WiWi Gast schrieb am 27.07.2022:
Moin, ich hab ne Frage bezüglich meiner Steuererklärung und hier gibt es ja bestimmt einige Steuerrechtsexperten, die mir behilflich sein können. Ich komme aus Stuttgart und habe im letzten Jahr ein 4-monatiges Pflichtpraktikum in Mannheim absolviert. Da ich nicht umziehen konnte/wollte, bin ich jeden Tag mit dem Zug ins Büro gependelt. Die einfache Streckenentfernung beträgt 135km mit dem Auto.
Also grundsätzlich steht es dir frei, die Pendlerpauschale ODER die tatsächlichen Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Aber natürlich nur für die Arbeitstage, in denen du tatsächlich im Büro warst und dir dadurch Kosten entstanden sind.
Das Finanzamt kann durchaus eine Prüfung durchführen, ob das als Kosten angesetzte Gesamtkonstrukt plausibel ist. Also sprich ob du tatsächlich für 4 Monate jeden Tag im Büro warst. Selbst wenn du die Kilometer mit dem Fahrzeug nicht nachweisen kannst, da du ja den Zug genutzt hast, müsstest du doch irgendwie (auf Anfrage hin) nachweisen, dass du jeden Tag den Arbeitsweg absolviert hast.
Meine Frage ist jetzt: kann ich in der Steuererklärung die 135km für die Kosten geltend machen (grob gerechnet 135km x 0,3€ x 80T = 3.200€+) oder nur die tatsächlichen Kosten, die mir durch die Zugtickets entstanden sind (ca. 1.000€)? Zudem war ich auch immer wieder im Home-Office und weiß ehrlich gesagt auch nicht, an wie vielen Tagen ich wirklich im Büro war. Will das Finanzamt dann irgendwelche Nachweise falls ich die 135km angebe? Oder muss ich von AG bestätigen lassen, dass ich immer im Büro war? Ich komme nur leicht über den Steuerfreibetrag (ca. 12.000€) und möchte den Betrag so viel wies geht drücken. Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, bin Student und möchte da echt jeden Cent mitnehmen.
Den vorletzten Satz bzgl. Steuerfreibetrag verstehe ich ehrlich gesagt. Kommst du auch ohne Werbungskosten nur knapp über den Freibetrag? Falls ja - es lohnt sich doch gar nicht, noch mehr Werbungskosten anzusammeln, sofern dein zu versteuerndes Einkommen mit geringen Werbungskosten bereits unter den Freibetrag fällt. Also außer du möchtest dein zu versteuerndes Einkommen in den negativen Bereich drücken, um dann einen Verlustvortrag ins nächste Jahr mitzunehmen zu können.
Ich würde mir das also genau überlegen, was du in der Steuererklärung ansetzt, v.a. wenn es Kosten sind, die du nicht (schlecht) nachweisen kannst oder - noch schlimmer - die dir gar nicht entstanden sind.
Und selbst wenn dein zu versteuerndes Einkommen nach Werbungskosten knapp drüber liegt - es handelt sich doch um einen Freibetrag und keine Freigrenze, d.h. das Einkommen unterhalb des Betrags bleibt steuerfrei, nur der Teil oberhalb des Freibetrags wird besteuert und aufgrund des progressiven Steuertarifs ist die Steuerlast in diesem Bereich auch noch überschaubar.
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