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Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

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hellofresh88

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Hallo, wir haben gerade einen positiven Schwangerschafstest erhalten mit errechnetem Geburtstermin zum 19.12.2024. Damit wird für den Anspruch auf Elterngeld unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen aus 2023 zugrunde gelegt - was über 200.000 EUR liegt. Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir 2023 noch Maßnahmen ergriffen, unser ZvE zu reduzieren - aber der Zug ist jetzt wohl mehr oder weniger abgefahren. Wir haben noch keine Steuererklärung gemacht und damit noch etwas Zeit, das Maximum herauszuholen, um doch noch unter die 200k zu hommen.

Wir sind daher für kreative Vorschläge offen. Bislang habe ich aus dem Bekanntenkreis dazu 2 Ideen gehört - 1) Quittungen aus dem Bekanntenkreis für Anschaffungen ins Home-Office einsammeln und Werbungskosten erhöhen, 2) Scheidung einreichen oder zumindest 2 Haushalte gründen und so nur einzeln betrachtet werden für die Frage, ob Anspruch auf Elterngeld besteht...

Was haltet ihr davon und habt ihr vielleicht weitere, kreative Ideen, wie wir hier noch etwas rausholen können?

DANKE VIELMALS!!!

P.S.: Uns ist klar, dass wir bei einem Einkommen von über 200k von Luxusproblemen sprechen. Wir haben jedoch auch sehr hohe Ausgaben pro Monat (Kredite), sodass uns monatlich leider nicht so viel zur Verfügung steht, wie man meinen könnte... ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld wäre eine echte Herausforderung und vermutlich für uns nicht machbar. Daher müssten wir, ohne kreative Lösungen, auf jeden Fall früher wieder arbeiten gehen, was wir - zum Wohle des Kindes - eigentlich nicht möchten. Daher danke vielmals, dass ihr auf Vorwürfe und abschätzige Kommentare verzichtet.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

hellofresh88 schrieb am 22.04.2024:

Hallo, wir haben gerade einen positiven Schwangerschafstest erhalten mit errechnetem Geburtstermin zum 19.12.2024. Damit wird für den Anspruch auf Elterngeld unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen aus 2023 zugrunde gelegt - was über 200.000 EUR liegt. Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir 2023 noch Maßnahmen ergriffen, unser ZvE zu reduzieren - aber der Zug ist jetzt wohl mehr oder weniger abgefahren. Wir haben noch keine Steuererklärung gemacht und damit noch etwas Zeit, das Maximum herauszuholen, um doch noch unter die 200k zu hommen.

Wir sind daher für kreative Vorschläge offen. Bislang habe ich aus dem Bekanntenkreis dazu 2 Ideen gehört - 1) Quittungen aus dem Bekanntenkreis für Anschaffungen ins Home-Office einsammeln und Werbungskosten erhöhen, 2) Scheidung einreichen oder zumindest 2 Haushalte gründen und so nur einzeln betrachtet werden für die Frage, ob Anspruch auf Elterngeld besteht...

Was haltet ihr davon und habt ihr vielleicht weitere, kreative Ideen, wie wir hier noch etwas rausholen können?

DANKE VIELMALS!!!

P.S.: Uns ist klar, dass wir bei einem Einkommen von über 200k von Luxusproblemen sprechen. Wir haben jedoch auch sehr hohe Ausgaben pro Monat (Kredite), sodass uns monatlich leider nicht so viel zur Verfügung steht, wie man meinen könnte... ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld wäre eine echte Herausforderung und vermutlich für uns nicht machbar. Daher müssten wir, ohne kreative Lösungen, auf jeden Fall früher wieder arbeiten gehen, was wir - zum Wohle des Kindes - eigentlich nicht möchten. Daher danke vielmals, dass ihr auf Vorwürfe und abschätzige Kommentare verzichtet.

„Scheidung einreichen“

😂😂😂😂😂😂 wtf
Wenn es ums Geld geht ist den Deutschen mittlerweile alles egal, Ehegelöbnis eingeschlossen

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Barspende und Quitting aufs Vorjahr ausstellen lassen.

hellofresh88 schrieb am 22.04.2024:

Hallo, wir haben gerade einen positiven Schwangerschafstest erhalten mit errechnetem Geburtstermin zum 19.12.2024. Damit wird für den Anspruch auf Elterngeld unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen aus 2023 zugrunde gelegt - was über 200.000 EUR liegt. Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir 2023 noch Maßnahmen ergriffen, unser ZvE zu reduzieren - aber der Zug ist jetzt wohl mehr oder weniger abgefahren. Wir haben noch keine Steuererklärung gemacht und damit noch etwas Zeit, das Maximum herauszuholen, um doch noch unter die 200k zu hommen.

Wir sind daher für kreative Vorschläge offen. Bislang habe ich aus dem Bekanntenkreis dazu 2 Ideen gehört - 1) Quittungen aus dem Bekanntenkreis für Anschaffungen ins Home-Office einsammeln und Werbungskosten erhöhen, 2) Scheidung einreichen oder zumindest 2 Haushalte gründen und so nur einzeln betrachtet werden für die Frage, ob Anspruch auf Elterngeld besteht...

Was haltet ihr davon und habt ihr vielleicht weitere, kreative Ideen, wie wir hier noch etwas rausholen können?

DANKE VIELMALS!!!

