Urlaubstage, Weihnachtsgeld...
Hi,
das Gehalt ist wichtig, aber wie sehen eure Vorstellungen aus bei Urlaub, 13. Monatsgehalt und solchen Leistungen.
Habe ein Jobangebot bekommen, das zunächst 26 Urlaubstage umfasst und finde das recht wenig...
Hi,
das Gehalt ist wichtig, aber wie sehen eure Vorstellungen aus bei Urlaub, 13. Monatsgehalt und solchen Leistungen.
Habe ein Jobangebot bekommen, das zunächst 26 Urlaubstage umfasst und finde das recht wenig...
Hallo.
Bei uns im Unternehmen (Mittelstand mit ca. 5000 MA, Metall- und Elektrobranche) gibt es 30 Urlaubstage.
In den letzten fünf Jahren wurden in der "Verwaltung" Weihnachts- und Urlaubsgeld als 13.Gehalt ausgezahlt (ja, auch in der Krise). Im gewerblichen Bereich war das leistungsbezogen und eher nicht der Fall.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind jedoch freiwilligen Leistungen und werden immer seltener bezahlt. Siehe öffentlicher Dienst etc.
26 Urlaubstage sind nichts ungewöhnliches und lehnen sich an den öD an...
antwortennimm es an
ich habe 25 Tage, 80% als 13.Gehalt. Feiertage müssen nachgearbeitet werden...
ich habe 25 Tage, 80% als 13.Gehalt, Feiertage müssen nachgearbeitet werden...
antwortenRelevant ist nur das Bruttojahresgehalt. Wie das dann verteilt ist, ist doch eigentlich egal. Zumindest wenn es über das Jahr einigermaßen gleichmäßig verteilt ist.
Wichtig sind noch sonstige Leistungen. Z.B. Kantine oder Kinderbetreuung - denn sowas kann man kaum "kaufen" wenn es das nicht gibt.
Urlaub ist schon wichtig. Aber 26 Tage sind ok. Ich habe in der Ausbildung und danach 26 Tage bekommen. Hat immer ausgereicht. Immerhin sprechen wir da über mehr als 5 Wochen, wenn Wochentage (Mo. - Fr.) gemeint sind! Damit kann man 2 Wochen Sommerurlaub und 1 Woche Winterurlaub machen und hat immernoch 2. Zusammen mit Überstundenabbau hast du da genug frei.
Ich werde jetzt 30 Tage bekommen. Aber das war das letzte was mich bei dem Job interessiert hat.
antworten20 Tage ist gesetzlich vorgeschrieben (24 Werktage, wobei Sa ein Werktag ist), 30 Tage ist gut, alles dazwischen ok.
Beim Gehalt würde ich immer aufs Gesamtjahresbrutto schauen. Ob du dann Betrag x : 12 oder x : 13 bekommst, ist doch relativ egal.
antwortenwenn die Überstunden abgebaut werden können, sind 26 Tage ok.
antwortenLufthansa hat generell 25. Wenig ist es, aber wenns sonst stimmt.... Wieviele Gehälter ist auch egal, wichtig ist, was es gesamt gibt.
antwortenWas soll denn immer der Quatsch Gesamtjahresbrutto zählt?
Ich brauch monatlich einen Betrag um vernünftig meine Kosten/Sparrate/Spass decken zu können, 13. Monatsgehalt ist zwar nice to have, bringt mir unterm Jahr aber effektiv null
"13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld etc. stellen nur eine andere Verteilung der Vergütung dar."
Das stimmt nicht so ganz. Manches davon bekommt man erst ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit oder z.B. überhaupt nicht, wenn man das Unternehmen zum 01.10. verlässt. Und wenn Du in der Hierarchie aufsteigst, werden manche Zahlungen gestrichen und durch variable Bestandteile ersetzt. Insofern ist es durchaus ein Unterschied, ob man sein Jahresgehalt in 12 Raten oder in 13,xx Raten bekommt.
antwortenDie Anzahl der Gehälter ist dann nicht egal, wenn man das 13. zurückzahlen muss, weil man bis 30.06. des Folgejahres ausscheidet. Just my 2cents, woraus ich gelernt habe.
antwortenBei uns generell für alle:
12 Monatsgehälter, Jahres-Bonus 1-2 Monatsgehälter (abhängig vom Firmenergebnis und Deiner individuellen Zielerreichung), 30 Tage Urlaub.
