WiWi Gast schrieb am 05.01.2023:
Hallo zusammen,
meine Frau und ich verdienen mehr als 2800 Netto/Monat unabhaengig von der Steuerklasse. Wir verdienen mehr oder weniger das Gleiche (Unterschied 3-5%), weshalb wir beide in Steuerklasse 4 sind (sind verheiratet).
Wir erwarten ein Kind und sind am Ueberlegen, ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnt, obwohl meine Frau bei Stkl 3/4/5 immer den Hoechstbetrag iHv 1800 Netto/Monat erhalten wuerde
Ueberlegung: er in Stkl 3, sie in 5, damit mehr Geld in der Elternzeit heimkommt.
Lohnt sich das oder raecht sich das Ganze spaetenstens bei der Einkommenssteuererklaerung?
Danke euch
Die Vorposter haben ja es im Grunde ja schon geschrieben. Die Steuerklassen beeinflussen nur den Lohnsteuerabzug vom Bruttolohn (=eine Art Vorauszahlung auf die erst später festgesetzte Einkommensteuer), nicht aber die endgültige Steuerlast, die dann im Rahmen der Steuererklärung bestimmt wird. Die vom FA festgesetzte Einkommenssteuer wird mit den bereits vom Lohn einbehaltenen Steuern verrechnet - zu viel gezahlte Steuer wird erstattet, zu wenig gezahlte Steuer ist dann nachzuzahlen.
Die Steuerklassen haben dadurch nur Einfluss auf die Liquidität im Zeitraum zwischen den Lohnzahlungen und der eigentlichen Steuererklärung.
Wie du zurecht festgestellt hat, hat die Steuerklasse aber schon einen Einfluss auf das Elterngeld, denn dieses wird anhand eines "fiktiven" Nettolohns berechnet, in dem auch die Steuerklasse berücksichtigt ist. Da bei Euch aber anscheinend jede Steuerklassenkombination (4/4, 3/5, 5/3) dazu führt, dass deine Frau noch das maximale Elterngeld i.H.v. 1.800€ bekommt, ist ein Steuerklassenwechsel hier nicht notwendig oder angeraten.
Etwas strategischer gedacht, solltet ihr noch den Fall berücksichtigen, dass möglicherweise zeitnah ein zweites Kind "hinterherkommt", während deine Frau nach dem 1.Kind erst wieder in Teilzeit arbeitet. Denn beim Elterngeld für das zweite Kind wäre der Ausgangspunkt ihr - aufgrund Teilzeit - bereits geringeres Nettogehalt. Hier wäre es dann möglicherweise zu überlegen, dass deine Frau mit Teilzeit in Steuerklasse 3 wechselt, damit sie rechtzeitig im Vorfeld des nächsten Kindes möglichst viel Nettogehalt, und damit dann auch mehr Elterngeld bekommt. Dann führt ihr zwar vom Bruttogehalt (v.a. du in Steuerklasse 5) viel mehr Steuern ab, als ihr eigentlich zahlen müsstest. Allerdings bekommt ihr den überzahlten Betrag ja mit der Steuerklärung erstattet (siehe oben). Das ganze funktioniert natürlich nur, wenn ihr dann bis zur Steuererklärung liquide genug bleibt und eure laufenden Ausgaben auch mit einem geringeren Nettogehalt bedienen könnt.
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