P.S.: Uns ist klar, dass wir bei einem Einkommen von über 200k von Luxusproblemen sprechen. Wir haben jedoch auch sehr hohe Ausgaben pro Monat (Kredite), sodass uns monatlich leider nicht so viel zur Verfügung steht, wie man meinen könnte... ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld wäre eine echte Herausforderung und vermutlich für uns nicht machbar. Daher müssten wir, ohne kreative Lösungen, auf jeden Fall früher wieder arbeiten gehen, was wir - zum Wohle des Kindes - eigentlich nicht möchten. Daher danke vielmals, dass ihr auf Vorwürfe und abschätzige Kommentare verzichtet.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Kein direkter Vorschlag, aber mir war bis jetzt gar nicht so wirklich klar wie entscheidend der Zeitpunkt der Geburt sein kann. 2 Wochen später und ihr könntet entspannt dieses Jahr Maßnahmen treffen, um auf unter 200k zu kommen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Belege aus dem Bekanntenkreis einsammeln?

Gerne mal § 370 (1) AO und § 369 (2) AO anlesen ;-)

hellofresh88 schrieb am 22.04.2024:

Hallo, wir haben gerade einen positiven Schwangerschafstest erhalten mit errechnetem Geburtstermin zum 19.12.2024. Damit wird für den Anspruch auf Elterngeld unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen aus 2023 zugrunde gelegt - was über 200.000 EUR liegt. Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir 2023 noch Maßnahmen ergriffen, unser ZvE zu reduzieren - aber der Zug ist jetzt wohl mehr oder weniger abgefahren. Wir haben noch keine Steuererklärung gemacht und damit noch etwas Zeit, das Maximum herauszuholen, um doch noch unter die 200k zu hommen.

Wir sind daher für kreative Vorschläge offen. Bislang habe ich aus dem Bekanntenkreis dazu 2 Ideen gehört - 1) Quittungen aus dem Bekanntenkreis für Anschaffungen ins Home-Office einsammeln und Werbungskosten erhöhen, 2) Scheidung einreichen oder zumindest 2 Haushalte gründen und so nur einzeln betrachtet werden für die Frage, ob Anspruch auf Elterngeld besteht...

Was haltet ihr davon und habt ihr vielleicht weitere, kreative Ideen, wie wir hier noch etwas rausholen können?

DANKE VIELMALS!!!

P.S.: Uns ist klar, dass wir bei einem Einkommen von über 200k von Luxusproblemen sprechen. Wir haben jedoch auch sehr hohe Ausgaben pro Monat (Kredite), sodass uns monatlich leider nicht so viel zur Verfügung steht, wie man meinen könnte... ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld wäre eine echte Herausforderung und vermutlich für uns nicht machbar. Daher müssten wir, ohne kreative Lösungen, auf jeden Fall früher wieder arbeiten gehen, was wir - zum Wohle des Kindes - eigentlich nicht möchten. Daher danke vielmals, dass ihr auf Vorwürfe und abschätzige Kommentare verzichtet.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Da du von Werbungskosten spricht nehme ich an, dass ihr beiden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bezieht also normale Angestellte seid.

Die Frage ist natürlich wie weit ihr über 200k seid. Klar könnt ihr Belege vom Freundes- und Bekanntenkreis sammeln, aber ab 250€ reicht keine einfache Quittung mehr sondern das Finanzamt fordert dann eine Rechnung an (sprich mit Namen und Anschrift). Hier ist schon das erste Problem.

Das zweite Problem ist: Wieviel wirst du mit Ausgaben absetzen können nur für HO ? Laptop, Schreibtisch, Lampe, Regal okay. Aber wird das tatsächlich reichen? Falls ihr Einkünfte von 250k habt dann wird es wohl eher nicht ausreichen.

Drittens: Das es sich zumindest um eine Steuerordnungswidrigkeit dann handelt, mit entsprechender Geldstrafe werfe ich auch noch in den Raum.

Wie du siehst einfach so mal nebenbei Steuern verkürzen als Angestellter ist nicht so leicht. Es sind ja auch weitestgehend immer fast die identischen Ausgaben für Angestellte da ist das Finanzamt nicht auf den Kopf gefallen.

Wäre es denn eine Option die Kreditverpflichtungen zumindest während der Elternzeit zu reduzieren?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Falls ihr zur Miete wohnen solltet kann man vllt was am Home Office drehen? Arbeitszimmer ansetzen etc.? Muss man sich genauer mit befassen aber nur mal als Anregung.

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BrioniFanboy87

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Falls ihr zur Miete wohnen solltet kann man vllt was am Home Office drehen? Arbeitszimmer ansetzen etc.? Muss man sich genauer mit befassen aber nur mal als Anregung.

Wäre auch meine Idee, macht den Kohl aber auch nicht fett und man muss schauen, ob es sich rentiert (in Abhängigkeit zur Fahrtdistanz zum Arbeitsort).

Ansonsten noch so Kleinigkeiten wie Arbeitsmittel (Laptop, Mobilfunkrechnung), die man auch beruflich nutzt (ob es stimmt oder nicht - also ob der AG Equipment stellt, kann nicht nachvollzogen werden).

Das sind aber alles nur kleine Beträge und kleine Dealbreaker. Aber hey, nix verschenken ;)

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Gerne auch mal §11 Abs 2 anlesen. Bei den Überschusseinkünften, wie es bei euch scheinbar durch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist, gilt das Zufluss-, Abflussprinzip. Ohne Zahlungen in 2023 kann nichts angesetzt werden.
Solltest du dich oben falsch ausgedrückt haben und ihr habt beispielsweise Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb, würden sich neue Potenziale aufzeichnen das Einkommen zu drücken.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Scheidung einreichen hilft nicht, da das Elterngesetz eine eigene wirre und aber sehr durchdachte Definition einer Lebenspartnerschaft geschaffen hat. Das heißt ob verheiratet oder nicht interessiert beim Elterngeld niemanden. Könnt also verheiratet bleiben.

Setzt euch doch mehr mit BEEG auseinander, dann mit den Werbungskosten. Das ist die einzige Stellschraube. Vielleicht noch paar Bewerbungsgespräche hinzufügen.
Aber letztlich, und das tut mir leid das zu sagen, glaube ich nicht dass ihr soooo viel an Werbungskosten geltend machen könnt ohne das man aus dem Grauzonen Bereich raus in die Straftat rein rutscht.