Branche Unternehmensberatung.
antwortenalso für mich zählt was ich in jahressumme brutto bekomme, wie das aufgeteilt ist, ist relativ egal, solange die fixe und variable vergütung festgelegt ist. urlaub ist 26 schon ganz ordentlicht für einsteiger.
antwortenWenn ein Vergütungsteil an bestimmte Bedingung geknüpft ist - also Rückzahlung, Betriebszugehörigkeit usw. - dann ist es keine Monatsgehalt sondern ein Bonus oder variabler Bestandteil. Auch wenn es manchmal "13. Gehalt" heißt...
antwortenDie Anzahl der Gehälter ist auch nicht egal, wenn du vor dem 31.12. kündigst. Denn dann kriegst du eigentlich erarbeitetes Gehalt nicht ausgezahlt (z.B. 10 Monate gearbeitet, dann gekündigt, das Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt meist nicht mehr ausgezahlt).
Egal ist es nur, wenn du ein volles Kalenderjahr arbeitest und danach bei der Firma bleibst.
antwortenLounge Gast schrieb:
Was soll denn immer der Quatsch Gesamtjahresbrutto zählt?
Ich brauch monatlich einen Betrag um vernünftig meine
Kosten/Sparrate/Spass decken zu können, 13. Monatsgehalt ist
zwar nice to have, bringt mir unterm Jahr aber effektiv null
Du kannst ja dein 13. Moantsgehalt auf die dann folgenden 12 Monate verteilen...
antwortenöffentlicher dienst: bei einem Alter unter 30 jahren: 26 Tage Urlaub und 80% vom 13. Gehalt....alles sehr locker!
antworten29 Tage Urlaub, 80% 13. Gehalt, ÖD, Jahresbrutto 40.400,00
antwortenDas ist eigentlich völliger Unsinn, das wenn man 13 Gehälter hat und nur 10 Monate arbeitet und dann kündigt sein 13. Gehalt verliert. In der Regel gibt es im AV einen Punkt der genau das regel. "Pro Rata Temporis" heißt das Zauberwort und steht in jedem seriösen AV drin, der mehr als 12 Monatsgehälter hat. Bedeutet also wenn du nach 10 Monaten gehst bekommst du natürlich anteilig auch dein 13 Monatsgehalt, dieses ist schließlich Bestandteil deines Festvereinbarten Jahresgehalt.
Ansonsten:
30 Tage Urlaub
13 Monatsgehälter (Pro Rata Temporis)
2-3 Monatsgehälter Bonus
Gruß
C.
antwortenich habe 25 Tage, 80% als 13.Gehalt, Feiertage müssen nachgearbeitet werden...
antwortenNull Sonderzahlungen, da Zeitarbeit.
antwortenIn der Regel steht in vielen Arbeits- und Tarifverträgen geschrieben, dass nur ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei der Auszahlung oder zu einem Stichtag in einem unkündbaren Zustand befindet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Weihnachtsgeldanspruch maßgeblich von der Höhe und wofür abhängt.
Rund 54 Prozent der Beschäftigten erhalten 2014 eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Ein im Vergleich relativ hohes Weihnachtsgeld erhalten mit 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist gesetzlich nicht geregelt. Er kann sich jedoch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Die kostenlose DGB-Broschüre »Weihnachtsgeld – Tarifliche und rechtliche Ansprüche« bietet Tipps und Informationen für Beschäftigte dazu, wann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht.
Die Wirtschaftskrise macht sich auch beim tariflichen Weihnachtsgeld bemerkbar: In sieben von 23 untersuchten Tarifbereichen gibt es in diesem Jahr keine Steigerung des tariflichen Weihnachtsgeldes.
Das tarifliche Weihnachtsgeld fällt in diesem Jahr in vielen Branchen höher aus als im vergangenen Jahr. Das Plus beträgt je nach Tarifbereich zwischen 1,6 und 11,1 Prozent.
Die Broschüre »Arbeitsrecht« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über das Arbeitsvertragsrecht, die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Broschüre ist in fünf Kapitel unterteilt und informiert auf 99 Seiten umfassend zum deutschen Arbeitsrecht.
Die kostenlose Broschüre »Kündigungsschutz -Alles was Sie wissen sollten« informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung und vieles mehr. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Broschüre im Januar 2023 neu aufgelegte. Sie informiert auf gut 50 Seiten umfassend zum deutschen Kündigungsschutz.
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Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
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