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Ruht alter Arbeitsvertrag bei Umwandlung in AT-Vertrag?

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WiWi Gast

Ruht alter Arbeitsvertrag bei Umwandlung in AT-Vertrag?

Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:
Ruht mein bisheriger Arbeitsvertrag als Angestellter (IG-Metall, BaWü) bei der Annahme einer neuen Position als Bereichsleiter mit Umwandlung in einen AT-Vertrag?

Sprich: Was passiert, wenn mir die Position als Bereichsleiter nach 6 oder 12 Monaten nicht zusagt (oder meine Chefs unzufrieden sind) und ich meine alte Position im Unternehmen wieder einnehmen möchte?

Ruht für die Dauer des AT-Vertrags mein ehemaliger Angestellten-Vertrag und lebt dieser mit den alten Konditionen wieder auf oder erhalte ich dann unter Umständen ein neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen?

Danke für jede Antwort!

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WiWi Gast

Re: Ruht alter Arbeitsvertrag bei Umwandlung in AT-Vertrag?

Klar - aus dem Sachbearbeiterjob in den AT-Vertrag als Bereichsleiter.
Entweder Du hast die Begrifflichkeiten nicht ganz drauf (macht nichts, kann jedem passieren, der erst seit 2 Wochen arbeitet), dann hier mal die Nahrungskette:

Vorstand
Bereichsleiter
Abteilungsleiter
Teamleiter
Sachbearbeiter

Normalerweise sind spätestens die Abteilungsleiter schon AT - Moment mal, wieder so eine Begrifflichkeit, die Du verwendest:

AT - außertariflich - nicht an den Tarif gebunden
ÜT - übertariflich - nicht an den Tarif gebunden und gehaltsmäßig oberhalb der höchsten Tarifstufe

Klar: ÜT ist eine Teilmenge von AT

Ich will es mal auf die Spitze treiben: Mir gefällt mein Job nicht, ich gehe zur Firma Arge und nehme den AT Vertrag namens "ALGII".
Nach 6 Monaten komme ich an und jammere bei meiner Firma rum "Das gefällt mir aber auch nicht, ich will meinen alten Job zurück".
Ist doch klar, dass die Firma dann sagt: "Junge, komm, Dein Vertrag ruht doch nur und lebt jetzt zu alten Konditionen wieder auf.

antworten
WiWi Gast

Re: Ruht alter Arbeitsvertrag bei Umwandlung in AT-Vertrag?

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:
Ruht mein bisheriger Arbeitsvertrag als Angestellter
(IG-Metall, BaWü) bei der Annahme einer neuen Position als
Bereichsleiter mit Umwandlung in einen AT-Vertrag?

nein

Sprich: Was passiert, wenn mir die Position als
Bereichsleiter nach 6 oder 12 Monaten nicht zusagt (oder
meine Chefs unzufrieden sind) und ich meine alte Position im
Unternehmen wieder einnehmen möchte?

dann musst du darauf bauen, dass deine alte stelle noch zu haben ist und die firma dich wieder dorthin zurücksetzen will.

Ruht für die Dauer des AT-Vertrags mein ehemaliger
Angestellten-Vertrag und lebt dieser mit den alten
Konditionen wieder auf

nein

oder erhalte ich dann unter Umständen
ein neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen?

Wahrscheinlich ja

Danke für jede Antwort!

antworten
WiWi Gast

Re: Ruht alter Arbeitsvertrag bei Umwandlung in AT-Vertrag?

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:
Ruht mein bisheriger Arbeitsvertrag als Angestellter
(IG-Metall, BaWü) bei der Annahme einer neuen Position als
Bereichsleiter mit Umwandlung in einen AT-Vertrag?
Wie der Name "Vertrag" schon sagt/bedeutet, arbeitest Du
unter den Bedingungen, die dort vereinbart sind. Als AT
bekommst Du einen geänderten Vertrag bzw. Änderungen
(z. B. Mehrarbeit ohne Bezahlung, höhere Bezahlung usw.).

Sprich: Was passiert, wenn mir die Position als
Bereichsleiter nach 6 oder 12 Monaten nicht zusagt (oder
meine Chefs unzufrieden sind) und ich meine alte Position im
Unternehmen wieder einnehmen möchte?
Das weiß man im Voraus nicht - auch nicht der Bewerber. "Zurückkehren"
geht nicht so ohne Weiteres, schließlich hat jede Position
gewisse Anforderungen/Verantwortung und sind auch budgetiert.