Trotzdem euch alles gute.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Vielleicht habt ihr ja letztes Jahr schon Pläne für eine größere Investition für eine goße PV Anlage gehabt?
Eure GbR kann dann in ihrer Steuererklärung einen IAB bilden. Der Verlust aus der GbR schlägt dann direkt auf euer zvE durch....
Wie dokumentiert man sowas? - Beratungsgesprächsprotokoll aus dem November 2023 vom Vermögensberater.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Kleingewerbe, Autorentätigkeit (schreib halt schnell ein Buch über irgendwas) und dann die Kosten absetzen.

Dann machst du ein Jahr dicken Verlust, und in den kommenden leichtes Plus. Also alles gut ;)

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Kleingewerbe, Autorentätigkeit (schreib halt schnell ein Buch über irgendwas) und dann die Kosten absetzen.

Dann machst du ein Jahr dicken Verlust, und in den kommenden leichtes Plus. Also alles gut ;)

Das ist halt schwierig belegbar, er müsste zuerst sich für 2023 steuerlich erfassen lassen und dann da Verluste geltend machen, also zuerst den Erfassungsbogen ausfüllen dann die Steuererklärung, dann halt die Sache das er Ausgaben geltend machen muss die er auch wirklich haben kann.

Denkbar wäre ein sogenannter Investitionsanzugsbetrag. Das ist eine Art Rückstellung, die holt einen wieder nach zwei Jahren ein, wenn man das Geld nicht ausgegeben hat.
Also eigentlich enorm schwierig.
Das gilt auch nur für Anschaffungen ausschließlich für betriebliche Zwecke….
Naja wirklich schwierig, lass es lieber.

Bei >200k zVE würde ich zu einem Steuerberater gehen der gut ist. Keine große Gesellschaft die hilft einen nicht, eher so eine one man show, der gerade angefangen hat und noch Zeit hat sich Gedanken zu machen. Bei jeder halbwegs vernünftigen Kanzlei sind die nur genervt bei solchen Anfragen und lassen den TE Knall hart stehen, (weil wenn man es genau nimmt sowieso nur Schrott bei raus kommt, warum also sowas steuerrechtlich begleiten, vermutlich kann man es den sowieso nicht recht machen) .

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Kleingewerbe, Autorentätigkeit (schreib halt schnell ein Buch über irgendwas) und dann die Kosten absetzen.

Dann machst du ein Jahr dicken Verlust, und in den kommenden leichtes Plus. Also alles gut ;)

Und das hilft inwiefern für das vergangene Jahr?

Mir fallen auch nur noch Kleinigkeiten ein - z.B. ansetzbare Bestandteile der Nebenkosten (z.B. Gartenpflege, Hausmeister - falls überhaupt zutreffend), Fachliteratur, falls ihr eine Wirtschaftszeitung o.ä. abonniert (z.B. Handelsblatt) könnt ihr das auch absetzen - Tageszeitung (a la FAZ) geht aber nicht.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

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know-it-all

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Mein dringender Rat an den TE wäre, das derzeit hohe Einkommen und die verbleibenden Monate zu nutzen, um Rücklagen für das nächste Jahr mit dann nur einem (Haupt)Einkommen zu bilden, und gleichzeitig die lfd. Ausgaben nachhaltig und soweit wie möglich zu senken.

Auch wenn es nicht zum Thema/Frage des TE passt, so sollte man sich realistischerweise ernsthaft mit diesen Themen beschäftigen, da die "kreativen" Möglichkeiten doch Elterngeld zu erhalten in Höhe und Auswahl tendentiell beschränkt sind. Es ist somit durchaus wahrscheinlich, dass ihr eben im kommenden Jahr ohne Elterngeld auskommen müsst.
Bevor ihr also jetzt noch irgendwelches Geld rauswerft, um das 2023er zVE zu reduzieren, solltet ihr es vielleicht lieber als Polster ansparen.

Ein zVE von >200.000 EUR entspricht beim SV-versicherten Angestellten einem Bruttoeinkommen von über 220.000 EUR, entsprechend einem monatlichen Bruttoeinkommen von mind. 18.333 EUR. Da sollte schon irgendwas machbar sein.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

hellofresh88 schrieb am 22.04.2024:

Hallo, wir haben gerade einen positiven Schwangerschafstest erhalten mit errechnetem Geburtstermin zum 19.12.2024. Damit wird für den Anspruch auf Elterngeld unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen aus 2023 zugrunde gelegt - was über 200.000 EUR liegt. Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir 2023 noch Maßnahmen ergriffen, unser ZvE zu reduzieren - aber der Zug ist jetzt wohl mehr oder weniger abgefahren. Wir haben noch keine Steuererklärung gemacht und damit noch etwas Zeit, das Maximum herauszuholen, um doch noch unter die 200k zu hommen.

Wir sind daher für kreative Vorschläge offen. Bislang habe ich aus dem Bekanntenkreis dazu 2 Ideen gehört - 1) Quittungen aus dem Bekanntenkreis für Anschaffungen ins Home-Office einsammeln und Werbungskosten erhöhen, 2) Scheidung einreichen oder zumindest 2 Haushalte gründen und so nur einzeln betrachtet werden für die Frage, ob Anspruch auf Elterngeld besteht...

Was haltet ihr davon und habt ihr vielleicht weitere, kreative Ideen, wie wir hier noch etwas rausholen können?

DANKE VIELMALS!!!

