Da ich aktuell ZAK bei BMW bin, kann ich gleich korrigieren:
Man zahlt in der Kantine die gleichen Preise wie interne Mitarbeiter, da sie auch wie interne Mitarbeiter (laut Theorie, ist aber auch nicht immer). Die 50 % gelten für externe Dienstleister.
Ich kenne keine ZAK, die nicht zu 100 % vor Ort sein müsste. ZAK sind ja quasi Ersatz für interne Mitarbeiter und die sind verpflichtet zu ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Für externe Dienstleister, die über ein Gewerk beauftragt sind, gelten gesetzliche Regelungen, mit denen eine versteckte Arbeitnehmerüberlassung verhindert werden sollen. Deshalb gibt es Vorgaben, wo und in welchem Zeitraum die Leistungen erbracht werden. Wenn du als Dienstleister zu 100 % in einem BMW Büro sitzt, mit einem eigenen Schreibtisch und BMW Equipment, dann besteht der Verdacht, dass es kein echtes Gewerk ist, sondern eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und das ist illegal. Das könnten die "ZAKs" gemeint haben als sie meinten, sie dürften nur maximal 50 % vor Ort sein.
Hier scheinen die Begriffe Zeitarbeitskraft und Gewerk miteinander in einem Topf geworfen werden. Zeitarbeit ist durch das Leiharbeitergesetz geregelt und unterscheiden sich von Gewerken und beides ist strtrennt.
WiWi Gast schrieb am 21.01.2017:
Habe Maschinenbau studiert und war bei sämtlichen Praktika, Werkstudententätigkeiten und Abschlussarbeiten bei BMW und habe dort einen sehr guten Einblick bekommen bzw. viele Leute kennengelernt, die reinkamen bzw. nicht reinkamen. Aus dieser Erfahrung kann ich Folgendes dazu sagen:
Mit viel Vitamin B kommt man recht leicht rein, ansonsten nicht. "Bestenfalls" erstmal über eine ANÜ.
Zur ANÜ bei BMW (unterschiedlich):
In München wird man als Verliehener i. d. R. fair nach Tarif entlohnt. Als ich aber mein Praktikum im Werk Landshut gemacht habe, habe ich mitbekommen, dass dort einige ZAK´s zu einem Schundlohn von unter 40k arbeiten und eigentlich laut ihrem Vertrag nur zu einem Bruchteil ihrer Arbeitszeit vor Ort bei BMW sein dürften, in Wirklichkeit aber ihre gesamte Arbeitszeit dort verbringen.
Und was das ANÜ-Gesetz betrifft mit der Übernahmepflicht nach 18 Monaten, so wurde mir kürzlich aus sicherer Quelle erzählt, dass es durchaus Mittel und Wege gibt, dieses zu umgehen, auch mithilfe des Betriebsrats.
Auch kann ich bestätigen, dass Leistung nur zweitrangig ist. Vitamin B ist da das Gebot der Stunde. Zu mir: Ich wurde nicht übernommen, hätte nur eine Stelle als ANÜ bekommen, aber da ich das einfach unfair fand, habe ich abgelehnt und promoviere gerade bei VW.
PS: ZAK´s zahlen bei BMW 50% Aufpreis in der Kantine.
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