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Steuererklärung Fahrtkosten

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WiWi Gast

Steuererklärung Fahrtkosten

Moin, ich hab ne Frage bezüglich meiner Steuererklärung und hier gibt es ja bestimmt einige Steuerrechtsexperten, die mir behilflich sein können. Ich komme aus Stuttgart und habe im letzten Jahr ein 4-monatiges Pflichtpraktikum in Mannheim absolviert. Da ich nicht umziehen konnte/wollte, bin ich jeden Tag mit dem Zug ins Büro gependelt. Die einfache Streckenentfernung beträgt 135km mit dem Auto.

Meine Frage ist jetzt: kann ich in der Steuererklärung die 135km für die Kosten geltend machen (grob gerechnet 135km x 0,3€ x 80T = 3.200€+) oder nur die tatsächlichen Kosten, die mir durch die Zugtickets entstanden sind (ca. 1.000€)? Zudem war ich auch immer wieder im Home-Office und weiß ehrlich gesagt auch nicht, an wie vielen Tagen ich wirklich im Büro war. Will das Finanzamt dann irgendwelche Nachweise falls ich die 135km angebe? Oder muss ich von AG bestätigen lassen, dass ich immer im Büro war? Ich komme nur leicht über den Steuerfreibetrag (ca. 12.000€) und möchte den Betrag so viel wies geht drücken. Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, bin Student und möchte da echt jeden Cent mitnehmen.

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know-it-all

Steuererklärung Fahrtkosten

WiWi Gast schrieb am 27.07.2022:

Moin, ich hab ne Frage bezüglich meiner Steuererklärung und hier gibt es ja bestimmt einige Steuerrechtsexperten, die mir behilflich sein können. Ich komme aus Stuttgart und habe im letzten Jahr ein 4-monatiges Pflichtpraktikum in Mannheim absolviert. Da ich nicht umziehen konnte/wollte, bin ich jeden Tag mit dem Zug ins Büro gependelt. Die einfache Streckenentfernung beträgt 135km mit dem Auto.

Also grundsätzlich steht es dir frei, die Pendlerpauschale ODER die tatsächlichen Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Aber natürlich nur für die Arbeitstage, in denen du tatsächlich im Büro warst und dir dadurch Kosten entstanden sind.
Das Finanzamt kann durchaus eine Prüfung durchführen, ob das als Kosten angesetzte Gesamtkonstrukt plausibel ist. Also sprich ob du tatsächlich für 4 Monate jeden Tag im Büro warst. Selbst wenn du die Kilometer mit dem Fahrzeug nicht nachweisen kannst, da du ja den Zug genutzt hast, müsstest du doch irgendwie (auf Anfrage hin) nachweisen, dass du jeden Tag den Arbeitsweg absolviert hast.

Meine Frage ist jetzt: kann ich in der Steuererklärung die 135km für die Kosten geltend machen (grob gerechnet 135km x 0,3€ x 80T = 3.200€+) oder nur die tatsächlichen Kosten, die mir durch die Zugtickets entstanden sind (ca. 1.000€)? Zudem war ich auch immer wieder im Home-Office und weiß ehrlich gesagt auch nicht, an wie vielen Tagen ich wirklich im Büro war. Will das Finanzamt dann irgendwelche Nachweise falls ich die 135km angebe? Oder muss ich von AG bestätigen lassen, dass ich immer im Büro war? Ich komme nur leicht über den Steuerfreibetrag (ca. 12.000€) und möchte den Betrag so viel wies geht drücken. Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, bin Student und möchte da echt jeden Cent mitnehmen.

Den vorletzten Satz bzgl. Steuerfreibetrag verstehe ich ehrlich gesagt. Kommst du auch ohne Werbungskosten nur knapp über den Freibetrag? Falls ja - es lohnt sich doch gar nicht, noch mehr Werbungskosten anzusammeln, sofern dein zu versteuerndes Einkommen mit geringen Werbungskosten bereits unter den Freibetrag fällt. Also außer du möchtest dein zu versteuerndes Einkommen in den negativen Bereich drücken, um dann einen Verlustvortrag ins nächste Jahr mitzunehmen zu können.

