Naaa ich versuchs mal aber ohne Gewähr!!
Personengesellschaften:
Einzelkaufmann/-kauffrau: Einzelperson, unbeschränkte Haftung.
OHG: Jeder Gesellschafter haftet voll und unbeschränkt.
KG: Die Vollhafter (Komplementäre) haften voll und uneingeschränkt, die
Teilhafter (Kommanditisten) nur mit dem eingelegten Kapital.
Bei allen Personengesellschaften gilt das Prinzip der Selbstorganschaft.
Dieses besagt, daß alle Vollhafter zur Geschäftsführung berechtigt und
verpflichtet sind, diese Aufgabe aber auch einem übertragen können.
Stille Gesellschaft: Sonderfall; der stille gesellschafter legt nur Kapital
ein, nimmt aber an der Geschäftsführung nicht teil.
Kapitalgesellschaften:
GmbH: Je Gesellschafter mindestens 100 EUR Einlage, zusammen mindestens
25.000 EUR. Haftung pro Geschäftsjahr auf die Einlage beschränkt.
AG: Je Aktie mindestens 1 EUR Nennwert, insgesamt 50.000 EUR. Da die Aktien
rechtsgeschäftlich übertragbar sind, können beliebig viele Aktionäre
Eigentümer der gesellschaft sein. Es kann also sein, daß die Gesellschaft
gar nicht weiß, wem sie gehört.
Bei den Kapitalgesellschaften gilt das Prinzip der Fremdorganschaft, d.h.,
die Führungsorgane (Vorstand, Aufsichtsrat) müssen bestimmt werden, aber
nicht aus Kapitaleigentümern bestehen.
Gruss
Tom
[%sig%]
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