pass und ohne sonstige Identitätsnachweise kamen 2015 nach Deutschland und haben auf einem Fragebogen angekreuzt, dass sie Syrer sind. Sie bekamen daraufhin Flüchtlingsschutz, ohne jemals vor einem Entscheider oder sonst irgendwem gesessen zu haben, der ihre Identität überprüft hat.

Jetzt ist alles, was das BAMF machen kann, zu überprüfen, ob sich in Syrien die Sachlage geändert hat, oder ob der Flüchtling (denn das ist er nun ja dank Bescheid) irgendwo laut herumerzählt hat, dass er gar nicht aus Syrien kommt. Hat er dies nicht getan, sondern sich unauffällig verhalten, wird auch in der Regelüberprüfung nichts anderes herauskommen, als dass der Flüchtlingsschutz aufrecht erhalten bleibt. Für alles andere, einschließlich einer Identitätsüberprüfung, fehlt es dem BAMF an den Rechtsgrundlagen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Personen überhaupt gar keine Syrer sind, aber sie haben sich unauffällig genug benommen, als das es nicht aufgefallen ist.

Zu behaupten, dass die Entscheidungen des BAMF alle richtig sind, ist Augenwischerei. Das BAMF hat in den Überprüfungen das BAMF keinerlei Handhabe, im Nachhinein die fehlenden Identitätsbelege der Flüchtlinge anzufordern oder die Identität zu überprüfen. Jeder, der angekreuzt hat, er sei Syrer, bleibt im System auch Syrer. Und der einmal erteilte Schutzstatus bleibt auch nach den Überprüfungen ohne Beanstandung. Auch wenn der Mensch eigentlich ganz woanders her kommt und womöglich niemals verfolgt worden ist. Dank Herrn Weises toller Idee, den Flüchtlingsstatus mit der Gießkanne zu verteilen, damit keiner lange warten muss.

WiWi Gast schrieb am 21.08.2018:

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Nur wenige Flüchtlinge haben einem Zeitungsbericht zufolge zu Unrecht Schutz in Deutschland erhalten. Bei einer Überprüfung des BAMF wurden lediglich in 0,7 Prozent der Fälle der Schutzbescheid widerrufen.
https://www.tagesschau.de/inland/bleiberecht-fluechtlinge-101.html

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Da muss ich meinem Vorredner uneingeschränkt zustimmen! Hauptsächlich überprüfe ich Yeziden aus dem Irak. Grundsätzlich ist es so, dass jeder Yezide, der bereits früher seine Papiere abgegeben hatte, auch zur Regelüberprüfung kommt. Das sind alles ganz brave Leute! Hauptsächlich Altfälle aus Bremen, die nur einen Fragebogen im Erstverfahren ausgefüllt haben. Alle ohne Papiere kommen NICHT! Bei letzteren können wir nach dem zweiten Nichterscheinen nichts, aber auch gar nichts machen! Diese bleiben in Deutschland! Es wird Zeit für eine Gesetzesänderung!!!

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Und gibt es nun was neues wegen der einst angekündigten Verbeamtungen der Entscheider?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Nein noch nicht. Erst sollen die Verdauerungen beendet werden. Das dauert noch etwa 4 Wochen.
Apropos Verdauerungen, bis jetzt wurden bei uns nur diejenigen verdauert, die im ersten Entfristungsverfahren mindestens eine 5,16 als Note gehabt hatten. Hat da jemand was anderes an seiner Außenstelle gehört?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Nein. Vermutlich wird man zuerst das Ende der Entfristungs-, Umsetzungs- und Rückumsetzungsaktion abwarten, bevor man mit Verbeamtungen beginnt. Vielleicht wird das noch in diesem Jahr beginnen.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Und gibt es nun was neues wegen der einst angekündigten Verbeamtungen der Entscheider?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Und gibt es nun was neues wegen der einst angekündigten Verbeamtungen der Entscheider?

Da die Beförderungen der verbeamteten Kollegen anlässlich des Beförderungsstichtages zum 01.06.18 noch nicht stattgefunden haben (und nicht absehbar ist, wann die Beförderungen kommen werden), würde ich mir dieses Jahr keine allzu große Hoffnungen machen.