Ich würde mir das also genau überlegen, was du in der Steuererklärung ansetzt, v.a. wenn es Kosten sind, die du nicht (schlecht) nachweisen kannst oder - noch schlimmer - die dir gar nicht entstanden sind.
Und selbst wenn dein zu versteuerndes Einkommen nach Werbungskosten knapp drüber liegt - es handelt sich doch um einen Freibetrag und keine Freigrenze, d.h. das Einkommen unterhalb des Betrags bleibt steuerfrei, nur der Teil oberhalb des Freibetrags wird besteuert und aufgrund des progressiven Steuertarifs ist die Steuerlast in diesem Bereich auch noch überschaubar.

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WiWi Gast

Steuererklärung Fahrtkosten

  • Kilometer kannst du angeben, muss nicht das Zugticket sein.
  • Darfst nur soviel angeben wie oft du tatsächlich da warst.
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WiWi Gast

Steuererklärung Fahrtkosten

In Kurzform:

  • Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Das bedeutet, auch wenn du tatsächlich mit dem Zug gefahren bist, kannst du die Entfernungspauschale ansetzen und somit in deinem Fall deutlich deine Steuerlast deutlich senken. Wären deine Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale, könntest du diese jedoch geltend machen.

  • Die Pauschale beträgt in 2021 übrigens bis zum 20. Kilometer unverändert 30 Cent und ab ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Davon profitierst du ordentlich.

  • Das Finanzamt kann selbstverständlich Nachweise (für die viel gefahrenen km) verlangen.
    Ich bin bisher immer gut damit gefahren, dies durch Tankbelege oder PKW Kundenservice (mit Kilometerstand) zwischen bestimmten Zeiträumen nachzuweisen. Eine Bestätigung vom AG über Anwesenheitstage im Büro kann dir auf jeden Fall auch helfen.

WiWi Gast schrieb am 27.07.2022:

Moin, ich hab ne Frage bezüglich meiner Steuererklärung und hier gibt es ja bestimmt einige Steuerrechtsexperten, die mir behilflich sein können. Ich komme aus Stuttgart und habe im letzten Jahr ein 4-monatiges Pflichtpraktikum in Mannheim absolviert. Da ich nicht umziehen konnte/wollte, bin ich jeden Tag mit dem Zug ins Büro gependelt. Die einfache Streckenentfernung beträgt 135km mit dem Auto.

Meine Frage ist jetzt: kann ich in der Steuererklärung die 135km für die Kosten geltend machen (grob gerechnet 135km x 0,3€ x 80T = 3.200€+) oder nur die tatsächlichen Kosten, die mir durch die Zugtickets entstanden sind (ca. 1.000€)? Zudem war ich auch immer wieder im Home-Office und weiß ehrlich gesagt auch nicht, an wie vielen Tagen ich wirklich im Büro war. Will das Finanzamt dann irgendwelche Nachweise falls ich die 135km angebe? Oder muss ich von AG bestätigen lassen, dass ich immer im Büro war? Ich komme nur leicht über den Steuerfreibetrag (ca. 12.000€) und möchte den Betrag so viel wies geht drücken. Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, bin Student und möchte da echt jeden Cent mitnehmen.

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know-it-all

Steuererklärung Fahrtkosten

WiWi Gast schrieb am 28.07.2022:

In Kurzform:

  • Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Das bedeutet, auch wenn du tatsächlich mit dem Zug gefahren bist, kannst du die Entfernungspauschale ansetzen und somit in deinem Fall deutlich deine Steuerlast deutlich senken. Wären deine Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale, könntest du diese jedoch geltend machen.

  • Die Pauschale beträgt in 2021 übrigens bis zum 20. Kilometer unverändert 30 Cent und ab ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Davon profitierst du ordentlich.

  • Das Finanzamt kann selbstverständlich Nachweise (für die viel gefahrenen km) verlangen.
    Ich bin bisher immer gut damit gefahren, dies durch Tankbelege oder PKW Kundenservice (mit Kilometerstand) zwischen bestimmten Zeiträumen nachzuweisen. Eine Bestätigung vom AG über Anwesenheitstage im Büro kann dir auf jeden Fall auch helfen.

