Steuerberater + Nebengewerbe zulässig?
Hi zusammen,
Folgendes Problem: Ich würde gerne zeitnah ins StB-Examen gehen, führe aber gegenwärtig ein kleines Nebengewerbe, der Gewinn daraus macht mich nicht reich, ist aber definitiv nicht unerheblich, ergo möchte ich das nicht aufgeben (auch, weil es mir Spaß macht). Gem. § 57 (4) StBerg ist die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten nach meinem Verständnis für Steuerberater prinzipiell unzulässig. Jedoch können die Steuerberaterkammern hiervon Ausnahmen gestatten.
Folgende Fragen hätte ich hierzu:
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Hat jemand bereits Erfahrungen mit einer solchen Ausnahmegenehmigung gemacht und kann grob sagen, welche Kriterien hier angesetzt werden?
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Wenn das Gewerbe in z.B. einer GmbH geführt wird und der Steuerberater nur Gesellschafter/Geschäftsführer ist, lässt sich die Einschränkung somit umgehen?
- Nach meinem Verständnis gilt das Gesetz gleichermaßen für jeden bestellten Steuerberater, sodass man auch als angestellter StB hiervon betroffen ist?
Lasse mich gerne eines Besseren Belehren und bin insbesondere offen für andere Vorschläge/Ideen
Schon einmal vielen Dank im Voraus
VG Oskar
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