Das leidige Thema der Entfristungen im letzten und diesem Jahr und nun die sog. "Verdauerung" legen die Personalabteilung seit Monaten total lahm.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Wenn Du den GPR fragst, gehen die derzeit von November aus. Bedeutet, alle Kollegen im BAMF die Leistung zeigen verlieren ein volles Jahr, da die Beförderung nicht mehr rückwirkend zum allgemeinen Beförderungsstichtag erfolgen kann.

Somit verbleiben sie in 2019 garantiert in ihrem Amt, was der Behörde ein erkleckliches Maß an Haushaltsmitteln zusätzlich frei macht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass der ehemalige LoB so gehandelt hat.

Da die Beförderungen der verbeamteten Kollegen anlässlich des Beförderungsstichtages zum 01.06.18 noch nicht stattgefunden haben (und nicht absehbar ist, wann die Beförderungen kommen werden), würde ich mir dieses Jahr keine allzu große Hoffnungen machen.

Das leidige Thema der Entfristungen im letzten und diesem Jahr und nun die sog. "Verdauerung" legen die Personalabteilung seit Monaten total lahm.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 27.08.2018:

Wenn Du den GPR fragst, gehen die derzeit von November aus. Bedeutet, alle Kollegen im BAMF die Leistung zeigen verlieren ein volles Jahr, da die Beförderung nicht mehr rückwirkend zum allgemeinen Beförderungsstichtag erfolgen kann.

Somit verbleiben sie in 2019 garantiert in ihrem Amt, was der Behörde ein erkleckliches Maß an Haushaltsmitteln zusätzlich frei macht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass der ehemalige LoB so gehandelt hat.

Ich halte das nur für ein Gerücht!
Natürlich gehen die derzeit vom November aus: Für September und Oktober ist es ja auch bereits zu spät...

Die Regelbeurteilungen wurden bisher noch nicht einmal eröffnet, da niemand als Zweitbeurteiler da ist seit Knorr weg ist.

Ende September bzw. Anfang Oktober wird es dann heißen, dass alle mit Dezember rechnen...

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WiWi Gast

Gibt es eigentlich schon Erkenntnisse zur Verlängerung der BAMF Zulage?

Gibt es eigentlich schon Erkenntnisse zur Verlängerung der BAMF Zulage?

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Doch, Beförderungen haben stattgefunden, rückwirkend zum 01.07.2018.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Da die Beförderungen der verbeamteten Kollegen anlässlich des Beförderungsstichtages zum 01.06.18 noch nicht stattgefunden haben (und nicht absehbar ist, wann die Beförderungen kommen werden), würde ich mir dieses Jahr keine allzu große Hoffnungen machen.

Das leidige Thema der Entfristungen im letzten und diesem Jahr und nun die sog. "Verdauerung" legen die Personalabteilung seit Monaten total lahm.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Nur im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst wurden nur die A9er befördert. Die übrigen Entscheider in den Besoldungsstufen A10 und A11 warten alle noch auf die Beförderungen.

WiWi Gast schrieb am 09.09.2018:

Doch, Beförderungen haben stattgefunden, rückwirkend zum 01.07.2018.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2018:

Das leidige Thema der Entfristungen im letzten und diesem Jahr und nun die sog. "Verdauerung" legen die Personalabteilung seit Monaten total lahm.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 09.09.2018:

Nur im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst wurden nur die A9er befördert. Die übrigen Entscheider in den Besoldungsstufen A10 und A11 warten alle noch auf die Beförderungen.

korrekt und für die Kollegen bedeutet die Verzögerung, dass sie frühestens 2020 wieder eine Karrierestufe machen können, denn 2019 ist der Beförderungsstichtag wieder der 01.06. lt. BMI und somit sind alle Betroffenen in der einjährigen Beförderungssperre. Spart nett was an Haushaltsmitteln...