P.S.: Uns ist klar, dass wir bei einem Einkommen von über 200k von Luxusproblemen sprechen. Wir haben jedoch auch sehr hohe Ausgaben pro Monat (Kredite), sodass uns monatlich leider nicht so viel zur Verfügung steht, wie man meinen könnte... ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld wäre eine echte Herausforderung und vermutlich für uns nicht machbar. Daher müssten wir, ohne kreative Lösungen, auf jeden Fall früher wieder arbeiten gehen, was wir - zum Wohle des Kindes - eigentlich nicht möchten. Daher danke vielmals, dass ihr auf Vorwürfe und abschätzige Kommentare verzichtet.

Wieso man sich mit so einem Einkommen nicht an einen Steuerberater wendet ist mir ein Rätsel.

Die Lösung ist ansonsten relativ simpel und das auch ganz ohne Steuerhinterziehung. Du erklärst einen IAB für die geplante Anschaffung einer PV-Anlage. Wenn du die PV-Anlage nicht anschaffst wird am Ende dein Bescheid rückwirkend geändert. Das hat m. M. n. aber keinen Rückzahlungsanspruch zur Folge (das müsste ein Jurist beurteilen).

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hellofresh88

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

Danke für eure Ideen. Diese habe ich nicht ganz verstanden. Wir sind normale Angestellte und haben 2023 unser Haus energetisch saniert, u.a. Auch mit PV auf dem Dach. Hilft das irgendwie??

Danke!

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

hellofresh88 schrieb am 23.04.2024:

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

Danke für eure Ideen. Diese habe ich nicht ganz verstanden. Wir sind normale Angestellte und haben 2023 unser Haus energetisch saniert, u.a. Auch mit PV auf dem Dach. Hilft das irgendwie??

Danke!

Hol dir einen Steuerberater. Bei 200 k + Einkommen sollte das ohne Probleme möglich sein.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

hellofresh88 schrieb am 23.04.2024:

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

Danke für eure Ideen. Diese habe ich nicht ganz verstanden. Wir sind normale Angestellte und haben 2023 unser Haus energetisch saniert, u.a. Auch mit PV auf dem Dach. Hilft das irgendwie??

Danke!

Hol dir einen Steuerberater. Bei 200 k + Einkommen sollte das ohne Probleme möglich sein.

Habe noch nie was vernünftiges von einem Steuerberater als Privatperson bekommen.
0 Kreativität, teilweise habe ich ihm selber Sachen zu ansetzen genannt...

Privatpersonen scheinen mit ihrem Anlage N Problemen nicht interessant zu sein.
Haben zwar nur 150k zvE, aber das sollte das Kraut auch nicht fett machen und mehr als ein paar 100€ verdient der nicht mit dir.

Als Angestellter sind deine Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung wie oben schon geschrieben einfach sehr sehr beschränkt...

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

"1) Quittungen aus dem Bekanntenkreis für Anschaffungen ins Home-Office einsammeln und Werbungskosten erhöhen"

Das wäre Steuerhinterziehung.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 22.04.2024:

hellofresh88 schrieb am 22.04.2024:

Hallo, wir haben gerade einen positiven Schwangerschafstest erhalten mit errechnetem Geburtstermin zum 19.12.2024. Damit wird für den Anspruch auf Elterngeld unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen aus 2023 zugrunde gelegt - was über 200.000 EUR liegt. Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir 2023 noch Maßnahmen ergriffen, unser ZvE zu reduzieren - aber der Zug ist jetzt wohl mehr oder weniger abgefahren. Wir haben noch keine Steuererklärung gemacht und damit noch etwas Zeit, das Maximum herauszuholen, um doch noch unter die 200k zu hommen.

Wir sind daher für kreative Vorschläge offen. Bislang habe ich aus dem Bekanntenkreis dazu 2 Ideen gehört - 1) Quittungen aus dem Bekanntenkreis für Anschaffungen ins Home-Office einsammeln und Werbungskosten erhöhen, 2) Scheidung einreichen oder zumindest 2 Haushalte gründen und so nur einzeln betrachtet werden für die Frage, ob Anspruch auf Elterngeld besteht...

Was haltet ihr davon und habt ihr vielleicht weitere, kreative Ideen, wie wir hier noch etwas rausholen können?

DANKE VIELMALS!!!

P.S.: Uns ist klar, dass wir bei einem Einkommen von über 200k von Luxusproblemen sprechen. Wir haben jedoch auch sehr hohe Ausgaben pro Monat (Kredite), sodass uns monatlich leider nicht so viel zur Verfügung steht, wie man meinen könnte... ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld wäre eine echte Herausforderung und vermutlich für uns nicht machbar. Daher müssten wir, ohne kreative Lösungen, auf jeden Fall früher wieder arbeiten gehen, was wir - zum Wohle des Kindes - eigentlich nicht möchten. Daher danke vielmals, dass ihr auf Vorwürfe und abschätzige Kommentare verzichtet.

„Scheidung einreichen“

😂😂😂😂😂😂 wtf
Wenn es ums Geld geht ist den Deutschen mittlerweile alles egal, Ehegelöbnis eingeschlossen

Das ist schon lange kein Geheimnis mehr.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

hellofresh88 schrieb am 23.04.2024:

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

Danke für eure Ideen. Diese habe ich nicht ganz verstanden. Wir sind normale Angestellte und haben 2023 unser Haus energetisch saniert, u.a. Auch mit PV auf dem Dach. Hilft das irgendwie??

Danke!

Du kannst in 2023 50 % der Anschaffungskosten für eine geplante Anschaffung einer PV-Anlage absetzen. Diese rechnest du dann binnen 3 Jahren dazu.

Wenn du die PV Anlage doch nicht anschaffst, dann wird dein Bescheid später geändert.