Zum dritten Punkt - Nachweis der per PKW gefahrenen Kilometer. Da die Entfernungspauschale ja verkehrsmittelunabhängig ist - wie du auch geschrieben hast - ist beim TE natürlich nicht möglich hierüber den Nachweis zu erbringen (denn er ist ja nicht mit dem Auto gefahren sondern per Zug).
Sinnvoll ginge es dann nur, dass man die einfache Entfernung nachweist (=Google Maps) und die Anzahl der im Jahr absolvierten Fahrten - in dem Fall sollte der TE die Zugtickets o.ä. als Nachweis aufbewahren.
Schwierig wird es dann, wenn man eine Zeitkarte hat (Monatskarte, Jahreskarte, Bahncard 100, Semesterticket usw.) bei dem die einzelnen Fahrten nicht nachgehalten werden.
Dann ginge es möglicherweise nur noch über einen Nachweis zur Anwesenheit am Arbeitsplatz vom Arbeitgeber (bpsw. Zeitreport mit täglichen "Kommen" und "Gehen" Ereignissen o.ä.).

Aber wie ich auch in meiner Antwort geschrieben habe, es ist doch vollkommen unerheblich ob das zu versteuernde Einkommen am Ende nur knapp unter dem Freibetrag liegt oder deutlich. Das Finanzamt wird solche Positionen vermutlich gar nicht prüfen, weil es nicht zu zusätzlicher Steuererstattung führt.
Das heißt aber auch, dass man sich diese Mühe auch bei der Zusammenstellung der Steuererklärung nicht machen muss...

Je weiter oben man im Steuertarif und der Progressionszone bzw. oberhalb liegt, desto mehr lohnt sich erst das Sammeln von Belegen und Werbungskosten.

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung Fahrtkosten

Hier der TE, danke für eure sehr ausführlichen Antworten, die sind wirklich sehr hilfreich. Zu dem Kommentar bezüglich des Freibetrags, ich habe da einen Denkfehler gehabt und ich stimme dir zu, den Aufwand ist es nicht wert.

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung Fahrtkosten

Die wesentlichen Punkte hat know-it-all hier sehr schön aufgeführt, da bleibt wenig zu ergänzen. Ich hätte lediglich noch angemerkt, dass bei den genannten Werten aufgrund von Sonderausgaben (!) und des Werbungskostenpauschbetrages eine Ermittlung der tats. Werbungskosten wohl entbehrlich wäre - wie du vermutlich bereits selbst erkennen konntest.

Fachlich möchte ich noch kurz hinzufügen, dass die Aufwendungen für die Wege zur Arbeit auf 4.500 € grundsätzlich gedeckelt sind (hier nicht relevant), wenn kein eigener/überlassener PKW genutzt wurde.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung Fahrtkosten

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Behandlung von Fahrtkosten.

Hab meine Steuererklärung für das Masterstudium abgegeben und Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, Wohnungsbesichtigungen aufgrund von Masterarbeit/Werksstudentenjob, Besuch von Karrieremessen jeweils mit der Hin-& Rückfahrt und Verpflegungsmehraufwendungen + ggf. Übernachtungskosten angesetzt.

Nun wurden mir für diese Sachverhalte nur die Kosten für die einfache Fahrt gestattet und die Verpflegungsmehraufwendungen ganz gestrichen unter der Begründung, dass es sich nicht um eine Auswärtstätigkeit handelt...

Welche Chancen habe ich bei einem Einspruch und wie kann ich das am Besten begründen?

Vielen herzlichen Dank bereits vorab

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung Fahrtkosten

WiWi Gast schrieb am 04.03.2024:

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Behandlung von Fahrtkosten.

Hab meine Steuererklärung für das Masterstudium abgegeben und Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, Wohnungsbesichtigungen aufgrund von Masterarbeit/Werksstudentenjob, Besuch von Karrieremessen jeweils mit der Hin-& Rückfahrt und Verpflegungsmehraufwendungen + ggf. Übernachtungskosten angesetzt.