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Hallo liebe zukünftige Kollegen/innen beim BAMF ,
gibt es inzwischen neues wann der Entfristungs/Verdauerungsprozess beendet ist, damit die Personen mit Einstellungszusage endlich ein Arbeitsvertrag bekommen können? Einige, wie ich, warten seit Mai auf den Arbeitsvertrag.
Liebe Grüße und danke für die Info

antworten
WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Der Verdauerungsprozess sollte spätestens Mitte Oktober beendet sein. Dann wird sich um dir Klagen gekümmert. Danach kommt die Bedarfsplanung. Man muss zusehen wo noch Mitarbeiter benötigt werden. Dann gibt es ein neues Außenstellenkonzept. Viele werden leider schliessen müssen, da es kaum noch Arbeit gibt. Wenn das beendet ist, kommen die Verbeamtungen.
irgendwo dazwischen wird noch das Einwanderungsgesetz reingequetscht. Wenn ich mit meinen Vermutungen Recht habe, dürftet ihr etwa im Oktober oder November mit einer Einstellung rechnen.

2019!

WiWi Gast schrieb am 10.09.2018:

Hallo liebe zukünftige Kollegen/innen beim BAMF ,
gibt es inzwischen neues wann der Entfristungs/Verdauerungsprozess beendet ist, damit die Personen mit Einstellungszusage endlich ein Arbeitsvertrag bekommen können? Einige, wie ich, warten seit Mai auf den Arbeitsvertrag.
Liebe Grüße und danke für die Info

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 10.09.2018:

Der Verdauerungsprozess sollte spätestens Mitte Oktober beendet sein. Dann wird sich um dir Klagen gekümmert. Danach kommt die Bedarfsplanung. Man muss zusehen wo noch Mitarbeiter benötigt werden. Dann gibt es ein neues Außenstellenkonzept. Viele werden leider schliessen müssen, da es kaum noch Arbeit gibt. Wenn das beendet ist, kommen die Verbeamtungen.
irgendwo dazwischen wird noch das Einwanderungsgesetz reingequetscht. Wenn ich mit meinen Vermutungen Recht habe, dürftet ihr etwa im Oktober oder November mit einer Einstellung rechnen.

2019!

2019?!

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Es steht aktuell einfach alles still. Ich würde auch nicht mit diesem Jahr rechnen. Zudem würde ich es mir gut überlegen beim BAMF zu arbeiten. Die Personalpolitik ist der reinste Horror. Auf die Mitarbeiter wird, gelinde gesagt, gesch****n.

WiWi Gast schrieb am 10.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 10.09.2018:

2019?!

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 13.09.2018:

Es steht aktuell einfach alles still. Ich würde auch nicht mit diesem Jahr rechnen. Zudem würde ich es mir gut überlegen beim BAMF zu arbeiten. Die Personalpolitik ist der reinste Horror. Auf die Mitarbeiter wird, gelinde gesagt, gesch****n.

Ich kann dem nur beipflichten. Ich war selbst 2 Jahre als Entscheider tätig. Habe knapp 30 versch. Länder entschieden. Davon einige schwierige ohne HKL. Da ich die Vorgabe von täglich 3,5 Bescheiden nicht ganz geschafft hatte und dem RL zu verstehen gab, dass dies unrealistische Ziele sind, habe ich zur Belohnung 4 Pkt. bekommen. Dazu hat man sich nicht mal die Mühe gemacht, mit mir ein Beurteilungsgespräch zu führen. Die Beurteilung habe ich per Post zugeschickt bekommen.
Die Kollegen, die dem Satz "wir schaffen das" gefolgt sind - egal welche Qualität abgeliefert wurde - durften dann bleiben. Es ist kein Wunder, dass hunderte von alten Kollegen gegen das Amt geklagt haben. Zu einer Einsicht hat dies aber nicht geführt. Ich kenne sogar einige, die in den letzten Wochen vor ihrem Ausscheiden noch mit absurden Vorwürfen abgemahnt wurden, da sie scheinbar zu kritisch waren. Ich bin jedenfalls ganz froh dort weg zu sein.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, aber ich habe heute kurz vor Feierabend im Infoport eine Meldung lediglich überflogen: Demnach wurde eine Abteilungsleiterin zur Direktorin befördert...

Das spricht mal wieder Bände:
Die Personen, die maßgeblich "die Asylkrise" bewältigt haben indem sie wochenlang bis in die Abendstunden Antragsteller angehört haben, werden nicht befördert, weil das Amt es nicht gebacken bekommt die angeforderten Beurteilungen von den RLs zu erhalten und/oder einen Zweitbeurteiler zu finden, aber Hauptsache im hD werden die wohlverdienten Beförderungen verteilt.
Das nenne ich mal Wertschätzung seitens des Dienstherren...