Du planst also in 2023 die Anschaffung einer PV-Anlage in 2025. Dies gibst du in 2024 bei der ESt-Erklärung für 2023 an. Dann geht dein zvE runter. In 2025 entscheidest du dich dann doch gegen eine Anschaffung. Dein Bescheid für 2023 wird dann wieder geändert und dein zvE erhöht sich.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ist für mich immer mal interessant zu sehen, wie stark doch Budgets von den Einkommensstarken auf Kante genäht sind. Als meine Tochter zur Welt kam (2019) hatten wir ein HH von ca. 85k (ich 45k, sie 40k). Trotzdem waren 2 Jahre Elternzeit möglich, das (kleine) Haus hatten wir kurz vorher gekauft und jetzt wo Kind 2 kommt, werden es wieder 2 Jahre Elternzeit obwohl es jetzt deutlich weniger Elterngeld geben wird.

Ich will es gar nicht verurteilen, nur hat man ja selbst immer die Vorstellung, daß einem nur noch Summe X für ein Sorgenfreies Leben fehlt.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

hellofresh88 schrieb am 23.04.2024:

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

Danke für eure Ideen. Diese habe ich nicht ganz verstanden. Wir sind normale Angestellte und haben 2023 unser Haus energetisch saniert, u.a. Auch mit PV auf dem Dach. Hilft das irgendwie??

Danke!

Du kannst in 2023 50 % der Anschaffungskosten für eine geplante Anschaffung einer PV-Anlage absetzen. Diese rechnest du dann binnen 3 Jahren dazu.

Wenn du die PV Anlage doch nicht anschaffst, dann wird dein Bescheid später geändert.

Du planst also in 2023 die Anschaffung einer PV-Anlage in 2025. Dies gibst du in 2024 bei der ESt-Erklärung für 2023 an. Dann geht dein zvE runter. In 2025 entscheidest du dich dann doch gegen eine Anschaffung. Dein Bescheid für 2023 wird dann wieder geändert und dein zvE erhöht sich.

Danke für die Erläuterungen! Das kommt aber nur für Unternehmen infrage, oder? Wir sind nicht selbstständig o.ä., einfach nur ganz normale Angestellte…

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Bin nicht der Vorposter aber derjenige meint wohl eine PV-Anlage, die nicht die Voraussetzungen iSd. § 3 Nr. 72 EStG erfüllt. Damit wäre die Stromeinspeisung nicht mehr steuerfrei und du hättest automatisch gewerbliche Gewinneinkünfte nach § 15 EStG.

IAB kannst du dann gewinnmindernd in 2023 abziehen und bei ausbleibender Investition in den Folgejahren gewinnerhöhend wieder hinzurechnen.
Ob das für diese Zwecke so anerkennt wird, bezweifle ich allerdings. Kann gut sein, dass die Finanzverwaltung die Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkennt, wenn keine Investition erfolgt oder dir § 15b EStG um die Ohren haut.

IAB im Zusammenhang mit PV-Anlage ist aktuell Dauerthema bei Finanzverwaltung und Rechtsprechung.
In diesem Sinne ab zum Steuerberater, ich bin auf andere Themen spezialisiert.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

hellofresh88 schrieb am 23.04.2024:

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

Danke für eure Ideen. Diese habe ich nicht ganz verstanden. Wir sind normale Angestellte und haben 2023 unser Haus energetisch saniert, u.a. Auch mit PV auf dem Dach. Hilft das irgendwie??

Danke!

Du kannst in 2023 50 % der Anschaffungskosten für eine geplante Anschaffung einer PV-Anlage absetzen. Diese rechnest du dann binnen 3 Jahren dazu.

Wenn du die PV Anlage doch nicht anschaffst, dann wird dein Bescheid später geändert.

Du planst also in 2023 die Anschaffung einer PV-Anlage in 2025. Dies gibst du in 2024 bei der ESt-Erklärung für 2023 an. Dann geht dein zvE runter. In 2025 entscheidest du dich dann doch gegen eine Anschaffung. Dein Bescheid für 2023 wird dann wieder geändert und dein zvE erhöht sich.

Danke für die Erläuterungen! Das kommt aber nur für Unternehmen infrage, oder? Wir sind nicht selbstständig o.ä., einfach nur ganz normale Angestellte…

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Was soll das dann bringen, wenn der Bescheid nach § 7g (3) S.2 EStG wieder geändert wird und das zvE in 2023 genauso hoch ist wie vorher? Dann verliert er rückwirkend auch wieder den Anspruch auf Elterngeld.

Wenn dem nicht so wäre, könnte man auch einfach „versehentlich“ eine falsche Steuererklärung mit zu niedrigem zvE abgeben, die dann nach den Korrekturnormen wie zB. § 173 (1) AO auf das zutreffende zvE korrigiert wird. Ist doch kompletter Unfug.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

hellofresh88 schrieb am 23.04.2024:

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

Danke für eure Ideen. Diese habe ich nicht ganz verstanden. Wir sind normale Angestellte und haben 2023 unser Haus energetisch saniert, u.a. Auch mit PV auf dem Dach. Hilft das irgendwie??

Danke!

Du kannst in 2023 50 % der Anschaffungskosten für eine geplante Anschaffung einer PV-Anlage absetzen. Diese rechnest du dann binnen 3 Jahren dazu.

Wenn du die PV Anlage doch nicht anschaffst, dann wird dein Bescheid später geändert.

Du planst also in 2023 die Anschaffung einer PV-Anlage in 2025. Dies gibst du in 2024 bei der ESt-Erklärung für 2023 an. Dann geht dein zvE runter. In 2025 entscheidest du dich dann doch gegen eine Anschaffung. Dein Bescheid für 2023 wird dann wieder geändert und dein zvE erhöht sich.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 24.04.2024:

Was soll das dann bringen, wenn der Bescheid nach § 7g (3) S.2 EStG wieder geändert wird und das zvE in 2023 genauso hoch ist wie vorher? Dann verliert er rückwirkend auch wieder den Anspruch auf Elterngeld.