Ruht für die Dauer des AT-Vertrags mein ehemaliger
Angestellten-Vertrag und lebt dieser mit den alten
Konditionen wieder auf oder erhalte ich dann unter Umständen
ein neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen?
Mit der Annahme des AT-Vertrages ist der alte Vertrag ungültig
bzw. ausgelaufen. Es gilt der aktuelle Vertrag. Und was soll
das mit dem Hin- und Herspringen zwischen den Verträgen?
Entweder arbeitest Du als AT mit mehr Aufgaben/Verantwortung/
Stress usw. (dafür aber auch besser bezahlt) oder bleibst
auf Deiner Position mit den derzeitigen Bedingungen. Beides
geht nicht! Und die Tarifverträge richten sich nach der Qualifikation
und der Erfahrung. Ich würde Dir mal raten, Deinen Arbeitsvertrag
genauer zu lesen (und den evtl. neuen).

Danke für jede Antwort!

antworten
WiWi Gast

Re: Ruht alter Arbeitsvertrag bei Umwandlung in AT-Vertrag?

Je nach Größe der Firma kommt zwischen Abteilungsleiter und Bereichsleiter noch der Hauptabteilungsleiter.

Lounge Gast schrieb:

Klar - aus dem Sachbearbeiterjob in den AT-Vertrag als
Bereichsleiter.
Entweder Du hast die Begrifflichkeiten nicht ganz drauf
(macht nichts, kann jedem passieren, der erst seit 2 Wochen
arbeitet), dann hier mal die Nahrungskette:

Vorstand
Bereichsleiter
Abteilungsleiter
Teamleiter
Sachbearbeiter

Normalerweise sind spätestens die Abteilungsleiter schon AT -
Moment mal, wieder so eine Begrifflichkeit, die Du verwendest:

AT - außertariflich - nicht an den Tarif gebunden
ÜT - übertariflich - nicht an den Tarif gebunden und
gehaltsmäßig oberhalb der höchsten Tarifstufe

Klar: ÜT ist eine Teilmenge von AT

Ich will es mal auf die Spitze treiben: Mir gefällt mein Job
nicht, ich gehe zur Firma Arge und nehme den AT Vertrag
namens "ALGII".
Nach 6 Monaten komme ich an und jammere bei meiner Firma rum
"Das gefällt mir aber auch nicht, ich will meinen alten
Job zurück".
Ist doch klar, dass die Firma dann sagt: "Junge, komm,
Dein Vertrag ruht doch nur und lebt jetzt zu alten
Konditionen wieder auf.

antworten
DAX Einkäufer

Re: Ruht alter Arbeitsvertrag bei Umwandlung in AT-Vertrag?

"Klar - aus dem Sachbearbeiterjob in den AT-Vertrag als Bereichsleiter."

Er hat nicht geschrieben, dass er aus einem "Sachbearbeiterjob" kommt, sondern dass er einen Vertrag als "Angestellter" hat. Das kann alles mögliche sein. Auch "Bereichsleiter" kann je nach Firma verschieden sein.

Um auf die Frage zurück zu kommen:

"Sprich: Was passiert, wenn mir die Position als Bereichsleiter nach 6 oder 12 Monaten nicht zusagt (oder meine Chefs unzufrieden sind) und ich meine alte Position im Unternehmen wieder einnehmen möchte?"

Dein Vertrag "ruht" nicht, sondern wird durch den neuen ersetzt. Wenn Dir das "nicht zusagt", kannst Du kündigen. Wenn Deine Chefs unzufrieden sind, können sie Dich rauswerfen. Sind beide Parteien der Ansicht, dass sie die Uhr gerne um 1 Jahr zurückdrehen würden, können (!) sie einen neuen Vertrag machen, der dem alten entspricht. Ein Automatismus ist das aber nicht.

Die Firma geht mit Deiner Beförderung ein gewisses Risiko ein und sollte sich darauf verlassen können, dass Du weißt, was auf Dich zukommt. "Hab es mir anders überlegt" kommt nicht gut an.

"...oder erhalte ich dann unter Umständen ein neuen Vertrag zu schlechteren Konditionen?"

Unter Umständen wird der Vertrag gemäß der vertraglichen Möglichkeiten (Fristen, Abfindungen etc.) gekündigt. Wirtschaft ist kein Beamtenstand!

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