Nun wurden mir für diese Sachverhalte nur die Kosten für die einfache Fahrt gestattet und die Verpflegungsmehraufwendungen ganz gestrichen unter der Begründung, dass es sich nicht um eine Auswärtstätigkeit handelt...

Welche Chancen habe ich bei einem Einspruch und wie kann ich das am Besten begründen?

Vielen herzlichen Dank bereits vorab

Eine Einschätzung ist hier aus der Ferne leider nicht möglich, kennen wir doch weder die abgegebene Erklärung, noch die genaue Begründung der Finanzverwaltung.
Stellt sich der Sachverhalt jedoch so dar, wie geschildert, so sehe ich wenige Gründe, nur die einfache Entfernung dem Werbungskostenabzug zugrunde zu legen (= gesamte Wegstrecke sollte abzugsfähig sein).
Ob du für den Rechtsbehelf nun hingegen professionelle Hilfestellung in Anspruch nimmst oder es selbst - nach ausgiebiger Recherche - versuchst, bleibt dir anheimgestellt; hier musst du selbst Für und Wider abwägen.
Liebe Grüße

antworten
Black

Steuererklärung Fahrtkosten

know-it-all schrieb am 28.07.2022:

WiWi Gast schrieb am 28.07.2022:

In Kurzform:

  • Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Das bedeutet, auch wenn du tatsächlich mit dem Zug gefahren bist, kannst du die Entfernungspauschale ansetzen und somit in deinem Fall deutlich deine Steuerlast deutlich senken. Wären deine Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale, könntest du diese jedoch geltend machen.

  • Die Pauschale beträgt in 2021 übrigens bis zum 20. Kilometer unverändert 30 Cent und ab ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Davon profitierst du ordentlich.

  • Das Finanzamt kann selbstverständlich Nachweise (für die viel gefahrenen km) verlangen.
    Ich bin bisher immer gut damit gefahren, dies durch Tankbelege oder PKW Kundenservice (mit Kilometerstand) zwischen bestimmten Zeiträumen nachzuweisen. Eine Bestätigung vom AG über Anwesenheitstage im Büro kann dir auf jeden Fall auch helfen.

Zum dritten Punkt - Nachweis der per PKW gefahrenen Kilometer. Da die Entfernungspauschale ja verkehrsmittelunabhängig ist - wie du auch geschrieben hast - ist beim TE natürlich nicht möglich hierüber den Nachweis zu erbringen (denn er ist ja nicht mit dem Auto gefahren sondern per Zug).
Sinnvoll ginge es dann nur, dass man die einfache Entfernung nachweist (=Google Maps) und die Anzahl der im Jahr absolvierten Fahrten - in dem Fall sollte der TE die Zugtickets o.ä. als Nachweis aufbewahren.
Schwierig wird es dann, wenn man eine Zeitkarte hat (Monatskarte, Jahreskarte, Bahncard 100, Semesterticket usw.) bei dem die einzelnen Fahrten nicht nachgehalten werden.
Dann ginge es möglicherweise nur noch über einen Nachweis zur Anwesenheit am Arbeitsplatz vom Arbeitgeber (bpsw. Zeitreport mit täglichen "Kommen" und "Gehen" Ereignissen o.ä.).

Aber wie ich auch in meiner Antwort geschrieben habe, es ist doch vollkommen unerheblich ob das zu versteuernde Einkommen am Ende nur knapp unter dem Freibetrag liegt oder deutlich. Das Finanzamt wird solche Positionen vermutlich gar nicht prüfen, weil es nicht zu zusätzlicher Steuererstattung führt.
Das heißt aber auch, dass man sich diese Mühe auch bei der Zusammenstellung der Steuererklärung nicht machen muss...

Je weiter oben man im Steuertarif und der Progressionszone bzw. oberhalb liegt, desto mehr lohnt sich erst das Sammeln von Belegen und Werbungskosten.

Mit der Bahncard steig ich doch mit ein ... mein Chef ist ja so nett mir die zur Verfügung zu stellen, kostet mich nichts und für ihn rechnet sich das auf jeden Fall ... Wenn ich jetzt meine km auf An und Abreise in der Steuererklärung angebe, ist das dann so naja besser nicht oder warum nicht?

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