Wenn dem nicht so wäre, könnte man auch einfach „versehentlich“ eine falsche Steuererklärung mit zu niedrigem zvE abgeben, die dann nach den Korrekturnormen wie zB. § 173 (1) AO auf das zutreffende zvE korrigiert wird. Ist doch kompletter Unfug.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

hellofresh88 schrieb am 23.04.2024:

Da hilft aus meiner Sicht in vernünftigem Maßstab nur noch nur so etwas wie ein PV-Direktinvestment bzw. der Investitionsabzugsbetrag dafür. Damit auseinandersetzen, mit 20-40k bist du da aber eher ein kleiner Fisch.

Danke für eure Ideen. Diese habe ich nicht ganz verstanden. Wir sind normale Angestellte und haben 2023 unser Haus energetisch saniert, u.a. Auch mit PV auf dem Dach. Hilft das irgendwie??

Danke!

Du kannst in 2023 50 % der Anschaffungskosten für eine geplante Anschaffung einer PV-Anlage absetzen. Diese rechnest du dann binnen 3 Jahren dazu.

Wenn du die PV Anlage doch nicht anschaffst, dann wird dein Bescheid später geändert.

Du planst also in 2023 die Anschaffung einer PV-Anlage in 2025. Dies gibst du in 2024 bei der ESt-Erklärung für 2023 an. Dann geht dein zvE runter. In 2025 entscheidest du dich dann doch gegen eine Anschaffung. Dein Bescheid für 2023 wird dann wieder geändert und dein zvE erhöht sich.

Meiner Meinung nach gibt es keine Rückforderungen des Elterngelds bei nachträglicher Änderung des Bescheids mangels Rechtsgrundlage. Das gilt zumindest dann, wenn man bei Änderung nicht mehr im Elterngeldbezug ist und der entsprechende Bescheid nicht vorläufig gesetzt worden ist.
Grundsätzlich kann man die Auflösung des IAB auch mit später Abgabe der Erklärung auf 2028/29 verschieben.

Sein zvE kann man so übrigens als AN nicht senken, weil die Finanzämter die Lohndaten nach elektronisch übertragenen Daten automatisch ausfüllen.

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Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ich wollte in den letzten Tagen schon mehrfach in diesem Thema eingreifen, verzichte ob der Masse an Falschaussagen jedoch jetzt hierauf. Ich kann dem geneigten Leser nur anraten, den obigen Beiträgen mit einer gesunden Portion Skepsis zu begegnen. Bis auf 2-3 Ausnahmen sind diese leider wahrlich schlechter Rat.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ceterum censeo schrieb am 26.04.2024:

Ich wollte in den letzten Tagen schon mehrfach in diesem Thema eingreifen, verzichte ob der Masse an Falschaussagen jedoch jetzt hierauf. Ich kann dem geneigten Leser nur anraten, den obigen Beiträgen mit einer gesunden Portion Skepsis zu begegnen. Bis auf 2-3 Ausnahmen sind diese leider wahrlich schlechter Rat.
Liebe Grüße

Deshalb würde ich mich auch nicht unbedingt in irgendeinem Forum, wo jeder Unbekannte seine Meinung rausholen kann mich steuerlich beraten lassen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ceterum censeo schrieb am 26.04.2024:

Ich wollte in den letzten Tagen schon mehrfach in diesem Thema eingreifen, verzichte ob der Masse an Falschaussagen jedoch jetzt hierauf. Ich kann dem geneigten Leser nur anraten, den obigen Beiträgen mit einer gesunden Portion Skepsis zu begegnen. Bis auf 2-3 Ausnahmen sind diese leider wahrlich schlechter Rat.
Liebe Grüße

Wie stehst du eigentlich zu dem Thema IAB im Kontext PV-Anlagen?

Das ist ja grundsätzlich auch mittlerweile ein Modell mit dem viel Werbung gemacht wird von Unternehmen zweifelhafter Seriosität.

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Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 26.04.2024:

Wie stehst du eigentlich zu dem Thema IAB im Kontext PV-Anlagen?

Das ist ja grundsätzlich auch mittlerweile ein Modell mit dem viel Werbung gemacht wird von Unternehmen zweifelhafter Seriosität.

In 95% der Fälle absoluter Quatsch. § 3 Nr. 72 EStG nimmt den meisten dieser Milchmädchenrechnungen ganz unvermittelt die Luft raus.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ceterum censeo schrieb am 27.04.2024:

Wie stehst du eigentlich zu dem Thema IAB im Kontext PV-Anlagen?

Das ist ja grundsätzlich auch mittlerweile ein Modell mit dem viel Werbung gemacht wird von Unternehmen zweifelhafter Seriosität.

In 95% der Fälle absoluter Quatsch. § 3 Nr. 72 EStG nimmt den meisten dieser Milchmädchenrechnungen ganz unvermittelt die Luft raus.
Liebe Grüße

Mir wurde letztens auf Social Media wieder so eine Anzeige a la "Der GEHEIME Trick, den dir dein Steuerberater nicht verrät" oder "Kennst du schon den IAB", dann hab ich mir die Bewertungen des Werbers durchgelesen und joa, kein Steuerberater, verlangt aber 7k für irgend so ein Seminar wo genau so Dullis hingehen. Ich bin dann kurz davor das Handy gegen die Wand zu schmeißen, wenn ich solche Werbung sehe und frage mich, warum die Kammern da eigentlich nichts dagegen machen, aber gut. Und dann zahlen die halt echt 7k einfach dafür, dass man denen in nem Seminar erklärt bekommt, was ein IAB eigentlich ist. Ich denke mir manchmal, ich sollte auch für 7k pro Nase solche Schwachsinnsseminare anbieten, aber bin wohl nicht skrupellos dafür genug. Und dann rufen halt auch ständig die Mandate an und labern irgendwas von "ja im Internet hab ich gesehen". Mittlerweile verstehe ich auch die Ärzte, die einfach kein Bock auf Patienten haben, die ihre Symptome gegoogelt haben.