WiWi Gast schrieb am 09.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 09.09.2018:

korrekt und für die Kollegen bedeutet die Verzögerung, dass sie frühestens 2020 wieder eine Karrierestufe machen können, denn 2019 ist der Beförderungsstichtag wieder der 01.06. lt. BMI und somit sind alle Betroffenen in der einjährigen Beförderungssperre. Spart nett was an Haushaltsmitteln...

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Trotz der ach so schlechten Personalpolitik und dem Horror-Amt hast du dich und viele andere auch auf eine Entfristung, später dann Verdauerung beworben?!?! Warum? Weil der Job doch nicht so schlecht ist und man mittlerweile doch sehr gut und ohne Druck arbeiten kann! Geht mal alle schön in der freien Wirtschaft arbeiten. Da ist der Druck, insbesondere der Zahlendruck, weitaus größer als beim Bundesamt zu der Hochzeit der Flüchtlingskrise!

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Gibt es was neues zur Verdauerung? Kann mir nicht vorstellen, dass alle bei dem jetzigen Arbeitsanfall versauert werden.

WiWi Gast schrieb am 14.09.2018:

Trotz der ach so schlechten Personalpolitik und dem Horror-Amt hast du dich und viele andere auch auf eine Entfristung, später dann Verdauerung beworben?!?! Warum? Weil der Job doch nicht so schlecht ist und man mittlerweile doch sehr gut und ohne Druck arbeiten kann! Geht mal alle schön in der freien Wirtschaft arbeiten. Da ist der Druck, insbesondere der Zahlendruck, weitaus größer als beim Bundesamt zu der Hochzeit der Flüchtlingskrise!

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Das ist auch einfach unverantwortlich! Die alten Hasen können darüber berichten wie sie nach der Flüchtlingswelle infolge des Jugoslawienkriegs "wegbeworben" worden sind vom Amt und jetzt wird wieder massenhaft Personal festangestellt, obwohl jedem halbwegs besonnenen Menschen klar sein sollte, dass die Menge an Personal langfristig nicht mehr benötigt wird.

WiWi Gast schrieb am 15.09.2018:

Gibt es was neues zur Verdauerung? Kann mir nicht vorstellen, dass alle bei dem jetzigen Arbeitsanfall versauert werden.

WiWi Gast schrieb am 14.09.2018:

Trotz der ach so schlechten Personalpolitik und dem Horror-Amt hast du dich und viele andere auch auf eine Entfristung, später dann Verdauerung beworben?!?! Warum? Weil der Job doch nicht so schlecht ist und man mittlerweile doch sehr gut und ohne Druck arbeiten kann! Geht mal alle schön in der freien Wirtschaft arbeiten. Da ist der Druck, insbesondere der Zahlendruck, weitaus größer als beim Bundesamt zu der Hochzeit der Flüchtlingskrise!

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Das würde mich auch mal interessieren. Habe am 13.04.18 eine vorläufige Einstellungszusage erhalten und bis heute noch keinen Arbeitvertrag erhalten!

Nur gut, dass ich auf den Verein nicht mehr angewiesen bin, sondern schon seit Juli einen anderen Job habe. Bin trotzdem mal gespannt, wann die sich bei mir melden. Und dann werd ich sie auf jeden Fall auch zappeln lassen....

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Bei euch müsste es doch mit diesem Abkommen ab Ende des Jahres nochmal richtig rund gehen. Denke mir schon, dass es Sinn macht mehr Leute einzustellen. Für sowas muss doch bei auch geplant werden, oder?

https://m.bazonline.ch/articles/5b9ac954ab5c370814000001

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 14.09.2018:

Ich kann dem nur beipflichten. Ich war selbst 2 Jahre als Entscheider tätig. Habe knapp 30 versch. Länder entschieden. Davon einige schwierige ohne HKL. Da ich die Vorgabe von täglich 3,5 Bescheiden nicht ganz geschafft hatte und dem RL zu verstehen gab, dass dies unrealistische Ziele sind, habe ich zur Belohnung 4 Pkt. bekommen. Dazu hat man sich nicht mal die Mühe gemacht, mit mir ein Beurteilungsgespräch zu führen. Die Beurteilung habe ich per Post zugeschickt bekommen.
Die Kollegen, die dem Satz "wir schaffen das" gefolgt sind - egal welche Qualität abgeliefert wurde - durften dann bleiben. Es ist kein Wunder, dass hunderte von alten Kollegen gegen das Amt geklagt haben. Zu einer Einsicht hat dies aber nicht geführt. Ich kenne sogar einige, die in den letzten Wochen vor ihrem Ausscheiden noch mit absurden Vorwürfen abgemahnt wurden, da sie scheinbar zu kritisch waren. Ich bin jedenfalls ganz froh dort weg zu sein.

