2. Befristeter Arbeitsvertrag - rechtens?
Hallo,
folgende Situation: zweijähriger befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an das Studium läuft demnächst aus. Jetzt wurde mir ein weiterer befristeter AV angeboten.
Da ich auf der Suche nach einem neuen Job bin, aber noch keinen gefunden habe, würde ich das Angebot gern annehmen. Allerdings möchte ich mich nicht nochmals für einen längeren Zeitraum verpflichten, sondern flexibel sein. Potenzielle Arbeitgeber wollen die Stellen immer recht schnell besetzen und warten sicherlich nicht auf mich, bis meine Befristung abläuft. Deshalb rechne ich mir damit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus.
Jetzt steht in beiden Verträgen nichts von einem Grund, warum er befristet ist. Ist dann eine zweite Befristung überhaupt zulässig? Ich dachte immer, nein. Aber dem ist anscheinend nicht so... Recherchen im Internet zeigen auf, dass nach einer "normalen" Befristung es möglich ist, noch einmal zu befristen, wenn ein "sachlicher Grund" gegeben ist, der aber anscheinend im Vertrag nicht aufgeführt werden muss. Auch habe ich gelesen, dass die Arbeitsgerichte recht arbeitgeberfreundlich entscheiden und dieser erst vor Gericht erklären muss, dass ein sachlicher Grund (z. B. Befristung "zur Erprobung" oder "dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht") vorlag.
- Bin ich richtig informiert?
- Kann mir jemand etwas dazu sagen oder war jemand schon einmal in solch einer Situation?
- Was würdet ihr mir raten?
Vielen Dank schon mal!
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