PS zum Thema: TE ist Angestellter, das Jahr ist vorbei. Kurz gesagt: Pecht gehabt.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ceterum censeo schrieb am 27.04.2024:

Wie stehst du eigentlich zu dem Thema IAB im Kontext PV-Anlagen?

Das ist ja grundsätzlich auch mittlerweile ein Modell mit dem viel Werbung gemacht wird von Unternehmen zweifelhafter Seriosität.

In 95% der Fälle absoluter Quatsch. § 3 Nr. 72 EStG nimmt den meisten dieser Milchmädchenrechnungen ganz unvermittelt die Luft raus.
Liebe Grüße

Das wiederum ist tatsächlich absoluter Quatsch. Bei diesem Modell geht es um Großanlagen ab 100 kW Peak und nicht um Kleinstanlagen mit 10 bis 30 kW peak. Dementsprechend liegen auch die Kosten bei rd. 100.000 € für eine Anlage, weswegen solche Anlagen mittlerweile oft auch anteilig verkauft werden. Ob das tatsächlich ein attraktives Investment ist hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Für den TE wäre eine solche Anschaffung aber wohl tatsächlich attraktiv, da er so durch den IAB Elterngeld in Anspruch nehmen könnte. Wenn man die 25.000 € Elterngeld auf die Kosten der Anlage (ab 100.000 €) anrechnet und dazu die Steuerersparnis berücksichtigt, wird man wohl ein interessantes Investment haben.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ich wiederhole mich nur ungern aber hört mit diesem IAB und PV Anlage auf.
Der TE hat ein EFH und bald ein Kind. Wie soll der bitte eine Riesen PV Anlage innerhalb der nächsten drei Jahren kaufen um den Steuervorteil erhalten zu dürfen um was zu behalten ? Max. 1.800x12 also knapp 22.000 Euro ?
Ganz ehrlich setzt eure „Ideen“ mal ins Verhältnis.
Dann würde ich ihm eher raten ein Darlehen bei der Bank aufzunehmen, mit dem Geld hauszuhalten bis es aufgebraucht ist und dann wenn die Frau wieder Arbeitet soviel Sonder zu tilgen wie es nur geht.
Man kann sogar einen zwischen Effekt ausnutzen und richtig das Geld zwischen zu parken.

Das hier WiWis schreiben glaub ich ehrlich gesagt nicht. Oder jene Typen die einen Riesen Bogen um jede Finance Kurse gelegt haben.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Und derjenige, der so eine Quittung ausstellt, wird die angebliche Spende auch als Einnahme dem Finanzamt gegenüber bestätigen? Und die Weiterverwendung dieses Geldes nachweisen können?

WiWi Gast schrieb am 22.04.2024:

Barspende und Quitting aufs Vorjahr ausstellen lassen.

hellofresh88 schrieb am 22.04.2024:

Hallo, wir haben gerade einen positiven Schwangerschafstest erhalten mit errechnetem Geburtstermin zum 19.12.2024. Damit wird für den Anspruch auf Elterngeld unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen aus 2023 zugrunde gelegt - was über 200.000 EUR liegt. Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir 2023 noch Maßnahmen ergriffen, unser ZvE zu reduzieren - aber der Zug ist jetzt wohl mehr oder weniger abgefahren. Wir haben noch keine Steuererklärung gemacht und damit noch etwas Zeit, das Maximum herauszuholen, um doch noch unter die 200k zu hommen.

Wir sind daher für kreative Vorschläge offen. Bislang habe ich aus dem Bekanntenkreis dazu 2 Ideen gehört - 1) Quittungen aus dem Bekanntenkreis für Anschaffungen ins Home-Office einsammeln und Werbungskosten erhöhen, 2) Scheidung einreichen oder zumindest 2 Haushalte gründen und so nur einzeln betrachtet werden für die Frage, ob Anspruch auf Elterngeld besteht...

Was haltet ihr davon und habt ihr vielleicht weitere, kreative Ideen, wie wir hier noch etwas rausholen können?

DANKE VIELMALS!!!

P.S.: Uns ist klar, dass wir bei einem Einkommen von über 200k von Luxusproblemen sprechen. Wir haben jedoch auch sehr hohe Ausgaben pro Monat (Kredite), sodass uns monatlich leider nicht so viel zur Verfügung steht, wie man meinen könnte... ein Jahr Elternzeit ohne Elterngeld wäre eine echte Herausforderung und vermutlich für uns nicht machbar. Daher müssten wir, ohne kreative Lösungen, auf jeden Fall früher wieder arbeiten gehen, was wir - zum Wohle des Kindes - eigentlich nicht möchten. Daher danke vielmals, dass ihr auf Vorwürfe und abschätzige Kommentare verzichtet.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 27.04.2024:

Ich wiederhole mich nur ungern aber hört mit diesem IAB und PV Anlage auf.
Der TE hat ein EFH und bald ein Kind. Wie soll der bitte eine Riesen PV Anlage innerhalb der nächsten drei Jahren kaufen um den Steuervorteil erhalten zu dürfen um was zu behalten ? Max. 1.800x12 also knapp 22.000 Euro ?
Ganz ehrlich setzt eure „Ideen“ mal ins Verhältnis.
Dann würde ich ihm eher raten ein Darlehen bei der Bank aufzunehmen, mit dem Geld hauszuhalten bis es aufgebraucht ist und dann wenn die Frau wieder Arbeitet soviel Sonder zu tilgen wie es nur geht.
Man kann sogar einen zwischen Effekt ausnutzen und richtig das Geld zwischen zu parken.