Weshalb wurden die abgemahnt? In einer größeren Stadt in Bayern sollen bei einer Versammlung alle Mitarbeiter bedroht worden sein.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

WiWi Gast schrieb am 14.09.2018:

Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, aber ich habe heute kurz vor Feierabend im Infoport eine Meldung lediglich überflogen: Demnach wurde eine Abteilungsleiterin zur Direktorin befördert...
Das spricht mal wieder Bände:
Die Personen, die maßgeblich "die Asylkrise" bewältigt haben indem sie wochenlang bis in die Abendstunden Antragsteller angehört haben, werden nicht befördert, weil das Amt es nicht gebacken bekommt die angeforderten Beurteilungen von den RLs zu erhalten und/oder einen Zweitbeurteiler zu finden, aber Hauptsache im hD werden die wohlverdienten Beförderungen verteilt.
Das nenne ich mal Wertschätzung seitens des Dienstherren...

Nein, die oberste Führungsebene will das Ruder wirklich herumreißen. Es wird ein Neuanfang für alle. Der Austausch wird auch vor Referatsleitungen keinen Halt machen.

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WiWi Gast

Die meisten BAMF-Entscheidungen waren richtig

Ich empfehle, das mit der Verbeamtung mal ganz in Ruhe durchzurechnen. Das Endamt A 13/ letzte Erfahrungsstufe entspricht der E 12 letzte Erfahrungsstufe (brutto). Zudem wird man in die A 9 verbeamtet, regelmäßig Stufe 2. Und die Krankenversicherung ist noch nicht abgezogen. Die Familienzulagen rechnen sich nicht, da Kinder gesondert versichert werden müssen. Ehefrau auch, wenn keine eigene Versicherung besteht. Und auf der A 9 wird man wohl eine Zeit bleiben und WENIGER als Netto haben. Selbst die A 10 lohnt sich nicht wirklich. Schaut Euch die Entgelttabellen vergleichend an, auch wenn es sich nur um eine Prognose handelt. Noch nicht reingerechnet ist der AG- Anteil an der VBL, wodurch der Lohn (und die Rente im Tariflohn auch steigt). Ja, A 10 Pension entspricht der E 12 Rente (nach Abzug der geschätzten zu zahlenden Krankenversicherung bei der Pension). Allerdings ist die VBL noch draufzurechnen, wodurch das Delta kleiner wird. Den Verlust macht man allerdings während des Verweilens in der A 9 und A 10. Und man lebt (leider) nur ein paar Jahre (ich sage mal 20 Jahre) in der Pension, während man mehrere Jahrzehnte arbeitet.

2 Dinge noch: Es ist nicht gesagt, dass man auch befördert wird und auch nicht, wann das der Fall ist. Eine "Regelbeförderung" gibt es seit den 70ern nicht mehr. Und möchte man einer Beförderung "hinterherhecheln"? Von Beurteilung zu Beurteilung? ... In Zeiten, in denen ein erheblicher Personalzuwachs stattfand? Achja....auch 2 Stunden mehr pro Woche arbeiten!? Entlassen werden kann man auch, halt nur im Disziplinarverfahren.

Und wissen wir, ob die Beamten später (30 bis 35 Jahre) nicht auch in Rentenkasse einzahlen bzw. angepasst werden?

Nein, da lebe ich lieber im Hier und Jetzt mit dem Spatzen in der Hand.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Nein. Vermutlich wird man zuerst das Ende der Entfristungs-, Umsetzungs- und Rückumsetzungsaktion abwarten, bevor man mit Verbeamtungen beginnt. Vielleicht wird das noch in diesem Jahr beginnen.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2018:

Und gibt es nun was neues wegen der einst angekündigten Verbeamtungen der Entscheider?

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