Arbeitszeugnis bei betriebsbedingter Kündigung; Zeugniskorrektur
Hallo zusammen,
mein ehemaliger Arbeitgeber hat nach einem gerichtlichen Vergleich, meine zunächst personenbedingte Kündigung, in eine betriebsbedingte Kündigung umgewandelt.
Nach mehrmaligen, schriftlichen Anfragen von meiner Seite aus, hat er auch mein Arbeitszeugnis berichtigt und den Kündigungsgrund als "betrieblichen Kündigungsgrund" ohne nähere Erläuterungen beschrieben. Ich habe im Internet gelesen, dass die Formulierung "betrieblicher Kündigungsgrund" ohne weitere Ausführungen, anstatt betriebsbedingter Kündigungsgrund, bei zukünftigen Arbeitgebern Raum für Spekulationen hinterlassen könnte, dass die betrieblichen Kündigungsgründe anzweifelt.
Wie muss die Formulierung für eine betriebsbedingte Kündigung im Arbeitszeugnis lauten, damit sie aus arbeitsrechtlichen Gründen und unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils einwandfrei ist?
Aus dem gerichtlichen Vergleich geht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit guten Leistungen und eine Einigung auf eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen hervor.
P.S: Der Arbeitgeber hat wegen schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen mehrere Arbeitnehmer zur Eigenkündigung gedrängt, anstatt betriebsbedingt zu kündigen. Sobald dies nicht zum Erfolg führte, erfolgten personenbedingte Kündigungen. In meinen Fall gibt es aber den gerichtlichen Vergleich mit einer Einigung auf einen betrieblichen Kündigungsgrund.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich bei der Zeugniskorrektur unterstützen könntet:
Wichtige Textpassagen aus dem Arbeitszeugnis:
" Zu Beginn ihrer Tätigkeit war Frau C. in einem Customer Care-Projekt eines weltweit führenden Internet-Auktionshauses im Bereich Käuferschutz tätig.
Zum Aufgabenbereich von C. gehörten insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Telefonische und schriftliche Kundenberatung zur Bestellaufgabe- und zum Bestellvorgang, Auskünfte zur Bezahlung und Lieferung, zum Rücknahmeprozess, zum Käufer- und Verkäuferschutz
- Krisenintervention
- Zahlungs- und Liefernachverfolgung
- Unterstützung bei Anwenderfragen
- Allgemeine Auskünfte
- Nachbearbeitung von Anrufen
- Pflege von Kundendatenbanken
Mit Wirkung zum .. wechselte Frau C. in ein Customer Care-Projekt für ein großes Unternehmen im Bereich Spielwaren.
Zum Aufgabenbereich von Frau C. gehörten insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Bearbeitung eingehender Anrufe und E-Mail Anfragen
- Beschwerdemanagement und Krisenintervention
- Bearbeitung von Reklamationen und Rückerstattungen, Durchführung von Rabattierungen
- Hilfestellung bei Lieferschwierigkeiten: Kontaktaufnahme mit Versand- und Lieferunternehmen zur Einholung von Liefer- und Versandauskünften, Bearbeitung und Weiterleitung von Nachforschungsaufträgen, Weiterleitung von Schadensmeldungen
- Allgemeine Anfragen: Auskünfte über den Warenbestand, Informationen über mögliche Bezahlverfahren und Rabattierungen, Auskünfte zum Liefer- und Versandstatus
- Unterstützung bei Anwenderfragen
- Nachbearbeitung und Dokumentation aller Kundenanliegen
- Pflege von Kundendatenbanken“
Frau C. verfügt über umfassende Fachkenntnisse. Sie überblickte schwierige Zusammenhänge, erkannte das Wesentliche und zeigte schnell richtige Lösungen auf. Ihre Urteilsfähigkeit war geprägt durch eine klare und logische Gedankenführung, die sie zu sicheren Urteilen befähigte.
Sie ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft für unser Unternehmen ein. Dabei arbeitete sie stets zuverlässig und gewissenhaft. Sie bewältigte ihren Arbeitsbereich selbstständig und sicher, fand gute Lösungen und hatte neue Ideen. Auch starken Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen.
Frau C. hat die ihr übertragenden Aufgaben stets zur unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war sie geschätzt.
Das Arbeitsverhältnis mit Frau C. endet zum … aus betrieblichen Gründen. Wir danken Frau C. für ihre stets gute Mitarbeit und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Wir wünschen ihr für ihre berufliche sowie private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
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