Das hier WiWis schreiben glaub ich ehrlich gesagt nicht. Oder jene Typen die einen Riesen Bogen um jede Finance Kurse gelegt haben.

Könntest du die Rechtsgrundlage nennen auf die nach einer späteren Änderung des Einkommensteuerbescheides eine Änderung des Elterngeld Bescheides erfolgt?

Ansonsten wüsste ich gerne wie deine Rechnung aussieht, wonach eine 100 kWp Anlage nicht rentabel ist, wenn du durch die Anschaffung rd. 25.000€ Elterngeld vom Staat bekommst.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Sehr amüsanter Thread hier. Neben dem IAB und der Scheidung war auch der Verlust aus der Autorentätigkeit mein persönliches Highlight.
Vielleicht möchte hier jemand neben dem IAB noch den §7g (5) EStG vorschlagen? ;)

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 28.04.2024:

Sehr amüsanter Thread hier. Neben dem IAB und der Scheidung war auch der Verlust aus der Autorentätigkeit mein persönliches Highlight.
Vielleicht möchte hier jemand neben dem IAB noch den §7g (5) EStG vorschlagen? ;)

Als Steuerberater kann ich die Kritik am Vorschlag einen IAB zu bilden nicht wirklich nachvollziehen.

Das ist eine bekannte Steuergestaltung im Zusammenhang mit Elterngeld, welche von verschiedenen Kanzleien beworben wird.

Es ist auch regelmäßig nicht möglich die Elterngeldbescheide nachträglich zu ändern, wenn der IAB rückgängig gemacht wird.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 28.04.2024:

Sehr amüsanter Thread hier. Neben dem IAB und der Scheidung war auch der Verlust aus der Autorentätigkeit mein persönliches Highlight.
Vielleicht möchte hier jemand neben dem IAB noch den §7g (5) EStG vorschlagen? ;)

Was ist mit: Unbekannte Kunst kaufen und zu hohen Bewertungen spenden :D

Oder: Vorsorgeaufwendung komplett ausreizen.

antworten
Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

WiWi Gast schrieb am 28.04.2024:

Als Steuerberater kann ich die Kritik am Vorschlag einen IAB zu bilden nicht wirklich nachvollziehen.

Das ist eine bekannte Steuergestaltung im Zusammenhang mit Elterngeld, welche von verschiedenen Kanzleien beworben wird.

Es ist auch regelmäßig nicht möglich die Elterngeldbescheide nachträglich zu ändern, wenn der IAB rückgängig gemacht wird.

§ 26 BEEG wäre die relevante Fundstelle. Hier wird unter anderem auf das SGB X verwiesen, welches ausführlich zur Bestandskraft des Verwaltungsaktes Stellung nimmt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Wieso 2023? Seid ihr selbstständig? Gibt es ansonsten die Möglichkeit das Betriebsjahr anzupassen, sodass ein anderer Berichtszeitraum herangezogen wird ?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ceterum censeo schrieb am 29.04.2024:

Als Steuerberater kann ich die Kritik am Vorschlag einen IAB zu bilden nicht wirklich nachvollziehen.

Das ist eine bekannte Steuergestaltung im Zusammenhang mit Elterngeld, welche von verschiedenen Kanzleien beworben wird.

Es ist auch regelmäßig nicht möglich die Elterngeldbescheide nachträglich zu ändern, wenn der IAB rückgängig gemacht wird.

§ 26 BEEG wäre die relevante Fundstelle. Hier wird unter anderem auf das SGB X verwiesen, welches ausführlich zur Bestandskraft des Verwaltungsaktes Stellung nimmt.
Liebe Grüße

Genau das ist dabei der Punkt. Das SGB X ermöglicht in so einer Konstellation regelmäßig keine Änderung.

Einschlägig in so einer Konstellation ist der § 48 SGB X und nicht der § 45 SGB X. Nach § 48 Abs. 1 S. 2 SGB X kann eine rückwirkende Änderung eines Bescheides jedoch in dieser Konstellation nicht erfolgen. Insbesondere ist der § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X nicht einschlägig.

Selbst wenn der § 48 Abs. 1 S. 2 SGB X einschlägig wäre (was er wie gesagt nicht ist), würde nach § 48 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 44 Abs. 4 SGB X 4 Jahre nach Bekanntgabe des Elterngeldbescheides Verjährung eintreten. Die Bekanntgabe des geänderten ESt-BS könnte man jedoch regelmäßig über mehr als 4 Jahre hinauszögern.

Es liegt hier im Endeffekt einfach eine Gesetzeslücke vor, welche eine solche Gestaltung völlig legal ermöglicht, sofern die Anforderungen an die Bildung eines IAB tatsächlich vorgelegen haben. Das ist jedoch regelmäßig unproblematisch.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen für abgeschlossenes Steuerjahr reduzieren - kreative Ideen gesucht!

Ceterum censeo schrieb am 29.04.2024:

Als Steuerberater kann ich die Kritik am Vorschlag einen IAB zu bilden nicht wirklich nachvollziehen.

Das ist eine bekannte Steuergestaltung im Zusammenhang mit Elterngeld, welche von verschiedenen Kanzleien beworben wird.

Es ist auch regelmäßig nicht möglich die Elterngeldbescheide nachträglich zu ändern, wenn der IAB rückgängig gemacht wird.

§ 26 BEEG wäre die relevante Fundstelle. Hier wird unter anderem auf das SGB X verwiesen, welches ausführlich zur Bestandskraft des Verwaltungsaktes Stellung nimmt.
Liebe Grüße

Es gibt auch Kanzleien, die cum-ex beworben haben. Das Schicksal ist ggf bekannt.

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